"Laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes wird in der Bundesrepublik Deutschland der Pranger als vorgerichtliche Instanz wieder eingeführt (BVerfGer 1 BvR 18669/10 vom 11.11.2010). Im Urteil wird auch angeregt die Daumenschrauben und die Streckbank wieder als wahrheitsfindende Instrumente einzusetzen."
Zitat aus "Der Gerichtsbote" vom 13.11.2010
Not amused
JmE