Wie Gesamtlänge des Fzg messen?

  • Hallo!
    Habe leider keinen konkreten Hinweis gefunden, wie die Fahrzeuglänge bestimmt wird. Ich möchte nämlich meinen Aufbau so lang machen, dass das Fzg eben gesamt kleiner x Meter ist. Nun liest man zwischen den Zeilen öfter, dass zB der Fahrradträger nicht mitgerechnet wurde usw. Aber was zählt denn nun genau dazu und was nicht?
    Bei mir ist der Knackpunkt eine Propellerrolle für die Winde, welche über der Stoßstange den vordersten Punkt bildet. Die ist relativ massiv verbaut; von abnehmbar kann man hier also nicht sprechen. Und was wäre, wenn ich später mal einen Ersatzradhalter an das Heck baue? Muss dann die Fahrzeuglänge geändert werden?
    Grüße,
    tauchpumpe

  • hi so wie ich das momentan verstanden habe ist für den reserveradhalter am heck ausschlaggebend ob dieser wie ein gepäckträger mit bordmitteln ohne werkzeug leich abzunehmen ist. also z.b. ein rahmen der in den fahrzeugrahmen greift und nur mit "schnell" riegeln oder flügelschrauben fixiert ist. wenn also so dann ist es nicht zur fahrzeuglänge zu rechnen.

    ist er aber fest verschraubt dann ist er der fahrzeuglänge zuzurechnen und einzutragen.

    daraus ergibt sich aber auch: der feste mit eintragung braucht zb. in italien keine tafel, der mit flügekschrauben aber schon.

    denke es wird also auch so mit deiner winde vorne sein. wenn einfach per hand zu lösen nicht, wenn aber werkzeug zur demontage gebraucht wird ist es zur länge zu rechnen.


    aufpassen aber bei fähren, die schauen manchmal nach der tatsächlichen länge.


    lg
    offroadfun

  • Hallo tauchpumpe,

    deine Frage zielt doch bestimmt auf eine Beschränkung ab?
    Wenn ja, auf welche.
    Die Gesammtlänge ist immer so eine Sache und wird an unterschiedlichen Stellen auch unterschiedlich bewertet.
    Auf einer Fähre z.B. ist es egal was Du eingetragen hast, da zählt das Maß das Du an Länge brauchst.


    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo!
    Die Frage zielt schon auf die Fähren ab, denn ich werde wohl einige Male Richtung Skandinavien schippern.
    Habe nun mein Basisfahrzeug erstanden, einen MAN-VW 8.136 Allrad mit Einzelkabine. Als Frontlenker ist der relativ kompakt, so dass ich selbst mit 4m-Koffer unter 6m Gesamtlänge bleiben könnte. Zwar will ich mir wegen ein paar Fähren nicht meinen Grundriss versauen, aber wenn das Ding am Schluss 6,03m misst, beisse ich mir auch in den Allerwertesten.
    Und was bisher so berichtet wurde, messen zwar ein paar Fähren nach, aber viele gehen wohl auch nach den Papieren.

    Grüße,
    tauchpumpe

    PS: Hab nochmal nachgemessen - die blöde Propellerrolle "verbraucht" doch tatsächlich 19cm! :evil:

  • Zitat von offroadfun

    ...
    daraus ergibt sich aber auch: der feste mit eintragung braucht zb. in italien keine tafel, der mit flügekschrauben aber schon.
    ...


    hallo

    in italien braucht alles eine tafel was auch nur irgendwie absteht
    vor allem nach der allgemein SEHR strengen interpretation des dortigen trachtenvereins ...

    rein nach den buchstaben des gesetzes stimmt das mit der eingetragene fahrzeuglänge schon, aber die praxis ist eine völlig andere

    mir ist ein fall bekannt wo jemand 120,- wegen der fehlenden tafel an der HECKLEITER bezahlt hat. und die war rund 5cm näher am fahrzeug als die stosstange .....

    lg
    g

    edit:

    das gesetz dazu:

    Übersetzung aus der italienischen Strassenverkehrsordnung

    In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).

    Warntafel

    In Italien wird von Kfz-Führern verlangt, dass sie die über das Fahrzeugheck hinausstehende Ladung mit einer Warntafel kennzeichnen. Diese Tafel muss besonderen Voraussetzungen entsprechen, die im Art. 164 Codice della Strada sowie in weiteren verkehrsrechtlichen Vorschriften (Durchführungsbestimmungen) normiert sind, und sie muss in den vom Gesetz genannten Fällen verwendet werden.

    Mit der Warntafel ist j e d e nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.

    Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht - nach vorne ist keinerlei Überstehen gestattet - sind nach dem Gesetz "sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden".

    Den Ausführungsbestimmungen zufolge ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils dergestalt anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.

    Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben. Von Seiten des italienischen Verkehrsministeriums wurde jedoch verlautbart, dass auch die früher zugelassenen Kunststoff-Warntafeln dann weiterverwendet werden dürfen, wenn sie typengenehmigt sind. Zwar sollen die Tafeln "normalerweise aus Metall" sein; dies schließt dem Ministerium zufolge aber die Verwendung anderer Materialien nicht grundsätzlich aus.

    Angesichts dieser - in der italienischen Rechtspraxis nicht unüblichen - gewissen Rechtsunsicherheit ist das Mitführen einer typengenehmigten Metalltafel die sicherste, aber auch kostenträchtigste Möglichkeit, den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Denn manchen Überwachungsbeamten dürfte die weite Gesetzesauslegung des Ministeriums bekannt ist.

    Außer in Italien wird im übrigen, soweit ersichtlich, kaum irgendwo in Europa eine derart strikte Ladungssicherung verlangt. Ein Verstoß gegen die erwähnte Vorschrift wird derzeit (seit 01.01.2003) mit mindestens 68,25 Euro geahndet.

  • Hallo Tauchpumpe,

    ich habe gerade mal bei mir am Fahrzeug nachgemessen. Dort ist die Fahrzeuglänge von Stoßstange bis Stoßstange gemessen. Der werkseitig angebrachte Reserveradhalter , der mit Rad natürlich über die Stoßstange ragt, ist nicht mitgemessen worden, da das Rad halt mit Bordwerkzeug demontiert werden kann. Bei Dir ist es eigentlich gang einfach: Das Maul der Winde ist dann der vordere Punkt, da die Winde wohl mit dem Fahrzeug starr verbunden ist. Die hintere Stoßstange (bzw. Ende der Kabine incl. Stoßfänger) wäre dann der hintere Punkt. Montiert man einen ausfahrbaren Fahrradträger, so wird in den Papieren die Fahrzeuglänge in "Fahradträger eingefahren" und in "Fahrradträger ausgezogen" angegeben.

    Um hier einige Zentimeter noch zu schinden, kann man sicherlich bei der Abnahme durch den TÜV die vordere Seilwinde ausbauen. Nach Abnahme dann wieder einbauen und man wäre theoretisch verpflichtet - im Rahmen der nächsten HU - die Länge dann eintragen zu lassen, sofern die Winde keine ABE hat. Aber wo steht schon an der Winde wann sie montiert worden ist :wink::wink: . Ich habe bisher noch nicht erlebt, dass man nachgemessen hat. Sofern man halt nicht an der Grenze ist und einen Gepäckträger hinten als Fahrzeug gebaut hat, der direkt ins Auge sticht, kann man wohl unsere Erfahrung ruhig übertragen.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Tauchpumpe,

    je nachdem wo Du hin möchtest macht der Unterschied bis 6m Länge und bis 8m Länge nicht so viel aus das es sich lohnt auf kostbaren Wohnraum zu verzichten.
    Habe allerdings schon des öfteren gehört das es mittlerweile Längenmessungen gibt, also nicht nur nach den "Papierdaten" gegangen wird.
    Bei solchen Endscheidungen mußt Du genau abwägen wie oft Du eine Fähre in Anspruch nimmst und ob sich dann das einsparen an Fahrzeuglänge/ Wohnraum noch lohnt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo Tauchpumpe,

    mit den Vorschriften wissen andere besser bescheid. Hier meine Erlebnisse meines - bisher leider einzigen - Schwedentripps.

    Auf der Öresundbrücke wird mittels Lichtschranken gemessen, dh. haste mehr wie 6m passt Du nicht in das Feld.Auf den Fähren wurde teilweise nur geschätzt, die Einweiser hab irgendwo ein paar Markierungen auf dem Boden, wegen 10cm macht sich da keiner ins Hemd.

    Grüße aus dem Vogtland

  • Hallo!

    Habe mal drei Beispiele recherchiert:

    1) Schweden-Ticket Puttgarden - Helsingborg (2x Fähre)
    Standardtarif mit Scandlines, einfache Fahrt.

    WoMo mit L < 6m: 94.-
    WoMo mit L > 6m: 144.-

    andere Längenbeschränkung (zB 8m) gibt es hier nicht


    2) Fähre von Hanstholm (DK) nach Seydhisfjördhur (Island),
    Hauptsaison ("blau") mit Smyril Line, einfache Fahrt.

    Fahrzeug mit 2 Personen: 586.-
    Zuschlag für L > 5m: 142.- (pro Meter)
    Zuschlag für H > 1,9m und B > 2,0m: 179.-

    -> Fettes Womo mit L = 5,99m: 907.-
    -> Fettes Womo mit L = 6,99m: 1049.-


    3) Öresundbrücke

    WoMo mit L < 6m: 31.-
    WoMo mit L > 6m: 63.-

    Über das Doppelte für die Brücke finde ich schon hart, wenn man nur so knapp über 6m rausragt... Und ausserdem erstaunlich, warum sich die Brückenbetreiber mehr für die Länge als für das Gewicht interessieren. Nun ja, ich denke die Lichtschranke zur Längenmessung (wie funktioniert das eigentlich?) war billiger als eine Waage... :evil: und bringt zudem noch mehr Kohle in den Beutel.

    Klar muss man als Absolutwert mal sehen, wieviel Aufschlag man in den nächsten zehn Jahren insgesamt zahlen muss, weil man bspw eine Länge von 6,14m hat. Das kann wohl jeder nur für sich beantworten...

    Und weil es "so schön" war, noch eins:

    4) Storebaeltbrücke

    WoMo < 3,5t & < 6m: 29.-
    WoMo > 3,5t & < 10m: 87.- ... :shock: mal 3!


    Ach ja, die Sache mit den Tafeln in Italien ist ja auch ne leckere Sache. Es ist heute keine Kunst mehr, "legal" das grosse Geld zu machen. Man muss nur die richtigen Gesetze erlassen.
    Hat das auch nur einem Verkehrsteilnehmer mal das Leben gerettet? Hoffen wir mal, dass kein Italiener/Silvio an einen eingetragenen Fahrradträger gerät (weil OHNE typgenehmigte Tafel)...

    Grüße,
    tauchpumpe

  • Hallo Tauchpumpe,

    bis auf eine Rechnung sind die Differenzen ja nicht so Budget sprengend wie man es meißt vermutet.
    Überlege doch mal wie oft Du nach Scandinavien fährst und wie oft wo anders hin, wo die Länge deines Fahrzeugs keine Rolle spielt zumindest keine finanzielle Rolle.
    Nur mal so am Rande bemerkt: Du fährst da ja nicht gerade mit dem Dieselsparwunder, da wundert es mich schon etwas das die Fährpreise so Wichtig sind und dafür eventuell noch auf kostbaren Wohnraum verzichtet wird/werden soll.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hi,

    jepp, Christopher, stimme dir zu. Logo, wenn man baut, sollte man darauf achten, dass man immer - wo möglich - unter den nächsten Grenzen bleibt, das gilt für
    3,5t (logo warum)
    7,5t (logo warum)
    3,50 m Höhe (ADAC-Grenze zum Aufladen) und
    bei den Längen i. d. R. jeweils ab 5 m in weiteren Meterschritten (OK, 2,5m zwecks Querparken vergesen!! :lol: ).

    Ansonsten sind die Maut- und Fährentarife wg. der Länge meist nur ein Klacks im Vergleich zu den Sprit- und sonstigen Fahrzeugkosten. Und in Mautländern weiche ich wo möglich auf Nebenstrecken aus (Frankreich RN, ...).

  • Hallo Christopher!

    Zitat von VWBusman

    ... da wundert es mich schon etwas das die Fährpreise so Wichtig sind und dafür eventuell noch auf kostbaren Wohnraum verzichtet wird/werden soll.


    Sie sind gar nicht so wichtig. Ich schrieb ja:

    Zitat von tauchpumpe

    Klar muss man als Absolutwert mal sehen, wieviel Aufschlag man in den nächsten zehn Jahren insgesamt zahlen muss, weil man bspw eine Länge von 6,14m hat. Das kann wohl jeder nur für sich beantworten...


    Diese Aussage macht vielleicht einen pessimistischen EIndruck, sollte aber im Prinzip wertneutral sein. Die Zahlenbeispiele habe ich mal aufgelistet, um genau das zu erkennen. Und man sieht, dass der Absolutwert, den man als Aufpreis für eine Kiste länger 6m hat, bei mir nicht soo schlimm ist. Bei den sowieso teuren Routen, ist der Aufpreis relativ gering, bei den günstigeren (weil kürzeren) Routen, ist der Aufschlag relativ(!) hoch. In Summe hält sich das aber in Grenzen. Insbesondere in Relation zu meinen Spritkosten - da hast Du vollkommen Recht.

    Ein bisschen klagen über die teilweise unverschämt hohen Aufschläge wollte ich im selben Atemzug natürlich schon. Über deren Rechtfertigung kann man streiten und Kleinvieh macht schliesslich auch Mist...

    Viele Grüße,
    tauchpumpe

  • Zitat von VWBusman

    Hallo Joe,
    der ADAC verläd, meines Wissens, nur bis 3,20m Höhe.


    Na klasse, das ist die nächste Grenze, die ich vermutlich sprenge.
    Wo wird mich das betreffen?

    Grüße,
    tauchpumpe

  • Hi Christian,

    danke für die Richtigstellung.
    Wusste es nicht genau, meinte auch was von 3,20 m im Hinterkopf zu haben, habe dann gegoogelt und die erste Zahl genommen, die ich (beim Unimogforum) gefunden hatte - da stand 3,5 m.
    (Muss jetzt allerdings nach deinem Einwand zur Ehrenrettung des Forums sagen, dass es im Verlauf des Threads korrigiert wurde! Nur war ich zu faul, den ganzen Beitrag wegen dieses Posts zu lesen. :cry: )

  • Hallo Joe,

    welchen Christian meinst Du denn? :wink:

    Die 3,20m kommen daher das die Ladehöhe 0,80m sind und da bleiben eben nur noch 3,20m bis 4,00m max. Höhe.

    Gruß CHRISTOPHER

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen