Über 3,5t: Geschwindigkeitsbegrenzer?

  • Hallo,
    einige Fragen zu den automatischen Geschwindigkeitsbegrenzern auf 90 km/h,
    die - meines Wissens ab Bj. 2004 - in gewerblich genutzten LKW über 3,5 t
    vorgeschrieben sind. Wenn ich zur privaten Nutzung einen gebrauchten LKW mit
    Begrenzer kaufe:

    - Darf der Begrenzer bei Zulassung als LKW deaktiviert werden?
    - Darf der Begrenzer bei Zulassung als Womo deaktiviert werden?
    - Ist für eine evtl. Deaktivierung eine Vollabnahme beim TÜV oder eine
    Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erforderlich?
    - Welche Belege/Bescheinigungen müssen bei der Werkstatt für die Deaktivierung
    vorgelegt werden?

    Versteht mich nicht falsch: Ich möchte reisen, nicht rasen. Aber meines Wissens dürfen
    Womos über 3,5t 100km/h fahren. Das halte ich auch für einen umgewidmeten LKW
    für verantwortbar, zumal die Fahrgestelle sich nicht unterscheiden (zumindest nicht
    bei den Typen, die ich im Auge habe). Kennt sich jemand in diesem juristischen
    Dschungel aus? Leider hat mir Googeln keine entsprechenden Einsichten gebracht.

    Gruß Hero

  • Hi,

    der Begrenzer ist lt. § 57c Pflicht in allen LKW ab 3,5 t. Eine Unterscheidung zwischen privat und gewerblich genutzten LKW gibt es dabei nicht. Somit muß auch Dein privat genutzter LKW einen Begrenzer haben.
    Einen unterschied in der Nutzung des LKW macht m. W. nur die Pflicht zum einlegen einer Diagrammscheibe in das EG-Kontrollgerät (Tachoscheibe).

    Wenn Du nun einen LKW zum Wohnmobil umbaust und ihn beim TÜV (bzw. DEKRA in den östlichen Bundesländern) vorführst und umschlüsseln läßt, dann hast Du keinen LKW mehr, sondern ein Sonstiges Fahrzeug Wohnmobil (So.-KFZ Wohnmobil). Mit diesem darfst Du dann entsprechend der StVO auf der BAB 100 km/h fahren, wenn Dein Wohnmobil eine zul. Gesamtmasse (zul. Gesamtgewicht) von unter 7,5 t hat.
    Und lt. StVZO §57c(2) brauchst Du in einem Wohnmobil keinen Begrenzer. Somit kannst Du den Begrenzer deaktivieren lassen oder hochdrehen lassen, sobald Du den Wohnmobil-Eintrag hast.
    Ggf. mußt Du dann noch die zul. Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren ändern lassen, aber das kannst Du eigentlich auch mit der Wohnmobil-Eintragung mit erledigen. Ein frendliches Gespräch mit dem Prüfingenieur sollte da weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,
    das hilft mir weiter, vielen Dank. Nebenbei: DEKRA gibt es auch in den
    westlichen Bundesländern.:-)
    Ich habe übrigens gehört, dass viele Werkstätten eine Abschaltung des Speed Limiters
    ablehnen in Unkenntnis der Sonderregelung für SonderKfz. Wohnmobil.

    Gruß Hero

  • Hi,

    klar gibt es die Dekra auch in den westlichen Bundesländern, nur hilft Dir das für die Wohnmobileintragung nicht viel. Denn die änderung der Fahrzeugart darf in D nur ein aaS (amtlich annerkannter Sachverständiger) einer Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr machen. Technische Prüfstellen sind von den Landesregierungen dazu beauftragte Organisationen, und das ist in den westlichen Bundesländern nur der TÜV und in den östlichen Bundesländern nur die DEKRA.

    Wenn die Werkstatt den Limiter bei einem Wohnmobil nicht abschalten will, dann würde ich einfach den §57 der StVZO mitnehmen und die Werkstatt entsprechend aufklären, dass Du keinen brauchst. Oder ggf. mit dem Prüfer, der das Wohnmobil abnimmt, besprechen, dass Du die Werkstatt bei dem Prüfer anrufen kann und sich bestätigen lassen kann, dass das alles so in Ordnung ist.

    *Klugscheißmodus an:*
    btw. das So.-KFZ Wohnmobil in den Fahrzeugpapieren bedeutet Sonstiges-KFZ Wohnmobil und nicht Sonder-KFZ Wohnmobil.
    *Klugscheißmodus aus*
    :D

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,
    mitlerweile darf in den westlichen Bundesländern auch die DEKRA Eintragungen und Einzelabnahmen machen. Zumindest hat mein Kumpel letztes Jahr seinen Geländewagen zum Wohnmobil bei der DEKRA umschlüsseln lassen und wir wohnen in Bayern!

    Viele Grüße
    Ronny

  • Huch, sollte sich da schon wieder was geänder haben? Werde mal schnell den aaS meines Vertrauens anmailen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Huch, sollte sich da schon wieder was geänder haben? Werde mal schnell den aaS meines Vertrauens anmailen.

    Dekra und TÜV sind fast völlig gleich gestellt. Alle anderen wie GTÜ und wie sie alle heißen, dürfen jedoch nur HU und AU durchführen, keine Abnahme- oder Inbetriebnahmeprüfungen.
    Die Dekra führt nur "im Osten" inkl. Berlin Oldtimer-Gutachten und Importfahrzeugabnahmen durch.

    Björn

  • Hallo Ronny, hallo paulikxp,

    Hi,

    hab meinen aaS gefragt. Es ist so, wie ich oben schrieb: Umschreibungen zum Wohnmobil dürfen im Westen nur der TÜV und im Osten nur die DEKRA machen. Nun gibt es teilweie auch Prüfer die sich da nicht drum scheren, und die Eintragung trotzdem machen (gibt schließlich Geld) und da auf den Strassenverkehrsämtern nicht drauf geachtet wird kommt man damit teilweise auch durch. Aber Vorsicht, so eine Eintragung kann dann auch schnell wieder entzogen werden.
    Und dann gibt es noch ein „halblegale“ Variante, die wohl auch praktiziert wird. Dabei ist ein Prüfer bei einer Technischen Prüfstelle aaS. Nun geht er zu einer Vertretung der eigenen Prüforganisation im anderen Teil des Landes, wo diese keine entsprechenden Abnahmen machen darf. Er macht aber diese Abnahme, schreibt aber im Prüfbericht als Technische Prüfstelle seine eigentliche Dienstelle im anderen Teil der Republik rein.

    Also noch mal in Kurzform: Abnahmen nach §21 darf nur eine Technische Prüfstelle machen. Das ist je nach Bundesland entweder TÜV oder DEKRA. Aber immer nur eine von beiden, denn dies ist ganz klare im Kraftfahrzeugsachverständigengesetzt geregelt: Die Landesregierung beauftragt eine Organisation als Technische Prüfstelle und sie darf nur eine Organisation damit beauftragen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • habe im lt 46 nen begrenzer und wollte den nach ablastung abschalten lassen.
    Nach widersprüchlichen Aussagen nun das Ergebnis: Neues Steuergerät fällig, Kosten 1000 Euro.
    also auch auf die technischen aspekte achten.

    Martin

  • Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man lachen. Bauen die wirklich
    ein Steuergerät ein, das sich nicht programmieren lässt?
    Welchen Motor hast Du in Deinem LT 46? 116 kw? Baujahr?

    Gruß
    Hero

  • programmierbar ja, allerdings nicht reversibel.
    Sprich, könnt ihn immer weiter drosseln lassen, aber aufwärts is nicht.

    Motor ist der 109 PS 5 Zylinder, BJ 2001.

    Naja, 100 ist auch ok... oder hat jemand ein Steuergerät über ?

  • Zitat von surferphotos


    Naja, 100 ist auch ok... oder hat jemand ein Steuergerät über ?

    100? Laut VW läßt der Begrenzer beim LT 46 nur 90 km/h zu.

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