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Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?
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Selber bauen - baut jeder doch nur mist -Beratungsresistent. OHOHOH, Hoax . Meinungsmache. 204
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camping.info hat mir auf meine Frage geantwortet, warum immer der 1.1.2025 als Datum genannt wird zu diesem Thema:
"Zur Ihrer Frage des 1. Januars: Die Problematik scheint laut aktuellen Recherchen nicht ggf. nicht zum 01. Januar sein, sondern besteht schon seit spätestens dem 15.03.2006 mit Bekanntmachung der VO EG 561/2006. Dort wird neben der Präzisierung von Fahrzeug(gruppen) bzw. Ausnahmen usw. die VO 3821/85 in Teilen geändert und die VO 3820/85 abgeschafft. Pikanterweise bezieht sich die VO 3821/85 punktuell auf die VO 3820/85, die ja nicht mehr existiert. Endgültige Klarheit wird wohl erst mit einem neuen EuGH-Urteil geschaffen werden können.
Wir sind in diesem Thema weiterhin mit Experten im Austausch und werden unseren Artikel aktualisieren, sobald es neue Erkenntnisse oder gerichtliche Entscheidungen gibt." -
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Inzwischen hat sich mal was bewegt, zum Glück in die richtige Richtung! :https://www.focus.de/auto/brauchen-wohnmobile-bald-einen-fahrtenschreiber
Nun muss das noch in deutsches Recht übernommen werden.
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Ich finde es erschreckend, welche umfassend juristische Qualifikation man heutzutage besitzen muss wenn man einfach mal etwas rumfahren will.
Erinnert ihr euch noch einen Führerschein, wo es fünf Klassen drin gab, entweder ein Stempel oder ein Loch?
Heute führe ich diese Kladde im Auto mit um nachzuweisen, dass ich mit der kleinen Nummer hinter den vielen eingetragenen Klassen das fahren darf, was ich fahre.
Ich habe bei mir die laufende Nummer 121 eingetragen. Egal wen ich frage, niemand war bisher in der Lage mir diesen Text zu übersetzen.
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Ich glaube das ist eine Erweiterung der Klasse C1e (<=12.000kg) auf 18.000kg. Ich meine mich erinnern zu können das mich die Führerscheinstelle seinerzeit mal darauf hingewiesen hat. Das ging aber wohl nur bis zum 55 Geburtstag und mit einer einmaligen ärztlichen Untersuchung
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C1E mit 121 besagt, dass alle Erlaubnisse der alten Klasse 3 gelten, also 7,5 to Zugfahrzeug + Anhänger, aber nicht mehr als drei Achsen. Der Anhänger darf bei durchgehender Bremse das 1,4 fache des Zugfahrzeugs sein.
Gruß Matthias
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1,4 fache des Zugfahrzeugs wären ja dann gesamt die 18to. Das geht aber definitiv nur mit dieser Ergänzung von der ich oben gesprochen habe. Ansonsten gelten die 12to.
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Sorry, wollte das Thema "Fahrtenschreiberpflicht" nicht zerreden. Es wird einfach immer komplizierter herauszufinden, was man darf - und was nicht. Kenne viele solche Beispiele. Musste lernen, dass E-Auto aufladen ohne E-Kennzeichen 55 EUR Bußgeld kostet.
e-LKW hingegen bekommen aber kein E-Kennzeichen. Regeln sollten auch Sinn machen.
So, zurück zum Fahrtenschreiber.
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