Sorry, Gast war cih !!
Irgendwann lerne ich es noch - versprochen !!
Gruß
HWK
Sorry, Gast war cih !!
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Gruß
HWK
So, nachdem ich meinen Text vorgestern an die Bundesregierung geschickt habe, habe ich heute eine Antwort vom Bundesministerium für Finanzen bekommen:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Februar 2005 an die Bundesregierung. Die Nachricht wurde an das Bundesministerium der Finanzen weitergeleitet.
Die Abschaffung des Kraftfahrzeugsteuerprivilegs für Geländewagen und Wohnmobile zum 1. Mai 2005 ist unter dem Link der womobox.de richtig dargestellt. Die Rechtslage ist die, dass derzeit die Kraftfahrzeugsteuer für alle Pkw mit Hubkolbenmotor nach Emissionsverhalten und Hubraum, für "andere Fahrzeuge" bis 3,5 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht nach Gesamtgewicht bemessen wird.
Nur bei Kfz, die aufgrund ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, wahlweise vorwiegend der Beförderung von bis zu 8 Personen (außer Fahrer) oder vorwiegend dem Transport von Gütern zu dienen, besteht die Besonderheit, dass sie kraftfahrzeugsteuerlich bis 2,8 t verkehrsrechtlich zulässiges Gesamtgewicht als "Pkw" und darüber als "andere Fahrzeuge" gelten, die wie leichte Nutzfahrzeuge besteuert werden. Dies betrifft neben Geländewagen und so genannten SUV auch Großraumlimousinen/VANs sowie Wohn- und Büromobile. Dies geht auf gefestigte Finanzrechtsprechung zurück, die vor allem den § 23 Abs. 6a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heranzieht.
Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO im Rahmen der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt. Damit wird eine quasi automatische kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als "andere Fahrzeuge" in der Folge der verkehrsrechtlichen Beurteilung von schweren Geländewagen usw. künftig - auch für bereits zugelassene Fahrzeuge - nicht mehr möglich sein.
Die Aufhebung soll 6 Monate nach der noch erforderlichen Verkündung der Verordnung in Kraft treten.
Da die Kraftfahrzeugsteuer eine so genannte Ländersteuer ist, ist es Sache der Länder, in dieser Zeit über die diesbezüglichen Folgerungen zu entscheiden. Zwischen den Ländern wird derzeit ein Gesetzentwurf zur Kfz-Steuer abgestimmt. Die Länder haben diesen Entwurf noch nicht in den Bundesrat eingebracht.
Ich stelle Ihnen frei, sich mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
E-Mail: mailto:poststelle@fm.nrw.de
zu wenden.Mit freundlichen Grüßen
Regina Harneit
Bundesministerium der Finanzen
- Leitungsstab -
BürgerangelegenheitenTelefon: 01888 682 3838
Fax: 01888 682 88 3838
E-Mail: mailto:regina.harneit@bmf.bund.de
Macht mich nicht wirklich glücklicher, die Antwort.
Ich habe mich jetzt, wie vorgeschlagen an das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gewendet.... Mal sehen, was daraus wird.
Zitat von AnonymousAlles anzeigenHallo zusammen,
@ Krabbe
Klagen könen wir noch nicht, da es sich ja hier um einen Entwurf handelt und dieser ja noch nicht in Kraft ist.
Der §8 Kraftfahrzeugsteuergesetz sagt in Abschnit 2 aus, das Kraftfahrzeuge (ohne jede Einschränkung) über 3,5 t nach Gewicht und Geräusch- sowie Schadstoffausstoß besteuert werden. Lediglich im ersten Halbsatz ist auf die "anderen Fahrzeuge" (also alle ausser Personenwagen und Krafträdern) verwiesen => und das war ja uch das Steuerloch, dass PKW (Geländewagen) als Kombi und damit als "andere Fahrzeuge" ausgewiesen wurden.
Ich lasse mich mal überraschen, was da noch kommt!
Besten Gruß
HWK
Danke für den Hinweis, ich werde mir das auf jeden Fall mal merken...
Hallo zusammen,
kann mir jemand die Situation für einen momentan
als Kobinationskraftwagen zugelassenen 1 1/2 (4 Sitzplätze)
Kabiner mit einer Ladefläche von 1,85m Meter
erklären sofern der Gesetzentwurf auch in BW
in Kraft tritt? Man könnte ja zwei Sitzplätz austragen?
Grüsse Hansi
Hallo Hansi
Kann ich nicht ,und vermutlich auch niemand mit 100 %iger Sicherheit.
1.) alles noch als Entwurf
2.) Beschlossen ist noch gar nichts
In einem anderen Forum kämpft einer um die LKW Steuer Anerkennung bei einem Xtra Cab . Wie du siehst, alles ist möglich
Bleibt nur eins: Abwarten bis Mai 05 und dann handeln,wenn überhaupt möglich , prozessieren (ob´s Sinn macht) oder die neue Steuer schlucken.
Gruß Rudi
Hi Hansi
Bei Dir ist es ja eigentlich klar, Du bist eindeutig LKW.
Deine Ladefläche ist mit 1,85 m länger als die Fläche, die zum Transport von Passagieren geeignet und vorgesehen ist.
Das hat mit der Anzahl der möglichen Mitfahrer nichts zu tun.
ciao
Hi Leute,
sorry der angebliche Gesetzestext über den hier heiß diskutiert ist so etwas wie ein Aprilsherz. Er beruht auf einer Wette und stammt von mir und zwei weiteren Leuten (Psychologiestudenten) die damit testen wollten wie schnell sich so eine blödsinnige Nachricht herumspricht.
nochmal sorry
Hi Soziatester
Dein Statement kann man glauben oder nicht
Fakt ist leider, daß die Grundlage dieser Diskussion hier im Forum leider traurige Realität ist und keine "blödsinnige Nachricht"
Fakt ist leider auch, daß man unseren "Volksvertretern" leider gar nichts mehr glauben kann und wir darum mit wirklich allem rechnen müssen, was ja auch die Antworten der Ministerien belegen.
ciao
Ich habe keine Ahnung was ihr alle wollt. Ich habe schon als Kind gelernt, das man nur Geld ausgeben kann, das man auch in den Händen hat.
Ergo, wer eins auf dicke Hose machen will, sollte auch den passenden Geldbeutel haben. Wenn das Geländewagen & Womo fahren jetzt schon an der Steuer hängt, was macht ihr dann erst wenn der Sprit wieder teurer wird? Dann würde ich anstelle von Diskutieren und heulen (was sowieso nichts bringt) über ein anderes Hobby oder Gefährt nachdenken.
Gruß Andal
ZitatIch habe keine Ahnung was ihr alle wollt.
Genau Du sagst es!
Gerade bin ich auf diese Site gestossen. Ich finde, die sollte man bestmöglich unterstützen. Habe gleich einen Link auf MB-Mobil eingebunden und die Betreiber angeschrieben.
Hallo,
auch ich hab mir schon über die höhere Kfz-Steuer Gedanken gemacht.
Ich hab an meinen Ministerpräsidenten geschrieben und eine pauschale Antwort wie viele andere erhalten. Bei meinem Sprinter wird die neue Steuer "nur" 3 mal so hoch werden.
Ich hab beim Fahrgestellhersteller (DC) eine Auflastung beantragt, Gewicht spielt ja dann keine Rolle mehr. Ich werd einen weiteren Dieseltank von 300 Liter einpflanzen und nur noch im billigen Ausland tanken.
Bei längeren Unterbrechungen(>14 tage) werd ich das Fahrzeug stillegen, 13 Tage Steuer kosten genau so viel wie die Verwaltungsgebühren für An-/Abmelden. Schön ist das ganze Spiel nicht, die steigenden Kosten werden mich dazu zwingen.
Ich kann mich nur anschließen - was für eine Sauerei! Aber ich kann mir schon vorstellen, wie in Zukunft die Wohnmobile aussehen werden: Pritschenfahrzeuge mit LKW-Zulassung und einer Wohnkabine als Ladung. Die meisten Versicherungen scheinen dies als WoMo mit entsprechenden Tarifen zu akzeptieren, und für die Finanzämter fährt man ja ein Pritschenfahrzeug, also eindeutig ein 'zum Transport von Gütern und Waren' bestimmtes Fahrzeug...
Im Augenblick bin ich ganz froh, daß meine WoMo-Pläne zwangsaufgeschoben sind - erst einmal will ich sehen, was bei der ganzen Geschichte jetzt am Ende herauskommt!
Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang
Hallo Joe,
günstigste Schadstoffklasse? Ja habe ich. Aber die ist Euro 3 für LKW. Klingt erstmal gut.
Ist aber leider nur Euro 2 für PKW-Maßstäbe. Schon nicht mehr so gut.
Und in spätestens 5 Jahren habe ich 00, sprich die schlechteste Klasse.
Dann bin ich mit über 1000€ (nach heutigem Stand) dabei.
Denn PKW werden schadstoffklassemmäßig zügig runtergestuft.
Zu den LKW - Ummeldungen. Mir würde es gar nicht weiterhelfen. Das was ich dann an Steuern spare, gebe ich in der Versicherung wieder aus.
Denn mein Auto ist in der sog. "Sprinterklasse".
Und wenn ich groß bin lerne ich wie man sich hier einloggt!
Sorry, der Gast ..... war ich.
dm
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