Besteuerungsänderung

  • Hi Markus,

    Ne anders: Bau Dir noch ne größere Ladefläche als weiteren Wechselaufbau. Am besten so groß, daß die Ladefläche auf jeden Fall größer als die Bodenfläche der Kabine ist. Diese Ladefläche mit den Maßen dann Eintragen lassen und das Fahrzeug so dem Finanzamt vorführen. Das sollte doch gehen, oder?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo,
    du schreibst da was vom "längerem Laderaum".
    Bevor ich das Basteln anfinge, würde ich ich überprüfen, ob tatsächlich das "objektive Beschaffenheitskriterium zur Personenbeförderung" gegeben ist. Soweit ich weiss, muß dazu der zur Personenbeförderung vorgesehene Teil des Autos (also die Doppelkabine) größer sein als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges (Doppelkabine und Ladefläche zusammen). Zumindest stößt man auf diese Definition, wenn man unter "Pckup" und "KFZ-Steuer" googled.
    Frag doch einfach mal beim Finanzamt nach was man dort unter "objektive Beschaffenheitskriterium zur Personenbeförderung" versteht und verweise, wenn es denn hinkommt (s.o.), auf die entsprechenden Fahrzeugmaße (üblicherweise beißen die Leute dort nicht, zumindest nicht als erste). Ne größere Pritsche würde ich wirklich erst bauen, wenn ich definitiv wüßte, wie groß sie denn genau werden muß.
    Ach ja, und die Einspruchsfrist nicht verpassen, wenn das Auto auch ohne Umbauten ein LKW bleibt.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Hallo Markus

    Die ganzen Tips von dir selbst bzw von Krabbe und Lutz sind schon o:K.
    aber leider nur bedingt zu gebrauchen.

    Lt. BFH Urteil heißt es : Der Laderaum muß größer sein als der Raum zur Fahrgastbeförderung (gemessen Gaspedal zur Rückwand).
    Jedes FA definiert das anders.
    Die einen geben sich mit einer größeren Fläche zufrieden , den anderen reicht 1 cm mehr an Ladelänge , und wieder andere machen daraus eine deutlich längere Ladelänge (ohne genaue Angaben, 1 1/2 Kabiner sind ja teiweise auch schon betroffen)

    Also alles mehr als undurchsichtig , aber kassiert wird schon mal.

    Mach dich mal schlau bei Rover obs da nicht einen Oxi- Kat gibt , dann kommst du auf ca. € 401.-- runter.

    Die Gewichtssteuer bei WoMo Zulassung ist auch noch nicht gegessen.

    Ich seh eigentlich nur eine Möglichkeit :

    Schau da mal rein : http://www.proallrad.com/verein.php?modus=SUB|0|0

    Kostet zwar € 25.-- Beitrag bzw. dann € 75.-- Einspruch ans FA durch den Rechtsanwalt.

    Da laufen bereits einige Verfahren zwecks Anerkennung der AF bzw
    N 1 Zulassung.

    Obs was bringt ??????
    Aber wer nichts unternimmt braucht sich auch nicht zu beschweren, wenn er das 3-7 fache an KFz Steuer zahlen muß.


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Hallo Markus,

    folgende Anmerkungen / Fragen zu dem Thema:

    - Ist das Auto auf dich privat zugelassen und hättest Du die Möglichkeit das Fahrzeug evt. auf eine Firma zuzulassen?

    Hintergrund - zumindest hat mal mein Steuerberater darüber rezitiert ;) - wenn Du als Privatperson im Haushalt keinen anderen Wagen nachweisen kannst der zur Personenbeförderung genutzt wird glaubt dir das Finanzamt den Einsatzzweck als LKW generell nicht.
    Solltest Du einen weiteren Wagen auf Dich, Frau, Freundin, Kind, Hund ;) zugelassen haben stehen die Chancen besser.

    Optimal wäre natürlich die Zulassung auf eine Firma, dann führst Du das Fahrzeug beim FA vor, erklärst das Du den LKW brauchst um die Mitarbeiter & Material auf Baustellen zu befördern - so wie ich deinen Umbau gesehen habe hast Du hinten genug mögliche Ladefläche.

    ...allerdings wird den Jungs das spanisch vorkommen wenn das Fahrzueg kurzfristig umgemeldet wurde...

    - Warum nicht die Kabine mit ein paar Schrauben fest mit der Karosserie verbinden und als WoMo zulassen?

    Wenns ins Gelände geht vier Schrauben rausgedreht und abgesetzt, fertig. Schweißen sollte nicht nötig sein - ein "echter" LKW Koffer ist ja auch verschraubt.
    Das dürfte vermutlich der sichere Weg sein.
    ...und wenn Du im Gelände ohne Koffer erwischt wirst hast Du so oder so ein Problem ;)

    Grüße
    Eric

    "In der Sonne liegen, sich mit Öl einschmieren.
    Bei Windstärke 10 nicht die Ruhe verlieren.
    Alles rundum vergessen, bischen Walkman hören."
    Die Crackers

  • Hallo Eric

    <<<<glaubt dir das Finanzamt den Einsatzzweck als LKW generell nicht<<<<.
    Keine schlechte Theorie

    Aber auch dafür gibts ein BFH Urteil.
    Das besagt : Es ist nicht relevant für welchen Zweck das Fahrzeug genutzt wird.

    Es haben mittlerweile nicht nur die Pick up DoKa zu zahlen , auch Transporter (zugelassen als LKW bei Handwerksbetrieben) sind davon betroffen


    Gruß Rudi

    Gruß Rudi

  • Hallo Rudi,

    zumindest ich/wir haben bisher noch keine Problem mit LKW Zulassung im Betrieb.

    Zitat


    Es haben mittlerweile nicht nur die Pick up DoKa zu zahlen , auch Transporter (zugelassen als LKW bei Handwerksbetrieben) sind davon betroffen

    ...wenn ich das so lese müssten wir aber ;)

    Nach welchen Kriterien siebt denn das FA die "Opfer" aus der Masse der LKW - anhand der FZg Schlüsselnummer?

    Bei mir stand das Thema vor Jahren - die LKW Besteuerung von großen Geländewagen (zu recht meiner Meinung nach) wollte man ja schonmal kassieren - wegen einem Nissan KingCab an, damals war zumindest die Möglichkeit/Gefahr gegeben das Fahrzeug vorzuführen.
    Musste ich nicht, wäre aber auch kein Problem gewesen da das Fahrzeug definitiv als LKW genutzt wurde und u.a. mit Firmenwerbung zugekleistert und mit Werkzeugschränken auf der Ladefläche entsprechend ausgerüstet war.

    Aber wie vorher schon geschrieben - der sichere und richtige Weg wäre doch das umschreiben auf WoMo - und wenn ich mir den Umbau den Markus vorgenommen hat so anschaue, denke ich ist es für ihn kein Problem vier Fixpunkte zusätzlich in Form von Schrauben einzubauen.
    ...und ob alle Schrauben das ganze Jahr fest sind, der Aufbau hält doch auch jetzt schon... ;)
    Im Zweifel würde ich einfach mal den netten TÜV Mann vor Ort befragen ob das überhaupt nötig - ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht wenn man mit denen redet, freundlich und höflich ist und dann den Umbau so vornimmt wie abgesprochen kriegt man auch seine Papiere.


    Grüße
    Eric

    "In der Sonne liegen, sich mit Öl einschmieren.
    Bei Windstärke 10 nicht die Ruhe verlieren.
    Alles rundum vergessen, bischen Walkman hören."
    Die Crackers

  • Hallo Eric

    <<<<zumindest ich/wir haben bisher noch keine Problem mit LKW Zulassung im Betrieb.<<<<

    Bei nur 2 Sitzplätzen hast du auch kein Problem . Bei einer 2. und 3 umklappbaren Sitzbank überwiegt der Personentransport.

    <<<Nach welchen Kriterien siebt denn das FA die "Opfer" aus der Masse der LKW - anhand der FZg Schlüsselnummer?<<<

    Absolut richtig . Je nach Bundesland dauert das aber etwas bis die neue Software läuft.

    <<<der sichere und richtige Weg wäre doch das umschreiben auf WoMo <<<

    Momentan schon noch , schau da mal rein was vor ca. 3-6 Monaten los war
    http://www.camperline.de/

    Das Ganze ist noch nicht ausgestanden

    <<<vier Fixpunkte zusätzlich in Form von Schrauben einzubauen<<<

    Problem ist das keines , meine BiMobil hält auch nur an 4 Schrauben M 14
    Aber immer mit Kabine zumfahren ist nicht Sinn und Zweck eines Pick up


    Gruß Rudi

    Bin die nächsten 8 Tage in Urlaub

    Gruß Rudi

  • Hallo zusammen,
    schon recht, es scheint da keine wirklich einheitliche Linie bei der Definition LKW zu geben.
    Aber warum fragt der/die Betroffene gerade, wenn die Sache nicht eindeutig ist, nicht einfach bei seinem/ihrem Finanzamt nach, wann, wie und warum es das Fahrzeug als PKW einstuft. Bei einer konkreten Aussage von dort kann man auch entsprechend reagieren.
    Und wenn wir dann auch noch die Ergebnisse hier im Forum lesen können, müssen wir alle nicht mehr im Trüben fischen.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Hallo Marcus,

    da isses wieder : :twisted: ... hab ich auch gelesen ... :twisted:

    Ich gehe davon aus, dass die Ladefläche länger als die Kabine nach der Messversion von Rudi ist. Das entsprechende Urteil des Bundesfinanzhofes zur Definition LKW findest Du sicher mit ein bißchen Googlen oder Stöbern in den 4x4-Foren.
    Danach mit den Maßen des Fahrzeuges und dem Urteil ab zum Finanzamt. Am besten gleich mit dem Landy und einem Zollstock, damit vor Ort nachgemessen werden kann. Üblichweise richtet man sich im Finanzamt gern nach den Urteilen des Fachgerichts und wenn nicht, muß man Dir wenigstens sagen, warum.

    Ach ja, und geh besser unbewaffnet :wink:

    So ganz nebenbei, wie wird der Landy eigentlich versicherungstechnisch behandelt ? Nur so wegen der unterschiedlichen Tarife für PKW und LKW. Aber das ist ein anderes Thema.

    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Hi Marcus,

    Frage : bist Du mit dem Wagen ohne Pritsche hinter der Fahrerkabine (mit dem offenen Rahmen wie auf Deinen Bildern) zum Finanzamt gefahren ??

    Ich war davon ausgegangen, dass Du eine Pritsche (so richtig eine mit Boden, Ladebordwand und so) als Alternative zur Wohnkabine montiert hast, so dass man auch einem Laien klarmachen kann, dass das Fahrzeug zur Güterbeförderung dient.
    :( Sonst hätte ich mich nicht so aus dem Fenster gehängt mit dem Vorschlag das Finanzamt persönlich heimzusuchen. :(
    Bei einem offenen Rahmen oder einer leeren bloßen Platte (wo man halt nicht gerade eine Baggerschaufel Sand draufladen kann), kommen wir wieder in diesen Bereich, wo die Leute vom Finanzamt aus dem Bauch entscheiden müssen, weil es keine eindeutige Vorschrift gibt. Denn was soll man schon auf einem leeren Fahrzeugrahmen an Gütern befödern ? Daher auch das Angebot mit der WoMo-Besteuerung.

    Wenn da allerdings eine Prische drauf war, die auch noch die bereits diskutierten Maße hatte, würde ich mich mit dem angebotenen Kompromiß nicht zufrieden geben, zumal Du nach den bisherigen Postings zum Thema WoMo-Steuer langfristig wohl nur 20 % gegenüber der PKW-Steuer sparst.

    Vielleicht - wenn nicht schon vorhanden - doch noch eine Pritsche basteln und es noch einmal versuchen ?

    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Zitat

    "objektive Beschaffenheitskriterium zur Personenbeförderung"


    is bei nem doppelkabiner nicht unbedingt von der hand zu weisen.
    zumindest bei den kleinen japanern.

    Zitat

    ... muß dazu der zur Personenbeförderung vorgesehene Teil des Autos (also die Doppelkabine) größer sein als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges


    ....
    und wo liegen die gewichtsgrenzen?
    ein lkw wird ja nicht zwingend zum pkw wegen der 4 sitze, wenn er aber nu schon 2,9 t leergewicht hat? und 4,6 t zggw?
    da fehlt mir irgendwie jeglicher bezug zum pkw
    oder?

  • Hallo,
    das Gesamtgewicht (leer oder max.) ist für die Einstufung zum LKW egal. Zumindest steht meines Wissens nirgendwo etwas in den für die KfZ-Steuer maßgeblichen Vorschriften.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

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