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  1. womobox & Leerkabinen-Forum
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Fahrtenschreiberpflicht für schwere Gespanne dank EU?

  • Hartwig
  • 8. Dezember 2024 um 11:47
  • nunmachmal
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.607
    Wohnort
    71634 Ludwigsburg
    • 11. Januar 2025 um 22:36
    • #201

    200 😅😅😅

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    492
    Wohnort
    Ffm
    • 13. Januar 2025 um 14:04
    • #202

    Selber bauen - baut jeder doch nur mist -Beratungsresistent. OHOHOH, Hoax . Meinungsmache. 204

    Gruß Ralf

  • Euro-Trotter
    Experte
    Beiträge
    134
    Wohnort
    Europa
    Wohnkabine
    Sonstiges
    • 19. Januar 2025 um 19:57
    • #203

    camping.info hat mir auf meine Frage geantwortet, warum immer der 1.1.2025 als Datum genannt wird zu diesem Thema:

    "Zur Ihrer Frage des 1. Januars: Die Problematik scheint laut aktuellen Recherchen nicht ggf. nicht zum 01. Januar sein, sondern besteht schon seit spätestens dem 15.03.2006 mit Bekanntmachung der VO EG 561/2006. Dort wird neben der Präzisierung von Fahrzeug(gruppen) bzw. Ausnahmen usw. die VO 3821/85 in Teilen geändert und die VO 3820/85 abgeschafft. Pikanterweise bezieht sich die VO 3821/85 punktuell auf die VO 3820/85, die ja nicht mehr existiert. Endgültige Klarheit wird wohl erst mit einem neuen EuGH-Urteil geschaffen werden können.

    Wir sind in diesem Thema weiterhin mit Experten im Austausch und werden unseren Artikel aktualisieren, sobald es neue Erkenntnisse oder gerichtliche Entscheidungen gibt."

  • holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.322
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 23. Dezember 2025 um 16:08
    • #204

    Inzwischen hat sich mal was bewegt, zum Glück in die richtige Richtung! :https://www.focus.de/auto/brauchen-wohnmobile-bald-einen-fahrtenschreiber

    Nun muss das noch in deutsches Recht übernommen werden.

    Gruß, Holger

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    881
    • 25. Dezember 2025 um 10:25
    • #205

    Ich finde es erschreckend, welche umfassend juristische Qualifikation man heutzutage besitzen muss wenn man einfach mal etwas rumfahren will.

    Erinnert ihr euch noch einen Führerschein, wo es fünf Klassen drin gab, entweder ein Stempel oder ein Loch?

    Heute führe ich diese Kladde im Auto mit um nachzuweisen, dass ich mit der kleinen Nummer hinter den vielen eingetragenen Klassen das fahren darf, was ich fahre.

    Ich habe bei mir die laufende Nummer 121 eingetragen. Egal wen ich frage, niemand war bisher in der Lage mir diesen Text zu übersetzen.


    Anlage 9

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    732
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 25. Dezember 2025 um 11:08
    • #206

    Ich glaube das ist eine Erweiterung der Klasse C1e (<=12.000kg) auf 18.000kg. Ich meine mich erinnern zu können das mich die Führerscheinstelle seinerzeit mal darauf hingewiesen hat. Das ging aber wohl nur bis zum 55 Geburtstag und mit einer einmaligen ärztlichen Untersuchung

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • mafer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    322
    • 25. Dezember 2025 um 11:31
    • #207

    C1E mit 121 besagt, dass alle Erlaubnisse der alten Klasse 3 gelten, also 7,5 to Zugfahrzeug + Anhänger, aber nicht mehr als drei Achsen. Der Anhänger darf bei durchgehender Bremse das 1,4 fache des Zugfahrzeugs sein.

    Gruß Matthias

    Ich mache jeden Fehler nur einmal, sonst schaffe ich nicht alle.

  • Kreiseltaucher
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    732
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 25. Dezember 2025 um 11:52
    • #208

    1,4 fache des Zugfahrzeugs wären ja dann gesamt die 18to. Das geht aber definitiv nur mit dieser Ergänzung von der ich oben gesprochen habe. Ansonsten gelten die 12to.

    Grüsse aus dem Unterallgäu

    Peter

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    881
    • 25. Dezember 2025 um 12:12
    • #209

    Sorry, wollte das Thema "Fahrtenschreiberpflicht" nicht zerreden. Es wird einfach immer komplizierter herauszufinden, was man darf - und was nicht. Kenne viele solche Beispiele. Musste lernen, dass E-Auto aufladen ohne E-Kennzeichen 55 EUR Bußgeld kostet.

    e-LKW hingegen bekommen aber kein E-Kennzeichen. Regeln sollten auch Sinn machen.

    So, zurück zum Fahrtenschreiber.

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