welche nachteile hat basis >7,5t ??

  • hi

    sind gerade am grübeln ob der neue ein MAN 10.220 DOKA werden soll. mit diesem und dann ein koffer drauf wird man aber über die 7,5t grenze kommen. wohl so 8 bis 9t

    welche nachteile kommen dann? welche zulassungsart ist das geeignet.

    ein so kfz womo über 7,5t oder sollte es besser wieder ein sokfz mobiler reportagewagen sein.

    haben ja jetzt den reportagewagen aber eben nur 7,49t zul. ggw.

    platz ist natürlich in der doka für 2 kids und hund besser..... aber....

    grübel...

    für gedanken dankbar

    lg
    offroadfun

  • ich sehe da keine nachteile, wenn dir bewust ist das der wagen halt größer ist und die unkosten / betriebskosten dann auch dementsprechend höher sind, aber das wird dir sicher bekannt sein, sonnst spricht das platzangabot da für immer wenn es die finanzen her geben
    ich selbern haben einen 5 t gl vom bund und habe keinerlei einschränkungen bisher erlebt, außer das der das geld so richtig verbrennt :P na und das war mir vorher auch klar :shock:
    zugelassen ist er als sonder kfz werkstadt wagen historisch

  • Hi,

    ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
    - als WoMo unter 7,5t Möglichkeit von 100km/h (bei deinem und meinem eher theoretisch! :D )
    - unter 7,5t kann mit altem 3er gefahren werden.
    - jede Menge Verbotsschilder (z. B "LKW-Überholverbot für LKW zGG > 7,5t" etc, die erst ab 7,5t greifen. )

    Liste kann gern ergänzt werden.

    Bedenke jedoch, dass ein Überschreiten der eingetragenen Werte mehr Ärger und Probleme schafft, als die Einhaltung der Begrenzungen. Wenn du mit dem Fhzg. erst mal aus Europa draußen bist, relativiert sich das, aber hier in der EU ....

  • es wird verdammt schwierig werden, bei der basis mit 7,49 To auszukommen. da musst du schon bei leichtbauweise tief in die trickkiste greifen. wenn´s dann noch ein paar liter wasser mehr sein sollen und ein paar liter diesel und der wunsch nach einem motoradhalter im raum steht, die einrichtung auch stabiel sein soll, dist du leicht bei 10 To.
    also gleich richtig. denk an die trachtengruppe.
    geuß, chris

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • Hallo,

    @ Joe: meinst du die Bundesdeutsche StVO ???

    80 km/h für Kraftfahrzeuge von 3,5t bis 7,5t zGm. Ausgenommen PKW. Zählt ein Wohnmobil als PKW ?

    Überholverbot: Verkehrszeichen 277: gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM


    Grüße

  • womo ist sonstiges kfz und glaub es, womos unter 7,5 to dürfen 100 kmh fahren. auch wenn sie aussehen wie ein monster.
    gruß, chris

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • hi,

    das thema ist ja auch schon längst erledigt. haben ja auf der alten basis einen neuen aufbau. der ist nun auch schon fast "fertig".
    haben alles eingebaut bis auf die dusche die noch rein muss. 2x200l tak etc. ist montiert, 300AH batt. etc.

    waren mit vollen tanks auf der waage und hatte mit fahrer 7,3t
    die teile der dusche hab ich im keller gewochen und komme auf 25kg

    also alles noch ok.

    ach ja die stühle und tisch etc. waren auch schon drin. nur kleidung fehlte.

    lg
    offroadfun

    gerade von einem kurztripp ins altmühltal zurück.

  • @ Dom Impact

    Zitat von Dom Impact

    Hallo,

    @ Joe: meinst du die Bundesdeutsche StVO ???

    80 km/h für Kraftfahrzeuge von 3,5t bis 7,5t zGm. Ausgenommen PKW. Zählt ein Wohnmobil als PKW ?

    Überholverbot: Verkehrszeichen 277: gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5t zGM

    Nein, ein Wohnmobil zählt nicht als PKW, aber es gibt eine Ausnahme oder einen Zusatz oder sowas (habe gerade keine Zeit das genau nachzuschlagen), der für Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t die zul. Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt.
    Und bei dem, mit dem Überholverbotszeichen hast Du zwar recht, aber ich denke Joe meine eher die LKW-Überholverbotszeichen mit dem Zusatz "über 7,5 t". Die sind mir bisher überwiegend im BaWü und Bayern aufgefallen, wo man die noch überall findet weis ich nicht, da ich seid einigen Jahren nicht mehr mit 7,5 t unterwegs bin und daher nicht so drauf achte.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo zusammen,

    ist nicht auch nun ein WOmo über 7,5 t fahrtenschreiberpflichtig durch die Änderung Mitte 2007? Ich meine da mal was gehört zu haben, dass die explizite Erwähnung von Sonstigen KFZ in der Liste nun nicht mehr so steht und man im Umkehrschluss nun auch einen Fahrtenschreiber eingebaut haben muss, den man aber nicht nutzen muss.

    Besten Gruß

    HWK

  • §_1 12.AusnVO-StVO
    (Wohnmobil)

    Abweichend von § 18 Abs.5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.


    Zum Thema Wohmobil hab ich dieses gefunden. Dort lese ich die 100km/h nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Wobei ich mir nicht sicher bin ob bei einer Kraftfahrstraße die bauliche Trennung bzw. Richtungsfahrbahnen notwendig sind.
    Auf Landstraßen 80km/h.

    http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b…PageSize=50.htm

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=74314

    Grüße

  • Zitat von hwk

    nun auch einen Fahrtenschreiber eingebaut haben muss, den man aber nicht nutzen muss.

    bei den Blauen ist das Thema schon mehrfach rauf und runter diskutiert worden :

    http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB2/viewtop…reiber&start=60

    mit dem Effekt, daß man am Ende der vielen Seiten 2 Meinungen hat :
    die einen sagen man muß die Scheibe einlegen-
    die anderen finden fragwürdige aber vielleicht einen Polizisten überzeugende §§§§ die eine Befreiung für Wohnmobile herauslesen könnten.

    Sicher ist nur :
    man braucht kein EG-Kontrollgerät und sollte das auch unter allen Umständen vermeiden.
    man muß sich bei Privatfahrten nicht an die vorgeschriebenen Lenkzeiten der Berufskraftfahrer halten -

    Ich tendiere auch zum Einlegen einer Scheibe - dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Falls man wirklich einmal deutlich zu schnell war und ausgerechnet dann angehalten wird ,
    ist immer noch Zeit zu der anderen Ansicht zu tendieren und
    hat dann die §§§§ parat , warum man keine Scheibe einlegen mußte :lol:

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Hallo

    Und wenn man über 7,5t ist, welche nächste sinnvolle max Werte sollte man nicht überschreiten? 9,9t?
    Also ab wann fängt es an teuer zu werden hier in DE oder aber auch im Ausland? Thema Maut usw.

    Viele Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • Hi,

    ohne jetzt im Detail auf die Details einzugehen:

    Zitat Krabbe:

    Zitat

    aber ich denke Joe meine eher die LKW-Überholverbotszeichen mit dem Zusatz "über 7,5 t


    Korrekt.

    Betr. EG-Kontrollgerät bei >7,5 t ohne gewerbliche Nutzung:
    KEIN EG-Kotrollgerät notwendig (einhellige Meinung und Rechtsauffassung).
    Einlegen des Schaublatts ja, aber keine Herausgabe erforderlich (Korrektur seitens ADAC nach fälschlicher Aussage vorab; vorab keine Einlegepflicht!).

    Zitat

    Also ab wann fängt es an teuer zu werden hier in DE oder aber auch im Ausland? Thema Maut


    Nächste Hürde meines Wissens ab 12t.

  • Zitat von mike13

    Und wenn man über 7,5t ist, welche nächste sinnvolle max Werte sollte man nicht überschreiten? 9,9t?


    Hallo Mike,
    ich würde schauen dass ich unter 12 Tonnen bleibe, um Diskussionen wegen der Maut zu vermeiden.
    Ansonsten macht das Gewicht dann glaube ich nicht mehr viel aus, allerdings solltest Du mit der Höhe aufpassen. Ab 3,40m wirds an vielen Stellen (Brücken, Campingplatz, Waldweg) wirklich haarig.

  • Und wenn man schon den C machen möchte/muß, dann gleich noch den CE dranhängen. Das macht den Kohl dann auch nicht mehr fett, kann aber weitere Probleme vermeiden helfen (Mitführen eines weiteren Anhängers, bspw. Boot oder Wohnwagen bzw. sonstige Anhänger).

    Wenn man sich ausschließlich privat mit Elefanten (C1, C, bzw. C1E oder CE) bewegt, braucht man die Berufskraftfahrerqualifikation auch nicht.
    Grüße
    K-H

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen