Hallo, Der Querulant ist da;-)

  • Ich weiß dass es woanders genauso oder noch schlimmer ist. Aber da erwarte ich dieses Verhalten.
    Aber hier in Deutschland kann ich ein solches Verhalten nicht hinnehmen. Hier ist sogar ein Kaugummi nach gesetzlichen Regelungen und Vorschriften hergestellt.
    Ist aber auch egal. Dies hier ist nicht der richtige Ort für Grundsatzdisskusionen.
    Ich mache mir da keinen Stress. Entweder ich bekomme meine Zulassung als Wohnmobil oder nicht. Im Grunde ist es mir ziemlich egal.
    So lange es andere Mittel und Wege gibt, werde ich diese auch nutzen.
    Was meinst du mit deinem letzten Satz Thomas?

  • ...den Ausdruck kennste doch,oder?

    ÜBER SICH SELBST MEDITIEREN oder auch...SICH SELBST FINDEN....

    Wer in sich geht und feststellt, da ist keiner...... der hat ernste Persönlichkeitsmängel....hihi.....

    Es soll auch Leute geben, da bläst Du denen ins linke Ohr.... und die Kerze, die neben dem rechten Ohr steht, geht aus.

    Soviel zu Redensarten.... die auch auf subalterne Leute zutreffen könnten......die Machtausübung dient dann dazu, die Illusion über die eigenen Qualitäten hoch zu halten....hihi....aber Forumsmitglieder haben das alles nicht nötig, denn sonst wären sie nicht hier im Forum.....

  • Deiner Aussage kann ich zu 100% zustimmen :lol:
    Manchmal wundert man sich einfach nur noch.

    Ich würde seine Bedenken ja verstehen, wenn sie auf irgendeine Art und Weise fundiert wären.
    Irgendwie musste ich ja damit rechnen, dass so kommt. Schließlich bin ich wieder hier in WHV zum TÜV gefahren. Dachte mir aller guten Dinge sind drei. Gib ihnen noch eine Chance, dachte ich mir. Sind auch nur Menschen, die ihren Job machen und nach Gesetzeslage entscheiden müssen. Und wenn sie das Fahrzeug sehen und merken dass es mir ernst ist, ich mir Gedanken gemacht habe usw. wird es schon klappen.
    Aber das scheint schwerer zu sein als Gedacht.............................................
    Achja, das eigene Ego ist schon so eine Sache. Kann ja nicht sein dass ein junger Typ mit einem solchen Fahrzeug kommt und auf Anhieb alles ordentlich gebaut hat. Das kann man als TÜV - Ingenieur nicht zulassen. Kann ich auch verstehen :lol:

  • Hallo Querulant,

    keinesfalls will ich dir zu nahe treten, hier nur ein paar Gedanken meinerseits.

    die wichtigsten Eckdaten für den hinteren Unterfahrschutz lauten:
    ° Abstand Strasse bis Unterkannte Unterfahrschutz, bei unbeladenem Fahrzeug, maximal 550 mm.
    ° Abstand Unterfahrschutz bis hinterstes Ende vom Aufbau, maximal 400 mm. Anmerkung, bei Wechselaufbauten mit unterschiedlicher Länge, muss der Unterfahrschutz gegebenenfalls längenverschiebbar sein, um dieses Mass einzuhalten.
    ° Querschnitthöhe vom Unterfahrschutz, mindestens 100 mm.
    ° Breite des Unterfahrschutzes, maximal bis Aussenseite der Räder, ohne Latsch. Je Seite höchstens um 100 mm schmaler, als Aussenseite der Räder.

    Dass der TÜV nicht auf den Vorschlag eingeht „aus 8 cm breitem Vierkantrohr mit mind.5 mm Wandstärke einen neuen Unterfahrschutz zu bauen“ ist logisch, denn die Querschnitthöhe vom Unterfahrschutz, muss mindestens 100 mm betragen.

    Dass der TÜV sagt, die Rückleuchten am Wohnwagen müssen entfernt werden, ist das nicht aus Laune sondern aus Logik. Wenn das Fahrzeug am Rahmen vollwertige und funktionierende Rück- Bremslichter etc. hat, ist hier Punkt. So einfach kann es sein. Nicht funktionierende oder nicht angeschlossene Rück- Bremslichter etc. am Aufbau / Wohnwagen, sind zu entfernen. Erlaubt sind am Aufbau / Wohnwagen Begrenzungsleuchten. Bei LKW sieht man oft mehrere Lampen mit gleicher Funktion unmittelbar(!) nebeneinander. Das unmittelbar(!) nebeneinander oder übereinander, ist hier nicht gegeben. Also, entweder es werden weiterhin die im Unterfahrschutz angebrachten Beleuchtungseinrichtungen verwendet und die Rückleuchten am Wohnwagen entfernt. ODER es werden die im Unterfahrschutz angebrachten Beleuchtungseinrichtungen entfernt und die am Wohnwagen angebrachten Rückleuchten benutzt.

    Du schreibst von „in den Fahrzeugpapieren steht das Fahrzeug als Aufbau mit Wechselträger“. Damit gemeint ist wohl, dass auf das Fahrgestell verschiedene Aufbauten montiert werden können. Du hast definitiv kein Wechselaufbau, sondern den Aufbau von Pritsche zu Wohnwagen gewechselt. Eine Veränderung am Aufbau bedeutet auch in diesem Bereich, Einhalten der aktuellen Vorschriften. Genaugenommen ist dies einfach und kostengünstig. Passt dir aber nicht.

    Du schreibst „was er sonst noch alles will, ist sein eigener Kram den er bei sich im Hobbykeller ausüben kann. Nicht an meinem Fahrzeug“. Man kann über den TÜV schimpfen, aber hier bist du der Bastler im Hobbykeller, welcher völlig uneinsichtig gefährliche Situationen im öffentlichen Strassenverkehr provozieren will. Paradoxerweise betreibst du unnötig mehr Aufwand als nötig ist um den TÜV zufrieden zu stellen.

    Gruss
    Rene_W

  • Hallo Rene, danke dir für deinen Beitrag. Der Unterfahrschutz ist exakt 40 mm von der hinteren Kante des Aufbaus entfernt. Also okay.
    Wo steht diese Regelung geschrieben? In den gesetzlichen Regelungen ist davon nichts zu lesen.
    Kannst du mir bitte deine Annahmen bezüglich der Rückleuchten gesetzlich niedergeschrieben zeigen?
    Mit dem neu zu bauenden Unterfahrschutz gebe ich dir recht. Das er 100 mm haben muss, hatte ich erst danach gelesen.
    Wäre aber auch nicht das Thema.
    Gesetzlich gesehen muss ich keine Umrissleuchten montieren. Diese sind erst bei 2100 mm Breite vorgeschrieben.
    Ich baue aber welche dran, weil ich sie haben will.
    Laut meiner Logik würden angeschlossene Rückleuchten vom Wohnwagen die Sicherheit erhöhen.
    Ich richte mich nach den gesetzlichen Vorgaben.
    Warum ich nicht einfach mache was der TÜV will?
    1: weil ich nicht will
    2: weil ich nicht muss
    3: weil es andere Wege gibt.
    4: ich nicht umsonst ein Querulant

    Ich mache nicht einfach etwas, weil der TÜV es will. Zumal ich anschließend mehr Probleme habe als jetzt.
    Ich muss weiterhin die Möglichkeit haben einen Anhänger zu ziehen.
    Verstehen muss man mich nicht. Ich sehe es als eine Art Sport mich mit dem TÜV anzulegen .
    Mir macht das Spass. ;)
    Ich habe meine Freude daran unmögliche Herausforderung zu meistern.
    Ich halte euch auf dem laufenden:-)

  • § 32b Unterfahrschutz
    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.
    (2) Der hintere Unterfahrschutz muss der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 23), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der nach § 30 Absatz 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
    1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    2. Arbeitsmaschinen und Stapler,
    3. Sattelzugmaschinen,
    4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
    5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

    (4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
    (5) Absatz 4 gilt nicht für
    1. Geländefahrzeuge,
    2. Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.


    § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. [...] Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, [...] und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm, [...] über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
    [...]
    (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse [... ] anzeigen. [...] Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.
    [...]
    (5) Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1 000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.
    [...]

    1. Erfüllt dein Unterfahrschutz diese Vorschriften?
    2. Erfüllt deine Lichtanlage diese Vorschriften?

    Wenn ja:
    [Eintragung]

    Wenn nein
    [Keine Eintragung]

    Ist doch irgendwie logisch, oder?

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Hallo John,
    Mein Fahrzeug erfüllt sowohl Punkt 1 als auch Punkt 2.
    An sich müsste ich, um eine Eintragung zu bekommen, nichts mehr ändern.
    Das meinte ich ja. Ich sehe nicht ein etwas zu ändern, weil es der TÜV Beamte so will. Mein Fahrzeug entspricht dem zulässigen Umbaurichtlinie. Eine weitere Änderung ist gesetzlich nicht erforderlich.
    Jeder Umbau, der gesetzlich vorgeschrieben ist, würde natürlich vorgenommen.
    Alles andere entspricht der Vorstellung des Beamten, ist aber nicht notwendig um eine Eintragung zu bekommen. Mich nervt nur dass dieser Beamte sich nicht rein an die gesetzlichen Vorgaben hält, sondern eigene Vorstellungen umgesetzt haben möchte, die jedoch nicht notwendig sind um eine Eintragung zu bekommen

  • Zitat von Querulant

    ....
    Alles andere entspricht der Vorstellung des Beamten, ist aber nicht notwendig um eine Eintragung zu bekommen. Mich nervt nur dass dieser Beamte sich nicht rein an die gesetzlichen Vorgaben hält, sondern eigene Vorstellungen umgesetzt haben möchte, die jedoch nicht notwendig sind um eine Eintragung zu bekommen

    Ja, das kommt immer wieder vor, leider. (Götter in Blau)
    Wenn du dir deiner und deines Fahrzeuges sicher bist, beschwere dich an entsprechender Stelle!
    Ein früherer Arbeitskollege hat immer gefragt: "Wo steht das?"
    Diese Frage konnte in solchen Fällen natürlich nicht beantwortet werden.
    Zwischenzeitlich ist das Monopol des TÜV bei Eintragungen gefallen und das sage ich in solch einen Fall laut und gehe.

    Gruß Nunmachmal, der eine gute TÜV-Prüfstelle gefunden hat und für alles einige Kilometer fährt (an min. 4 anderen TÜV-Stellen vorbei)

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Querulant,

    auch meine Wenigkeit hat kein Interesse daran, „einfach so“ einer Behörde Folge zu leisten. Die sollen mir zeigen was Sache, resp. was Gesetz ist. Wie soll ich ein Gesetz einhalten, wenn mir der Zugang zu diesem Gesetz verwehrt ist?

    Bezüglich hinterer Unterfahrschutz, pardon im Beamtendeutsch heisst das „Einrichtung für den hinteren Unterfahrschutz“ siehe ECE Regelung Nummer 58. Siehe Punkt 16, in Punkt 16.3 sind die 400 mm genannt. Anmerkung, es gibt Hersteller die ziehen für die Verbiegung beispielsweise 15 mm ab, und nennen dann als Mass 385 mm. http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…rschutz-pdf.pdf

    Hier der Link zu den ECE Regelungen, wo viel Interessantes zu finden ist. http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/…c20394bodyText3

    Gruss
    Rene_W

  • So Leute,
    ich habe die letzte Woche damit zu getan die Rückleuchten umzubauen und endlich mal einen Gepäckträger zu bauen.
    Heute war ich in Wittmund beim TÜV und habe den Wagen mal ansehen lassen.
    Der TÜV - Prüfer war sehr kompetent und hatte Ahnung von dem was er macht. Er richtet sich streng nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht nach eigenem Willen.
    Ein paar Kleinigkeiten muss ich noch machen, aber alles nur Kleinigkeiten.
    Dazu gehören ein Kocher im Wohnraum,
    Hinten am Unterfahrschutz muss ich seitlich Kederleiste anbringen
    Die Umrandung muss ich leicht bearbeiten,
    Das Rücklicht links reparieren, neue Rückleuchten habe ich schon hier liegen.
    Dann brauche ich eine Leiter zum Einsteigen, habe ich aber auch schon
    Das war es dann aber auch schon.
    Hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Da war kein Machogehabe wie bei dem TÜV in WHV.

    Jetzt werde ich die anstehenden Arbeiten alle machen und den Wagen gleich noch lackieren lassen.
    Hier mal Bilder des neuen Gepäckträgers.
    Langsam wird er :D



    Vorne am Gepäckträger baue ich noch 4 Zusatzscheinwerfer ( eckig ) an.

  • ...die Zusatzscheinwerfer oben auf dem Auto.......

    Ansonsten: Gratuliere.....es geht doch....hihi.....

  • Hallo Jens,

    das sieht doch schon ganz stimmig aus.

    Kaum wechselt man den Tüvprüfer aus schon kommt man vorwärts mit dem Vorhaben :D .
    Bin schon gespannt wies weiter geht.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • So, gibt mal wieder eine neue Kleinigkeit.
    Habe endlich neue Rückleuchten angebaut bekommen.
    Für diese Woche ist dann schluss. Am Wochenende geht es erstmal zum Bockhorner Oldtimermarkt. Der erste Campingausflug mit dem Wagen :D
    Wenn ich es zeitlich schaffe fange ich kommende Woche mit der Demontage der Möbel an.
    Anschließend wird der Boden erneuert.
    Zeitgleich kümmere ich mich um den Unterfahrschutz hinten und die Lackierung.
    Alles braucht seine Zeit, aber langsam wird er

  • Zitat von Querulant

    ...Der erste Campingausflug mit dem Wagen :D
    ...
    Alles braucht seine Zeit, aber langsam wird er

    Schön, wenn was vorwärts geht.
    Lieber etwas gescheites langsam solide vorantreiben, als mit einem Schnellschuß einem unrealistischen Ziel nacheilen!
    Ich glaube Du verstehst was ich meine! :D:wink:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Es ist alles aus. Ich war vorgestern noch mit dem Wagen unterwegs. Auf dem Heimweg löst sich eine kleine Schelle, leider die Schelle des Ölschlauchs. Das ganze Öl läuft auf die Straße und der Motor innerhalb kürzester Zeit trocken. Schaden: Kurbelwellenlager oder Pleuellagerschaden. Reparaturkosten : 2000-2500 Euro.
    Damit ist mein Pojekt DAF 400 gestorben. Das Fahrzeug steht jetzt zum Verkauf.
    Eine Reparatur lohnt nicht, da es schlicht zu teuer ist. Ich habe mir ein Limit gesetzt was der komplette Aufbau kosten darf. Dieses Limit wäre weit überschritten.
    Also werde ich nun wieder anfangen zu sparen und sobald wieder genug Geld in der Kasse ist von vorne anfangen.
    Mit welcher Basis steht noch nicht fest, aber es wird wieder ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen.
    Schade das es so kommen musste..........................

  • Hallo Jens,
    das ist aber schade...
    ...ich habe mich so mit Dir gefreut, dass das Projekt so gut klappt. :(

    Der einzige Trost, der mir einfällt, ist: Sei froh, dass es hier passiert ist und nicht irgendwo auf eurer Tour in the middle of nowhere, wo Du/Ihr irgendwie wieder zurückkommen müsstest.
    Aber das hilft Dir auch nicht weiter, ich weiß! Ist da nichts zu machen mit einem gebrauchten Austauschmotor? Ein neues Fahrzeug wird mit Sicherheit auch nicht billiger.

    Ich drück Dir die Daumen, dass Du bald einen adäquaten Ersatz findest. Vielleicht ein gängigeres Modell, wo es eher Ersatzteile gibt.

    Traurige Grüße
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Jens,

    das sind aber keine schönen Neuigkeiten.
    Trotzdem, Kopf hoch es geht schon irgendwie weiter und es wird ein Womo werden.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • ...auf so alten Autos baut man kein Womo auf .......oder...... durch den Motorraum muss man richtig sorgfältig durch und vor allem, alle Gummischläuche entweder mit der Lupe untersuchen oder gar prophylaktisch alle austauschen....letzteres habe ich z.B. bei meinem Cadillac-Oldtimer gemacht, dazu alle Gummiteile der Aufhängung und der Lenkung, aber der war ja auch weit über 30 Jahre alt......
    ...aber ich sage es nicht, denn bei diesem Baujahr und einer abgerutschten Klemme würde ich das wahrscheinlich auch übersehen haben.....einfach nur Pech, was zum Unglück dazu kommt......verdammter Mist.

    Wenn Du mit meinem Mitgefühl was kaufen könntest, wäre es genug für einen fabrikneuen 4x4-Sprinter.....

  • Danke für euren Zuspruch. Es war schlicht Pech. Hab vor 2 Wochen noch alle Schellen überprüft. Alles war gut. Damit konnte man nicht rechnen.
    Wie lange es dauert bis ich Ersatz habe weiß ich noch nicht. Das kann schnell gehen oder auch bis ins Frühjahr 2014 gehen. Dazu kommt das ich heute erfahren habe das ich ab dem 20.7.13 arbeitslos sein werde. Das erschwert das Sparen.
    Aber ich gebe nicht auf.
    Das nächste Fahrzeug wird auf alle Fälle eine adequate Ersatzteilversorgung hinter stehen haben.
    Das schränkt die Suche natürlich etwas ein.
    Aber auch das werde ich schaffen, wie alles andere auch.
    Ich werde von Zeit zu Zeit hier mal rein schauen und sobald ich ein neues Fahrzeug habe wird es natürlich hier vorgestellt.

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