Hat ein wenig gedauert, dafür jetzt ausführlicher:
Es gibt viele Meinungen - und keiner will etwas ändern das jemand anderes mal gemacht hat. Hat rund eine Stunde gedauert, das "A" für abweichend ist jetzt wieder drin. Wieso die Nummer der Typgenehmigung gestrichen wurde ist nicht mehr nachvollziehbar. Hätte aber eigentlich gar nicht passieren dürfen weil gar keine Abnahme/Eintragung zu dem Zeitpunkt notwendig war.
Mögliches Szenario: es war schon bei der ersten Änderung gestrichen aber im Teil II nicht korrigiert worden. Daher war der Teil II abweichend vom Teil I und wurde erst nach einer Adressänderung auch neu ausgestellt. Dann mit den Änderungen und der angeblichen Einzelabnahme.
Da zwei Zulassungsstellen "irgendwas gemacht haben" und meine (die dritte) Zulassungsstelle telefonisch nichts erreichen konnte -> wurde nach Sichtung der Unterlagen entschieden. Klar war nur eins: trotz aller Änderungen und Eintragungen war das Fahrzeug nie eine Einzelabnahme im Sinne eines Vollgutachtens.
Das Fahrzeug war für den deutschen Markt gebaut und in .de zum ersten Mal zugelassen worden. Daher hatte sie die Typgenehmigung auch ursprünglich drin.
Vermutlich war die Tatsache "es ist ein Pickup" schon problematisch genug? Ging ja damals (2015) auch wegen der Besteuerung und Eintragung als N1G drunter und drüber...
Grüße, Martin