Sitze quer zur Fahrtrichtung

  • Hallo Flo,

    und darf der Gurtbock überhaupt quer zur Fahrtrichtung eingebaut werden?

    Dafür ist ja ein 3-Punkt-Gurt nicht ausgelegt, da ist es beim Frontalaufprall mal schnell vorbei mit der Halswirbelsäule ohne entsprechende Haltevorrichtung....


    Viele Grüße

    Jörg

  • Das Thema Sitze quer zur Fahrtrichtung hatten wir hier letztens erst noch.
    Sie dürfen nur noch bis Mitte Oktober neu zugelassen werden, danach ist das Thema eh durch.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Also zugelassen oder nicht, 3-Punktegurt oder nicht, ich würde auf jeden Fall eine stabile, gepolsterte Rückhaltevorrichtung in Fahrtrichtung vorsehen. Es mag jetzt etwas rebellisch klingen aber mir ist die Gesundheit meiner Mitfahrer wichtiger als irgendwelche TÜV-Abnahmen, auch wenn ich dafür im Zweifelsfall dann rechtlich den Kürzeren ziehe.

    Und: Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die Bank zum Einbau in Längsrichtung zugelassen ist.

    Kann eigentlich wer mal die Paragraphen oder Richtlinien oder was auch immer raussuchen, die das angeblich bis Oktober noch erlauben sollen? Also so dass ich mich auf was berufen kann? Ich hab das jetzt schon öfters vernommen und bin auch davon abhängig, hab jetzt aber schon von mehreren Seiten gehört, dass TÜV-Mitarbeiter das ganz anders sehen und ganz anders kennen, also nix mit quer zur Fahrtrichtung und das schon ne ganze Weile. Ist halt schön wenn man sowas auf Papier mitbringen kann und nicht von TÜV zu TÜV pilgern muss, um mal einen zu finden der das so zuläßt.

    :?: :?

  • @ mangiari,

    das muß irgendwo in der
    74/408/EWG,
    76/115/EWG
    77/541/EWG
    oder 70/156/EWG Anhang XI

    stehen. Wo genau weis ich jetzt aber auch nicht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ich hab hier stehen:

    74/408/EWG -> Sitze und Kopfstützen
    76/115/EWG -> Verankerungen für Sicherheitsgurte
    77/541/EWG -> Sicherheitsgurte

    Viele Grüße

    Jörg

  • Cool, danke für's raussuchen und schon mal sorry für meine Anungslosigkeit, aber wo bekomme ich denn das entsprechende Machwerk in Papier?

    Ich hab's mir gerade mal online ergoogelt und um ehrlich zu sein sieht mir das eher nach Vorschriften für Hersteller aus, die für ihr Ding eine Zulassung haben wollen. Ich hab mir jedenfalls bei meinen Bänken noch nie Gedanken über einen H oder R Punkt gemacht.
    Außerdem ist dort auch von Berechnungen bzw. Tests die Rede, davon hab ich im Zuge von Wohnmobilselbstausbauten noch nie gehört. :shock:

    Ich suche eigentlich eher nach einem möglichst einfachen Zitat mit Quellenangabe, was die Erlaubnis der Quersitze bis Oktober festhält. Ich hab in dem Dingens keine diesbezüglichen Datumsangaben gefunden.

  • Ja, die Vorschriften sind schon eher für Hersteller gedacht. Die EU reguliert zwar vieles, aber für Gesetze für Selbstausbauer reicht es doch (noch) nicht.

    Meine Angaben kommen aus einem Dokument von der Dekra (zur internen Verwendung) in welchem die Dekra zentral angibt wie ihre Sachverständigen verfahren sollen. Da stehen auch die Datumsangaben drin und die Vorschriften sind als weiterführende Vorschriten genannt.

    Das war auch das Beste was ich bisher in die Finger bekam.


    Viele Grüße

    Jörg

  • Genau das war das was ich im Kopf hatte und ich fürchte da bringt mich dann beim TÜV ein DEKRA-internes Dokument nicht wirklich weiter. Ich hoffe ich hab hier nicht Informationen aus neuen Bundesländern zufolge einen föllig falschen Kurs eingeschlagen :shock:

    Naja, wie gesagt, wenn die Sitzplätze nicht eingetragen werden ist ärgerlich, aber ich hab keine Wahl, andere Bänke wird's in meinem Mobil sicher nicht geben.

    Weiß jemand was über eine Quelle die sich auf den TÜV bezieht?

  • Ach ja, "hier drüben" ist es ja andersrum: da darf sowas nur die DEKRA und der TÜV darf nur HU/AU und so Standardkram.

    Da hat jede Organisation (Dekra, TÜV Süd, Tüv Nord) ihre eigenen internen Vorschriften, also lokal Fragen.

    Zur Not dann einen Urlaub in den neuen Bundesländern machen :wink: Falls ich meine Sitzbank eingetragen bekomme (also wenn ich mal mit dem Ausbau weiterkomme) meld ich mich, dann kannst du zu "meiner" Dekra.


    Viele Grüße

    Jörg

  • hallo,

    soweit ich erfahren habe ist eigentlich sitze quer zur fahrtrichtung nicht mehr erlaubt siet 07 aber gut was tüv/dekra etc angeht da unterscheiden sich die meinungen hat mir mein prüfer selbst gesagt!

    es gibt rückhaltesysteme von UNEX die bekommst ab 300€ und sind recht gut gemacht. mit zulassung und 3punktgurt. angeblich gibt es jetzt seit neuesten auch zugelassene befästigungen.
    wurde mir gesagt aber gut das ist schon lange her.

    http://www.unex-metall.com/index.php?page…lt/protect.html

    ist direkt vom hersteller hätte ich die bekommen.

    gruß flo

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