Frage zum älteren Herd

  • Hallo

    ich möchte mir einen älteren Gas Herd kaufen der mit 50 mbar läuft, habe gesehen das die neuen alle nur 30 mbar haben. darf ich den alten den noch betreiben oder fällt man damit dann durch die Gas Prüfung?


    mfg.michael

  • natürlich darfst du ihn betreiben, wenn er (in den augen des gasprüfers) funktionstüchtig ist. Was man nicht darf ist, 30mbar und 50mbar geräte mischen ohne den druck anzupassen. Dafür gibt es extra druckminderer. Allerdings, logischerweise, nur für die 30mbar geräte, um sie an 50mbar anlagen zu betreiben.
    Ausserdem darf man ab bj 2003 nur noch 30mbar anlagen einbauen. Das heisst den 50mbar herd mit druckminderer ist erlaubt, eine komplette 50mbar anlage nicht.
    Wenn du einen gebrauchten herd kauft, ist gut wenn der typenaufkleber noch da ist, da der herd ja in deine gas prüfbescheinigung eingetragen werden muss. Wenn er allerdings nicht mehr da ist, dann auch nicht soooo schlimm, manche prüfer zicken da, aber ein langjähriger prüfer kennt die geräte in der reglel eh mit vornamen. So viele gibts ja auch nicht. Also einfach zum nächsten prüfer fahren ...

  • Hallo,

    wenn Du den alten Gasherd neu in die Gasanlage integrierst muß diese
    neu abgenommen und als neue Gasanlage geprüft werden.
    Da nur noch 30mbar Geräte in neue Gasanlagen verbaut werden dürfen
    wird es wohl schwer werden den alten Herd eingetragen zu bekommen.

    Das ist mein Wissensstand und ist nicht rechtskräftig - bin kein Gasfachmann.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hi Michael,

    die Frage ist dabei wohl: hast Du ein 'altes' Fahrzeug mit 50mbar-Gasanlage? Dann könnte man den neuen alten Kühlschrank evtl. als Ersatz für einen bestehenden deklarieren und eingetragen/geprüft bekommen.
    Solltest Du aber schon eine 30mbar-Anlage haben, so wird der 50mA-Kühli mit ziemlicher Sicherheit nicht zugelassen werden. Du müßtest an Deiner Gasflasche einen 2. Gasregler für 50mbar montieren und eine zweite Leitung zu Deinem Kühli legen. Nur ob soetwas zulässig ist, kann ich Dir nicht sagen. Allerdings muß der Regler direkt an der Flasche montiert sein - inwiefern ein T-Stück das 'direkt' dabei zunichte macht, weiß ich nicht...
    Auf jeden Fall wird es Dir nicht gelingen, aus der 30mbar-Leitung den 50mbar-Kühlschrank vernünftig zu betreiben. Aber möglicherweise gibt es ja für den Kühli eine Ersatzdüse für 30mbar? Die meisten Kocher/Grills sind auf diese Weise an unterschiedliche Drücke anpassbar...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Wolfgang,

    es geht nicht um einen Kühlschrank sondern um einen Herd.
    Dies nur für den Fall das Du in einem falschen Thread unterwegs bist :? .

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Danke Christopher,

    zu viele Threads in zu kurzer Zeit abgearbeitet... Immerhin bin ich jetzt wieder auf dem aktuellen Stand ;)
    Aber auch wenn ich Kühlschrank geschrieben habe - für einen Herd gilt das gleiche. Allerdings könnte hier das mit dem Umrüsten auf 30mbar-Brenner sogar noch einfacher sein. Bei meinem Cadac (ok, Grill, nicht Herd), hat der Umbau etwa 2min gedauert...

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Hallo

    danke für die zahlreichen antworten, also ich baue meine Kabine ja komplett neu auf und es ist jetzt keine Gas Anlage vorhanden, würde dann gerne eine 50 mbar Anlage machen weil man dafür günstig gebrauchte Sachen Herd,Kühlschrank,Heizung bekommt. wird diese Anlage dann überhaupt noch ab genommen?


    mfg.michael

  • Zitat von Michel84

    ...es ist jetzt keine Gas Anlage vorhanden, würde dann gerne eine 50 mbar Anlage machen...wird diese Anlage dann überhaupt noch ab genommen?

    Hallo Michael,
    Meines Wissens dürfen ab 2003 nur noch 30mbar bei neuen Gasanlagen verbaut werden. Aber da kann Dir sicher der Prüfer, bei dem Du die Anlage abnehmen lassen willst genaueres sagen. Der muss wissen, was er Dir abnehmen will und kann!

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo
    unsere Gasanlage 50mbar wurde ohne Probleme abgenommen, 2012. Ich erklärte dem Prüfer, dass die sachen aus unserem alten Womo :wink: kämen und völlig tadellos funktionieren würden. Alles kein Problem gewesen.
    Bj. des Autos ist 2001 hat sicherlich auch ein wenig geholfen.

    Allerdinds wollte der erste Prüfer, der auch einen Ladengeschäft hat, auf keinen Fall eine Prüfung machen, er wollte mir jedoch alle benötigten Teile gern neu verkaufen. HA HA HA...... ich wünschte ihm einen guten Tag ging und kam nie wieder.....

    Der nächste war eine KFZ Werkstatt ohne Ladengeschäft, repariert aber viele Womos und es gab wie geschrieben, keine Probleme.

    Michael

  • Erlaubt ist 50mBar auch in D. Aber nicht in einen neuen Fahrzeug, da geht nur noch 30mBar.
    Wenn das Fahrzeug schon älter ist,kann man ja immer erzählen dass man den Ausbau renoviert hat,die alte Prüfkarte verloren ist,.. dann kann es schon noch mit 50mBar klappen,siehe oben.

    Gruß, Holger

  • danke für die antworten, ich habe ja auch kein Gas Prüfungs Heft dabei gehabt die Kabine ist ja noch komplett rohbau von innen, will also eine komplette neue Gas Anlage da einbauen also müsste es dann gehen das ich eine 50 mbar Anlage installiere und sie abgenommen bekomme?

    mfg.Michael

  • Hallo Michael,
    ich kann Picco nur beipflichten!
    Du willst die Gesetzeslage nicht sehen, die hier beschrieben wurde! Die ist für die EU verpflichtend!
    Diese Art von Betriebsblindheit hat man öfter, wenn man unbedingt etwas haben will! Das kenne ich auch von mir! :wink:

    Auch wenn Dr.Desmo es geschafft hat eine 50mbar-Anlage in ein neues Fahrzeug eintragen zu lassen, ist das kein Freibrief! Der hat in meinen Augen nur unverschämtes Glück gehabt mit seinem "verständigen" Prüfer.
    Das ist sicher nicht die Regel!
    Suche Dir erst einen Prüfer, der Dir das eintragen wird und besorge dann die günstigen 50 mbar-Teile.
    Nicht dass Du dann alles doppelt kaufen musst! Dann hättest Du wohl "richtig gespart"! :evil:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat

    von Balu
    Auch wenn Dr.Desmo es geschafft hat eine 50mbar-Anlage in ein neues Fahrzeug eintragen zu lassen, ist das kein Freibrief! Der hat in meinen Augen nur unverschämtes Glück gehabt mit seinem "verständigen" Prüfer.

    Hallo Herby
    sicherlich hast Du recht, es ist nicht die Regel .... aber in meinem Fall hat das nichts mit Glück zu tun......

    Zitat

    Suche Dir erst einen Prüfer,......

    Dies ist der einzige und auch richtige Weg in meinen Augen, genau das habe ich mit dem Tüv und auch der Gasanlage bzw. der Werkstatt gemacht.... Ich vergas zu erwähnen das dies alles im Vorfeld besprochen wurde.
    Und wie es sich zeigte, klappte es mit der Gasabnahme bzw. der Prüfung ja auch nicht bei der ersten Werkstatt.

    Zitat


    Ich erklärte dem Prüfer, dass die sachen aus unserem alten Womo :wink: kämen und völlig tadellos funktionieren würden. Alles kein Problem gewesen.
    Bj. des Autos ist 2001 hat sicherlich auch ein wenig geholfen.

    Michael

  • Also doch irgendwie Glück! :wink:
    Glück ist ja nicht mit Blauäugigkeit gleichzusetzen. Du hast Dich ja im Vorfeld schlau gemacht, wie Du (im Nachhinein) erwähnst.
    Aber einen Prüfer, der da mitspielt, findet man nicht an jeder Straßenecke. Insofern schon Glück!

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

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