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Gas von der LPG-Anlage

  • blubber
  • 11. April 2008 um 20:03
  • blubber
    Experte
    Beiträge
    157
    • 11. April 2008 um 20:03
    • #1

    Hoi,

    ist es eigendlich zulässig wenn ich mir einen Abgang der Flüssiggasanlage meines Fahrzeuges zur Versorgung der Kabine anlege. Ich meine natürlich über einen entsprechenden Verdampfer und Druckminderer.
    Oder falls nicht kann ich einen zusätzlichen Gastank unterm Fahrzeug verbauen und diesen über Gassteckdosen mit Absperrhähnen mit der Kabine verbinden ?

    Grüßle Frank

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.246
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 11. April 2008 um 20:47
    • #2

    Soweit ich weis,ist es möglich aus dem Tank in der Gasphase auch für den Gaskocher zu entnehmen. Der Motor wird ja unten aus der Flüssigphase versorgt.
    Aber Krabbe kann das bestimmt genauer erklären.
    Ob das aber bei einer Wechselkabine zulassungsfähig ist?

    Gruß, Holger

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
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    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 12. April 2008 um 11:36
    • #3

    Hi, grundsätzlich ist eine Nutzung eines LPG-Tanks des Fahrzeugs zur Versorgung der Campinggasanlage möglich. Dazu muss der Tank mit einer zusätzlichen Entnahne in der gasförmigen Phase ausgerüstet werden. Ob das bei Deinem Tank geht muss ein Fachbetrieb prüfen.
    Bei einer Absetzkabine sehe ich grundsätzlich auch keine Probleme. Ideen zur Umsetzung liefer ich morgen o. Montag, bin momentan Unterwegs.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • gomi
    Frisch-dabei
    Beiträge
    3
    • 20. August 2008 um 19:16
    • #4

    Hallo !

    Ich habe gestern die Aussage bekommen, dass LPG vom Fahrzeugtank abzuzweigen zwar technisch möglich, aber nicht erlaubt ist. Weiss dazu jemand genaueres? Denn ich meine es gibt Fahrzeuge bei denen das realisiert ist.

    Viele Grüße Markus

  • Leerkabinen-Wolfgang
    Administrator
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    Rheinhessen, Bodenheim
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 20. August 2008 um 20:58
    • #5

    Hi, Krabbe,

    ich wäre auch sehr an Deiner Info interessiert - überlege ich doch gerade das Versorgungskonzept für meine Kabine(n). Entweder nur Gas (als Antriebskraftstoff und für Heizung/Kühlschrank/WW) oder überhaupt kein Gas. Aber nicht zwei verschiedene Energiequellen...

    Kann man eigentlich Truma & Co. auf Erdgasbetrieb umrüsten? Ist ja deutlich günstiger als Flüssiggas...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    01.-03.05.2026: 25. Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (05.-08.06.2026): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    vierter Sept.-Samstag (26.09.2026): Weinprobe in den Weinbergen


    Stellplatz von Nov. bis Frühjahr 2026 wg. Umbau geschlossen! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • blubber
    Experte
    Beiträge
    157
    • 21. August 2008 um 08:26
    • #6

    Hallo,

    hab mir gerade mal bei meinen neuen LPG-Zusatztanks die Ventilmimik angeschaut. Eine gasförmige Abnahme aus den Tank ist mit den handelsüblichen Ventilen nicht möglich. Auch im Betankungsanschluß sitzt ein Rückschlagventil. Um das Gas zu Verdampfen benötigt man jedoch einen Verdampfer der wiederum eine Wärmequelle aus dem Kühlwasserkreislauf benötigt. Das alles macht die Sache zu kompliziert und zu teuer.
    Da werde ich lieber meine beiden 11 kg Flaschen durch Tankflaschen ersetzen.

    Gruß Frank

    @ Wolfgang, Erdgastanks sind wegen der hohen Drücke sauschwer.

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 21. August 2008 um 09:46
    • #7

    @ gomi,

    zunächst mal herzlich willkommen im Forum.
    Wer hat Dir das denn erzählt?
    Ja, es gibt Fahrzeuge, nei denen das realisiert wurde.

    Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    Hi, Krabbe,
    Kann man eigentlich Truma & Co. auf Erdgasbetrieb umrüsten? Ist ja deutlich günstiger als Flüssiggas...

    Hi Wolfgang,

    Eine Umrüstmöglichkeit für Truma und Co auf Erdgas wäre mir jetzt ad hoc nicht bekannt und halte ich auch für eher unwahrscheinlich.
    Und deutlich günstigher als Flüssiggas? Bezogen auf den Liter bestimmt. Aber der Energiegehalt ist dann ja auch deutlich geringer. Nicht umsonst wird das Gas an der Tankstelle ja in kg verkauft.

    Und als Treibstoff für das Fahrzeug würde ich eher LPG vorziehen. Ich habe mich aufgrund der Werbung bei der Anschaffung meines PKW auch mal mit Erdgas beschäftigt. Aber als ich sah, dass die Reichweite mit Erdgas dann gerade mal so bei 200 - 250 km liegt, habe ich schnell Abstand davon genommen. Zumal die Tankstellendichte ja auch nicht so berauschend ist.

    Meine Idee, die ich oben vergessen hatte, war im Prinzip einfach eine Schnellschlusskupplung ans Fahrzeug und dann die Wohnkabine als Einheit betrachtet und eingestöpselt. Ich habe jetzt nichts gefunden, was das verbieten würde.

    @ blubber,

    Du brauchst keinen zweiten Verdampfer oder so. Bei einer Lösung, wo Antrieb und Campinggasanlage von einem Tank versorgt werden sollen muss die Gasentnahme für die Campinggasanlage in der gasförmigen Phase erfolgen, also oben im Gastank, wohingegen die Entnahme für den Motor in der flüssigen Phase stattfindet. Dazu muss der Tank mit einer zusätzlichen (gasförmigen) Entnahme ausgestattet sein, die dann quasi so aussieht, wie bei Tanks, die nur für die Campinggasanlage vorgesehen sind. Ich habe so etwas selber noch nicht live gesehen, aber m. W. funktioniert das nur mit Tanks, die von Hause aus für verschiedene Einbaulagen geeignet sind und daher mehrere Entnahmemöglichkeiten haben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • gomi
    Frisch-dabei
    Beiträge
    3
    • 21. August 2008 um 12:36
    • #8

    Erst einmal danke für die Begrüßung !

    Die Aussage stützt sich auf die Aussage eines Tankanbieters.
    Nach etwas suchen habe ich auch die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge gefunden (Zu finden auf bmvbs).

    In R 67 Spezialausrüstung für Fahrzeuge (mit Flüssiggas betrieben) steht
    17.1 An die LPG Anlage dürfen nur Einrichtungen angeschlossen werden, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Motors des KFZ zwingend erforderlich sind.

    Im weiteren gibt es gerade einmal für bestimmte Fahrzeuge eine Ausnahme die den Anschluss einer Heizung erlaubt. Nur ob, wann und überhaupt diese Vorschrift gilt kann ich nicht beurteilen. Deshalb meine Frage, denn es scheinen ja Leute eine Zulassung erhalten zu haben.

    VG Markus

  • blubber
    Experte
    Beiträge
    157
    • 21. August 2008 um 14:42
    • #9

    @ Krabbe

    Die Multiventile der LPG-Tanks haben alle ein eingebautes Rückschlagventil am Tankeingang (Gasphase), welches auch vorgeschrieben ist so das man nichts entnehmen kann nur einfüllen. Es gibt nur 3 Anschlüsse, Tankeingang (mit RV)-Tankausgang (Flüssigphase)-Sicherheits-Überdruckventil. Änderungen sind wohl nicht zulässig.
    Angaben von einem Umrüster der gerade ein Neufahrzeug für mich umgerüstet hat.

    Gruß Frank

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 21. August 2008 um 15:21
    • #10

    Es kann natürlich sein, dass das inzwischen aufgrund der Europäischen Richtlinien für die Fahrzeugversorgung nicht mehr zulässig ist. Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Zumindest von Seiten der Vorschriften der Campinggasanlage (Also EN 1949 und G607) gibt es da meines Wissens keine Einschränkungen.

    Früher wurde sowas zumindest gemacht, und da waren dann ein zusätzliches Entnahmeventil im Tank.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • blubber
    Experte
    Beiträge
    157
    • 21. August 2008 um 19:44
    • #11

    sach ich doch

    früher war wirklich alles besser

    seufz

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 22. August 2008 um 09:08
    • #12
    Zitat von blubber

    früher war wirklich alles besser

    Alles vielleichtz nicht, aber in diesem Fall muss ich Dir recht geben.
    Das ist mal wieder ein Fall von europäischem Überregulierungswahnsinn. Einen Sinn darin das zu verbieten sehe ich nicht.
    Zumal Du Dir ja im Prinzip zwei kleinere LPG-Tanks an eine Befüllung bauen könntest, einen für den Antrieb und einen für die Campinggasanlage.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hermann
    womobox-Spezialist
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    Franken
    • 18. November 2008 um 00:20
    • #13

    nur mal so als Ergänzung,
    technisch ist es nach wie vor kein Problem nen Tank mit LPG und Camping zu benutzen, siehe auch die http://www.wynen-gas.de/pages/d/infos/…artikel/22.html Wynen Gastankseite

    Gruß
    Hermann

  • abo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    562
    • 18. November 2008 um 00:56
    • #14
    Zitat von Hermann

    nur mal so als Ergänzung,
    technisch ist es nach wie vor kein Problem nen Tank mit LPG und Camping zu benutzen, siehe auch die http://www.wynen-gas.de/pages/d/infos/…artikel/22.html Wynen Gastankseite

    hallo

    technisch ist es eh unstrittig
    nur rechtlich ist es halt nicht zulässig

    aber wynen hat ja eine lange tradition im verkauf eigentlich für den beworbenen verwendungszweck nicht zulässiger geräte

    alleine wenn ich an den affentanz mit der tankflasche denke die man in DE nicht an der tankstelle sondern nur an einer füllstation betanken lassen darf ..

    lg
    g

  • Hermann
    womobox-Spezialist
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    Franken
    • 18. November 2008 um 02:45
    • #15

    soweit ichs im mom im Kopf hab, ist der Betrieb in einer Gasheizung an LPG Tank in bestimmten Fahrzeugen noch zulässig

  • abo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    562
    • 18. November 2008 um 08:52
    • #16
    Zitat von Hermann

    soweit ichs im mom im Kopf hab, ist der Betrieb in einer Gasheizung an LPG Tank in bestimmten Fahrzeugen noch zulässig

    hallo

    guck oberhalb auf gomis posting
    das was erschreibt ist völlig richtig
    die quellen sind dabei

    lg
    g

  • Hermann
    womobox-Spezialist
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    Franken
    • 18. November 2008 um 11:36
    • #17

    danke,
    genau die Schrift hatte ich im Kopf
    und da heist es dann ja auch im nächsten Absatz:

    17.1.7.2
    Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 17.1.7 dürfen Kraftfahr-
    zeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 und M1 mit einer maximalen Gesamtmasse
    > 3 500 kg mit einer an die LPG-Anlage angeschlossenen
    Heizungsanlage zum Beheizen des Fahrgastraums ausgestattet sein. :lol:

  • abo
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    562
    • 18. November 2008 um 12:26
    • #18
    Zitat von Hermann

    danke,
    genau die Schrift hatte ich im Kopf
    und da heist es dann ja auch im nächsten Absatz:

    17.1.7.2
    Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 17.1.7 dürfen Kraftfahr-
    zeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 und M1 mit einer maximalen Gesamtmasse
    > 3 500 kg mit einer an die LPG-Anlage angeschlossenen
    Heizungsanlage zum Beheizen des Fahrgastraums ausgestattet sein. :lol:

    Alles anzeigen

    hallo

    jo, sorry
    ich dachte es geht um bis 3,5t
    bis 3,5T gibt es diese ausnahme nicht

    wir haben hier in AT praktisch nix anderes wegen der üblen go-box sache

    lg
    g

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