Was beachten bei Anhänger mit Tempo 100?

  • Tag zusammen,

    ich spiele mit dem Gedanken, mir statt der Ladebühne am Heck einen Hänger zu kaufen. Finanziell ist das etwa das gleiche, nur passt in den Hänger immer mehr rein als auf einen Heckträger. Zudem würde ich ohne Probleme noch an die Hecktüren kommen (Entsorgung, Gasflaschen usw.). Einziger Wehrmutstropfen: Tempo 80 wäre schon schmerzhaft. 100 wäre akzeptabel, mit voll beladenem Heckträger könnte ich eh max. 110 fahren.

    Nun sind die Bestimmungen für 100 km/h Gespanne ja gelockert worden: http://www.tuev-nord.de/20658.asp

    Dennoch bleiben ein paar Fragen für mich offen, wenn ich mir nun einen gebrauchten Hänger kaufen möchte:

    Mein zulgG des James Cook liegt bei 3,5t, die Zuladung bei knapp 600kg. Somit hätte ich ein Leergewicht von etwa 2,9t.

    Wenn der Anhänger keine Stoßdämpfer hat komme ich auf ein zulGg des Hängers von 1050 kg. Mit Stoßdämpfern dürfte ich sogar das 1,1-fache des Leergewichts ziehen.

    Außerdem muss entweder das Zugfahrzeug "ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb" haben (was ist denn das genau?), oder der Hänger hat eine Schlingerkupplung.

    Jetzt meine Fragen:
    1. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss ich ja selbst messen lassen, oder? Wie wird das gemessen? Mit 2 Personen, ohne? Muss ich den Nachweis des Gewichts mitführen, oder wird das nur im Falle einer Kontrolle gemessen?
    2. Was ist das "spezielle fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb?" Ich glaube ja nicht, dass der JC Sprinter Bj 12/97 das hat :-).
    3. Eine Schlingerkupplung müsste man ja am Hänger nachrüsten lassen können, oder?
    4. Die Tempo-100-Plakette muss dann nur noch auf den Hänger, korrekt? Wobei das ja Quatsch wäre: Der Hänger könnte heute an meinem JC hängen und dürfte da 100 fahren, aber an einem Corsa darf er das noch lange nicht...
    5. In welchen Ländern gilt dann Tempo 100? Ist das EU-weit geregelt? Bestimmt nicht...

    Gruß
    Niklas

  • Hallo Niklas,

    auf der von Dir angegebenen TÜV-Seite ist eine kostenlose Telefonnummer angegeben.
    Ich würde es mal dort probieren.
    Auch wenn man jetzt ne 100km/h zulasung unabhängig des Zugfahrzeuges bekommt ist das glaube ich immernoch recht komplex.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von Niklas


    1. Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss ich ja selbst messen lassen, oder? Wie wird das gemessen? Mit 2 Personen, ohne? Muss ich den Nachweis des Gewichts mitführen, oder wird das nur im Falle einer Kontrolle gemessen?
    2. Was ist das "spezielle fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb?" Ich glaube ja nicht, dass der JC Sprinter Bj 12/97 das hat :-).
    3. Eine Schlingerkupplung müsste man ja am Hänger nachrüsten lassen können, oder?
    4. Die Tempo-100-Plakette muss dann nur noch auf den Hänger, korrekt? Wobei das ja Quatsch wäre: Der Hänger könnte heute an meinem JC hängen und dürfte da 100 fahren, aber an einem Corsa darf er das noch lange nicht...
    5. In welchen Ländern gilt dann Tempo 100? Ist das EU-weit geregelt? Bestimmt nicht...

    Hallo Niklas,

    Zur Frage 1: Hier ist das Leergewicht im fahrfertigen Zustand gemeint: Fahrzeug leer, Tank voll.

    Zur Frage 2: Hier mußt Du Dich mit dem Hersteller in Verbindung setzen, da das ABS die Kriterien erfüllen kann.

    Zur Frage 3: Eine Schlingerkupplung läßt sich ohne weiteres nachrüsten. Hier wird nur die eigentliche Kupplung gegen ein neues Bauteil mit Bremsbacken ausgetauscht (zwei Schrauben mehr nicht).

    Zur Frage 4: Nur noch der Hänger wird beklebt

    Zur Frage 5: Die oben genannte Regelung gilt nur in Deutschland!! Im Ausland kann man z.T. ohne Änderungen andere Geschwindigkeiten fahren (z.B. Frankreich).

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Niklas,

    nach einem genauen Durchsehen der neuen Regelung (für mich auch von Interesse) kannst Du ohne weiteren Firlefanz folgende Anhänger fahren

    ohne Stoßdämpfer - wobei dann gilt 03*Leergewicht also ca. 870 kg zulässiges Gesamtgewicht vom Hänger.

    mit Stoßdämpfer - kannst Du 1,1* Leergewicht also ca. 3190 kg zulässiges Gesamtgewicht des Hängers fahren (ist sicherlich reine Theorie, da Das Fahrzeug eh nicht die Anhängelast hat).

    mit Stoßdämpfer UND Schlingerkupplung ODER Stabilitätsprogramm im Fahrzeug sind es 1,2* Leergewicht also kannst Du 3480 kg am Haken haben.

    Weitere Kriterien sind:

    Eignung des Hängers für 100 kmh (bei einem gebrauchten Anhänger würde ich mir vor Kauf vom Hersteller die Eignung für die 100-er Regelung bescheinigen lassen)

    UND

    Reifen sind jünger als 6 Jahre

    UND

    reifen haben den Geschwindigkeitsindex für 120 kmh

    UND

    die Summe der Tragfähigkeiten der Reifen muß mindestens dem zulässigen Gesamtgewicht des Hängers entsprechen.

    Also wird bei einem älteren Hänger sicherlich eine Neubereifung anstehen, da man früher gerne den Anhängerzuschlag ausgenutzt hat und auch Reifen montiert hat, die Ausschuss bei der Produktion von PKW-Reifen waren und dann deklassiert wurden.

    Besten Gruß

    HWK

  • Nun, probier nicht in der Schweiz 100 km/h zu fahren. Da ist es Verboten. Da gibt es saftige Geldstrafen wenn du mit einem Hänger 100 fährst. In anderen Länder übrigens auch.

  • Zitat von Niklas


    2. Was ist das "spezielle fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb?" Ich glaube ja nicht, dass der JC Sprinter Bj 12/97 das hat :-).

    Das ist ein ESP mit einem speziellen Modus für den Anhängerbetrieb.
    Das kannst'e vergessen, vor 10 Jahren gabs das noch nicht in Serie,und Nachrüsten is nich.

    Aber Anti-Schlingerkupplung nachrüsten sollte kein Problem sein, ist ja rein mechanisch.

    Gruß, Holger

  • Wow, so schnell so viele Antworten! Danke!

    Jetzt schreibt aber ein Hersteller/Anbieter, bei dem ich einen Koffer nachgefragt habe, folgendes:

    "Eine Schlingerkupplung ist bei ungebremsten nicht möglich und auch für die 100km/h Zulassung nicht notwendig.
    Zum Preis kommen dann 59.- Tüv für die 100km/h Abnahme dazu."

    Jetzt bin ich dann doch verwirrt: Bei ungebremsten geht die Schlingerkupplung nicht (leuchtet ein) - und nötig ist sie nicht? Dass würde dann doch heissen, dass entweder das Fahrzeug mit ESP (ggf. reicht auch ABS, noch zu klären) ausgerüstet sein muss oder der Hänger eine entsprechende alternative Vorrichtung hat. Oder habe ich das falsch verstanden?

    Und wieso muss der TÜV das wieder abnehmen? Die Bedingungen sind doch eigentlich klar - erteilt denn der TÜV doch die 100er-Plakette?

    Fragt sich leicht verwirrt
    Niklas

  • Hallo Niklas,

    du benoetigst weder eine Schlingerkupplung noch ein Stabilitaetssystem fuer das Zugfahrzeug. :!::!::!:
    Wenn du obiges hast erhoehen sich nur die Faktoren fuer die Berechnung der zulaessigen Anhaengergewichte :!:

    Du brauchst auf jeden fall ABS am Zugfahrzeug, ausserdem muss der Anhaenger explizit fuer die Tempo 100 Regelung freigegeben sein (steht dann in den Fahrzeugpapieren, bzw der Hersteller muss dir das bestaetigen).
    Ansonsten eben auf die zulaessigen Gewichte achten.

    Wobei, als Alternative zum Hecktraeger, reicht dir da nicht ein ungebremster (und entsprechend leichter) Anhaenger bis 750kg? Da haettest du schon 450-500kg Nutzlast, das ist doch schon eine Menge.

    Gruss Ronald

  • Zitat von Ronald

    Du benoetigst weder eine Schlingerkupplung noch ein Stabilitaetssystem fuer das Zugfahrzeug.


    Du hast ja völlig recht! Wenn man die TÜV-Nord-Seite richtig liest, dann ist das auch klar.

    Zitat von Ronald

    Du brauchst auf jeden Fall ABS am Zugfahrzeug


    Wobei davon ja wiederum nichts auf der TÜV-Seite steht. Mein Sprinter hat zwar ABS (meine ich zumindest, noch nie gebraucht :-)), aber da dachte ich, dass das eine der Bedingungen ist, die mit der Neuauflage gestrichen wurden. Hast Du irgendeinen Link, wo etwas zu ABS und Anhängertempo 100 km/h steht?

    Zitat von Ronald

    Ausserdem muss der Anhaenger explizit fuer die Tempo 100 Regelung freigegeben sein (steht dann in den Fahrzeugpapieren, bzw der Hersteller muss dir das bestaetigen).


    Ok, das steht ja auch auf der Seite. macht ja auch Sinn so. Wichtige Frage in dem Zusammenhang: Kann ich beim TÜV einen noch nicht 100-Hänger auf 100 zulassen? Welche Bedingungen sind dann zu erfüllen? Denn wenn ich einen mehrere Jahre alten Gebrauchten kaufe, dann wird der ziemlich sicher noch keine 100er-Zulassung haben.

    Zitat von Ronald

    Wobei, als Alternative zum Hecktraeger, reicht dir da nicht ein ungebremster (und entsprechend leichter) Anhaenger bis 750kg?


    Klar, das reicht mir auf jeden Fall. Da soll ja nur ein Gleitschirm, ein paar Fahrräder und ein Bobbycar rein :-). So war es auch gedacht: Auflaufbremse, Schlingerkupplung etc. brauche und will ich nicht.

    Danke erstmal bis hierher.
    Niklas

  • Zitat von Niklas


    .....


    Wobei davon ja wiederum nichts auf der TÜV-Seite steht. Mein Sprinter hat zwar ABS (meine ich zumindest, noch nie gebraucht :-)), aber da dachte ich, dass das eine der Bedingungen ist, die mit der Neuauflage gestrichen wurden. Hast Du irgendeinen Link, wo etwas zu ABS und Anhängertempo 100 km/h steht?

    ABS ist definitiv notwendig, da bin ich mir sicher.
    Ich meine bei der alten Regelung konntest du ohne ABS einen AH mit 0,3xFahrzeugleergewicht fuer Tempo 100 zulassen. Mit der neuen Regelung geht ohne ABS nichts.


    Zitat von Niklas


    ...


    Ok, das steht ja auch auf der Seite. macht ja auch Sinn so. Wichtige Frage in dem Zusammenhang: Kann ich beim TÜV einen noch nicht 100-Hänger auf 100 zulassen? Welche Bedingungen sind dann zu erfüllen? Denn wenn ich einen mehrere Jahre alten Gebrauchten kaufe, dann wird der ziemlich sicher noch keine 100er-Zulassung haben.

    Der TUEV kann dir die Tempo 100 Eignung fuer das Anhaengerfahrgestell auch nachtraeglich freigeben (falls der Hersteller das nicht kann/will). Das lese ich zumindest hieraus:
    http://www.tuev-nord.de/downloads/Komb…Neuregelung.pdf


    Zitat von Niklas


    ...


    Klar, das reicht mir auf jeden Fall. Da soll ja nur ein Gleitschirm, ein paar Fahrräder und ein Bobbycar rein :-). So war es auch gedacht: Auflaufbremse, Schlingerkupplung etc. brauche und will ich nicht.
    Danke erstmal bis hierher.
    Niklas


    Dann wuerde ich wirklich einen ungebremsten empfehlen. Ich habe einen flachen, ungebremsten 750kg Eigenbau-Platformanhaenger. Der wiegt leer ca. 170 kg. Den spuerst du unbeladen beim fahren gar nicht...

    Gruss Ronald

  • Ich persönlich würde einen ungebremsten Hänger nicht empfehlen!

    Selbst Modelle mit einem zul. GesGew. von nur 500kg können, wenn sie mal an dieses Limit beladen werden, ganz schön schieben
    wenn man mal etwas heftiger Bremsen muß.
    Der Bremsweg Deines Gespanns verändert sich drastisch.
    Leih Dir mal so einen Hänger aus, belade ihn entsprechend und probier es aus.

    Da Du das Bobbycar wahrscheinlich nicht selbst fähst, ;)
    würde mir beim "Familientransport" die Sicherheit über evtl. gespartes Geld oder andere Belange gehen.

    Mal abgesehen davon, daß man einen Hänger mit entsprechend höherem Ges.Gew. auch mal beim Baumarktbesuch sinnvoll nutzen kann,
    ohne gleich am Limit zu sein.

    Und evtl. auftretenden Schlingerbewegungen bei höheren Geschwindigkeiten, lassen sich mit einem gebremsten Modell wesentlich einfacher in den Griff bekommen.
    Bei richtiger Beladung, richtigem Luftdruck und dem richtigen Deichselgewicht sollte sowas zwar nie passieren, aber mancher Fahrbahnbelag oder Beschaffenheit, kann sowas auch auslösen.

    Mein Anhänger ist gebremst, hat ein Leergewicht von ca. 300kg und wenn ich wenig drauf habe,
    merkt man den auch nicht.
    Aber 1300kg zul. GesGew. eine Auflaufbremse und Achstoßdämpfer bieten Sicherheit, Reserven und ein super Fahrverhalten.

    Bei entspr. Beladung bietet eine V-Deichsel obendrein mehr stabilität.
    Ich habe mir unterschiedliche Hänger angeschaut. Äußerlich gleichen sich einige Hersteller sehr.
    Aber die Qualität war bei diesem Henra-Hänger von den anderen Herstelleren bei dem Preis von ca 1300€ längst nicht gegeben.
    Man achte nur mal auf das Rahmenprofil.
    Aber wie gesagt, das muß jeder selber wissen und entscheiden. 8)

    Gruß Ralf

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