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Sitze quer zur Fahrtrichtung

  • Flo
  • 10. Juli 2007 um 22:22
  • Flo
    Junior
    Beiträge
    33
    Wohnort
    Hannover/Detmold
    • 10. Juli 2007 um 22:22
    • #1

    Hat jemand schonmal Dreipunktgurte bei Sitzen quer zur Fahrtrichtung verbaut? Wenn ja wie? Ich finde di Lösung von Berger ja ganz gut, nur viel zu teuer...

    http://www.fritz-berger.de/fbonline/__sho…1248/detail.jsf

  • jguenth
    Junior
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    Erfurt
    • 10. Juli 2007 um 22:52
    • #2

    Hallo Flo,

    und darf der Gurtbock überhaupt quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden?

    Dafür ist ja ein 3-Punkt-Gurt nicht ausgelegt, da ist es beim Frontalaufprall mal schnell vorbei mit der Halswirbelsäule ohne entsprechende Haltevorrichtung....


    Viele Grüße

    Jörg

  • Flo
    Junior
    Beiträge
    33
    Wohnort
    Hannover/Detmold
    • 10. Juli 2007 um 23:01
    • #3

    soviel ich weiß sind so die Verordnungen...Halswirbel hin oder her!?

  • jguenth
    Junior
    Beiträge
    62
    Wohnort
    Erfurt
    • 10. Juli 2007 um 23:13
    • #4

    Aber zu der Bank gibt es sicher Einbauanweisungen. Ich kenne sie nicht, aber ist die überhaupt für Längseinbau zugelassen?

  • Flo
    Junior
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    33
    Wohnort
    Hannover/Detmold
    • 10. Juli 2007 um 23:28
    • #5

    grübel...
    keine Ahnung.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 11. Juli 2007 um 09:24
    • #6

    Das Thema Sitze quer zur Fahrtrichtung hatten wir hier letztens erst noch.
    Sie dürfen nur noch bis Mitte Oktober neu zugelassen werden, danach ist das Thema eh durch.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • mangiari
    womobox-Guru
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    München
    • 11. Juli 2007 um 09:55
    • #7

    Also zugelassen oder nicht, 3-Punktegurt oder nicht, ich würde auf jeden Fall eine stabile, gepolsterte Rückhaltevorrichtung in Fahrtrichtung vorsehen. Es mag jetzt etwas rebellisch klingen aber mir ist die Gesundheit meiner Mitfahrer wichtiger als irgendwelche TÜV-Abnahmen, auch wenn ich dafür im Zweifelsfall dann rechtlich den Kürzeren ziehe.

    Und: Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die Bank zum Einbau in Längsrichtung zugelassen ist.

    Kann eigentlich wer mal die Paragraphen oder Richtlinien oder was auch immer raussuchen, die das angeblich bis Oktober noch erlauben sollen? Also so dass ich mich auf was berufen kann? Ich hab das jetzt schon öfters vernommen und bin auch davon abhängig, hab jetzt aber schon von mehreren Seiten gehört, dass TÜV-Mitarbeiter das ganz anders sehen und ganz anders kennen, also nix mit quer zur Fahrtrichtung und das schon ne ganze Weile. Ist halt schön wenn man sowas auf Papier mitbringen kann und nicht von TÜV zu TÜV pilgern muss, um mal einen zu finden der das so zuläßt.

    :?: :?

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wetteraukreis (Hessen)
    • 11. Juli 2007 um 12:34
    • #8

    @ mangiari,

    das muß irgendwo in der
    74/408/EWG,
    76/115/EWG
    77/541/EWG
    oder 70/156/EWG Anhang XI

    stehen. Wo genau weis ich jetzt aber auch nicht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • jguenth
    Junior
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    Erfurt
    • 11. Juli 2007 um 12:45
    • #9

    Ich hab hier stehen:

    74/408/EWG -> Sitze und Kopfstützen
    76/115/EWG -> Verankerungen für Sicherheitsgurte
    77/541/EWG -> Sicherheitsgurte

    Viele Grüße

    Jörg

  • mangiari
    womobox-Guru
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    München
    • 11. Juli 2007 um 14:18
    • #10

    Cool, danke für's raussuchen und schon mal sorry für meine Anungslosigkeit, aber wo bekomme ich denn das entsprechende Machwerk in Papier?

    Ich hab's mir gerade mal online ergoogelt und um ehrlich zu sein sieht mir das eher nach Vorschriften für Hersteller aus, die für ihr Ding eine Zulassung haben wollen. Ich hab mir jedenfalls bei meinen Bänken noch nie Gedanken über einen H oder R Punkt gemacht.
    Außerdem ist dort auch von Berechnungen bzw. Tests die Rede, davon hab ich im Zuge von Wohnmobilselbstausbauten noch nie gehört. :shock:

    Ich suche eigentlich eher nach einem möglichst einfachen Zitat mit Quellenangabe, was die Erlaubnis der Quersitze bis Oktober festhält. Ich hab in dem Dingens keine diesbezüglichen Datumsangaben gefunden.

  • jguenth
    Junior
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    Erfurt
    • 11. Juli 2007 um 14:33
    • #11

    Ja, die Vorschriften sind schon eher für Hersteller gedacht. Die EU reguliert zwar vieles, aber für Gesetze für Selbstausbauer reicht es doch (noch) nicht.

    Meine Angaben kommen aus einem Dokument von der Dekra (zur internen Verwendung) in welchem die Dekra zentral angibt wie ihre Sachverständigen verfahren sollen. Da stehen auch die Datumsangaben drin und die Vorschriften sind als weiterführende Vorschriten genannt.

    Das war auch das Beste was ich bisher in die Finger bekam.


    Viele Grüße

    Jörg

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    München
    • 11. Juli 2007 um 14:40
    • #12

    Darf ich meine Womo-Erst-Abnahme bei der Dekra machen? Gab's da nicht was, dass ich das nur beim TÜV darf?

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 11. Juli 2007 um 14:44
    • #13

    Dann mußt Du nach Ost-Deutschland fahren.
    Im "Westen" darf sowas nur der TÜV.

    Gruß Ralf

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    München
    • 11. Juli 2007 um 15:02
    • #14

    Genau das war das was ich im Kopf hatte und ich fürchte da bringt mich dann beim TÜV ein DEKRA-internes Dokument nicht wirklich weiter. Ich hoffe ich hab hier nicht Informationen aus neuen Bundesländern zufolge einen föllig falschen Kurs eingeschlagen :shock:

    Naja, wie gesagt, wenn die Sitzplätze nicht eingetragen werden ist ärgerlich, aber ich hab keine Wahl, andere Bänke wird's in meinem Mobil sicher nicht geben.

    Weiß jemand was über eine Quelle die sich auf den TÜV bezieht?

  • jguenth
    Junior
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    Wohnort
    Erfurt
    • 11. Juli 2007 um 19:09
    • #15

    Ach ja, "hier drüben" ist es ja andersrum: da darf sowas nur die DEKRA und der TÜV darf nur HU/AU und so Standardkram.

    Da hat jede Organisation (Dekra, TÜV Süd, Tüv Nord) ihre eigenen internen Vorschriften, also lokal Fragen.

    Zur Not dann einen Urlaub in den neuen Bundesländern machen :wink: Falls ich meine Sitzbank eingetragen bekomme (also wenn ich mal mit dem Ausbau weiterkomme) meld ich mich, dann kannst du zu "meiner" Dekra.


    Viele Grüße

    Jörg

  • tuxlein
    Junior
    Beiträge
    79
    Wohnort
    Minga
    • 21. Juli 2007 um 15:21
    • #16

    hallo,

    soweit ich erfahren habe ist eigentlich sitze quer zur fahrtrichtung nicht mehr erlaubt siet 07 aber gut was tüv/dekra etc angeht da unterscheiden sich die meinungen hat mir mein prüfer selbst gesagt!

    es gibt rückhaltesysteme von UNEX die bekommst ab 300€ und sind recht gut gemacht. mit zulassung und 3punktgurt. angeblich gibt es jetzt seit neuesten auch zugelassene befästigungen.
    wurde mir gesagt aber gut das ist schon lange her.

    http://www.unex-metall.com/index.php?page…lt/protect.html

    ist direkt vom hersteller hätte ich die bekommen.

    gruß flo

  • abo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    562
    • 8. August 2007 um 11:25
    • #17

    hallo

    der tipp ist toll
    das bau ich nach

    die bisherigen konsolen mit 80kg und dem stahl-fachwerks verhau waren ja unsäglich

    danke

    lg
    g

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