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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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Aktuelle Gesetzeslage

  • TOSCH
  • 18. April 2012 um 17:44
  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
    Wohnort
    Ranstadt
    • 18. April 2012 um 17:44
    • #1

    Tach auch,

    Short question mal,

    um ein Fahrzeug als WOMO umzuschlüsseln (TüV Abnahme) müßen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

    Poofe min 180x70, Tisch, Küche mit Kocher und Spüle, Schrank, Wohnlich eingerichtet..:-)"Bommelgardine" ferdisch

    Jetzt die Frage worüber sich die Geistern scheiden:

    Muß vor der Küche eine Stehhöhe von min 170cm gegeben sein oder nicht ?

    Grs TS

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 18. April 2012 um 17:51
    • #2

    Hallo Torsten,

    bist Du nicht ständig mit den TÜVern in Kontakt?
    Da sollte sich doch die Frage schnell beantworten lassen!?

    Willst jetzt auch mal mit nem Selbstausbau anfangen und sammelst so langsam Infos?

    Gruß Christopher der kein weises Wohnmobil hat ( ist ein Insider )

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
    Wohnort
    Ranstadt
    • 18. April 2012 um 18:03
    • #3

    Hallo Christoph,
    nee mache derzeit viel Export Geschäft daher nixe TÜV und wenn muss da ein Ing da sein und der muß auch noch von WOMO Ahnung haben. Aber vielleicht weis ja einer hier eppes.

    Ach und zum Thema Selbstausbau....schwieriges Thema muß immer Geld verdienen daher hab ich gar keine
    Zeit zum Arbeiten....aber da unterhalten wir uns in 3 Wochen nochma drüber :wink:

    TOSCH

    Wohnmobile müssen weis sein........ :D

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • hockd
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    685
    Wohnort
    Erlenbach / Main
    • 18. April 2012 um 19:28
    • #4

    Mensch Christopher Scheise ! :shock:
    jetzt muß ich doch noch Lack kaufen :mrgreen::lol:

    Viele Grüße Dieter

    Qualität setzt sich eben durch !
    und wie verfahren
    Mit einem Womo kann man sich nie verfahren,
    man lernt höchsten neue Wege u. Ziele kennen.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 18. April 2012 um 20:35
    • #5

    Hi Torsten,

    für die Straßenverkehrsrechtliche Zulassung als Wohnmobil braucht es keine 1,70 m Stehhöhe.
    Die 1,70 m Stehhöhe kommt von den Finanzbehörden und die brauchst Du, wenn Du ein Fahrzeug auch als Wohnmobil versteuern möchtest. Ohne die Stehhöhe ist es für das Finanzamt ein sogenanntes "unechtes" Wohnmobil und wird i. d. R. als PKW versteuert.
    Die Finanzbehörden sind bei der Besteuerung nicht an das gebunden, was in den Fahrzeugpapieren steht und haben ihre eigenen Richtlinien.

    Es soll zwar wohl TÜV-Prüfer geben, die (aus welchen Gründen auch immer) Stehhöhe beim Wohnmobil fordern, doch die kann man dann gerne mal nach der Grundlage dafür fragen.

    Hier was zum nachlesen vom TÜV-Nord

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • TOSCH
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    498
    Wohnort
    Ranstadt
    • 18. April 2012 um 22:12
    • #6

    Dem INSCHINÖR ist nichts zu schwör....da haben wir es wieder !

    Merci und Danke schön.

    Grs Torsten

    Gebrauchte Ausbauteile für Leerkabinen findet man hier: http://www.caravanpartner-shop.de

  • Oooliver
    Experte
    Beiträge
    107
    • 21. April 2012 um 22:38
    • #7

    Das mit der 1,70m Stehhöhe gilt übrigens auch, wenn man selbst nur 1,55m groß ist!

  • schoeni
    Junior
    Beiträge
    32
    Wohnort
    74177 BFH
    • 23. April 2012 um 12:00
    • #8

    Gibt es eigentlich ein mindestmaß für die Stehhöhe?
    Ich les immer nur im Bereich Kocher und Spüle. Wenn ich nämlich mein Dachfenster ausstelle das zufällig genau vor der Spülen/Kocherkombi ist hat es genau 170cm allerdings halt nur auf 40x40...
    Aber es passt eigentlich perfekt zum an der Spüle erbeiten ;)

    Gruß Schöni

    92er Syncro Caravelle 15" mit AAZ, Womo Selbstausbau, 2,8t

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Unterfranken
    • 23. April 2012 um 13:00
    • #9

    Hallo Schöni,
    wahrscheinlich musst Du da noch ein bisschen Stoff drumrum machen, wie bei den Hubdächern auf den VW-Bussen für das Dachbett, und das Ganze dem zuständigen Finanzbeamten dann als "Küchenhubdach" verkaufen.
    Die Reaktion des Beamten auf die Lösung und der eventuelle Rechtsweg zur Durchsetzung wird sicher interessant. :lol:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • schoeni
    Junior
    Beiträge
    32
    Wohnort
    74177 BFH
    • 23. April 2012 um 13:48
    • #10

    So seh ich das auch. Im Gesetz selbst stehen nur die 1,7m.
    Aber ob das FA das Thema bei einer Fahrzeuggesamthöhe von 3m überhaupt aufgreift ;-)....

    Gruß Schöni

    P.S. Mein TÜV will auch Stehhöhe sehen, da muss ich noch Überzeugungsarbeit leisten. Da es hier aber keine Grenze gibt bring ich vielleicht meine Frau zum nächsten Termin mit. Die kann nämlich im Stehen kochen bei 160 ;)

    92er Syncro Caravelle 15" mit AAZ, Womo Selbstausbau, 2,8t

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