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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  4. Sonstiges

Zwang zur Umschreibung So.Kfz. Wohnmobil?

  • globemog
  • 27. September 2015 um 17:19
  • globemog
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    178
    Wohnort
    bei Bremen
    • 27. September 2015 um 17:19
    • #1

    Moin Moin!

    Ist es gesetzlich vorgeschrieben (wo genaue definiert?) einen zum Wohnmobil umgebauten LKW auch zum So.Kfz.Womo über 2,8to umzuschreiben?

  • pseudopolis
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    912
    Wohnort
    Dort, wo die Kutsche gerade steht
    Wohnkabine
    selbst gebaut
    • 28. September 2015 um 10:04
    • #2

    Musst du nicht. ich hab auch mal ein altes LT Womo gefahren, der als LKW gemeldet war, bis ich ihn, als neuer besitzer, als wohnmobil zugelassen hab. Lässt du dein auto als LKW, bleiben dir gestalterisch deutlich mehr freiräume, aber die versicherung wird sehr viel teuerer. Vernünftig ist in meinen augen, die wohnmobil zulassung mit dem zu holen, was der tüv sehen will (eine art rohausbau) und dann den ausbau so zu machen, wie man ihn haben will. Ist die womo zulassung erstmal druff, kräht kein hahn wegen nachträglichen veränderungen im wohnraum. Beim tüv hat noch nie einer einen blick hinein geworfen.

  • dreamteam
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    819
    Wohnort
    Slowenien
    • 28. September 2015 um 10:40
    • #3

    Bei uns in SLO darf das FZ keine festverschraubten (o. verklebten) Ein- o. Anbauten ohne Abnahme beinhalten. Also wenn LKW dann LKW... ...ohne irgendwas drinn, also leer.
    Wenn Womo, dann Womo... ...mit all den vorgeschriebenen Inhalten eines Womos (Küche, Bett, etc...).
    Sonst muss man ein eigenes Risiko in kauf nehmen das man Stress bei der HU bekommt.

    P.S. Bei uns wurde einst im Kastenwagen nie rein geguckt.

    LG,
    Beni

    You weren't born just to pay taxes and die...
    One life, live it!

  • AxelKleitz
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.261
    Wohnort
    Kraterrand
    • 28. September 2015 um 16:06
    • #4

    Hy,

    mein Ducato ist als LKW zugelassen.
    Beim TÜV interessiert die Einbauten keiner!
    Der einzige für mich erkennbare Nachteil:
    Sonntags darf ich keinen Anhänger ziehen!
    Wenn es sein muss mache ich es natürlich trotzdem!

    Guss,

    AXEL

    Wir sind alle nur ein ganz kleines Licht, für eine ganz kurze Zeit, in der Unendlichkeit..............

    http://NurDerAugenblickZaehlt.jimdo.com ==> Ohne Werbung!!!!

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    481
    Wohnort
    Ffm
    • 28. September 2015 um 22:20
    • #5

    Mein 5,9 to Renault LKW kostet mit Saison 3-10 genausoviel wie mein 2,8To Womo ganzjährig davor.
    Da ich zwischen 10 und 3 eh campierend seltens unterwegs bin. Und es gestalterisch ( Gas , Platz, ((festeinbau)) etc) als LKW mehr Vorteile bietet bleibt er so.

    Wenn du Muse hast 700 Lezebourcher infoamisante Seiten zu lesen http://www.baumaschinenbilder.de/forum/thread.p…htuser=0&page=1

    Gruß Ralf

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
    Beiträge
    6.076
    Wohnort
    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 13. Oktober 2015 um 13:28
    • #6

    Hi Michael,

    mein T5 DoKa ist als LKW zugelassen/versteuert und als WoMo versichert - die günstigste denkbare Kombination. Und da LKW unter 3.5t m.W. ohne jegliche Einschränkungen nutzbar. Es sind nicht viele Versicherungen, die so etwas machen, aber die spezialisierten Versicherungspartner (Andreas Schwarz, Jahn und Partner, RMV etc.) haben zumindest mir alle soetwas angeboten. Allerdings ist meine Kabine auch absetzbar - ob das aber etwas ausmacht? Kein Ahnung. Nachfragen ;)

    Bei Deinem 'Großen' stellt sich aber eher die Frage, ob Du nicht umschreiben lassen wollen solltest (ohh, was eine verdrehte Satzstellung): mit einem WoMo hast Du verkehrsrechtlich mehr Freiheiten als mit einem LKW - zumindest in Deutschland...

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 13. Oktober 2015 um 15:03
    • #7
    Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    ...mit einem WoMo hast Du verkehrsrechtlich mehr Freiheiten als mit einem LKW - zumindest in Deutschland...

    Das mag in weiten Bereichen stimmen, aber eine der typischen Fallen ist der Anhängerbetrieb. Für LKW gilt ein Sonntagsfahrverbot mit Hänger - und zwar ohne Ausnahmen, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

    Pervers wird es mit eingetragener Absetzkabine (Wohnaufbau):
    Wenn du Die Pritsche auf dem Fahrzeug hast, gilt es als LKW => Sonntags kein Hängerbetrieb erlaubt.
    Wenn du die Kabine auf den Fahrzeug ist, gilt es als Wohnmobil => Sonntags Hungerbetrieb erlaubt.

    Wie gesagt, ich habe das so als Kuriosum im Hinterkopf, aber nie genau verfolgt, weil es mich nicht betraf.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.663
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 13. Oktober 2015 um 16:11
    • #8

    Hallo

    je nach alter des Fahrzeugs kommt auch noch eine evtl. H-Zulassung zum tragen.

    ein 25 jahre alter LKW, der erst jetzt zum Womo umgeschrieben wird, bekommt dann in 5 Jahren keine H-Zulassung, weil der Umbau bzw. die Nutzungsänderung nach den ersten 10 Jahren der Erstzulassung stattgefunden hat.


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • globemog
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    178
    Wohnort
    bei Bremen
    • 13. Oktober 2015 um 17:04
    • #9

    @ Anton, da habe ich von den netten blauen Kitteln unterschiedliche Aussagen bekommen. Einer hat es ganz klar abgelehnt, sein Kollege sagte sinngemäß "vorrübergehend Stoßstange mit alten Scheinwerfern, Solar auf dem Dach abdecken, dann sollte das gehen". Ermessensspielraum :twisted:

    Ansonsten, das Teil ist nun zum Womo umgeschrieben. Alles andere war mir zu kompliziert. Es musste schnell gehen. Die Probefahrt beginnt diese Woche. Da wollte ich dann doch gerne alles versichert haben :D

  • Abgemeldeter User
    Gast
    • 13. Oktober 2015 um 17:32
    • #10

    ..... LKW geschl. Kasten...so hab ich das......
    Hab zwar ne AHK dran, aber will eigentlich nicht ziehen, was Sonntags läuft...z.B. nen Wowa....und wenn....in 15 km bin ich in NL.....und wenn die nen Caravan sehen, schauen die nicht mehrs aufs Zugauto.....

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