Wechselpritsche eintragen?

  • Hallo zusammen,
    Habe eine T4 Doka mit Bimobilkabine, bin gerade am umbauen einer Originalpritsche für meine Halterungen. Im Schein ist LKW mit Wechselaufbau eingetragen. Dann die Maße und Gewichte für LKW mit Plattform und SO KFZ WOMO mit Maßen und Gewichten.
    Muß ich nun meine Pritsche eintragen, oder langt es, diese als Ladung gelten zulassen? Kann mit 19er Schlüsel oder Schraubenzieher gelöst werden und von 2 Personen abgehoben werden.

    Viele Grüße und Danke
    Helmut

    Grüße aus der Waldsiedlung Iggelheim
    unterwegs mit T4 2,5 TDI Doka, mit Bimobilabsetzkabine

  • Hallo Helmut.

    Wenn du ein LKW mit Wechselaufbau eingetragen hast, zählt der Aufbau als Ladung.
    Wir haben für einen Iveco Daily 3 verschiedenen Aufbauten.
    Deiner Phantasie sind also keine Grenzen gesetzt.
    Beachte nur die hinteren und seitlichen Überhänge in Bezug auf deine Beleuchtung. Im Bedarfsfall mußt du seperate Lichtquellen montieren.
    Bedenke nur, daß du mit einem LKW mit Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot fällst, mit einem Womi und Anhänger nicht.

    Claus

    derzeit mit Setra S 140 ES unterwegs

  • Hallo Helmut, (hallo Claus, auch mal wieder da!),

    ich hab das bei meinem Ford Ranger auch so gemacht. Eine Eintragung in die Papiere war nicht nötig.
    Und wenn man das bei Bimobil machen läßt, wird´s auch nicht eingetragen.

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • Ich dachte auch, dass das einfach wäre. Fahre meine Kabine halt als Ladung auf dem L200 spazieren.

    Gestern sagte mir nun mein Mitsubishi Händler, dass er jetzt sogar Hardtops nicht mehr ohne ABE bzw. Eintragung verkaufen darf.

    Kennt jemand den genauen Stand, evtl. eine Website, wo die Definition von "Ladung" nachzulesen ist?

    Danke & Gruß

    Andreas

  • am sichersten immer beim TÜV nachfragen. Geht auch telefonisch.

    Bei Bimobil wurden alle Varianten eingetragen,
    "wahlweise Wohnkabine, wahlweise Pritsche, wahlweise Kabine mit Werkstatteinrichtung" (zB)
    Somit waren alle Varianten abgesichert.
    Auf einer Pritsche eine Wohnkabine von A nach B zu transportieren ist sicher Ladung nur wenn sie dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist das eine Änderung der Fahrzeugnutzung und kann unter Umständen
    zu Problemen mit der (von mir so innig geschätzten :cry: ) Obrigkeit führen.

  • Hallo,
    das wird ja immer lustiger! Ich habe ein Hardtop drauf. Es ist richtig dass ich für dieses vom Werk eine ABE habe. Diesen Zettel soll ich dabei haben. Ein Eintragen ist nicht notwendig! Das Hardtop ist keine Ladung da dies mit 6 Klammern fest mit dem Fahrzeug verschraubt ist.

    Jetzt kommt der Gag.
    Meine Kabine steht auf der Pritsche und ist mit Spanngurten oder wahlweise Spannschlössern befestigt. Somit eine Ladung.

    Wenn ich eine Schraube durch den Boden der Kabine stecke und diese mit der Pritsche verschraube, ist es ein Wohnmobil und ich brauche extra eine Beleuchtungseinrichtung. An der Kabine ist aber nichts verändert.
    Versteh ich auch nicht!

    Die Pritsche gehört zum Fahrzeug. Du darfst alles machen, aber nicht OHNE Pritsche und ohne Kabine fahren. Es sei denn der Umbau ist von Bimobil die haben das eingetragen dass du ohn alles fahren darfst. Viel Spaß beim Regen. Das wird eine Hechschleuder!

    Diese INFO stammt von unserem TÜV in Bayern.

  • Hi Marco,

    so bleibts halt immer lustig. Ich gurke jetzt mal hier in Hannover zum TÜV, mal sehen, was die sagen. Aber ob das dann auch die Meinung vom netten Herrn Polizisten ist, der mich später evtl. kontrolliert?

    Dieter (dm) ist doch bei dem Verein. Er hat beim Treffen in Bodenheim neben mir gestanden. Dieter - wenn Du das liest lass uns nicht im Dunkeln stehen :idea: !

    Gruß

    Andreas

    P.S. Mein Hardtop kam ab Werk ohne alles und Mitsubishi weigerte sich auch hartnäckig irgend was schriftliches zu liefern. Jetzt isses verkauft und wer anders hat das Problem ...

  • Hallo Andreas,
    die Hardtops haben keine Seriennummer. Wenn also einer eine ABE braucht, und es ist der gleiche Typ, dann kann ein anderer im Forum mit einer Kopie aushelfen.
    Ciao
    Marco

  • @ Andreas (agrupe):

    Hi, ist lange her und mit dem Thema Wechselpritschen hab ich mich nicht befasst, aber eigentlich habt ihr hier alles bereits richtig beschrieben, wenn man die Postings zusammenfasst.

    1) Einfach ist die feste Wohnkabine = Eintragen = SoKfzWohnmobil
    2) Einfach ist das Hardtop = Fahrzeugteil = ABE erforderlich und/oder eintragen

    3) Recht einfach ist auch noch die Kabine, die auf die Pritsche gestellt wird,
    die ist Ladung, muß entsprechend gesichert werden, die Grenzen für Länge/Breite/Überhang müssen beachtet werden. Wenn die Beleuchtung noch sichtbar ist (Winkel beachten) braucht hier nichts geändert werden, ansonsten Wiederholungsleuchten und Wiederholungskennzeichen.
    Fahrzeug bleibt LKW, bzw. Kombi
    Und was ist jetzt: Ladung muss gesichert werden? In Abgrenzung zur festen Anbringung?
    Auf jeden Fall sind Spanngurte und Schnellspannverschlüsse noch Ladungssicherung.
    Verklebung und Verschraubung ist festes Anbringen.
    Und wie immer gibt es in der Mitte eine Grauzone.

    Und sobald jemand während der Fahrt in der Kabine sitzen soll kann es keine Ladung mehr sein.

    Und warum muss ich, wenn ich die Kabine fest aufbaue auf einmal meine Beleuchtung ändern? Ladung ist ja eigentlich nur kurz auf dem Fahrzeug. Hier wird im Sinne der Praxis mehr toleriert als wenn das Fahrzeug fest aufgebaut ist.
    Ladung darf ja über das eigentliche Fahrzeug in gewissen Grenzen herausragen. Trage ich die Kabine fest ein, ist dies jetzt ja das neue eigentliche Fahrzeug und hier dürfte Ladung ja wieder herausragen.
    Dann wären die Leuchten ja irgendwo verschwunden.


    4) Fahrgestell mit Wechselpritschen: Hier muss jede Pritschenart eingetragen sein, genaues sagt euch dann der TüV.

    So, dies ist nun mein Kenntnisstand, aber ausdrücklich "ohne jede Garantie". Dafür bin ich zu lange aus dem "Verkehr" raus.

    dm

  • :zustimm: ;)
    so kenn ich es auch. Bei wechselaufbauten z.B. entweder "oben" im Fahrzeugschein weiter hin z.B. LKW....blabla.... und dann unten : wahlweise mit Aufbau.....blabla.... Oder aber umgekehrt, "oben" als SoKfzWoMo und dann in der Ergänzung: wahlweise ohne Wohnaufbau. Hat den Vorteil der WoMO Versicherung :P Diese zweite Variante hat mir mein TÜV Prüfer vorgeschlagen: Is doch besser so... :twisted:... sagte er.

    .


    ***

  • Zitat von dm

    @ Andreas (agrupe):

    Und sobald jemand während der Fahrt in der Kabine sitzen soll kann es keine Ladung mehr sein.

    dm

    Auweia,
    dann haben wir jahrelang ungesetzlich gehandelt. Wir hatten die Auskunft, dass man eine Ladefläche auch mit Personen "beladen" darf.
    Christel

    Wenn kein Wind weht, zeigt auch der Wetterhahn Charakter.

  • Christel,
    vollkomen richtig ein LKW darf auf der Ladefläche Personen befördern.
    Mit der Kabine kann sich der TÜV nicht einigen. Der eine sagt es ist grundsätzlich verboten in einer Ladung Personen zu befördern, der andere sagte mir wenn eine Sicht und Sprechverbindung vorhanden ist und die Personen angeschnallt sind wäre es erlaubt.
    Da soll sich einer auskennen.
    Ich nehme keine Personen in der Kabine mit. Das ist mir zu gefährlich.

    Die Ladung muss auf jeden Fall sicher sein. Warum also der Unterschied?

    Ciao
    Marco

  • Hallo zusammen
    war heute mal beim TÜV, mit Prizsche drauf und habe gefragt.
    Da kam Antwort es ist doch LKW mit Wechselaufbau eingetragen, die Kabine auch eingetragen, die Maße größer als mit Pritsche. Er fragte nach dem befestigen bzw. wie abbauen, dann bekam er meine Antwort: 4 Schrauben und zu 2. runterheben. Da meinte er ist doch ok, ich könnte so fahren ohne was einzutragen. So wohl fühle ich mich aber nicht mit der seiner Aussage. Man könnte auch denken er hatte schon genug arbeit.
    Mal sehen vieleicht frage ich ja mal bei einem anderen.
    Gruß Helmut

    Grüße aus der Waldsiedlung Iggelheim
    unterwegs mit T4 2,5 TDI Doka, mit Bimobilabsetzkabine

  • Hallo Helmut
    Das Blöde dabei ist ja, das Du im Falle eines Versicherungsschadens oder einer Kontrolle durch die Jägermeister eine mündliche Aussage nicht belegen kannst. Frag mal nach einer schriftlichen Quelle, oder ob es nicht möglich wäre gegen Gebühr das eintragen zu lassen, zumindest einen Wisch das es begutachtet worden ist, somit wärst Du gegen die Allmacht der Bürokratie geschützt.

  • Hi,

    eigentlich dachte ich, Ihr hättet das Thema schon 100x durchgekaut und wollte mich wegen meiner Anfrage halb schämen. Scheinbar haben aber doch einige das gleiche Problem wie ich.

    Ich war nun beim TÜV:

    Absetzkabine wie bei mir ohne Personen bei der Fahrt drin gehen als Ladung i.O. (Maße etc. beachten!)

    ABER: Meine Kabine hängt über, verdeckt die ursprünglichen Leuchten. Daher habe ich zusätzliche Leuchten am Heck angebracht und - wumms - damit ist die Kabine fest mit dem Fz verbunden. Irre, was? :twisted:

    Also habe ich all meinen Mut zusammen genommen, die Kabine vorgeführt und dem begeisterten TÜV-Menschen (darf ich die Kabine mal anfassen ..) ohne Probleme innerhalb von 15 Minuten ein Gutachten entlockt, den Eintrag (Wahlweise SoKfz WoMo ...) in meine Papiere bekommen und bin nun clean.

    Kosten: 46,40 Euro.

    Zusätzlich habe ich noch wegen der evtl. kommenden Steuer auf Pickups gefragt. Leider ist der Staat da ganz clever. Im Falle der wahlweisen Eintragung (LKW/WoMo) gilt immer das für den Besitzer schlechtere! Wow! :evil: Hassbrille!!!! Alternativ kann man den LKW streichen lassen, darf dann aber nie mehr ohne Kabine rumfahren. Lach.

    Gruß

    Andreas

  • Hallo Andreas,
    das ist nicht ganz richtig. Mein L200 ist als PKW eingetragen.
    Ich darf mit Kabine fahren, ich darf auch mit Hardtop fahren.
    Ich darf ohne alles fahren aber die Klappe darf hinten nicht offen sein.
    Damit ist es ein PKW geschlossen.

    Nach dem dies hier ein allgemeines Problem geworden ist, bin ich zum TÜV und habe gefragt warum es keine klare Linie gibt.
    Die Antwort ist einfach.....
    Jeder TÜV-Sachverständige ist berechtigt eine Zulassung zu erteilen und das liegt im Ermessen des Prüfers.
    Somit ist alles klar. Es könnte jeder etwas anderes erlauben oder verbieten die Verantwortung trägt der Prüfer.

    Das mit den Lichtern wurde mir auch gesagt, und sofort eine Lösung angeboten. Man hängt eine sogenannte Beleuchtungsampel an die Kabine und schon ist es wieder eine Ladung.

    Nach dem ganzen Hin und Her habe ich meine Kabine so gebaut dasss die hintere Klappe geschlossen werden kann. Damit hatte ich Ruhe!

    Alles was ich geschrieben habe ist nur meine Erfahrung und jeder sollte sich selber beim TÜV oder DEKRA erkundigen. Ein Problem ist mir auch geblieben. Bis jetzt habe ich all das gesagte noch nicht schriftlich und es ist auch keiner bereit mir das zu geben!

    Das bedeutet, bei einem Unfall wird es Probleme geben. Und das mit der gemischten Eintragung stimmt auch. Dann kann ich ihn gleich wieder als LKW anmelden und die teure Versicherung zahlen.

    Man sollte in Deutschland ein neues Schulfach einbinden. "Gesetzesauslegung" Ich habe damit jedenfalls erhebliche Probleme. Nur weil ich versucht habe alles ordnungsgemäß zu machen.

    Überlegt mal was man aus der Eintragung "Geschlossener PKW" alles machen kann. Mit einer Plane ist er auch geschlossen usw.

    Wer ganz sicher gehen will, der lässt die Kabine als WOMO eintragen. Damit ist auch die Kabine versichert, was bei mir nicht der Fall ist.

    Servus
    Marco

  • Hi Marco,

    lohnt sich die Eintragung als PKW? Da zahlst Du dich doch an Steuern zu tode, oder?

    Zur versicherung der Kabine: Ich habe die meine bei der Versicherung als "wertsteigernde Ladung" gemeldet, zahle nun 200 Euro mehr pro Jahr und die Kabine ist mit versichert.

    Gruß

    Andreas

  • HalliHallo
    die neueSteuerauslegung war mir unbekannt. Wenn ich also WoMO drin stehen hab, mit: wahlweise ohne Aufbau/Absetzkabine, dann darf ich die nicht runternehmen??? Das wollen die wohl geschickt einfädeln. Und sonst heist es, das die SoKfz Vergünstigung bestehen bleiben soll?

    .


    ***

  • Hallo,
    Versichert ist meiner als PKW und die Steuer bleibt als LKW.

    Das mit der Zusatzversicherung werd ich mal bei meiner Versicherung ansprechen.

    Das neue Steuergesetz warte ich erst mal ab.

    Ciao
    Marco

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