Hallo,
einige Fragen zu den automatischen Geschwindigkeitsbegrenzern auf 90 km/h,
die - meines Wissens ab Bj. 2004 - in gewerblich genutzten LKW über 3,5 t
vorgeschrieben sind. Wenn ich zur privaten Nutzung einen gebrauchten LKW mit
Begrenzer kaufe:
- Darf der Begrenzer bei Zulassung als LKW deaktiviert werden?
- Darf der Begrenzer bei Zulassung als Womo deaktiviert werden?
- Ist für eine evtl. Deaktivierung eine Vollabnahme beim TÜV oder eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erforderlich?
- Welche Belege/Bescheinigungen müssen bei der Werkstatt für die Deaktivierung
vorgelegt werden?
Versteht mich nicht falsch: Ich möchte reisen, nicht rasen. Aber meines Wissens dürfen
Womos über 3,5t 100km/h fahren. Das halte ich auch für einen umgewidmeten LKW
für verantwortbar, zumal die Fahrgestelle sich nicht unterscheiden (zumindest nicht
bei den Typen, die ich im Auge habe). Kennt sich jemand in diesem juristischen
Dschungel aus? Leider hat mir Googeln keine entsprechenden Einsichten gebracht.
Gruß Hero