Alu-Tankgasflaschen

  • Hallo zusammen,
    ich war am Samstag in Düsseldorf auf dem Caravansalon um ein paar Schnäpchen zu ergattern.
    Ganz spannend fand ich die superneuen Tankgasflaschen von ALU-Gas. das ist der gleiche Hersteller der auch die normalen 11kg Aluflaschen herstellt. Und auf der MEsse hamse die zum Sonderpreis von 200€ das Stück an jedermann verkauft (sonst nur Fachhandel). Und als ich erklärte, ich bräuchte aber 2 Stück, wurde es glatt nochmal um 40€ billiger, weil man trotzdem nur einen Tankstutzen braucht und die Flaschen untereinander verbunden werden. So bin ich jetzt (zumindest theoretisch, den die kommen per DPD) Besitzer von 2 Stück 11kg Tankgasflaschen für 360€. Bei Wynnen soll eine Stahltankflasche 385€ kosten. Unser Gasproblem in Nordamerika (absolut keine Chance auf BEfüllung einer normalen 11kg Flasche) ist damit vom Tisch. LPG Tanken gibt es haufenweise. Des weiteren hab ich nen 10l Yachtboiler mit Wärmetauscher und 230V Heizung von Elegna mit 20% Rabbatt und eine Katadynwasserfilteranlage (wie Seagull) für 192€ (30%) ergattert.
    Solarzellen hätt ich auch noch billig bekommen, aber das weiß ich immer noch nicht genau was ich will (brauch) und die wollten bares und ich hatt nix mehr.
    Lothar

  • Hallo Hans,
    die Flasche hat exakt die gleiche Größe. Nur statt der beiden Griffe an den Seiten hat sie ein im 3/4 Kreis gebogenes Blech um die Hähne. Dies ist 2-3cm höher als der Hahn selbst. Dieses Blech ist jedoch abschraubbar und im Gaskasten wenn die Pullen ordentlich verzurrt sind brauchst du das Blech ja nicht. (Krabbe möge sich dazu äussern wenn das nicht stimmt)
    Lothar

  • Hi Lothar,

    ich denke, da spricht nichts gegen.

    Andere Frage, was wiegt die Tankflasche und nach welcher Richtlinie ist die Zugelassen / geprüft? (Prüfnr.?) Weist Du das evtl. oder hast den Prospekt zur Hand?
    Sowas währe ja ne echte Alternative zu meinen ALU-Gasflaschen. Zumal ich dann auf jeden Fall mit einer Flasche auskommen würde. Wenn nur die 10-Jahres-Prüffrist nicht währe, so viel Gas brauch ich dann ja auch nicht, dass sich das sonst rechnet... :grübel:

    Fahrt Ihr eigentlich zum AMR-Treffen? Wir überlegen noch. Ich schwanke zwischen Düsseldorf/Messe und AMR.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,
    ja wir fahren zum AMR. Die Prüfnummer o.ä. weiss ich nicht. Kann ich dir erst sagen, wenn ich die Flaschen hab, und das wird Ende September.
    Falls du aber nach D'dorf fährst... Halle 13 kannst du sie bewundern (und kaufen). Ansonsten sehen wir uns ja vielleicht in Amelinghausen.

  • Zitat von Lothar

    Hallo zusammen,
    ich war am Samstag in Düsseldorf auf dem Caravansalon um ein paar Schnäpchen zu ergattern.
    Ganz spannend fand ich die superneuen Tankgasflaschen von ALU-Gas. das ist der gleiche Hersteller der auch die normalen 11kg Aluflaschen herstellt. Und auf der MEsse hamse die zum Sonderpreis von 200€ das Stück an jedermann verkauft (sonst nur Fachhandel). Und als ich erklärte, ich bräuchte aber 2 Stück, wurde es glatt nochmal um 40€ billiger, weil man trotzdem nur einen Tankstutzen braucht und die Flaschen untereinander verbunden werden. So bin ich jetzt (zumindest theoretisch, den die kommen per DPD) Besitzer von 2 Stück 11kg Tankgasflaschen für 360€. Bei Wynnen soll eine Stahltankflasche 385€ kosten. Unser Gasproblem in Nordamerika (absolut keine Chance auf BEfüllung einer normalen 11kg Flasche) ist damit vom Tisch. LPG Tanken gibt es haufenweise. Des weiteren hab ich nen 10l Yachtboiler mit Wärmetauscher und 230V Heizung von Elegna mit 20% Rabbatt und eine Katadynwasserfilteranlage (wie Seagull) für 192€ (30%) ergattert.
    Solarzellen hätt ich auch noch billig bekommen, aber das weiß ich immer noch nicht genau was ich will (brauch) und die wollten bares und ich hatt nix mehr.
    Lothar

    Moin,
    hast Du die gleich mitgenommen ??? ..... mir hat der Typ erzählt, daß es die Pullen erst ab Mitte Sep. 07 auf dem D Markt geben wird und ich daher keine sofort bekommen könne, der Vertrieb dann aber auch über Wynen laufen würde (die wären schon da gewesen)
    Übrigens habe ich die Askunft erhalten, daß das Teil 150€ kosten soll!!!!
    Das war dann allerdings am Sonntag so gegen 13:00 Uhr ...... war wömöglich schon alles Ausverkauft ??????
    Gruß
    Dirk

  • NA ist schon verwirrend!
    Ich war Samstag gegen 12:00 dort. Hab die 2 Flaschen bestellt. Geliefert werden sie Ende September. Flasche kostet 150€. Tankschlauch mit Stutzen: 40€, Internat. Adapterset 10€, Verbindungsstück Flasche 1 zu 2: 10€.
    Macht für die erste Flasche all incl. 200€ und für die 2. Flasche 160€.
    Und das Wynnen denen jetzt die Tür einrennt ist klar, bei dem Horrerpreis für deren Tankflasche.
    Lothar

  • Hi hero,

    lt. Aussage des Standpersonals auf der Messe ist das Ding geprüft und zugelassen als Gasflasche.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • hallo

    das problem ist dass das betanken von tankgasflaschen an üblichen LPG tankstellen in deutschland grundsätzlich untersagt ist

    es gibt soweit ich weiss dzt nur eine ausnahme für die gruenen wynen flachen,und das auch nur bei speziellem befestigungs set mit fixmontage /verschraubung etc

    lg
    g

  • @ abo,

    wieso sollte nur das Betanken der grünen Tankflaschen von Wynen zulässig sein, bw. das betanken der anderen Tankflaschen verboten sein? Aufgrund welcher Vorschrift?
    a) es gibt von Wynen auch rote Tankflaschen, und die sollen nicht betankt werden dürfen?
    b) die grüne Flasche wird auch ohne Befüllschlauch beworben, wobei man da dann drüber streiten kann, ob das zulässig ist.
    b) die Alugasflasche wird auch mit Befüllschlauch und Einbauamatur verkauft.
    c) die Alflasche hat auch den 80% Fülstopp, und darauf kommt es primär an.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    @ abo,
    wieso sollte nur das Betanken der grünen Tankflaschen von Wynen zulässig sein, bw. das betanken der anderen Tankflaschen verboten sein? Aufgrund welcher Vorschrift?

    hallo

    du ich kenn mich ja mit den vorschriften ned so aus, aber angeblich hat ein user vor einiger zeit von alugas selber folgende auskunft bekommen:

    "Aktueller Hinweis zu Tankflaschen!
    Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass nach z.Zt. geltenden Regelungen Tankflaschen an AUTOGAS Tankstellen in Deutschland nicht befüllt werden dürfen, sondern nur an dafür ausgewiesenen Füllstationen.
    Im europäischen Ausland achten Sie bitte auf Hinweisschilder an den jeweiligen Tankstellen, ob eine Erlaubnis vorliegt.
    Um ein einwandfreies Füllen zu gewährleisten, beachten Sie bitte, dass die Tankflasche nur stehend befüllt werden darf. Im weiteren sind die Gefahrenhinweise an der Zapfsäule zu beachten.
    Die Tankflasche ist 10 Jahre nach der Herstellung einer Überprüfung durch autorisierte Stellen zu zuführen. Das Jahr für die Überprüfung ist seitlich mit der Gewichtsangabe aufgebracht."


    lg
    g

    PS:

    hast du nicht eh was mit deisen vorschriften zu tun?
    was bedeutde denn "Sachverständiger für Gasanlagen" in deinem profil?

    lg
    g

  • Zitat von Krabbe

    Aufgrund welcher Vorschrift?

    hallo

    ahb jetzt grad noch schnell mit einem kumpel eines österreichischen camperforums gechatted, der is gasprüfer nach G 607 oder wie das heisst

    der sagt das wäre ein alter hut dass das nicht zulässig ist

    sinngemäss hat er mir erklärt, dass WER an LPG tankstellen tanken darf in der TRG 380 und 404 erschöpfend geregelt ist.

    es geht dabei um abnehmer mit FIX und DAUERHAFT mit ihrer beweglichen betriebsstätte (WOMO) verbundenen tanks.
    und dazu zählt eine ohne werkzeugeinsatz zu öffnende, nicht metallische befestigung ausdrücklich NICHT dazu

    noch dazu wuesste er dass die rote wynen gasflasche garkeine betriebszulassung hätte, udn die der neuen alugasflaschen hätte er noch nie gesehen. er vermutet dass die keine haben

    lg
    g

    Einmal editiert, zuletzt von abo (1. November 2007 um 00:10)

  • hallo krabbe!

    also irgendwie liest sich das für mich auf derHP von wynen doch ETWAS anders :arrow:

    http://wynen-gas.de/pages/d/infos/…artikel/27.html

    da steht ja unter anderem recht breit, dass die grünen wynen-tankflaschen von diesem verbot nicht betroffen sind. das impliziert ja doch irgendwie, dass andere flaschen sehr wohl unter diese regelungen fallen.

    hier der vollständigkeit halber mal der ganze text:


    Betanken von Tankflaschen
    Zur Zeit herrscht eine grosse Unsicherheit über das Betanken von Tankflaschen
    in Deutschland. Tankstellen in Deutschland verweigern die Betankung.

    Dazu muß man beachten, dass in Deutschland auch Tankstellen mit verschiedenen
    Genehmigungen zugelassen werden. Die Tankstelle mit der Zulassung zum Be-
    tanken von "Orts festen" (d.h. mit dem Fahrzeug fest verbundenen) Druckgasbe-
    hältern mit der Nutzung zur Verbrennung im Motor.
    Diese Tankstellen dürfen andere Druckgasbehälter mit anderer Nutzung nicht be-
    tanken.

    Tankstellen mit der Zulassung als "Füllstation" dürfen "Orts feste" und "Orts be-
    wegliche" Druckgasbehälter füllen ohne Berücksichtigung der Nutzung.

    Die derzeitige Problematik wurde ausgelöst durch ein Rundschreiben des
    Deutschen Verbandes Flüssiggas und mehrere Gewerbeaufsichtsämter
    an alle Tankstellen und Gasfüllstationen.
    In diesem Rundschreiben hat der Verband darauf hingewiesen, dass das Betanken
    von Campinggasflaschen, Ballonflaschen und Tankflaschen verboten ist mit dem
    entsprechende Aufkleber, auf dem eine Ballon- und eine Campingflasche abge-
    bildet ist, jedoch keine Tankflasche.

    Die grüne wynen-Tankflasche ist von diesem Verbot nicht betroffen.

    Das Verbot für Campinggasflaschen und Ballonflaschen besteht aus zulassungs-
    und technischer Sicht zu Recht. Beide Behälter würden bei der Selbstbetankung
    an der Tankstelle überfüllt, da das Füllstopp-Ventil fehlt. Die Tankflaschen
    verfügen über ein 80%tiges Füllstopp-Ventil, das Voraussetzung für die
    Selbstbetankung an Gasfüllstationen ist. Tankflaschen gibt es mit der
    Bauartzulassung "Orts beweglich" und "mit dem Fahrzeug fest verbunden".


    Die "Orts bewegliche" (rote Tankflasche) ist seit über 20 Jahren auf dem Markt,
    benötigt jedoch ausser der Bauartzulassung eine Betriebserlaubnis, eine Be-
    dienungsanleitung sowie einen Gefahrenhinweis mit den entsprechenden Aufkle-
    bern. Das fehlt und ist u. a. mit der Grund für das Tankverbot in Deutschland.
    Diese fehlenden Genehmigungen sind von uns beantragt und in Bearbeitung.


    Im Gegensatz zu den roten "Orts beweglichen" Behältern, ist die grüne Ausfüh-
    rung von Wynen-Gas ein Gastank in - stehender Ausführung - und "Orts fest". Die
    Behälter stehende Ausführung gibt es wie - liegende Ausführung - in verschie-
    denen Größen bis 200 l. z.B. für Teerkocher.

    Zum Betrieb der günen Tankflasche ist die Vorschrift "mit dem Fahrzeug fest ver-
    bunden" in Deutschland unbedingt einzuhalten. Dazu muss ein Tankhalter
    (siehe "Zubehör Tankflasche" dann "Halter" Bild Nr.1050, Bild Nr.:1048 oder
    Bild Nr.:1046.) montiert werden.
    Die meist vorhandene Halterung für Campinggasflaschen reicht nicht aus. Sie ist
    leicht zu öffnen, und der Behälter kann dann "Orts beweglich" eingesetzt werden,
    was verboten ist.

    Alle Gastanks in - stehender Ausführung - also auch die grüne Tank-
    flasche von Wynen-Gas können und dürfen unter der Voraussetzung "mit dem
    Fahrzeug fest verbunden" an jeder Füllstation betankt werden.


    Deutsche Vorschriften sind nur in Deutschland verbindlich. Die Gasbeschaffung
    im Ausland mit der Tankflasche unterliegt dieser Vorschrift nicht, gleich in
    welcher Bauart sie zugelassen ist.


    war ja schon beim caravan-salon die diskussion in epischer breite über diese problematik......

    gruß löffl

  • Zitat von Krabbe

    @ abo,
    wieso sollte nur das Betanken der grünen Tankflaschen von Wynen zulässig sein, bw. das betanken der anderen Tankflaschen verboten sein?

    hallo

    der campingkollege hat mir jetzt noch einen textauszug der TRT irgdnwas gepostet (angeblich darf man die ganze TRT nicht veröffentlichen? copyright? so ein quatsch .....

    " 1 Geltungsbereich
    1.1 Diese TRG gilt für Treib- und Brenngastanks - im folgenden Treibgastanks genannt -
    aus Stahl in geschweißter Ausführung mit einem Fassungsraum (Nenninhalt) von bis 200l. "

    und auch:

    "2.1 Treibgastanks
    Treibgastanks sind dauernd fest mit Kraftfahrzeugen oder sonstigen ortsbeweglichen
    Betriebsanlagen verbundene und volumetrisch zu füllende Druckgasbehälter zur
    wahlweisen Verwendung für Butan, Butylen, Propan, Propylen und deren Gemische
    (Gemisch A, A 0, A 1, B und C); siehe § 3 Abs. 5 Nr. 3 DruckbehV (jetzt BetrSichV).
    Zu einem Treibgastank gehören der Behälter und seine Ausrüstung."

    und hier eine schon ältere aussendung vom sommer zu dem thema:
    http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/…07/pm098_07.htm

    bist du denn anderer meinung?
    darf man die - auch die anderen tankflschen ohne betriebszulassung bzw die ohne schraubbefestigung - an LPG tankstellenn doch befüllen???

    lg
    g

  • Hi abo,

    Zitat

    hast du nicht eh was mit deisen vorschriften zu tun?
    was bedeutde denn "Sachverständiger für Gasanlagen" in deinem profil?

    "Sachkundiger für Campinggasanlagen" != Sachverständiger für Gasanlagen.
    Ich habe zwar die entsprechene Ausbildu, Prüfung und Annerlennung entprechend G607, aber die hört ja quasi bei der angeschlossenen Gasflasche auf. Wie das Gas nun da rein kommt ist nicht mehr unbedingt mein Thema und Tankflaschen wurden in der Ausbildung und Prüfung leider nicht angesprochen, daher meine Frage.


    Ich war bisher eigentlich davon ausgeganen, dass auch die roten Wynen-Flaschen so genutzt werden dürften, schließlich wurden sie in der Vergangenheit ja auch so beworben (und wird mit Anschluss für LPG-Tankstellen verkauft) und eigentlich ist Wynen ja durchaus eine angesehene Fachfirma auf dem Gebiet. Aber wie Du ja schreibst, und wie die ja jetzt selber auf ihrer Homepage zugeben, ist diese Flasche wohl nicht entsprechend zugelassen. - Wieder was dazu gelernt.

    Bei der grünen Flasche ist das mit der Zulassung in meinen Augen auch grenzwertig. Denn da ist der Fülanschluss ja direkt auf der Flasche. Und da die Flasche ja fest eingebaut sein muss währe der Füllanschluss dann im Flaschenaufstellraum. Nun steht in der G607 (und ich meine auch in der DIN EN 1949) aber, dass bei Gastanks die Füllamatur ausserhalb des Fahrzeugs sein muss. Ob jetzt eine Flaschenaufstellraum als inerhalb oder auserhalb des Fahrrzeugs angesehen werden muss, darüber könnte man jetzt sicherlich auch streiten.
    Zumindest legt es wohl die Firma ALUGAS so aus, dass der Flaschenaufstellraum innerhalb den Fahrzeugs ist. Auf jeden Fall wude die Flasche zusammen mit einem Füllschlauch und einer Füllamatur angeboten, die in die Seitenwand des Fahrzeugs gebaut werden muss und auf der Messe wurde im Gespräch drauf hingewiesen, dass die Flasche fest im Flaschenaufstellraum aufgestellt sein müsse und nur über diese Füllamatur befüllt werden darf.
    Und da die ALUGAS-Leute das so schon auf der Messe erklärt haben gehe ich mal davon aus, dass die Flasche auch die entsprechende Zulassung hat (oder bekommen soll, leider hat man ja seit der Messe nichts mehr gehört, und auf der Homepage ist auch nichts zu finden.)

    Dass die Flaschen (von Laien) nur fest im Fahrzeug eingebaut befüllt werden dürfen macht ja auch Sinn, da man ansonsten das eingebaute Füllstoppventil austricksen könnte und die Flasche dann zu voll füllen könnte, was wiederum gefährlich sein kann.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    ...
    Ich habe zwar die entsprechene Ausbildu, Prüfung und Annerlennung entprechend G607, aber die hört ja quasi bei der angeschlossenen Gasflasche auf. Wie das Gas nun da rein kommt ist nicht mehr unbedingt mein Thema ....


    hallo

    verstehe

    und ich dachte schon ich bekomme jetzt evt bei der gasprüfung nach G607 probleme wenn ich eine fix im fahrzeug verschraubte rot tankflasche zur gasversorgung verwende die ich aber da eigentlich gar nicht betanken darf .....

    lg
    g

  • Da bei mir die ALUgasflaschen unter dem Fahrzeug fest verschraubt werden seh ich da erst mal keine Probleme. Zumal diese Vorschrift wohl in den Niederlanden unbekannt ist und ich (solange das Auto in Europa rumschippert) wohl dort tanken werde.
    Lothar

  • @ Lothar,

    wie, "unter dem Auto...".
    Ich hoffe, Du planst nicht die Flaschen liegend unter den Koffer zu schrauben?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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