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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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  4. Fahrzeugtechnik

Sitzbank quer zur Fahrtrichtung

  • wolfi21
  • 15. Dezember 2006 um 09:58
  • wolfi21
    Junior
    Beiträge
    38
    Wohnort
    Traunstein
    • 15. Dezember 2006 um 09:58
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit noch in der Planungsphase für meinen Campingausbau von meinem Vito (Kastenwagen), jetzt stellt sich die Frage:
    Ich möchte feste Sitzbänke quer zur Fahrtrichtung einbauen, weiss jemand ob ich diese als normale "Mitfahrsitze" (Beckengurt, oder Dreipunktgurt??) eintragen lassen kann und was da die Vorraussetzungen dafür sind.
    Habe schon einiges darüber hier im Forum gelesen aber nichts konkretes für meinen Fall!

    Vielen dank im Vorraus

    Wolfgang

  • Anonymous
    Gast
    • 15. Dezember 2006 um 10:06
    • #2

    Hallo
    Ab Bj 1992 dürfen nur noch geprüfte Sitze an den Originalbefestigungen, oder geprüften und zugelassenen nachträglich eingebauten Befestigungen
    zB Schienen von Reimo und Bänken von Reimo für den Personentransport verbaut werden.
    An den äusseren Sitzen 3 Punktgurte und mittig Beckengurt.

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 15. Dezember 2006 um 11:08
    • #3

    Hallo,

    da muss ich Dir widersprechen.

    Ich habe 2002, neues Fahrzeug, guer zur Fahrtrichtung 2 Sitzplätze ohne Sicherheitsgurte eingetragen bekommen.
    Desweiteren 1 Sitzplatz in Fahrtrichtung mit 3 Punkt Gurt.
    In Fahrtrichtung vorne braucht man nur eine Schutzvorrichtung, die das Abrutschen vom Sitzplatz hindert und eine Polsterung für den Kopf wenn da was in der Nähe ist.

    Bilder

    • x3a.jpg
      • 25,19 kB
      • 500 × 334

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • Anonymous
    Gast
    • 15. Dezember 2006 um 12:20
    • #4

    Hi Frebeka
    Komm wir betreiben etwas Haarspalterei,
    Längs zur Fahrtrichtung braucht man "geeignete Rückhaltevorrichtungen"
    Mit dem Rücken zur Fahrtrichtung braucht man einen Beckengurt.
    Quer zur Fahrtrichtung, da können wir uns jetzt unterhalten.

    Laß dich nicht ärgern !

  • Fritz
    Experte
    Beiträge
    168
    • 15. Dezember 2006 um 14:28
    • #5

    Ich las vor einigen Tagen, dass der Landrover 110 keine Sitze mehr bekommt, die längs zur Fahrtrichtung eingebaut sind (waren). Damit geht hier eine Ära zu Ende. Die Regelung gilt vermutlich ab 2007 und dann auch vermutlich ganz grundsätzlich.

    Fritz

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 15. Dezember 2006 um 15:48
    • #6

    Hallo,

    die Frage war nach quer zur Fahrtrichtung eingebaut!

    Dazu sind keine 3 Punkt Gurte, auch keine Beckengurte vorgeschrieben, sondern nur, so wie Du es genannt hast, geeignete Rückhaltesysteme.

    Haarspalterei betreiben wir erst, wenn wir über die "geeigneten" Systeme schreiben, das jedoch überlass ich dem jeweiligen TÜV!

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 15. Dezember 2006 um 19:29
    • #7

    Hallo,

    ich habe mir von zwei Tüv-Prüfstellen folgendes bestätigen lassen:

    Individualausbauten von Wohnmobilen, die bis zum 30.12.2007 erstmals zugelassen werden, können noch Sitze für Mitfahrer quer oder gegen die Fahrtrichtung noch ohne Gurte eingetragen bekommen.

    Auf meine Frage, was es für Möglichkeiten gäbe, wenn ich aufgrund von Lieferproblemen beim Fahrzeug- oder Aufbauhersteller den Ausbau nicht rechtzeitig fertig würde, bekam ich augenzwinkernd folgende Antwort:

    Wichtig ist, dass das Fahrzeug vor dem 30.09. erstmals als Womo zugelassen wurde, danach kann man ja immer noch umbauen und die Sitze eintragen lassen.

    Wie es aussieht, ist die erstmalige Zulassung zum Wohnmobil der Knackpunkt.

    Viele Grüße

    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Alter Hans
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    531
    Wohnort
    Süddeutschland
    • 15. Dezember 2006 um 20:53
    • #8

    Hallo Herby,

    was Du schreibst entspricht auch der Aussage im neuesten Promobilheft 01/2007.
    Man kann wohl davon ausgehen, daß das wirklich stimmt.

    Gruß vom Alten Hans

    Doku T4:
    https://photos.app.goo.gl/K3mR9EUChanYNtxb8

  • mangiari
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.321
    Wohnort
    München
    • 17. Dezember 2006 um 09:10
    • #9

    Oh da bin ich aber glücklich, ich brauche mit den zweit Sitzen vorne auch unbedingt möglichst viele Sitzplätze hinten anerkannt.
    Bei einem mach ich mir keine Sorge, der ist quer zur Fahrtrichtung, schließt seitlich in Fahrtrichtung mit einer (in Kopfhöhe gepolsterten) Möbelwand ab und es gibt dort Orginalbefestigungspunkte für Gurte. Bei den anderen 3 wird's schwieriger. Da hab ich nur Haltemöglichkeiten und Beckengurte an selbst gebauten Befestigungspunkten.

  • dm
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    366
    Wohnort
    Herne (Ruhrgebiet)
    • 23. Dezember 2006 um 21:38
    • #10

    Ich sehe bei diesem Post erst mal eine grundsätzliche Begriffsverwirrung, denn nach meiner Meinung gibt es:

    Sitze in Fahrtrichtung
    Sitze entgegen der Fahrtrichtung
    Sitze längs zur Fahrtrichtung

    Sitze "quer zur Fahrtrichtung" kenne ich als Fachbegriff so nicht.

    frebeka: Du hast also einen "Sitz in Fahrtrichtung", richtigerweise mit 3 Punkt Gurt,
    und
    2 Sitze längs zur Fahrtrichtung (Längssitzbank), korrekt ohne Gurte, zumindest bei deinem Baujahr

    Wenn die Fahrtrichtung nun gemeinhin als "von hinten nach vorn" bezeichnet wird wären "Sitze quer zur Fahrtrichtung" ja sowohl die "in FR" als auch die "gegen" FR.


    So, nun mein Kenntnisstand:
    Bis Bj. 1992 alles egal
    ab 1992: in FR Gurte, sonst egal außer geeignete Prallflächen bei Längsbänken
    ab 2003: In FR und gegen FR geprüfter Dreipunkt, längs geeignete Prallfächen


    neuerer Stand ????, habe aber gehört Längsbänke sollen ganz wegfallen, egal mit welchem Gurt.


    --dm--

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 24. Dezember 2006 um 10:44
    • #11

    Hallo dm,

    mit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bezieht sich das quer nicht auf die Richting in welcher die Sitzbank steht sonder wie der Pasagier zur Fahrtrichtung sitzt.
    Was also bedeutet: auf Längssitzbänken wird quer gesessen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • frebeka
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    242
    Wohnort
    Mitten in der Suedpfalz
    • 24. Dezember 2006 um 12:30
    • #12

    Hallo,

    Zitat von VWBusman

    Hallo dm,

    mit quer zur Fahrtrichtung angeordneten Sitzplätzen bezieht sich das quer nicht auf die Richting in welcher die Sitzbank steht sonder wie der Pasagier zur Fahrtrichtung sitzt.
    Was also bedeutet: auf Längssitzbänken wird quer gesessen.

    Gruß Christopher

    Danke, so hatte ich das auch gemeint und auch so aus den noch gültigen Vorschriften rausgelesen.

    freundliche Gruesse aus der Suedpfalz

    http://www.frebeka.de

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