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  4. Strom: Batterie, Laden, Solar und Elektrik

Stromverbrauch im Weltreisemobil

  • MANL2000
  • 6. Januar 2024 um 00:03
  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 8. Januar 2024 um 00:36
    • #41
    Zitat von Krabbe

    Zumal ich bezweifel, dass Deine Änderung legal ist.

    Was sollte denn an der Änderung illegal sein, spielst du auf den weiteren Hoax im Netz an, dass bei Ladeboostern und LiMa, ausgedummt, die Betriebserlaubnis erlöscht?

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.246
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 8. Januar 2024 um 08:57
    • #42

    Nun ändert das den Schadstoffausstoß (wenn auch nur wenig), das ist also eine abgasrelevante Änderung und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Im Prinzip... aber das muss ja erst mal jemand herausfinden. Das ist ja kein Rallyauspuff den die Rennleitung sofort bemerkt und dich deshalb rauswinkt.

    Gruß, Holger

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 8. Januar 2024 um 10:55
    • #43
    Zitat von Urs

    Ich denke das hängt eher damit zusammen dass mit der Zeit bei den Strömen all deine Komponenten wärmer werden somit der Widerstand jeder einzelnen Komponente steigt und darum die an der Batterie anstehende Spannung und somit der Strom sinkt. Dazu kommt die Ladekurve der Batterie. Wenn auch zwischen 20 und 80% sehr flach ist die dennoch nicht 0

    Das kann ich empirisch nicht belegen. Wurde die Batterie nur bis 90% geladen, dann das Fahrzeug für mehr als eine Stunde abgestellt, steigt nach einem erneuten Motorstart (nachdem also die Komponenten wieder kalt sein dürften) nicht über das für den Ladezustand übliche Maß.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 8. Januar 2024 um 11:02
    • #44
    Zitat von holger4x4

    Nun ändert das den Schadstoffausstoß (wenn auch nur wenig), das ist also eine abgasrelevante Änderung und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.

    Das stimmt nicht.

    Ich hatte mal beim KBA nachgefragt und das KBA antwortete, nur Eingriffe in die Motorsteuerung führen zum Erlöschen der BE. Das ist auch logisch nachvollziehbar, denn der WTLP-Test wird immer ohne eingeschaltete Klimaanlage gefahren. Da so eine Klimaanlage einen Anschlusswert von ca. 6 KW hat und 0,3 bis > 1 Ltr Kraftstoffmehrverbrauch zur Folge hat, würde nach deiner Logik jedes Einschalten der Klimaanlage zum Erlöschen der BA führen.

    Ich habe hierzu noch nie Kontrollen gesehen, geschweige denn stillgelegte KFZ gesehen.

    Gruß

    Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 8. Januar 2024 um 12:41
    • #45
    Zitat von mafer

    Ich hatte mal beim KBA nachgefragt und das KBA antwortete, nur Eingriffe in die Motorsteuerung führen zum Erlöschen der BE.

    Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.

    Einfacher Blick in § 19 Abs. 2 StVZO hilft weiter: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, die zur Verschlechterung des Abgasverhaltens führen.

    Und das ist sehr viel mehr, als nur Eingriffe in die Motorsteuerung.

    Und da diese (für uns dämliche) Regelung der Lima in Euro 6 Fahrzeugen ja wohl unumstritten der Verringerung der Abgaswerte dienen soll, ist eine (durch den Nutzer nicht vorgesehene) Abschaltung wohl auch gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Abgasverhaltens.

    Zitat von mafer

    Das ist auch logisch nachvollziehbar, denn der WTLP-Test wird immer ohne eingeschaltete Klimaanlage gefahren. Da so eine Klimaanlage einen Anschlusswert von ca. 6 KW hat und 0,3 bis > 1 Ltr Kraftstoffmehrverbrauch zur Folge hat, würde nach deiner Logik jedes Einschalten der Klimaanlage zum Erlöschen der BA führen.

    Das ist für mich keine Logik, sondern Whataboutism. Ja, die Werte werden unter bestimmten, fest definierten und vereinheitlichten Bedingungen gemessen. Die immer auch von der Nutzung in der Praxis abweichen werden, denn alles lässt sich nun mal nicht vereinheitlichen. Die Klimaanlage ist aber ein zulässiger Bestandteil des Fahrzeugs, welche zur Nutzung durch die Nutzer vorgesehen ist. Nach Deiner Logik dürfte man auch ansonsten ja auch kein Gepäck ins Fahrzeug laden, keinen Anhänger anhängen, keinen Dachgepäckträger anbauen, …

    Es gibt nun einmal Dinge, die den Spritverbrauch erhöhen und zulässig sind. Das bedeuten aber eben nicht, dass alles, was den Verbrauch erhöht zulässig ist.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    304
    • 8. Januar 2024 um 13:07
    • #46
    Zitat von Krabbe

    Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.

    Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.

    Das finde ich sportlich: die schriftliche Aussage des Kraftfahrtbundesamtes als falsch zu bezeichnen.

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Andreas Brunner
    Frisch-dabei
    Beiträge
    1
    • 8. Januar 2024 um 13:17
    • #47

    75-100Ah auf 24V macht 1800 bis 2400Kwh Verbrauch pro Tag.

    Habe via Wechselrichter alles auf 230 V im Wohnaufbau und benutze die folgenden Verbraucher täglich:

    - Kühlschrank

    - Induktionsherd

    - Teekocher

    - Zerhacker WC

    - Kleinhebeanlage

    - Licht

    - Laptop

    - Flachbildschirm 42"

    - Backofen

    - Div. Ladegeräte für Telefon, Fotokamera usw.


    Details zum Setup: https://www.traveltruck.ch/techdat.htm

  • Online
    KingWarin
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    461
    Wohnort
    Dahner Felsenland
    • 8. Januar 2024 um 16:34
    • #48

    Ahoi,

    Zitat von Robur el conquistador

    Da fällt mir zum Thema Wohnmobil § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO ein.

    Ich Frage mich was man verdeutlichen/zeigen/was auch immer will, wenn man von Wohnmobilen (sonstige Kfz) spricht und dann einen StVO Paragraphen zitiert der sich auf gewerbliche LKW bezieht?

    Gruß

  • altes Wohnmobil
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    851
    • 8. Januar 2024 um 19:56
    • #49

    Ich mich auch. Völlig falscher §-Auszug, ging vorbei, gelöscht. Und inzwischen egal.

    Gar nicht ignorieren....

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