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Kfz-Steuer für Wohnmobil

  • Heiko
  • 16. Oktober 2004 um 11:39
  • Heiko
    Junior
    Beiträge
    52
    Wohnort
    Stuttgart
    • 16. Oktober 2004 um 11:39
    • #1

    Grüßt Euch,
    ich war diese Woche beim TÜV. Habe jetzt Wohnmobilzulassung, eingetragenes Lehrgewicht 6550km und zul.Ges.Gew. 7490kg. Bisher habe ich im Netz keine Tabelle gefunden aus der ich hätte etwas für meinen Fall herausfiltern können. Schlüsselnummer 00. EZ 17.10.83. Ich habe aber noch keinen Aufbau ( Gewicht wurde großzügig geschätzt ). Vielleicht hat einer von Euch einen tauglichen Link. Ich möchte wissen, wie hoch meine Kfz-Steuer sein wird, wenn ich den Wagen zulasse.

    MILLE GRAZIE

    Das geht auf keine Kuhhaut !

  • Anonymous
    Gast
    • 16. Oktober 2004 um 11:54
    • #2

    Moin
    schau mal
    http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html

  • Steff
    Junior
    Beiträge
    24
    Wohnort
    Dortmund
    • 16. Oktober 2004 um 13:49
    • #3

    Aus eigener leidender Erfahrung kann ich dir nur sagen. Ich darf als "Oldiefahrer" bei 7,49t 500€ Steuer zahlen. (Mein kleiner ist Schadstoffstark und Leistungsschwach)

    gruß
    Steff

  • Anonymous
    Gast
    • 16. Oktober 2004 um 13:55
    • #4

    Huhu Steff
    Das ist zweifelsohne viel Geld, über die erbärmliche Finanzpolitik in diesem Lande wollen wir ja hier nicht diskutieren, jeder weiß das sie unter aller Sau ist. :shock:
    Siehe es aber positiv, ein VW Bus mit 1,6 Liter D Motörchen ohne Kat, zahlt als PKW mehr :D

  • achim
    Experte
    Beiträge
    123
    Wohnort
    Hamburg
    • 16. Oktober 2004 um 15:56
    • #5

    Hallo Heiko,

    wie geht das denn? mensch hast Du ein Glück.........
    ohne Aufbau eine Wohnmbilzulassung eingetragen....
    hat der die Gewichte wirklich so einfach nur geschätzt? :shock:

    mann, den Tüv den würd ich mir absolut warmhalten!
    so einen Tüvonkel such ich auch noch! :D


    Steuer....als Oltimer ist das Fahrzeug ja noch zu jung....

    denke mal Du wirst so ungefähr 650,-Euro zahlen müssen...
    das jedenfalls zahlt ein Freund für sein 7,49t Wohnmobil bj.85....
    (aber bitte nicht schlagen wenns nicht stimmt)

    gruss vom
    achim

  • Heiko
    Junior
    Beiträge
    52
    Wohnort
    Stuttgart
    • 16. Oktober 2004 um 17:36
    • #6

    Vielen Dank Leute,
    ich bin wieder einmal begeistert von der Aktivität und der Gemeinschaft in diesem Forum. Gemäß Link von Christianus habe ich folgenden Steuersatz errechnet.
    Bei Womo über 3,5t werden pro 200kg des zul.Ges.Gew. € 16,36 fällig:
    7490kg : 200kg = 37
    38 * €16,36 = € 621,68.
    Ich bin ebenfalls Leidtragender dieser neuen Regelung, was die Veränderung der Besteuerung von Kombinationsfahrzeugen angeht ( 2 Blazer mit 6,5l Diesel, 1 Suburban mit 6,2l Diesel ). Der Sub hat ein fest installiertes Hubdach, weswegen ich mir hier keine Gedanken mache, weil ich beabsichtige, diesen ebenfalls kurzfristig zulassungsseitig in ein Womo zu verwandeln. Eine andere Überlegung von mir ist jedoch, ein rotes 07er Kennzeichen zu beantragen, um damit auch meine anderen Fahrzeuge zu bewegen. Wer hat also mit diesem Kennzeichen schon schlechte Erfahrungen gemacht in bezug auf die Verwendung desselben an einem Wohnmobil a) im Inland und b) im Ausland. Da ich auch nur einen Ar... habe und meine Frau hauptsächlich ein D4-Hausfrauenfahrzeug bewegt, werden meine Fahrzeuge ohnehin sehr wenig bewegt ( durchschnittlich höchstens 1000km pro Jahr und Fahrzeug bei sechs 7er-Kennzeichen geeigneten Fahrzeugen ).

    Freue mich schon auf Eure Beiträge

    Gruß Heiko

    Das geht auf keine Kuhhaut !

  • achim
    Experte
    Beiträge
    123
    Wohnort
    Hamburg
    • 16. Oktober 2004 um 19:52
    • #7

    Hallo Heiko,

    mal bitte eine Frage....
    was ist bitte ein 07er Kennzeichen....
    noch nie gehört..... :?:

    lass mich nicht dumm sterben .... :D

    gruss vom achim

  • Anonymous
    Gast
    • 16. Oktober 2004 um 19:56
    • #8

    Rotes Oldtimer-Kennzeichen (07er Kennzeichen)


    Für Oldtimer-Liebhaber stehen die roten Kennzeichen mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. 20 Jahre muss der "Oldie" hierfür jedoch mindestens vorweisen können.

    Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

    formloser schriftlicher Antrag mit Begründung
    polizeiliches Führungszeugnis
    Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (Tel. 04 61/3 16-13 25)
    Versicherungsbestätigung (Doppelkarte für ein rotes Kennzeichen)
    Vorlage der/des Original-Fahrzeug-Briefe/s
    bei Fahrzeugen ohne Fahrzeugbrief: Vorlage des Eigentumsnachweises
    Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers
    bei Firmen: Bescheinigung des Gewerbeamtes / Handelsregisterauszug
    bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
    bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

    Folgende Fahrten können mit roten Oldtimer-Kennzeichen durchgeführt werden:
    Prüfungsfahrten:
    Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
    Probefahrten:
    Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
    Überführungsfahrten:
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
    An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
    Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs.
    zurück

  • achim
    Experte
    Beiträge
    123
    Wohnort
    Hamburg
    • 16. Oktober 2004 um 23:00
    • #9

    Hallo Christianus,

    danke! wieder was gelernt....
    dachte immer 25 JAhre...muss das Fahrzeug alt sein

    aber das mit dem 07er Kennzeichen kannte ich noch nicht!

    gruss achim

  • X_FISH
    Experte
    Beiträge
    129
    Wohnort
    Schwäbische Alb
    • 17. Oktober 2004 um 18:55
    • #10

    Kleine Korrektur: Das mit den 20 Jahren wird empfohlen, aber einige betreiben auch jüngere Fahrzeuge mit 07er Kennzeichen - legal selbstverständlich.

    Bei den 07er Fahrern sind oft Besitzer von Jeeps und US-Sportwagen mit dabei => um die 15 Jahre alt. War interessant in Foren zu stöbern, war dort eigentlich wegen Gasanlagen unterwegs gewesen und bin drüber gestolpert.

    Leider habe ich nicht mehr 'nen Link dazu - und es ist wohl auch von Stadt zu Stadt verschieden... Vermutlich von FA zu FA...

    Die Fahrten sind natürlich ziemlich eingeschränkt - und Versicherungsschutz für's Ausland ist IIRC nicht gegeben?
    ____

    Die 25 Jahre sind für's "H-Kennzeichen".

    CU Martin

    gaskutsche_comic_2_small.png

    antipixel_gaskutsche.png Schickt mir bitte E-Mails, keine PNs. Danke.

  • MB-Mobil
    Junior
    Beiträge
    71
    Wohnort
    Plettenberg
    • 18. Oktober 2004 um 06:58
    • #11
    Zitat von achim

    Steuer....als Oltimer ist das Fahrzeug ja noch zu jung....

    denke mal Du wirst so ungefähr 650,-Euro zahlen müssen...
    das jedenfalls zahlt ein Freund für sein 7,49t Wohnmobil bj.85....
    (aber bitte nicht schlagen wenns nicht stimmt)

    gruss vom
    achim

    Morgen,
    ich kann auch nur die 500,00EUR für ein nicht Abgasgereinigten 7,5-Tonner bestätigen.

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 18. Oktober 2004 um 09:38
    • #12

    Hallo zusammen,

    zum Thema "07" Kennzeichen kann ich nur aus der Erfahrung unseres Nachbarn schöpfen, der für seine diversen Oldie-Motorräder solchein Kennzeichen hat. Die Fahrten sind wirklich stark eingeschränkt und es wird auch recht genau darauf geachtet. Eine zweitätgise Tour mit seinem Oldie-Krad wurde schon als übertrieben angesehen mit den entsprechenden Folgen (Anzeige und nun Stress, um die Kennzeichen zu behalten). Ich würde mir dieses doch reichlich überlegen.

    Besten Gruß

    HWK

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