Markisenanbau eintragungspflichtig?

  • .....soll man nicht wecken....... :roll:

    Schraub sie einfach dran und fahr damit. Wenn der TÜV danach fragt bei der nächsten HU, kann man immer noch was machen, denn unter uns, Du hast das Auto sicher schon mit angebrachter Markise gekauft, oder :wink: ?

    Übrigens, ich hatte mir eine an mein 2,55 m breites LKW-Womo drangeschraubt und bin 2 x durch die HU und kein Mensch hat was gesagt.

  • Wird die Breite eines Fahrzeugs nicht immer an der breitesten Stelle angegeben? Das sind dann wahrscheinlich die Rückspiegel, und darüber kommt ne Markise kaum hinaus. Somit ändert sich ja an der Breite nix.
    Die Höhe ändert sich auch nicht. Selbst wenn du die Markise aufs Dach schraubst, hast du da noch ne Reeling, den Kamin von der Heizung, Dachhauben und wer weiss was fürn Zeug, und das ist genauso hoch wie die Markise. Und das Gewicht? Das ist dem TÜV völlig egal (solange du das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitest). Anderenfalls müsste man ja sogar ein Autoradio eintragen lassen.
    Mach sie also einfach dran und vergiss den Rest.
    Lothar

  • @ Lothar,

    zur Info, die Breite bemißt sich ohne Spiegel.

    @ Alter Hans,

    ganz genau genommen müßte man die Markiese wohl eintragen, wegen der geänderten Breite. Und wenn Du eh gerade zum TÜV fährst wegen der Auflastung, dann kannst Du das ja gerade mit machen lassen. Dann bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite.
    Andererseits könnte man auch Argumentieren, daß die Markiese ja nur Ladung ist. Sie hängt im Prinzip ja nur in den flachen Haltern und ist dann lediglich durch die kleinen Kreuzschrauben gesichert. Und da diese Kreuzschrauben mit dem Bordwerkzeug zu lösen sind können sie als Ladungssicherung durchgehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Alter Hans,

    liest man den Text des Zulassungsrechts ganz genau, so ist die Markise eintragungspflichtig. In die Papiere wird dann die geänderte Breite sowie eventuell das geänderte Gewicht eingetragen. Da die meisten Markisen aber nicht so schwer sind, kann man auf die Berichtigung des Gewichtes verzichten.

    Aber ich würde hier auch kein Faß aufmachen und schlafende Hunde wecken.

    Bei mir ist die Markise nach erfolgreicher Abnahme angebaut worden und der TÜV hat auch hier nichts dazu gesagt; auch nicht bei den anderen Womos, wo ebenfalls die Markise nicht eingetragen war. Ich würde mich hier auch auf den Standpunkt von Krabbe stellen und das Ganze als Ladung deklarieren, sofern der TÜV "moppern" sollte (was ich nicht glaube).

    Also einfach anbauen und fahren :lol: .

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo miteinander,

    will das alte Thema nochmals aufnehmen:
    In Promobil 05/2007 S.101 wird dazu geschrieben:

    Entscheidend ist die Montagehöhe (der Markise).
    Man bezieht sich auf Aussagen des TÜV München.

    Befindet sich die tiefste Stelle der Markisenunterkante höher als zwei Meter über der Fahrbahn ist keine Eintragung in die Kfz papiere erforderlich und keine Breitenänderung (auch wenn sie an der Seitenwand vorsteht) erforderlich.

    Ist sie niedriger angebracht ,dann allerdings schon. Sie liegt dann nämlich im Gefahrenbereich.

    So weit, so gut, aber einleuchten tut mir das nicht.

    Gruß vom Alten Hans

  • Hi, die grobe Begündung kann ich liefern:
    Die 2 m kommen aus einer Richtlinie bezügl. Anbaugeräte an Fahrzeugen. Bei über 2 m wird davon ausgegangen, dass keine Gefährdung für Fußgänger besteht.
    Das die geänderte Breite nicht eingetragen werden muß kommt m. W. aus der Annahme bw. Ansicht, dass die Makiese soetwas wie Ladung ist, die auch demontierbar ist. De facto wird die Markiese ja nur in die 3 Halterungen eingehängt und dann mit (drei) Schrauben gegen herausspringen gesichert.
    Da die Schrauben üblicherweise Kreuzschlitzschrauben sind lassen sie sich mit dem mitgelieferten Bordwerkzeug des Basisfahrzeugs lösen (da liegt meist ein Umsteck-Schraubendreher bei). Damit gilt die Markiese nicht als fest mit dem Fahrzeug verbunden und die Schrauben sind quasi "Ladungssicherung"

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Sagt mal, wenn alles was über 2m Außenhöhe ist nicht so kritisch gesehen wird, meint ihr ich kann mir da auch ne Schiebetürabdeckung selbst basteln?
    Ich dachte an eine Art Minivordach, das bei geöffneter Schiebetür den Regen geradeso noch über die Schiebetür leitet. Vorne rund und etwas tiefer, nach hinten flach auslaufend und immer dünner, auch wegen der Aerodynamik. Das ganze ordentlich befestigt und in Fahrzeugfarbe lackiert, damit's nicht so auffällt (auch dem TÜV nicht ;))

    Also das Ding wäre auf jeden Fall über 2m Außenhöhe und es würde auch nicht über den Grundriss des Fahrzeugs hinausstehen, also die Breite nicht beeinflussen, da der Kastenwagen ja oben schmäler wird.

    Spoiler für Dachhauben darf man ja auch einfach so auf's Dach kleben, da sollten doch "Spoiler" für die Schiebetür so weit oben auch ok sein, oder?

    Und meint ihr ich bekomme das ordentlich abgerundet so hin, dass es nicht pfeift wie blöde?

  • Zitat von mangiari

    Und meint ihr ich bekomme das ordentlich abgerundet so hin, dass es nicht pfeift wie blöde?

    Das, mein Lieber, wird die Kunst dabei sein. Aber warum denkst Du nicht mal über eine Art Brett nach, das Du an das Dach mit zwei Scharnieren anschraubst, bei Nichtgebrauch hochklappst und es transportierst wie ein Surfbrett hochkant. Auf dem Standplatz klappst Du es runter, wobei Du Dir über die Festmacherei unterschiedliche Gedanken machen kannst, von der Stütze an der Wagenwand bis zum Seil einer Art Zugbrückenkonstruktion aus dem Dach, mit der Du das Teil auch gegen eine Halterung ziehen und fixieren könntest. Ein Streifen Gummi dichtet zum Blech ab, so dass es nicht in die Tür reintropft. Aber denk dran, gibt wieder 10 bis 20 Kilo Gewicht.....

  • Hm, daran hatte ich auch schon gedacht, allerdings mehr um das Dingens zu verstecken, wenn es ein Problem sein sollte das fest an der Seitenwand zu installieren. Denn wie Du schon festgestellt hast, ist so eine stabile Kippmechanik, die man dann natürlich auch ordentlich arretieren muss ganz schön schwer. Eine fest angebrachte Lösung sollte man doch recht leicht hinbekommen.

    Wenn schon keine feste, dann hätte ich aber eher was zum ausfahren gemacht, ähnlich diesen elektrischen Trittstufen, nur eben auf dem Dach und nicht unter der Türe. Denn wenn Du das Teil zum klappen machst, musst Du bei Regen erstens erstmal die Tür aufmachen, dann schifft's schon rein, bis man es runtergeklappt hat, und dann hat man das ganze Wasser was auf dem Vordach (auf dem Dach) drauf ist auch noch drin.
    Aber ich denke so was zum Ausfahren würde ich dann wegen zu großem Aufwand weglassen und dann doch immer fluchen, weil's im Bett wieder mal feucht ist...

    Wie ist denn das überhaupt mit so anbauten da oben. Darf ich über zwei Meter Höhe innerhalb meines Grundrisses tatsächlich alles machen was ich will, solange ich niemanden fahrlässig gefährde? Auf mein Dach hab ich eigentlich immer alles draufgeklebt, auf was ich Lust hatte, das hat nie jemanden interessiert. Aber da sieht man es ja auch nicht so wie an der Seite.

    Im Zweifelsfall könnte ich natürlich auch was mit ner Klemmbefestigung für die Dachständer-Aufnahme machen, damit es wirklich nur "Ladung" ist. Allerding dürfte das aerodynamisch und gewichtstechnisch wesentlich ungünstiger ausfallen. Eine fixe Geschichte wäre mir schon am allerliebsten und ich denke der CW-Wert ist mit mehreren Dachhauben, Pilzlüftern und der Solaranlage eh schon nicht mehr so berauschend, als dass ein Brettchen mit minimalem Querschnitt (in Richtung Fahrtwind) da noch groß was kaputt machen könnte.

    Ich wollte dann an die äußere Kante dieses Regenabweisers auch gleich die Kederleiste für das Sonnensegel dran machen, denn wenn ich die direkt über der Schiebetür an die Fahrzeugwand mache, dann kann man die Schiebetür bei nach unten abgespanntem Sonnensegel nimmer aufmachen, bzw. die Schiebetür schleift dann immer am Stoff, was ich beim letzten als sehr suboptimal in Erinnerung habe (das ist sogar der Fall, wenn man gar keine Kederleiste hat, sondern das Sonnensegel auf dem Dach befestigt hat).

  • Nur mal als Denkanstoss:
    Falls ihr euch ausserhalb von Deutschland bewegen wollt, so sollte man Vorschriften dieser Länder bei den Konstruktionen einbeziehen.

    Ein Freund von mir hat sehr viel Stress (und Kosten) in der Schweiz gehabt, da dem Dorfpolizisten die Surfbretter an der Seite der Kabine nicht gefallen haben. Die gesamte Konstruktion fährt er seit mind. 10 Jahren in Deutschland legal durch die Gegend. Jetzt hat er quasi Schweiz-Verbot ;)

  • Wie schon erwähnt wollte ich das Teil auf jeden Fall in Fahrzeugfarbe lackieren und es handelt sich gerade mal um 10cm. Wenn man nicht genau vor dem Auto steht sieht man das Ding gar nicht. Aber ich denke ich werd jetzt erstmal schauen dass ich die für die Zulassung relevanten Teile fertig bekomme, Regenabweiser kann man ja noch beliebig nachrüsten und bei der nächsten HU schauen die Leute ja auch nicht mehr so kritisch wie bei der ersten Abnahme.

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