Fahrzeugbeleuchtung hinten

  • Hallo Zusammen

    Mein Sprinter wird mit samt der Leerkabine ca. 6,5m lang, 2,20m breit und 3,10m hoch.

    Nun stellt sich mir die Frage wie ich die Beleuchtung insbesondere hinten ausführe. Seitenmarkierung muss ich machen das ist klar, Umrissbeleuchtung Vorne und hinten auch. Vorne ist Weiß auf dem Fahrerhaus und hinten kommt an den oberen Ecken links und rechts an die Kabine eine Kombi aus Weiß nach Vorne und Rot nach hinten.

    Nun zum Kern meine Frage: In den Heckleuchten Links und Rechts sind Seitenmarkierungsleuchten in Rot enthalten. Rot ist in dem Fall zulässig. Allerding ist die ganze Leuchteneinheit vom äußeren Punkt der Einheit bis zum äußeren, seitlichem Ende der Kabine um ca. 100mm - 120mm eingerückt.

    In der STVO konnte ich nichts finden, außer disem Text. Leider ist mir der Punkt mit den 200mm unklar, stehe irgendwie auf dem Schlauch was damit gemeint ist. Vielleicht kann mich jemand aufklären

    § 51b StVZO - Einzelnorm

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Ich verstehe es so, das der Abstand zwischen Umriss und Rücklicht, mindestens 200 mm Abstand braucht.

    Die umrissleuchte nach vorne und die nach hinten aber im selben Gehäuse sein dürfen.

  • Ich weiß nicht, nach deiner Schilderung wären bei fast allen LKW die Rückleuchten falsch montiert. Die Umrissbeleuchtung hinten an der Stoßstange sind ja meist an so einem kurzen Gummiarm befestigt. Der ist aber nie und nimmer 200mm vom Rücklicht entfernt.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Ich meine dass hinten oben keine nach vorn weißen Leuchten sein dürfen bei deinem Leichtgewicht.
    Unten hinten habe ich diese Kombis dran, da ist es erlaubt.

    Dann hättest du mit den Scheinwerfern 6 Leuchten nach vorn, es dürfen aber nur 4 sein, hatte mein Prüfer bei der Abnahme zur Einzelbetriebserlaubnis des Zebra gemeint.

    Gruß Matthias

  • Ok mit den 6 muss ich mal prüfen, du könntest aber Recht haben. Hinten unten Rot/Weiß hab ich allerdings bei einem Womo in der 3,5 - 5to Klasse noch nie gesehen.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Ich weiß nicht, nach deiner Schilderung wären bei fast allen LKW die Rückleuchten falsch montiert. Die Umrissbeleuchtung hinten an der Stoßstange sind ja meist an so einem kurzen Gummiarm befestigt. Der ist aber nie und nimmer 200mm vom Rücklicht entfernt.

    Das sind keine Umrissleuchten, sondern Spurhalteleuchten am Anhänger. Wieder etwas anderes.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Leider ist mir der Punkt mit den 200mm unklar, stehe irgendwie auf dem Schlauch was damit gemeint ist. Vielleicht kann mich jemand aufklären

    Umrissleuchten sind die kleinen Leuchten oben, die den Umriss anzeigen. Die müssen mindestens 200 mm von den Begrenzungs-oder Schlussleuchten weg sein. Sind sie, wenn die einen oben und die anderen unten sind.

    hinten kommt an den oberen Ecken links und rechts an die Kabine eine Kombi aus Weiß nach Vorne und Rot nach hinten.

    Wenn Du schon weiße Begrenzungsleuchten vorn hast, dann darfst Du formal hinten keine rot/weißen haben, weil Du dann ja 2x weiß auf jeder Seite nach vorn hättest.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ok mit den 6 muss ich mal prüfen, du könntest aber Recht haben. Hinten unten Rot/Weiß hab ich allerdings bei einem Womo in der 3,5 - 5to Klasse noch nie gesehen

    Gehört da auch nicht hin.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ich weiß nicht, nach deiner Schilderung wären bei fast allen LKW die Rückleuchten falsch montiert. Die Umrissbeleuchtung hinten an der Stoßstange sind ja meist an so einem kurzen Gummiarm befestigt. Der ist aber nie und nimmer 200mm vom Rücklicht entfernt.

    Nicht zwingend. Kommt halt drauf an wie rum die Leuchteneinheit am LKW montiert ist. Kann von aussen nach innen Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer, Bremslicht sein oder eben Bremslicht, Rückfahrscheinwerfer, Rücklicht sein. Im letzteren Fall wären die 20 cm kein Problem. Aber meistens sind eh die Blinker ganz aussen, also kommt der Abstand von 20 cm locker hin. Auch kommt es drauf an wie es gemessen werden muss, also ob vom Ende der Leuchtfläche der Begrenzungsleuchen bis zum Anfang der Leuchtfläche des Rücklichts oder ob von der Mitte der Leuchtmittel oder was...aber ich würde da die Kirche im Dorf lassen. ICh meine, was soll denn da passieren wenn man das Rücklicht von der seitlichen Begrenzungsleuchte nicht unterscheiden kann? Bei uns in CH muss ein gewisser abstand zwischen Nebelschlussleuchte und Bremslicht sein, was für mich Sinn macht dass man die unterscheidet...aber bei 2 Leuchten die zur gleichen Zeit leuchten und die gleiche Funktion haben sehe ich keinen tieferen Sinn...wobei wenn ich so drüber nachdenke muss nicht jedes Gesetz auch immer zwingend einen ergründbar tieferen Sinn haben ;)

    Dann hättest du mit den Scheinwerfern 6 Leuchten nach vorn, es dürfen aber nur 4 sein, hatte mein Prüfer bei der Abnahme zur Einzelbetriebserlaubnis des Zebra gemeint.

    Zumindest in CH gilt die 4-weisse-Leuchten-nach-vorne-Regel nur für die Abblendlichter, Nebelleuchten und Fernlichter, nicht aber für andere weisse Lichter wie Standlichter oder seitliche Begrenzungsleuchten. Ich würde jetzt davon aus gehen dass das auch bei euch in DE gilt. Ansonsten wäre ja jedes Fahrzeug illegal unterwegs welches mit Fernlicht, dazu leuchtendem Abblendlicht und Standlicht oder mit Abblendlicht, Nebelscheinwerfer und Standlicht unterwegs ist, ganz unabhängig davon ob und wieviele weisse Seitenmarkierungsleuchten weiter noch am Fahrzeug hängen.

    Seitenmarkierung muss ich machen das ist klar,

    Ist das wirklich so klar? In CH müssen wir erst ab 8m länge gelbe oder rote seitliche Rückstrahler oder -wenn wir wollen- können wir auch Leuchten haben. Ab 6 m dürfen wir seitlich Rückstrahler oder Leuchten montieren, müssen es aber nicht. Und da unsere Gesetze auf den gleichen ECE-Richtlinien basieren wie eure, würde ich auch das allenfalls nochmal hinterfragen.

    Aber es kann gut sein dass das bei euch anders ist, denn gerade bei der Beleuchtung haben (oder hatten?) wir in CH die eine oder andere Freiheit mehr als ihr. Als ich meinen gebaut habe war die 3. Bremsleuchte und die Nebelschlussleuchte fakultativ und bei uns sind rote Blinker hinten ganz ohne Winkelzüge legal, wo zumindest die Nebelschlussleuchte und die gelben Blinker hinten bei euch seit jeher Pflicht waren. Bei der 3. Bremsleuchte bin ich mir nicht sicher. Die könnte bei uns zumindest bei Neufahrzeugen inzwischen auch Pflicht sein...

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde das ganze Thema mit dem Prüfer deiner Wahl bequatschen. Dann montierst du nur einmal das was und wo er will und alle sind glücklich. Ich hab das damals gemacht und ein 15-seitiges pdf mit schöne Bilder und Skizzen bekommen welche leuchten wo montiert werden dürfen oder müssen. Kann ich gerne schicken, aber ich glaube das bringt dir nichts, da ein paar jährchen alt und es die CH-Gesetzgebung abbildet.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Ist das wirklich so klar? In CH müssen wir erst ab 8m länge gelbe oder rote seitliche Rückstrahler oder -wenn wir wollen- können wir auch Leuchten haben. Ab 6 m dürfen wir seitlich Rückstrahler oder Leuchten montieren, müssen es aber nicht. Und da unsere Gesetze auf den gleichen ECE-Richtlinien basieren wie eure, würde ich auch das allenfalls nochmal hinterfragen.

    Vorschrift ab 6 m.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ich habe heute mit dem TÜV gesprochen. Meine beiden Weißen Leuchten auf dem Fahrerhaus gelten als Umrissbeleuchtung. Eine weitere Umrissbeleuchtung Hinten Oben an der Seitenwand mit Weiß nach Vorne und Rot nach Hinten ist zulässig und ich zitiere "ist eine perfekte Ergänzung" Zitat Ende

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Interessantes Dokument. Aber kann es sein das Hella ein bisschen ein Durcheinander mit einigen Fahrzeugklassen hat? Ich Zitiere aus dem oben verlinktem Dokument:

    Zumindest hier in CH und vor ein Paar Jahren war ein Womo mit bis zu 9 Personen inkl. Fahrer, egal ob unter oder über 3.5t ein M1 Fahrzeug, so auch meiner mit knapp 5t. M2 war einer mit mehr als 8 Sitzplätze bis 5t und M3 einer mit mehr als 8 Sitzplätze über 5t. Das hat doch nicht geändert oder doch? Oder ist das in CH anders als in Rest-Europa?

    Merci und Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Das hat doch nicht geändert oder doch?

    Nein, hat sich nicht geändert. Das ist im Dokument tatsächlich falsch.

    Meiner ist zwar (wegen der hinteren Gurte) nach nationalen Vorschriften zugelassen worden, hat aber als Ergänzung auch die M1 drin stehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Mir hat der TÜV bei der Vollabnahme bestätigt, ich muss keine Beleuchtung anbauen, die nicht schon zum Zeitpunkt der Erstzulassung dran war. Also auch keine Umrissbeleuchtung.

    Sogar beim Gurt ist es so. Ab Werk keiner drinnen, also kann kein Gurt gefordert werden.

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