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Maut in Österreich

  • VWBusman
  • 25. Januar 2026 um 18:56
  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.891
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 25. Januar 2026 um 18:56
    • #1

    Hallo,

    ich beschäftige mich gerade etwas mit dem Thema Maut in Österreich und da ist mir eine Frage aufgekommen die ich nicht beantwortet bekomme bzw. ich nicht weiß wie es richtig ist.

    Grundsituation ist Wohnmobil über 3,5t zGG. Braucht eine Go Box für die Mautzahlung. Wenn ich jetzt auf der Homepage der Asfinag nach den Preisen suche kommen verschiedene Tabellen welche mir Fahrzeuge mit zwei, drei oder mehr Achsen anzeigen. Jetzt aber zu meiner Frage. Wie verhält sich die ganze Geschichte wenn an einem Wohnmobil mit zwei Achsen ein Anhänger gezogen wird? Zählt das dann als drei Achsen oder als zwei Achsen??? Die Symbolig zeigt keine Anhänger und führt nur Fahrzeuge mit verschieden vielen Achsen auf.

    Wie sind eure Erfahrungen ?

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.019
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 25. Januar 2026 um 19:39
    • #2

    Hallo Christopher,

    Wenn das Fahrzeug als Wohnmobil (oder Omnibus) zugelassen ist, zählen nur die Achsen des Wohnmobils, Anhänger müssen nicht angegeben werden.

    Ist das Fahrzeug als LKW oder etwas anderes zugelassen, müssen die Achsen des Anhängers mitgezählt werden.


    Siehe auch in der aktuellen Mautordnung :https://media.asfinag.at/media/citlddtb/00_mo_v87.pdf

    8.2.3 Deklarierung und Einstellung der Kategorie bei Omnibussen und Wohnmobilen

    Bei der Ausgabe der GO-Box wird die Grundkategorie entsprechend der vorhandenen Achsanzahl

    des Omnibusses bzw. des Wohnmobiles (Definition siehe § 2 Abs 1 Z 28a KFG 1967) eingestellt

    (siehe sinngemäß Abbildung unter Punkt 8.2.2). Eine Umstellung der Grundkategorie ist nicht

    notwendig, da von Omnibussen sowie von Wohnmobilen mitgeführte Anhänger bei der Ermittlung

    der Achsanzahl nicht berücksichtigt werden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.891
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 25. Januar 2026 um 19:48
    • #3

    Hallo Krabbe,

    Danke für die Antwort. Dann lag ich ja mit meiner Interpretation richtig. Sicher war ich mir halt nicht.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    749
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 26. Januar 2026 um 17:46
    • #4

    Aber Achtung beim Gewicht. Bei auf 3,5to abgelasteter Wohnmobile zählt nicht das abgelastete Gewicht, sondern das technisch zulässige Gesamtgewicht.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.283
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 26. Januar 2026 um 17:53
    • #5
    Zitat von Kreiseltaucher

    Aber Achtung beim Gewicht. Bei auf 3,5to abgelasteter Wohnmobile zählt nicht das abgelastete Gewicht, sondern das technisch zulässige Gesamtgewicht.

    Wo soll denn da dann die Grenze sein? Mein Citroen Jumper mit Maxi Chassis kann ohne Veränderungen auf 4,2 to aufgelastet werden. Das hieße doch dann im Umkehrschluss,die technisch zulässige Gesamtmasse wäre 4,2 to und es bestünde Go Box Pflicht.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Guru
    Beiträge
    931
    • 26. Januar 2026 um 18:05
    • #6

    Kann es sein, dass die Ablastung unten als Text zusätzlich drinne steht, und oben bei der Schlüsselnummer weiterhin das originale zulässige Gesamtgewicht?

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    749
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 26. Januar 2026 um 19:11
    • #7

    Im Kfz Schein steht bei "F1" das technisch zulässige Gesamtgewicht. Das bleibt zunächst unverändert. Bei "F2" steht die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse. Normalerweise das gleiche Gewicht/Masse wie in "F1". Bei Ablastung kommt hier das neue niedrigere Gewicht/Masse rein. Bei Auflastung z.B. Bei Jumper von 3,5 auf 4,2to steht das neue Gewicht, so glaube ich zumindest in "F1" und "F2".

    Unter "G" steht das aktuell gewogene Gewicht. Bei mir aktuell 2.8ookg als das Fahrzeug noch nicht ausgebaut zum Womo umgeschrieben wurde. Wenn der Ausbau fertig ist werde ich diese Gewicht anpassen lassen.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.891
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 27. Januar 2026 um 08:18
    • #8

    Hallo,

    ja, das mit der technisch zulässigen Gesamtmasse ist in Österreich momentan noch mit einer Übergangsfrist ( da sollte sich aber jeder selbst einlesen ) für bestimmte Fahrzeuge behandelt. Es wird aber über Kurz oder Lang so sein das nicht das zGG im Zulassungsstaat sondern das was das Fahrzeug tatsächlich kann gilt. Also, mit technischem Gesamtgewicht >3,5t muß man die GoBox benutzen und entsprechend auch die Maut bezahlen.

    Da muß man sich halt den Regeln des jeweiligen Landes beugen - oder drum rum fahren.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

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