• Hallo,

    wie muß ich mich verhalten wenn mein Fahrzeug breiter ist als der zu benutzende Parkstreifen?

    Situation: zwischen Straße ( Fahrbahn ) und Gehweg ist ein Parkstreifen auf welchen ich parken möchte. Leider ist der Parkstreifen schmaler als mein Fahrzeug.

    Frage: Wann parke ich richtig? Wenn ich mit einer Spur auf dem Gehweg stehe oder wenn eine Spur auf der Straße steht?

    Vielleicht hatte ja schonmal jemand diese Situation und kann mir Rat geben.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hmm, gibts ein Hinweisschild mit dem Verweis nur "innerhalb" der markierten Flächen zu parken?

    Wenn ja, mußt Du Dir wohl nen anderen Parkplatz suchen. :wink:

    Gruß Ralf

  • Hallo,

    nein, es gibt keine Hinweißschilder die einem Auskunft über das Parkverhalten geben. Sonst wäre die Lage ja eindeutig.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Also wenn Du auf den Randstein fährst ist das zwar in Großstätten oft die einzige Möglichkeit und wird auch oft tolleriert, aber nach der Straßenverkehrsordnung auf jeden Fall nicht ok. Wenn das nicht toleriert wird kostet das 15 Euro (zumindest in München)

    Wenn Du die Durchfahrt auf der Straße blockierst, musst damit rechnen dass Du nicht nur 'nen Knöllchen bekommst, sondern auch noch abgeschleppt wirst.

    Wie immer wo kein Kläger da keine Strafe, wenn Du niemanden störst ist es auch kein Problem. Auf irgendwas berufen kannst Dich in keinem der beiden Fälle.

  • Hallo,

    ich sehe das auch so das man lieber den Gehweg einengt als die Straße zu blokieren.
    Mich interessiert halt der gesetzliche Sachverhalt. Hab darüber bis jetzt nichts gescheites gefunden.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Meine Meinung:

    Ist immer Interpretation. Wenn ich folgende Seite zu Grunde lege, dann darfst Du bei einem vorhandenen Parkstreifen den Gehweg nur mitbenutzen wenn er ausdrücklich als Parkfläche gekennzeichnet ist. Und auf der Straße darfst Du auch nicht parken, den es ist ein Parkstreifen vorhanden.

    http://www.bussgeldkataloge.eu/verkehrsregeln…und-parken.html

    Ich persönlich würde auf jeden Fall so stehen das die Straße frei ist. Und parken auf dem Gehweg (ohne Behinderung) ist billiger als von der Straße geschleppt zu werden, wenn der Scheriff Böses will.

  • Hi Christopher,

    hast Du ggf. mal ein Foto von der Situation? Ist der Parkstreifen als Parkstreifen ausgeschildert?
    Grundsätzlich ist es so, dass bei vorhandener Parkflächenmarkierung das Fahrzeug in diese Markierung passen muss. Wenn es zu breit ist, dann darf es dort nicht geparkt werden. Es zählen die äußeren Fahrzeugkanten und nicht etwa die Räder, d. h. bei mir müßte die Kabine innerhalb der Markierung sein.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo, Christopher,

    es mag zwar billiger sein, auf dem Gehweg (mit) zu parken, aber wenn Du das häufiger machst, gehst Du ein massives Risiko eines Kratzers von vorne bis hinten und zurück ein.

    Ich bin häufiger einmal mit einem Zwillingskinderwagen unterwegs und ärgere mich jedes mal über die Autofahrer, die sich rücksichtslos auf den Gehweg stellen und mich mit den Kindern auf die Straße zwingen :twisted::twisted::twisted: . Abgesehen vom Risiko ist die Holperei für die Ruhe der Kinder (und vor allem für meine!) sehr abträglich.

    Ich habe einen ziemlichen Respekt für das Eigentum anderer, aber manchmal möchte ich schon... so mit dem Schlüssel.... Kkkrrrrrrrrrrrrrrrrrk... :oops::roll::oops::roll:

    Das nur, um einmal die andere Seite zu beleuchten - die der schwächeren Verkehrsteilnehmer.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Uiii doch so massiv :wink:

    Ich glaube Christopher wollte nicht das ganze Auto auf den Bürgersteig stellen, sondern nur den Rest der nicht in die Parklücke paßt. Man sollte beim Benutzen des Bürgersteigs nicht nur an den Zwillingskinderwagen denken sondern auch an die bis 8 jährigen Kinder welche verpflichtet sind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg zu fahren. Und die Sichersten sind Sie halt noch nicht 8)

  • Na Christopher, so breit ist deiner ja nun auch nicht! Der sollte ja noch auf einen normalen PKW Parkstreifen passen.
    Aber ich hab auch schon öfters 7.5 Tonner geparkt auf einem Randstreifen gesehen, mit den rechten Rädern auf dem Bürgersteig und mich gefragt ob da so OK ist ???
    Was ist denn mit meiner überhängenden "Ladung"? Darf die über die Markierung überstehen? Und was ist Markierung? Die Bordsteinkante?

    Gruß, Holger

  • Hallo Zusammen,

    der Parkstreifen ist an manchen Stellen etwas schmäler und ich steh dann mit einer Seite entweder auf der Kante der Gehwegbegrenzung oder zur Straße hin auf der Parkstreifenbegrenzung. Das ist nicht gerade Reifen schonend.
    Der Parkstreifen ist der Streifen auf dem mein Bus steht wenn ihr mal mein Profilfoto anseht. Es gibt keine Hinweisenden Schilder, das habe ich heute beim Heim fahren nachgesehen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Na auf dem Streifen stehen ist ja noch in Ordnung, so wie ich das auslege und selbst auch handhabe, gilt der Raum inkl. Streifen als Parkplatz, das sind ja manchmal schon 20cm (der Streifen).

    Krabbe?

  • Nachtrag:

    es ist zwischen Straße und Parkstreifen sowie zwischen Parkstreifen und Gehweg je ein Absatz von ca.5 cm.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von mangiari


    Krabbe?


    Ich hab jetzt nicht nachgesehen, aber ich meine es heißt "innerhalb der Parkmarkierungen".
    Somit zählen die Linien nicht zur Parkfläche.
    Andererseits wird das im Normalfall wohl kein Ticket geben, wenn man mal drüber steht.


    Christopher,
    warum die Frage, hast Du bei Euch zu hause Probleme bekommen?
    Wie breit ist denn ungefähr die Strasse bei Euch?
    Wenn es keine Schilder gibt, dann wüßte ich jetzt ad hoc auch nicht, ob der Streifen bei Euch überhaupt ein Parkstreifen ist, oder ob das nicht irgend eine undefinierte Fläche ist. Das kann ich auf dem kleinen Avatarbild leider auch nicht genau erkennen und das große Bild hab ich schon gelöscht.

    Ich glaube aber in Deinem Fall würde ich wenn, dann so parken, dass ich auf der Strasse überstehe, denn der Gehweg scheint recht eng zu sein, so dass es für Mütter mit Kinderwägen etc. Probleme geben könnte, wenn Du da mit einem Rad auf dem Randstein zum Gehweg parkst.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,

    direckt Probleme habe ich nicht, nur Unstimmigkeiten mit den Nachbarn.
    Habe dem Zivi mit seinem Crafter darauf hingewiesen das er den Gehweg blockiert wenn er mit der rechten Spur darauf parkt.
    Ein paar Tage später musste ich wegen Platzmangel auf eine andere freie Fläche auf dem Parkstreifen ausweichen und habe da festgestellt das mein T4 in diesem Bereich zu breit ist. Um mich jetzt nicht auch "falsch" zu verhalten wollte ich mal nachfragen wie der Sachverhalt ist.


    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • In dem Fall würde ich versuchen nett mit dem Nachbarn zu reden. Wenn er selber schon nen Zivi braucht, dann sollte ihm doch einleuchten, dass man die Gehwege nicht zuparken darf, und damit die Fußgänger behindert.
    Streng genommen dürfte der Zivi den Crafter dann wahrscheinlich garnicht dort parken, andererseits wird bei Euch auch nicht so viel Verkehr sein, dass man da groß stört, wenn man 10 cm in die Fahrbahn ragt. Hier ist dann wieder die Sache die mit dem Kläger und dem Richter. Bei einer funktionerenden Nachbarschaft sollte es keinen stören, solange niemand behindert wird.

    Der Crafter hat auf dem Bürgersteig übrigends unabhängig jeglicher sonstiger Parkregelungen nichts zu suchen. Fahrzeuge über 2,8 t zul. Gesamtgewicht dürfen auch bei erlaubtem Gehwegparken nicht auf diesem geparkt werden. Begründung dafür ist, dass die Gehwege und Ihr Unterbau nur auf ein Fahrzeuggewicht von 2,8 t ausgelegt sind.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,

    der Zivi ist der Nachbar bzw. Nachbars Sohn.

    Wie schon geschrieben hat mich halt der Sachverhalt mit dem parken auf einem Parkstreifen interessiert.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo Christopher,

    da mich das Thema interessierte, habe ich mal einen bekanten vom Trachtenverein Grün / Weiss gefragt. Hier die Aussage: Sofern das Parkfeld markiert ist, darf nicht über die Markierungen auf dem Gehweg geparkt werden. Dann darf man etwas auf der Strasse stehen, sofern die Durchfahrtsbreite gegeben ist. Das hängt dann wieder von den Markierungen auf der Strasse ab (man ist das komplex :cry::cry::cry: ).

    Sofern die Markierung auch zur Strasse hin bestehen, darf man gar nicht parken, wenn man da nicht reinpasst. Auch machte er mich auf die 2,8, t-grenze aufmerksam (hatte ja Krabbe schon erwähnt und ich auch schon leider deshalb mal geblecht :oops: )

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo HWK,

    das ist doch schon mal eine brauchbare Antwort.
    Dann war ich ja garnicht so falsch mit meiner Vermutung das man den Gehweg nicht mitbenutzen darf.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

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