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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  4. Leerkabine: Absetzkabinen und Festaufbauten

Überhang

  • Wolfgangchen
  • 16. November 2007 um 09:16
  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 18. November 2007 um 21:24
    • #21

    Nein, mit den Spiegeln hat das nichts zu tun. Die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.

    Im Prinzip steht Ladung dann seitlich über, wenn sie über die Fahrzeugkontur herausragt.
    Oder anders gesagt, wenn sie breiter ist, als die eingetragene Fahrzeugbreite.
    Und bevor Du jetzt denkst: "Dann ist ja alles in Butter, die Fahrzeugbreite ist ja mit dem LKW-Koffer eingetragen"... Die Wohnkabine ist aber ja Ladung auf der Plattform. Und diese hat sehr wahrscheinlich eine geringere Breite, als die Kabine und somit gilt dann für die Plattform mit Ladung als Fahrzeugbreite auch nur die Breite der Plattform.
    Klar, das idt jetzt alles sehr eng und theoretisch ausgelegt. Ggf. würdest Du in der Schweiz oder in Italien auch damit durchkommen, dass die breite des LKW-Koffers eingetragen ist. Aber eine Sicherheit hast Du nicht.

    Zwischen Spiegel und Beladung gibt es einen anderen Zusammenhang.
    Weil Du bei zu breiter Ladung (oder auch bei zu breitem Anhänger) nicht mehr genug nach hinten sehen kannst gibt es auch eine (i. d. R. vom Hersteller freigegebene) maximale Breite der Ladung bzw. des Aufbaus, die Du bei den Spiegeln nicht überschreiten darfst.
    Bzw. in D darf die Ladung ja seitlich überstehen. Beachtet werden müssen hier die Vorschriften zur Beleuchtung und der Sichtbehinderung. D. h. in D darf die Ladung zwar seitlich überstehen, aber auf keinen Fall über die Spiegel bzw. so weit, dass Du durch die Spiegel keine ausreichende Sicht nach hinten hast.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 19. November 2007 um 18:23
    • #22

    Hallo Wolfgangchen,

    wenn Du nicht breiter sein dürftest wie die Spiegelbreite müsstest Du Dir nur Aufsteckspiegel anbauen und könntest bis auf die maximale Breite von 2,55m gehen ( breiter ist nicht zugelassen ). Seitlich überstehen bedeutet also, wie Krabbe schon geschrieben hat, das die Ladung nicht über die seitliche Fahrzeuggrenze ( Karosserie, Ladebordwand ) überstehen darf.
    Beispiel: ist deine Pritsche 2,00m breit und deine Kabine 2,10m breit steht sie über. Ist eine Briete von 2,10m eingetragen ist alles in Butter und niemand kann dich belangen weil deine Ladung seitlich übersteht da die Ladung ja nicht breiter ist als eingetragen. Am einfachsten ist es natürlich wenn die besagte Ladung als Kabine eingetragen ist und dann die entsprechende Breite Auch so eingetragen ist.

    Gruß Christopher

    PS. fahre mit aufgesatteltem Motorrad auch nicht in die Schweiz oder nach Italien da mir das zu riskant ist zur Kasse gebeten zu werden. Die Enduro steht seitlich ca. 20cm auf jeder Siete über.

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Wolfgangchen
    Experte
    Beiträge
    73
    • 20. November 2007 um 06:27
    • #23

    Hallo Christopher,
    wo soll denn die Ladung mit 2,10m eingetragen sein? Bei mir ist es ja keine Ladung sondern ein LKW-geschlossener Kasten mit dem das Fahrzeug vermessen wurde. (der von mir im nachhinein ausgebaut wurde)!!!


    Gruß Wolfgang

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.861
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 20. November 2007 um 18:23
    • #24

    Hallo Wolfgang,

    sehe ich das jetzt richtig das deine Wohnkabine mal der eingetragene Koffer war?
    Wenn ich damit also richtig liege und Du den Koffer nur ausgebaut hast ist doch von den Maßen alles im grünen Bereich. Was im inneren des Koffers ist, ist doch, was die Maße betrifft, völlig egal.
    Ich habe auch nicht jeden Bus, den ich hatte, als Womo eintragen lassen. Hab aber alle ausgebaut gehabt und auch als Womo genutzt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Wolfgangchen
    Experte
    Beiträge
    73
    • 20. November 2007 um 18:48
    • #25

    Hallo Christopher,
    sowas höre ich natürlich gerne.

    Du liest es richtig. Mein T5 wurde beim TÜV vorgeführt als LKW-geschlossener Kasten, ww. LKW-Plattform und dann auch so eingetragen. Wurde dann mit viel Liebe innen ausgebaut.
    Beim letzten TÜV-Termin wurde das Auto auch nur ohne den Koffer besichtigt (Wurde nicht mal nach gefragt). Verstehe ich auch nicht so ganz! Manche von Euch kennen ja die Bilder.
    Mein Problem, so langsam weiss ich gar nichts mehr!!!
    Es ist ja eigentlich eine absetzbare Kabine in der ich alles einbauen könne, sagte auch mein Versicherungsvertreter der alles versichert hat.
    Ich möchte halt ungerne zum Strassenverkehrsamt um zu fragen. Möchte ja keine schlafende Hunde wecken!

    Gruß Wolfgang

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 20. November 2007 um 19:42
    • #26

    Du möchtst keine schlafende Hunde wecken????

    Dann bleib ruhig und lass alles wie es ist.

    Wie dein Versicherungsmensch ja auch sagt, ist es Wurst was in dem Koffer ist. Fals Du eine Gasanlage verbaut hast würde ich sie auch Prüfen lassen und eintragen lassen. Das ist dann, glaube ich, Versicherungstechnisch besser.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
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    7.248
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 20. November 2007 um 19:56
    • #27

    Eben, wer viel fragt, bekommt Antworten die er garnicht haben will :?

    Gruß, Holger

  • Ragnhild
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    821
    • 20. November 2007 um 22:57
    • #28

    Unserer ist auch als LKW offener Kasten (früher LKW mit Pritsche und Plane) , und weiter unten steht .....Wahlweise mit aufsetzbarem Ladekasten (was auch das sein mag :twisted: )

    .


    ***

  • 2vgsrainer
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Bensheim
    • 21. November 2007 um 07:52
    • #29

    Hallo Wolfgang

    Wir habe ja auch eine T5 Doka mit Ormocar kabine. Die Kabine baue ich ja z.Zt. gerade aus. Bei uns hat die Zulassung und Eintagung die Fa. Ormocar gemacht und da steht nun:

    Ziffer 5: LKW offener Kasten

    unter Ziffer 22: * zu 5: WW. LKW geschl. Kasten, dann J:10, 4:0300 18:6200, 19:2200, 20:3150, G:2500 M. Ormocar Kofferaufbau.

    Ich denkemal das ist so OK ?!
    Versteuert wird das Fahrzeug als LKW und versichert wurde es auf Grundlage dieser Zulassungsart als Womo.

    Da ich im Moment nicht plane eine Anhänger zu ziehen wenn die Kabine drauf ist und damit dann Sonntags auf die AB möchte, sehe ich keine Notwendigkeit die Eintragung zu ändern.

    Gruß
    Rainer

    Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten !
    Robel 4x4 650HLB individual-> Status: aktuell !
    T5 4motion mit Ormocar-Absetzkabine -> Status : verkauft !
    https://4x4-traveltime.de

  • Ronald
    womobox-Spezialist
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    Köln
    • 21. November 2007 um 08:26
    • #30
    Zitat von Wolfgangchen

    Hallo Christopher,
    sowas höre ich natürlich gerne.
    Es ist ja eigentlich eine absetzbare Kabine in der ich alles einbauen könne, sagte auch mein Versicherungsvertreter der alles versichert hat.
    Gruß Wolfgang

    Hallo,

    Krabbe hat zur Definition Lkw-Koffer bzw Wohnkabine ja schon die Theorie aufgeschrieben...ich denke i.d.R. wirst du in deiner jetzigen Konstelation keine Probleme bekommen - aber wenn einer mal ganz genau hinschaut ???
    Zu deinem Versicherungsvertreter: hat der dir auch schriftlich gegeben was er da gesagt hat - und ist der Wohnausbau (schriftlich) mitversichert ? Ich wuerde mich kaum wundern wenn im Versicherungsfall dann nur der eigentliche Lkw-Koffer versichert ist, nicht aber der (nicht eingetragene) Wohnausbau.

    Wurde ja schon mehrfach vorgeschlagen: Den Wohnaufbau mit eintragen lassen, dann ist doch alles in Butter.

    Gruss Ronald

  • Krabbe
    womobox-Guru
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 21. November 2007 um 12:02
    • #31

    @ VWBusman,

    klar gibt es viele, die Ihren „LKW“ umbauen und nicht auf „Wohnmobil“ umschreiben. Normalerweise fragt da auch keiner nach (sind ja nicht alles so „Korinthenkacker“ wie ich ;) ) und oft „übersehen“ das die TÜV-Prüfer auch.
    Wenn man alles „als Ladung“ befestigt, dann ist das ja sogar legal. Das Problem kann aber dann kommen, wenn sich Versicherung oder Staatsanwaltschaft mal näher mit dem Fahrzeug beschäftigen sollten, oder man an einen Polizisten (oder TÜV-Prüfer) gerät, der Ahnung hat, weil er vielleicht selber so was fährt...


    Die Gasanlage muss geprüft sein, egal ob die Zulassung LKW oder Wohnmobil ist.


    @ Wolfgangchen,

    dass den TÜV die fehlende Kabine nicht interessierte ist normal. Das Fahrzeug ist ja auch ohne Kabine zulässig betrieben worden (eben als LKW-Plattform). Und eigentlich alles, was er prüfen will (oder muß) ist ja an der Basis.
    Ich hatte das letzte Mal sogar die Kabine dabei, musste aber absatteln, da ich nicht in die Halle passte. (War bei ATU, ich hatte zwar extra vorher gefragt, ob ich mit 3,10 m in die Halle passe, aber das war dann wohl nichts...) Der Prüfer hat sich die Kabine (die etwas entfernt auf dem Parkplatz stand) auch nicht weiter angeschaut. (Er hat nur versucht irgendwie aus meinen Papieren schlau zu werden... hat glaube ich min. 5 Minuten immer zwischen Papieren und Doka hin und her geschaut und in den Papieren vor- und zurückgeblättert... ;) )

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • VWBusman
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 21. November 2007 um 17:55
    • #32

    @Krabbe,

    habe ich das nicht so geschrieben gehabt das die Gasanlage immer geprüft werden muß? :D
    Das die Inneneinrichtung bei der LKW-Eintragung nicht unbedingt mitversichert ist habe ich jetzt mal so als selbstverständlich angenommen. Es kann ja nichts versichert sein was es laut Fahrzeugpapieren garnicht gibt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 21. November 2007 um 20:16
    • #33

    Damit, dass die Versicherung die Zulassung interesiert meinte ich weniger, dass die Wohneinrichtung dann nicht Kasko-Versichet sein könnte, sonderen eher den Fall, das ein spitzfindiger Versicherungsmensch bei einem Haftpflichtfall auf die Idee kommen könnte, dass das Fahrzeug nicht dem versicherten Risiko entspricht und die Versicherung somit nicht zahlen will (bzw. sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückholen will).

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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