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Erste gute Erfahrungen mit einer Dash-Camera

  • nik100943(inaktiv)
  • 5. Oktober 2013 um 19:18
  • nik100943(inaktiv)
    Gast
    • 9. Oktober 2013 um 23:40
    • #41
    Zitat von Mobilix

    Vielen Dank, Nick, für diese beruhigenden Informationen. Mein Mandarin ist nicht mehr so ganz flüssig... 8)

    Noch kann ich die Cam nicht ausprobieren, weil die Lieferung der SD-Karte länger dauert als die der Kamera. Wenn ich die Bedienungsanleitung richtig interpretiere, dann formatiert die Kamera beim ersten Mal Einlegen die SD-Karte und spielt dort eine Software drauf. Die wird im PC/Mac ausgelesen, sobald man die Karte in einen dort angeschlossenen Kartenleser reinsteckt. Die Kamera selbst lässt keine bidirektionale Verbindung über USB zu. Schade, mein MacBook hat keinen Kartenleser...
    Bin gespannt!
    Gruß, Mobilix

    Ha, ha,
    endlich mal ein user hier im FORUM mit "meinen" Problemen ...
    Mein PC hatte auch keinen Kartenleser mehr.
    Da bin ich (ausnahmsweise) zu media-markt gegangen und habe für 1,99 € einen USB-steckbaren Kartenleser von Rollei gekauft. Schon konnte ich die Micro-SD-Card auslesen und abspeichern.
    Du wirst von der sehr klugen Dash-Kamera nach dem erstmaligen Einlegen der neuen SD-Card höflich aber bestimmt aufgefordert, mit den beiden < > Tasten auf JA zu steuern und die SD-Card zu formatieren. Machst Du das nicht, kannst Du die Kamera nicht benutzen. Du musst also aktiv tätig werden und den Befehl JA ansteuern, sonst wird nicht formatiert.
    Ansonsten wirst Du sehen, es geht kinderleicht.

    Ich habe nur noch nicht rausbekommen, mit welchem Befehl ich das spätere Überschreiben / Löschen solcher Passagen verhindern kann, die ich auf Dauer gespeichert sehen möchte. Krieg ich aber auch noch raus..... Ich hatte in die VR China gepostet und nachgefragt. Ich bekam blitzartig eine sehr höfliche Beschreibung des Vorgangs, die ich aber nicht verstanden habe. So iss das im Leben.

    Mit der neuen großen SD-Card mit 32 GB und 16 Stunden Aufnahmekapazität wird das Problem auch weit weniger virulent sein.

    Freut mich übrigens, dass Berny und Ralf so blitzartig zusammen gefunden haben... :mrgreen:

    Grüsse
    Nik

  • chrisi
    womobox-Halbgott
    Beiträge
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    HO-95233
    • 10. Oktober 2013 um 16:18
    • #42

    Hallo Freunde,
    find ich schon interessant das Thema ( danke Nik ) und das mit der Kamera hab ich ja auch verstanden. Aber geht das Auslesen nur mit windows, oder auch mit Linux? Hab nämlich kein windows :oops: und will sichergehen, bevor ich kaufe.
    Dank an alle Spezialisten, die sich jetzt für mich den Kopf zerbrechen.
    chris

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • 2vgsrainer
    womobox-Guru
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    Bensheim
    • 10. Oktober 2013 um 17:10
    • #43

    Hallo
    So meine cam ist heute auch wohl behalten in der original Verpackung angekommen.:-)
    Da ich das Ding aber nicht mit der Saugnapfhalterung bei mir montieren will, muss ich hier erstmal ein bischen basteln
    Bevor ich sie in Betrieb nehmen kann.
    Macht eigentlich alles einen ganz guten Eindruck fuer den Preis!!
    Sobald ich die ersten Erfahrungen damit habe werde ich diese mit euch teilen.

    Gruß
    Rainer

    Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten !
    Robel 4x4 650HLB individual-> Status: aktuell !
    T5 4motion mit Ormocar-Absetzkabine -> Status : verkauft !
    https://4x4-traveltime.de

  • mowagman
    womobox-Spezialist
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    Nordheide
    • 10. Oktober 2013 um 21:54
    • #44
    Zitat von chrisi

    Aber geht das Auslesen nur mit windows, oder auch mit Linux? Hab nämlich kein windows :oops: und will sichergehen, bevor ich kaufe.
    chris

    Guter Mann ! Aber das sollte heute ja wirklich kein Problem mehr sein. Vielleicht kann ja mal einer posten in welchem Format gespeichert wird? Würde mich als Pinguin Freund auch interessieren.... Im MHo Forum ist man übrigens auch sehr angetan von den Kameras, da gibt auch schon einige praktische Beispiele zu sehen....
    Gesendet von meinem W89 mit Tapatalk 2

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Mobilix
    womobox-Halbgott
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    Gengenbach
    • 10. Oktober 2013 um 22:16
    • #45

    Guter Mowagman! :D

    Das ist ja dann wohl doch ein Problem für Dich und Chrisi! Denn die Soft, die die Camera auf den Stick spielt, ist nur für Win 2000, XP, Vista und 7 oder MaxOS X. Damit fehlt Euch Pinguinanhängern ein Player und wohl auch ein Plug-In für den Browser, um GPS-Bewegungsdaten und Google-Maps zu syncen.

    Das lässt nicht darauf schließen, dass dem eine universelle Java-Engine zugrundeliegt, die auch unter Linux ansprechbar ist.

    Gruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

  • chrisi
    womobox-Halbgott
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    HO-95233
    • 11. Oktober 2013 um 07:44
    • #46

    HalloMobilix,
    danke für Deine Antwort. Sowas habe ich befürchtet :roll:

    @ Mowagman:
    Ich mag zwar ein "guter Mann" ( ich sehe das mal als Lob und nicht als Anrede ) sein, aber leider nicht auf dem Gebiet Informatik. Da oute ich mich lieber als als Dummchen, ehe ich auch nur 47.- € in den Sand setze.

    Grüße
    Chris

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  • nik100943(inaktiv)
    Gast
    • 11. Oktober 2013 um 09:42
    • #47

    Hallo,
    es wird ja auch hier im FORUM darüber gesprochen, wie sinnvoll es ist, sich eine Dash-Kamera anzuschaffen.
    Zumal über die Frage der Gerichtsverwertbarkeit aufgenommener Video-Sequenzen in der Tat noch nicht höchstrichterlich entschieden ist.
    Bis dato muss man davon ausgehen, dass es im Ermessen des jeweiligen Richters liegt, ob er ein Video im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel zulässt oder eben nicht. Beides ist derzeit noch denkbar.
    Es ist daher immer zu empfehlen, einen kleinen gelben "Warnaufkleber" auf einem Fahrzeug mit Dash-Kamera aufzubringen. "Vorsicht Kamera !"
    Strittig kann sein die Abwägung des Individualinteresses eines Unfallbeteiligten daran, nicht im Öffentlichen Raum durch eine Video-Anlage überwacht zu werden gegenüber dem Interesse eines Verkehrsteilnehmers mit Dash-Kamera, den Öffentlichen Raum quasi präventiv zu überwachen.
    Allerdings überwiegt im Strafrecht das Öffentliche Interesse an der Aufklärung von Straftaten, so dass jedenfalls in diesem Rechtsbereich die Verwertbarkeit von Videos als Beweismittel unter Fachleuten ziemlich unstreitig ist.
    Was einem im Straßenverkehr heute passieren kann, zeigt der folgende link:
    http://www.focus.de/auto/ratgeber/…id_1126341.html
    Da hat die Polizei einen schweren Unfall verursacht und es stellt sich jetzt die Frage, gibt es Video-Aufzeichnungen durch das Polizeifahrzeug. Oder eben nicht. Man kann sicher sein, dass solche Videoaufzeichnungen, wenn es sie denn gibt, nur dann als Beweismittel in das Verfahren "eingeführt" werden, wenn sie die Polizei entlasten.
    Glücklich der private Fahrzeugführer, der selbst eine Dash-Kamera nutzt. Er kann seinerseits sicher sein, dass der Sachverhalt auf der Grundlage der tatsächlichen Abfolgen des Unfallgeschehens aufgeklärt wird ... :mrgreen:
    Grüsse vom Mainzer Lerchenberg
    Nik

  • halber
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    445
    • 11. Oktober 2013 um 09:59
    • #48

    hallo nik,

    s. hier: http://dejure.org/dienste/vernet…3%20C%204445/13

    lg
    jörg

  • nik100943(inaktiv)
    Gast
    • 11. Oktober 2013 um 10:22
    • #49
    Zitat von halber

    hallo nik,

    s. hier: http://dejure.org/dienste/vernet…3%20C%204445/13

    lg
    jörg

    Danke, Jörg,

    ich hatte ja auch schon auf die Notwendigkeit hingeweisen, dass in Bezug auf die Gerichtsverwertbarkeit der Videos im Zivilprozess stets eine "Interessenabwägung" durch das Gericht zu erfolgen hat.

    Das wird hier, nach kursorischer Einschätzung der links, auch bestätigt.

    Ich rate nochmals dazu, einen "Roten Aufkleber Vorsicht Kamera" zu verwenden. Das stärkt die Position des Video-Beweises im Fall der Fälle deutlich. Im Strafprozess ist das nicht wichtig. Hatte ich auch schon erwähnt :)

    Wie hier z.B.:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…em=161113672867
    Ich habe mir 5 Stck. bestellt. Kann also einige davon abgeben.

    Ich rechne damit, dass die Frage der Gerichtsverwertbarkeit der Videos im Zivilprozess mittelfristig ohnehin höchstrichterlich entschieden wird. Das lehnt sich dann an die Verwertbarkeit der heute üblichen Videos an, die überall an öffentlichen Orten schon aufgezeichnet werden.

    Grüsse
    Nik

  • mowagman
    womobox-Spezialist
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    Nordheide
    • 11. Oktober 2013 um 11:40
    • #50

    @ Mobilix: die Software benötige ich nicht, mich interessiert in welchem Format der Stream aufgezeichnet wird. Denn vermutlich wird man das problemlos mit dem Tux auslesen können.
    @ Chrisi: Jemand der keine Fenster Software mehr zuhause hat kann nur ein guter Mensch sein. Von daher war das tatsächlich als Anerkennung gemeint.

    Gesendet von meinem W89 mit Tapatalk 2

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • mr_proper
    Experte
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    128
    • 11. Oktober 2013 um 13:19
    • #51
    Zitat von nik100943


    Ich rate nochmals dazu, einen "Roten Aufkleber Vorsicht Kamera" zu verwenden. Das stärkt die Position des Video-Beweises im Fall der Fälle deutlich.

    Und wo klebt man den hin? In das Handschuhfach? :D
    Ich meine, welchen Zweck soll der Aufkleber haben? Wen der irgendwo am Auto klebt, und ich das Geschehen vor mir aufnehme, dann bekommt der Vordere das doch eh nicht mit bzw. kann den Aufkleber vermutlich nicht deuten auch wenn der an der Windschutzscheibe klebt.
    Denkfehler?

  • Leerkabinen-Wolfgang
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    • 11. Oktober 2013 um 13:38
    • #52

    Hier einmal etwas, was man so mit einer Dash-Cam aufzeichnen kann:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang (der jetzt auch eine hat...)

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Berny
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    • 11. Oktober 2013 um 13:39
    • #53
    Zitat von mr_proper


    Und wo klebt man den hin? In das Handschuhfach? :D
    Ich meine, welchen Zweck soll der Aufkleber haben? Wen der irgendwo am Auto klebt, und ich das Geschehen vor mir aufnehme, dann bekommt der Vordere das doch eh nicht mit bzw. kann den Aufkleber vermutlich nicht deuten auch wenn der an der Windschutzscheibe klebt.
    Denkfehler?


    Nöö, keiner. Halte ich (ebenfalls) für Nonsens. :roll:

    Aus NRW grüsst Berny.
    --------------------------------------------------------------------------------
    Renault Trafic Hochdach, langer Radstand, Selbstausbau 1992.

  • Balu
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    • 11. Oktober 2013 um 13:43
    • #54
    Zitat von mr_proper

    Ich meine, welchen Zweck soll der Aufkleber haben? Wen der irgendwo am Auto klebt, und ich das Geschehen vor mir aufnehme, dann bekommt der Vordere das doch eh nicht mit bzw. kann den Aufkleber vermutlich nicht deuten auch wenn der an der Windschutzscheibe klebt.
    Denkfehler?

    Mir erschließt sich der Sinn eines solchen Aufklebers im fließenden Verkehr auch nicht ganz. Wenn den ein Verkehrsteilnehmer lesen kann, dann bin ich dem so nah auf der Pelle, dass es jenseits von gut und böse ist - und das bestens mit der Cam dokumentiert! :mrgreen:
    Was er juristisch bewirken soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.

    Die Aufkleber, die der Nik im Visier hat sind ja recht groß. Da wäre mir die Sichtbehinderung an der Windschutzscheibe zu groß, wenn da schon Navi, Kamera, Umweltplakette, diverse Pickerl und noch die Lichtkontrollplakette ihren Platz beanspruchen. Ein "Sehschlitz" zum fahren sollte ja noch frei bleiben. :wink:
    Aber ich denke, Nik wird uns sicher genauer erzählen, was er sich von dem Aufkleber verspricht.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • nik100943(inaktiv)
    Gast
    • 11. Oktober 2013 um 13:57
    • #55

    Hallo,
    wenn "einer" hier im FORUM etwas vorschlägt oder wenn er einen (gutgemeinten und kostenfreien) Rat gibt, kann das selbstverständlich kritisiert und diskutiert werden.
    Einem solchen Rat muss natürlich auch niemand folgen.
    Ich erlaube mir trotzdem, vorne und hinten an meinen Fahrzeugen einen solchen Roten Aufkleber anzubringen.
    Das entspricht der gängigen Regelung bei immobilen Kamera-Überwachungs-Systemen auf Öffentlichen Straßen und Plätzen.
    Selbiges gilt auch für die Überwachung von ÖPNV-Bussen und z.B. auch für U- und S-Bahnen.
    Ebenso wie meine Dash-Kamera eine regelrechte Vorsorge-Maßnahme ist, sollen diese Aufkleber im Öffentlichen Raum dafür sorgen, dass im Zweifel niemand behaupten kann, er sei "ungewarnt" in meinen Kamera-Fokus geraten.
    Kann sein, dass das rechtlich ohne Belang ist, kann aber auch sein, dass das Warnschild im Fall der Fälle ausschlaggebend dafür ist, dass ein Video verwertbar ist.
    So bitte ich das zu verstehen.
    Grüsse
    Nik

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 11. Oktober 2013 um 14:13
    • #56

    Hallo Leute,

    ich denke, daß Nik mit seiner Kamera-Empfehlung bei vielen von uns einen Denkprozeß angestoßen hat. Zumindest bei mir ist das der Fall. Ich hatte mit dem Gedanken an eine solche Kamera schon länger geliebäugelt, allerdings nur mit dem Hintergedanken, notorischen Mittelspurparkern und Linksspurschleichern damit eins 'auswischen' zu können. Um diesen oberlehrerhaften Tendenzen meines Wesens aber entgegen zu wirken, habe ich solch eine Kamera immer abgelehnt.
    Durch Nik's Ausführungen - und zuletzt durch das in meinem letzten Beitrag verlinkte Youtube-Video - sehe ich jetzt einen viel wichtigeren Einsatzzweck: den Selbstschutz! Über rechtliche Belange bin ich absolut uninformiert, aber wenn ich den Selbstschutz durch solche komischen Bapper erhöhen kann, weil die evtl. darüber entscheiden, ob ein aufgezeichnetes Video zugelassen wird oder nicht, na gut, dann soll's so sein. Die deutsche Rechtsprechung ist nicht immer ganz verständlich (ich denke hierbei insbesondere an das Internetrecht), da kann ich mir auch solche Stilblüten vorstellen. Viele Vorschriften sind unverständlich, erscheinen unsinnig. Aber dagegen zu verstoßen, kann sich trotzdem sehr rächen.

    Ob jemand Kamera und/oder Bapperli's nutze oder nicht, sollte jeder selbst überlegen. Ich finde es nicht gut, jemand wegen dieser seiner Überlegungen anzugreifen! Man muß diese Ansicht ja nicht für sich übernehmen... Bitte denkt immer daran: der Ton macht die Musik!

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • mr_proper
    Experte
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    128
    • 11. Oktober 2013 um 14:44
    • #57
    Zitat von nik100943

    wenn "einer" hier im FORUM etwas vorschlägt oder wenn er einen (gutgemeinten und kostenfreien) Rat gibt, kann das selbstverständlich kritisiert und diskutiert werden.

    Meine Frage sollte keine Kritik darstellen, sondern lediglich eine Frage nach Sinn und Zweck eines solchen Aufklebers zum Ausdruck bringen. Tut mir leid, sollte das falsch rübergekommen sein.

    Zitat von nik100943


    Das entspricht der gängigen Regelung bei immobilen Kamera-Überwachungs-Systemen auf Öffentlichen Straßen und Plätzen.
    Selbiges gilt auch für die Überwachung von ÖPNV-Bussen und z.B. auch für U- und S-Bahnen.
    ...
    sollen diese Aufkleber im Öffentlichen Raum dafür sorgen, dass im Zweifel niemand behaupten kann, er sei "ungewarnt" in meinen Kamera-Fokus geraten.

    Ah ok, da ist Sinn und Zweck des Aufklebers. Danke

  • nik100943(inaktiv)
    Gast
    • 11. Oktober 2013 um 15:15
    • #58
    Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    Hallo Leute,

    ich denke, daß Nik mit seiner Kamera-Empfehlung bei vielen von uns einen Denkprozeß angestoßen hat. Zumindest bei mir ist das der Fall. Ich hatte mit dem Gedanken an eine solche Kamera schon länger geliebäugelt, allerdings nur mit dem Hintergedanken, notorischen Mittelspurparkern und Linksspurschleichern damit eins 'auswischen' zu können. Um diesen oberlehrerhaften Tendenzen meines Wesens aber entgegen zu wirken, habe ich solch eine Kamera immer abgelehnt.
    Durch Nik's Ausführungen - und zuletzt durch das in meinem letzten Beitrag verlinkte Youtube-Video - sehe ich jetzt einen viel wichtigeren Einsatzzweck: den Selbstschutz! Über rechtliche Belange bin ich absolut uninformiert, aber wenn ich den Selbstschutz durch solche komischen Bapper erhöhen kann, weil die evtl. darüber entscheiden, ob ein aufgezeichnetes Video zugelassen wird oder nicht, na gut, dann soll's so sein. Die deutsche Rechtsprechung ist nicht immer ganz verständlich (ich denke hierbei insbesondere an das Internetrecht), da kann ich mir auch solche Stilblüten vorstellen. Viele Vorschriften sind unverständlich, erscheinen unsinnig. Aber dagegen zu verstoßen, kann sich trotzdem sehr rächen.

    Ob jemand Kamera und/oder Bapperli's nutze oder nicht, sollte jeder selbst überlegen. Ich finde es nicht gut, jemand wegen dieser seiner Überlegungen anzugreifen! Man muß diese Ansicht ja nicht für sich übernehmen... Bitte denkt immer daran: der Ton macht die Musik!

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    Danke Wolfgang,

    für Deine Mühe ... :D

    Ich bin aber vom ganzen Typ her auch kein Sensibelchen. Kann also auch gut damit umgehen, wenn jemand meine Posterei für ziemlichen Unsinn hält ... :mrgreen:

    Ich habe gelernt, dass ein Mail oder ein Post mit der "Absendung" quasi im Nichts landet. Man hat dann keinerlei Einfluß mehr darauf, was aus seinen Gedanken wird. Das stört so manchen am Anfang. Bis man begreift, dass man in der virtuellen Welt "da draussen" loslassen lernen muss. So gesehen ist das Internet eine gute Schule für das ganze Leben ... :lol:

    Grüsse
    Nik

  • urologe
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    Südost-Bayern
    • 11. Oktober 2013 um 15:27
    • #59

    Ihr Lieben,
    ein Super-Faden und entwickelt sich immer informativer.
    Danke Nik , am Anfang hab ich gedacht , na und hab auch eine (mit der ich nicht umgehen kann :roll: )
    Inzwischen habe ich eine verständliche Gebrauchsanleitung , einen top-link von Wolfgang , das RussenVideo kannte ich noch nicht , hat aber eine
    extrem interessante Bandbreite und die Bapperl haben vielleicht doch einen Sinn (wann und wo man es hin bappt...).
    LG
    Ralf

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Balu
    womobox-Guru
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    Wohnort
    Unterfranken
    • 11. Oktober 2013 um 15:40
    • #60
    Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    Ob jemand Kamera und/oder Bapperli's nutze oder nicht, sollte jeder selbst überlegen. Ich finde es nicht gut, jemand wegen dieser seiner Überlegungen anzugreifen! Man muß diese Ansicht ja nicht für sich übernehmen... Bitte denkt immer daran: der Ton macht die Musik!

    Hallo,
    auch ich wollte den Nik nicht angreifen.
    Mir schien nur zum einen das Format der Aufkleber aus seinem Link (Größe: 123 x 148 mm) vergleichsweise groß, um das auf die Windschutzscheibe zu kleben, zum anderen war mir der Sinn und Zweck der Übung absolut schleierhaft. Daher auch die vielleicht etwas überzogene Darstellung des Ausblicks aus der Scheibe und die Bitte, zu schreiben, was der Hintergrund für die Anbringung des Aufklebers sei. Das hat ja der Nik dankenswerterweise getan. Es hätte ja sein können, dass es bereits einen juristisch relevanten Grund für den Aufkleber gibt. Mit dem jetzigen Wissenstand kann jeder für sich selbst entscheiden ob die Begründung auch für ihn schlüssig ist und er dem Beispiel folgt oder nicht.

    Der Grad zwischen nachfragen, wenn man etwas nicht versteht, angreifen und der Meinung sagen, was man von einer Idee hält ist wohl recht schmal, wie dieses Beispiel wieder einmal gezeigt hat.
    Aber zum Glück ist der Nik kein Mimöschen, der auch was wegsteckt ohne gleich sauer zu sein! :mrgreen:

    Gruß
    Herby

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