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Geschichtsunterricht

  • Captain Morgan
  • 7. Juli 2015 um 12:28
  • Captain Morgan
    Frisch-dabei
    Beiträge
    3
    • 7. Juli 2015 um 12:28
    • #1

    Hallo liebes Forum!

    Die Planung läuft und dabei stößt man auch mal auf das Thema H-Zulassung. Was mittlerweile doch sehr interessant ist.
    Doch seit wann gibt es eigentlich gfk Sandwichplatten? Der Hr Google konnte mir da auch nicht weiterhelfen. .... Aber vielleicht ihr.

    MfG
    Seppel

    Bis zur Unendlichkeit und noch viel weiter...

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
    Wohnort
    Ranstadt
    • 7. Juli 2015 um 12:36
    • #2

    Die ersten Clou Liner wurden so um 1984 gefertigt, auch Bocklet hat 84 angefangen.

    30 Jahre sollten also kein Problem sein.


    Grs Torsten

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Holzbock
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    643
    • 7. Juli 2015 um 14:58
    • #3

    Hallo, wie ich meinen Koffer 1983 geplant habe gab es die schon. Wurde aber dann ein Holzkoffer.
    Gruß Klaus

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.359
    • 7. Juli 2015 um 17:47
    • #4

    Folgendes: Wenn innerhalb von 10 Jahren nach EZ alle deine Umbauten zugelassen wurden stehen die Chancen auf ein H Gutachten gut.
    Auch der Wohnmobilausbau von einem Transporter in diesem Zeitrahmen wird als Zulässig für ein Umbau anerkannt. Je früher nach EZ die Umbauten stattgefunden haben umso besser und auch je Zeitgenössischer.
    Patina ist mittlerweile erlaubt! Der Wagen muss nicht generallüberholt sein, sondern darf sogar Rost haben. Aber es muss betitelt werden als "Erhaltenswürdiger Zustand" um die Note 3
    Liegt alles im Ermessen...

    Wenn du aber deine Womoumbau nach den 10 jahren gemacht hast, musst du wirklich viel hoffen! Da siehts sehr schwer aus...
    Ich hatte in Osnabrück beim TÜV angerufen, mit dem folgenden Satz:
    -> Guten Tag, ich fahre ein T3 Transporter mit Ford V6 und Womoausbau
    <- Ist das alles FRÜHER als 10 Jahre nach EZ eingebaut worden?
    -> JA
    <- und Nachweislich Dokumentiert?
    -> Ja
    <- Dann wäre das kein Ausschlusskriterium. ABER mehr würde er an Jahren nicht zulassen.

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    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
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    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • merlin88
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    191
    • 7. Juli 2015 um 18:40
    • #5
    Zitat von mrmomba

    Folgendes: Wenn innerhalb von 10 Jahren nach EZ alle deine Umbauten zugelassen wurden stehen die Chancen auf ein H Gutachten gut.
    Auch der Wohnmobilausbau von einem Transporter in diesem Zeitrahmen wird als Zulässig für ein Umbau anerkannt. Je früher nach EZ die Umbauten stattgefunden haben umso besser und auch je Zeitgenössischer.
    Patina ist mittlerweile erlaubt! Der Wagen muss nicht generallüberholt sein, sondern darf sogar Rost haben. Aber es muss betitelt werden als "Erhaltenswürdiger Zustand" um die Note 3
    Liegt alles im Ermessen...

    Wenn du aber deine Womoumbau nach den 10 jahren gemacht hast, musst du wirklich viel hoffen! Da siehts sehr schwer aus...
    Ich hatte in Osnabrück beim TÜV angerufen, mit dem folgenden Satz:
    -> Guten Tag, ich fahre ein T3 Transporter mit Ford V6 und Womoausbau
    <- Ist das alles FRÜHER als 10 Jahre nach EZ eingebaut worden?
    -> JA
    <- und Nachweislich Dokumentiert?
    -> Ja
    <- Dann wäre das kein Ausschlusskriterium. ABER mehr würde er an Jahren nicht zulassen.

    Alles anzeigen

    Eben nicht , nach der Änderung 2010 ist es genau andersherum. Um oder Ausbauten auch später als 10 Jahre sind legitim solange sie zeitgenössisch sind.
    Zustand muss im 2er Bereich liegen ,,, also eher ohne Rost.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.359
    • 7. Juli 2015 um 23:31
    • #6

    Rost darf er schon haben. Es gibt keine Autos die nach 30 Jahre null Rost haben. Es sollte nur nicht durch sein... und vor allem nicht zu viel.
    Die Karre darf halt nicht verbraucht aussehen

    Was ist schon zeitgenössisch?
    Klar, kuhfänger oder anbauteile! Aber als bsp.: tdi Motor oder td Motor im t3.... nein. Aber bauzeitalter Ford V6 ja... Nutzungsänderung innerhalb 10 Jahre ja! Danach nein. Denn das ist nicht unbedingt Zeitgenössischen. ...
    Übrigens ist auch eine Gasanlage unt3r Umstände einProblem. Sicherheitsrelevante darf modern sein.

    Da ist halt auch etwas Spielraum

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  • Captain Morgan
    Frisch-dabei
    Beiträge
    3
    • 8. Juli 2015 um 10:47
    • #7

    Dankeschön

    Bis zur Unendlichkeit und noch viel weiter...

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