Zumal ich bezweifel, dass Deine Änderung legal ist.
Was sollte denn an der Änderung illegal sein, spielst du auf den weiteren Hoax im Netz an, dass bei Ladeboostern und LiMa, ausgedummt, die Betriebserlaubnis erlöscht?
Zumal ich bezweifel, dass Deine Änderung legal ist.
Was sollte denn an der Änderung illegal sein, spielst du auf den weiteren Hoax im Netz an, dass bei Ladeboostern und LiMa, ausgedummt, die Betriebserlaubnis erlöscht?
Nun ändert das den Schadstoffausstoß (wenn auch nur wenig), das ist also eine abgasrelevante Änderung und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen. Im Prinzip... aber das muss ja erst mal jemand herausfinden. Das ist ja kein Rallyauspuff den die Rennleitung sofort bemerkt und dich deshalb rauswinkt.
Ich denke das hängt eher damit zusammen dass mit der Zeit bei den Strömen all deine Komponenten wärmer werden somit der Widerstand jeder einzelnen Komponente steigt und darum die an der Batterie anstehende Spannung und somit der Strom sinkt. Dazu kommt die Ladekurve der Batterie. Wenn auch zwischen 20 und 80% sehr flach ist die dennoch nicht 0
Das kann ich empirisch nicht belegen. Wurde die Batterie nur bis 90% geladen, dann das Fahrzeug für mehr als eine Stunde abgestellt, steigt nach einem erneuten Motorstart (nachdem also die Komponenten wieder kalt sein dürften) nicht über das für den Ladezustand übliche Maß.
Nun ändert das den Schadstoffausstoß (wenn auch nur wenig), das ist also eine abgasrelevante Änderung und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.
Das stimmt nicht.
Ich hatte mal beim KBA nachgefragt und das KBA antwortete, nur Eingriffe in die Motorsteuerung führen zum Erlöschen der BE. Das ist auch logisch nachvollziehbar, denn der WTLP-Test wird immer ohne eingeschaltete Klimaanlage gefahren. Da so eine Klimaanlage einen Anschlusswert von ca. 6 KW hat und 0,3 bis > 1 Ltr Kraftstoffmehrverbrauch zur Folge hat, würde nach deiner Logik jedes Einschalten der Klimaanlage zum Erlöschen der BA führen.
Ich habe hierzu noch nie Kontrollen gesehen, geschweige denn stillgelegte KFZ gesehen.
Gruß
Matthias
Ich hatte mal beim KBA nachgefragt und das KBA antwortete, nur Eingriffe in die Motorsteuerung führen zum Erlöschen der BE.
Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.
Einfacher Blick in § 19 Abs. 2 StVZO hilft weiter: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, die zur Verschlechterung des Abgasverhaltens führen.
Und das ist sehr viel mehr, als nur Eingriffe in die Motorsteuerung.
Und da diese (für uns dämliche) Regelung der Lima in Euro 6 Fahrzeugen ja wohl unumstritten der Verringerung der Abgaswerte dienen soll, ist eine (durch den Nutzer nicht vorgesehene) Abschaltung wohl auch gleichbedeutend mit einer Verschlechterung des Abgasverhaltens.
Das ist auch logisch nachvollziehbar, denn der WTLP-Test wird immer ohne eingeschaltete Klimaanlage gefahren. Da so eine Klimaanlage einen Anschlusswert von ca. 6 KW hat und 0,3 bis > 1 Ltr Kraftstoffmehrverbrauch zur Folge hat, würde nach deiner Logik jedes Einschalten der Klimaanlage zum Erlöschen der BA führen.
Das ist für mich keine Logik, sondern Whataboutism. Ja, die Werte werden unter bestimmten, fest definierten und vereinheitlichten Bedingungen gemessen. Die immer auch von der Nutzung in der Praxis abweichen werden, denn alles lässt sich nun mal nicht vereinheitlichen. Die Klimaanlage ist aber ein zulässiger Bestandteil des Fahrzeugs, welche zur Nutzung durch die Nutzer vorgesehen ist. Nach Deiner Logik dürfte man auch ansonsten ja auch kein Gepäck ins Fahrzeug laden, keinen Anhänger anhängen, keinen Dachgepäckträger anbauen, …
Es gibt nun einmal Dinge, die den Spritverbrauch erhöhen und zulässig sind. Das bedeuten aber eben nicht, dass alles, was den Verbrauch erhöht zulässig ist.
Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.
Ohne den genauen Wortlaut Deiner Anfrage zu kennen, ist diese Aussage nicht nachvollziehbar, und auch falsch.
Das finde ich sportlich: die schriftliche Aussage des Kraftfahrtbundesamtes als falsch zu bezeichnen.
75-100Ah auf 24V macht 1800 bis 2400Kwh Verbrauch pro Tag.
Habe via Wechselrichter alles auf 230 V im Wohnaufbau und benutze die folgenden Verbraucher täglich:
- Kühlschrank
- Induktionsherd
- Teekocher
- Zerhacker WC
- Kleinhebeanlage
- Licht
- Laptop
- Flachbildschirm 42"
- Backofen
- Div. Ladegeräte für Telefon, Fotokamera usw.
Details zum Setup: https://www.traveltruck.ch/techdat.htm
Ahoi,
Da fällt mir zum Thema Wohnmobil § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO ein.
Ich Frage mich was man verdeutlichen/zeigen/was auch immer will, wenn man von Wohnmobilen (sonstige Kfz) spricht und dann einen StVO Paragraphen zitiert der sich auf gewerbliche LKW bezieht?
Gruß
Ich mich auch. Völlig falscher §-Auszug, ging vorbei, gelöscht. Und inzwischen egal.
Gar nicht ignorieren....
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