Vorstellung Infos zur MFK Schweiz

  • Allzu breit sollte das Fahrzeug dann aber nicht werden. Ich habe 2,14 m Breite.

    Mit einer ähnlichen Breite hab ich die Erfahrung gemacht dass man so ganz gut auf den Parkplatz passt, aber wenn nicht zwingend benötig lassen die Leute mir freiwillig die Plätze rechts und links von mir frei, was ich sehr schätze. Wenn dann doch jemand links und rechts hingestellt haben muss ich schon ein wenig aufpassen mit voll Einschlagen beim Rausfahren, denn das Heck schwingt dann schon etwas raus.

    Urs

    sorry Urs, an Dich habe ich in der oben genannten Liste nicht gedacht. :sleeping:

    Kein Problem...ich werde es überleben...?

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Hallo Pico Hallo Urs Hallo Leser

    Ich würde es gerne im Stil wie Nomad Campers die Kabinen baut machen. Mir leuchtet es wirklich ein, dass eine Gehrung geschnittene Verbindung besser ist als nur stumpf. Da wird zuerst eine grössere Fläche des Schaumes mit einem elastisch bleibendem Polymer Kleber verbunden und anschliessend sind die Flächen bei der Verbindung des Winkelprofiles mit den Oberflächen der Wänden auch grossflächiger. Ich würde es auf jeden fall so machen. Eine genaue Gehrung zu schneiden ist mit einer vernünftigen Handkreisfräse kein Hexerei, gerade bei Schaumplatten die viel weicher sind als Holz. Genau arbeiten sollte man schon aber das ist sicher machbar. Stumpf verbinden hält sicher auch aber das Gehrung schneiden scheint mir ein kleiner Aufwand.

    Bei der Breite werde ich sicher bei 215 bleiben es ist das Maximum was mit den normalen Spiegeln erlaubt ist. Wenn es breiter wir muss man die Bügelaussenspiegel haben. Das möchte ich nicht, auch sollte man die Spiegel einklappen können. Das scheint mir wichtig bei so breiten Fahrzeugen.

    Bin gespannt wenn ich die ersten Antworten auf meine Fragen vom Strassenverkehrsamt bekomme.

    Grüsse und guten Wochenstart

    Werner

  • Hallo Werner

    Der 4x4 TGE meines Vaters ist auch in der CH zugelassen, ich habe das Projekt damals kurz vorgestellt: Einfache Kabine auf MAN TGE 3.180 4x4

    Je nach Kanton gibt es Merkblätter, welche Anforderungen an eine Zulassung als Wohnmobil gesetellt werden - das betrifft aber nur das "Umschreiben", für dich interessant wird wohl die 1. Abnahme:

    Da wir die Kabinen haben aufbauen lassen (als leere Kabine), erfolge die 1. Abnahme durch den Aufbauer (Fahrzeug als "Kasten"), das Umschreiben zum Wohnmobil erfolgte dann nach dem Ausbau / Fertigstellung. Solltest du Teile des Aufbaus "outsourcen", ist https://www.stuker-reisemobile.ch eine sehr gute Anlaufstelle :)

    Für die 1. Zulassung des Fahrgestells mit Aufbau hat Stuker den Aufbau "bescheinigt". Hier wird bestätigt wird, dass der Aufbau nach verschiedenen Dimensionen korrekt erfolgte - jedenfalls habe ich ein solches Dokument vorliegen. Ob sich jeder eine solches "Selbst-Testat" ausstellen kann, kann ich dir nicht sagen...

    Beachte: Wenn du ein Fahrgestell aufbaust, wird bei Fertigstellung auch noch die Automobilsteuer fällig - auch bei Eigenbau / Eigengebrauch (und dies aufs gesamte Fahrzeug mit Aufbau, Ausbau, Arbeit, ...)! ? Der Grund ist wohl, dass ein "nacktes" Fahgestell noch nicht zulassungsfähig ist und so noch noch nicht der Steuer unterliegt (wohl aber dann bei Fertigstellung):

    S. https://www.ezv.admin.ch/dam/ezv/de/dok…mobilsteuer.pdf (Art. 5.13)

  • ...

    Beachte: Wenn du ein Fahrgestell aufbaust, wird bei Fertigstellung auch noch die Automobilsteuer fällig - auch bei Eigenbau / Eigengebrauch (und dies aufs gesamte Fahrzeug mit Aufbau, Ausbau, Arbeit, ...)! ? Der Grund ist wohl, dass ein "nacktes" Fahgestell noch nicht zulassungsfähig ist und so noch noch nicht der Steuer unterliegt (wohl aber dann bei Fertigstellung)

    ...

    Deswegen kauft man sich besser einen Pritschenwagen - und demontiert dann die Pritsche.

    Gruss Pelzer

  • Das war auch einer der Gründe warum ich mit meinem Pickup genau so vorgegangen bin, wobei das bei über 3.5t nicht so sehr ins Gewicht fällt.

    Der zweite und wichtigere Grund war dass ich sonst ein unfertiges Fahrzeug gekauft hätte und wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Kofferbauer oder bei Eigenbau ich selber zum Hersteller geworden. Als Kleinserienhersteller mit bis zu 50(?) Fahrzeugen pro Jahr gab es da wohl vereinfachte Typisierungs- bzw. Homologationsverfahren. Was das aber konkret bedeutet hätte weiss ich nicht genau. Ich hab nur noch was im Hinterkopf dass man dann zwar keine Crashtests hätte durchführen müssen aber sonst doch einige Nachweise hätte erbringen müssen...Bremsentest, Lärmemissionen, Abgasemissionen, Fahrversuche (Elchtest) und unter 3.5t Insassenschutz und Fussgängerschutz...

    Aber auch da könnte wohl eine der 2 akkreditierten Prüfstellen (DTC / FAKT) für das entsprechende Kleingeld eher Auskunft geben und weiterhelfen.

    Nur so als Hausnummer: Ich musste nur die Lärmmessung machen lassen. Diese kostete Ende 2014 CHF 675.- und war damals eine der günstigeren, wenn nicht sogar die günstigste Messung auf der Liste vom DTC. Viele Messungen und Tests waren eigentlich Wundertüten da nicht pauschal sondern nach Aufwand abgerechnet.

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Deswegen kauft man sich besser einen Pritschenwagen - und demontiert dann die Pritsche.

    Gruss Pelzer

    Rein von der Kostenseite her bin ich nicht sicher, ob dies sinnvoll(er) ist. Der Pritschenwagen wird ja beim Import bereits mit den 4% besteuert und man hat nun zusätzlich eine Pritsche :/ wenn man diese brauchen oder gut weiterverkaufen kann - OK. Aber auf jeden fall spart man sich so die 4% Steuer auf den Auf- und Ausbau - hängt also ab, wie viel man hier investiert...

    Wichtiger finde ich auch das Argument von Urs: Das Fahrgestell ist unfertig, welche Hürden da einer "Privatperson" begegnen können, sind schwierig abzuschätzen...

  • Hallo Crono

    Vielen Dank für deine Infos.

    Ich bin mit Stuker-Reisemobile in Kontakt. Bei mir sind die Lieferfristen leider etwas länger. Auch würde ich die Kabine gerne selber bauen.

    Mit meinen Massen bin ich etwas grösser als euer Fahrzeug. Es wird ca. 620 lang, das ist die Länge des Fahrzeuges mit Pritsche, die hat einen Überhang hinter dem Querträger. Es wird auch höher, ich bin 195 gross und möchte noch etwas Luft oben.

    Ich glaube ganz wichtig ist das die Aufbaurichtlinien eingehalten werden. Da bin ich mich am durchackern.

    Bin gespannt was das Strassenverkehrsamt verlangt.

    Danke und Grüsse

    Werner

  • Hoi Werner

    Schaum Dir mal das Sandwich (klick mich) an, mit dem Alu innen und dem GFK aussen hättest Du den perfekten Aufbau was Dampfdiffusion betrifft und man könnte, entsprechende Werkstattausrüstung vorausgesetzt, die Platten für stumpfen Zusammenbau zuschneiden und das Alu etwas überstehen lassen, abkanten und gleich als Winkel zur Nietbefestigung des anschliessenden Teils verwenden.
    Sofern das Alu nicht zu spröde dazu ist würdest Du damit fast ohne Mehrgewicht stabilisierende Innenwinkel bekommen und die Festigkeit wäre auch schon bevor der Kleber ausgehärtet ist vorhanden.
    Mit 5,3kg/m2 wäre es auch relativ leicht.

    Was hat das Auto denn für eine Zuladung?

  • .......

    Ich glaube ganz wichtig ist das die Aufbaurichtlinien eingehalten werden. Da bin ich mich am durchackern.

    .......

    Das wird überbewertet! Ich spreche für D. Von Mercedes würde mir auf Anfrage ein Zugang zum kompletten Aufbauherstellerportal freigeschalten. Ich könnte runterladen was ich wollte. Ford Transit war schon schwieriger. Da müsste ich einen Mitarbeiter auf die Brust knieen und sanfte Gewalt androhen. Fiat Ducato, da habe ich auf der Düsseldorfer den Stand belagert und mir den Mund fusslig geredet. Ein Mitarbeiter hat dann vor Ort einen USB-STICK bespielt, die Dateien könnte ich aber Zuhause nicht öffnen. Ich habe sie dann auf privater Basis unter dem Blausiegel der Verschwiegenheit bekommen.

    Beim deutschen TÜV hat da kein Hahn danach gekräht. Ob die Kabinen verschraubt oder nur auf den Rahmen geklebt ist. Ob die übrigen Klebestellen nach irgendeiner Vorgabe gemacht sind. Nein, es interessierte nur Gewicht, Abmessungen und Co. Für den Koffer ist nämlich der Hersteller verantwortlich, egal wer das ist.

    Der Hersteller ist für verwendete Materialien und deren Verarbeitung verantwortlich. Der TÜV prüft nur die Eckdaten.

    Bei mir war es nur eine Unschlüsselung. Ein Neubau erscheint mir immer schwieriger, ja fast unmöglich. Wobei es immer einer schaffen wird.

    Ich bin jedenfalls froh, das ich es hinter mir habe und das in Zukunft kein Thema mehr ist. Die Zeiten wo ein TÜV-Prüfer mit Eiern dir gesagt hat: "Mach das so, dann nehme ich das ab", sind leider vorbei.

    In den Aufbaurichtlinien stehen natürlich sehr viele interessante Sachen. Bohrverbotszonen, Schweißverbotszonen und vieles mehr was nicht einmal die Fachwerkstätten wissen!

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Aus meiner Erfahrung kann ich sagen dass der Fackel mit Stempel und Unterschrift dass der Aufbau nach Aufbaurichtlinien erstellt wäre gold Wert war, aber wohl nicht zwingend Nötig gewesen wäre.

    Ob die Richtlinien wirklich eingehalten wurden oder nicht wurde bei mir nicht überprüft. Ob das ohne Fackel anders gewesen wäre weiss ich nicht.

    Trotzdem erscheint es mir nicht abwegig sich an die Richtlinien zu halten, denn wenn ein Prüfer mal genauer hinschaut und der Meinung ist dass was zu schwach oder falsch sei hat man dann gute Argumente um zu kontern. Hält man sich nicht an die Richtlinien hat man in einem solchen Fall schon von vorneherein verloren.

    Das gleiche gilt wohl auch wenn man später irgendwelche Garantileistungen vom Hersteller fordern will.

    Die Hersteller machen die Richlinien ja auch nicht zum Spass. Und wie du schreibst, da stehen viele Interessante Sachen drin welche vielleicht nicht zwingend für die Zulassung nötig sind, aber vielleicht die Lebensdauer, Fahrcomfort usw. erheblich verbessern können...

    Gruss

    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Wie soll ich mich ausdrücken...?

    Es ist bestimmt nicht verkehrt, wenn man sich weitestgehend an den Ausbaurichtlinien orientiert und dann bei der Abnahme durch den Sachverständigen den Umbau in der Art anfangen kann zu erklären: „Das habe ich so und so gemacht, wie hier in der Ausbaurichtlinie beschrieben [Ordner aufschlagen und zeigen], das hier habe ich so und so gemacht, wie in der Ausbauanleitung beschrieben [Ordner an der nächsten Stelle aufschlagen und zeigen], ... , um von Anfang an einen guten Eindruck zu machen.

    Die Punkte, wo man dann von den Aufbaurichtlinien abgewichen ist, braucht man dann ja ggf. nicht zu erwähnen, oder einfach bei nachfragen behaupten „Ja, natürlich wurde das auch gemäß Aufbaurichtlinie gemacht, soll ich Ihnen das eben zeigen?“ ?

    Überzeugendes und sicheres Auftreten ist auch bei der Abnahme nie verkehrt. Wenn man dann noch den Eindruck vermittelt, dass man sich an alle Regelungen des Fahrzeugherstellers gehalten hat, die der Prüfer ja auch nicht kennt, dann ist das m. M. n. die halbe Miete.

    Ich hatte damals einen ganzen Ordner dabei, mit Festigkeitsberechnungen etc. Ich hatte dann, als es um die Frage der Befestigung meines Wechselaufbaus ging, nur gesagt, dass ich das auf eine Belastung von xx g gerechnet wäre, die Rechnungen hab ich hier und die können wir gerne kurz durchgehen. - Darauf fragte der aaS, wie ich auf die Idee kommen würde, dass ich so etwas rechnen könne. - Meine Antwort, dass so etwas Bestandteil meines Studiums war und ich mir das als Ingenieur durchaus zutraue, hatte ihm dann völlig ausgereicht. Es wurde nichts, was die Festigkeit anging, geprüft oder nachgerechnet.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Wie soll ich mich ausdrücken...?

    Es ist bestimmt nicht verkehrt, wenn man sich weitestgehend an den Ausbaurichtlinien orientiert und dann bei der Abnahme durch den Sachverständigen den Umbau in der Art anfangen kann zu erklären: „Das habe ich so und so gemacht, wie hier in der Ausbaurichtlinie beschrieben [Ordner aufschlagen und zeigen], das hier habe ich so und so gemacht, wie in der Ausbauanleitung beschrieben [Ordner an der nächsten Stelle aufschlagen und zeigen], ... , um von Anfang an einen guten Eindruck zu machen.

    Die Punkte, wo man dann von den Aufbaurichtlinien abgewichen ist, braucht man dann ja ggf. nicht zu erwähnen, oder einfach bei nachfragen behaupten „Ja, natürlich wurde das auch gemäß Aufbaurichtlinie gemacht, soll ich Ihnen das eben zeigen?“ ?

    .........

    In den Aufbaurichtlinien steht nicht darüber wie deine Kabine gebaut sein muss! Da steht zum Beispiel bei Mercedes drin wo hinten der Mercedes- Schriftzug genau anzubringen ist. Kein Witz!

    Es steht etwas darin wie eine Rahmenverlängerung auszuführen ist oder wie zusätzlich Bohrungen anzubringen sind. Bei Mercedes, glaube ich, steht noch was welche Rahmenlasche wegen Nichterreichen frei bleiben darf.

    Zu Dachausschnitten steht auch noch was drin.

    Für den Koffer ist der (Koffer) Hersteller alleine verantwortlich.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Peter, es steht aber (zumindest in den mir bekannten) drin, wie und ggf. wo ein Aufbau mit dem Rahmen zu verbinden ist, wie ein Hilfsrahmen auszuführen ist, wie groß die Überhänge eines Aufbaus sein dürfen, welche Schwerpunktlage ein Aufbau haben darf, wie die elektrische Einbindung in das bestehende Fahrzeugsystem zu erfolgen hat etc.

    Also alles Dinge, die bei einer Fahrzeugabnahme durch den Sachverständigen durchaus interessant sind.

    Das da nicht drin steht, wie man einen Koffer baut, ist klar. Da können aber dann die technischen Datenblätter der Platten- und Klebstoffhersteller hilfreich sein.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Als ich auf meinem Bullie das Hochdach in der Schweiz eintragen liess, hatte ich vom Hersteller/Aufbauer einen Riesenstapel an Papieren bekommen inkl. diverser Materialgutachten. Das Einzige was hier von Interesse war, war die Bescheinigung das der Umbau gemäss Herstellerrichtlinien vorgenommen wurde.

    Gruss Karsten

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