Ich hab das PDF mit Fotos per Mail an die gesendet.
Sie haben den Eingang der Mail auch sofort bestätigt und auf eine Bearbeitungsdauer verwiesen. Schauen wir mal.
Ich hab das PDF mit Fotos per Mail an die gesendet.
Sie haben den Eingang der Mail auch sofort bestätigt und auf eine Bearbeitungsdauer verwiesen. Schauen wir mal.
Hallo Ralf,
habe auch noch keine Antwort bekommen.
Abwarten ob und wenn was kommt.
Gruß Christopher
Hallo Zusammen!
Seit dem 5. Mai 2024 versuche ich, leider bisher erfolglos, für meinen MB Sprinter 515 (5 to zGG), zugelassen als LKW Plattform mit Wohnkabine eine Mautbefreiung zu erhalten und fühle mich wie im Film "Und täglich grüßt das Murmeltier".
Kurze Version: Nach meinen Antrag mit umfangreichen Anhänge und Fotos wurde ich um eine Erklärung über die hobbymäßige / private Nutzung gebeten
ebenfalls sollte ich erklären das es sich um einen "festverschweißten bzw. festverschraubten Aufbau / Aufbau nicht austauschbar" handelt. Gut, also die Erklärungen erklärt und dann kam die Bitte doch den Antrag mit umfangreichen Anhänge und Fotos einzureichen. Darauf erwiderte ich das die Unterlagen ja schon seit 5.Mai 2024 vorliegen oder ob weitere Details benötigt werden. Am 17.12.2024 bekam ich dann diese Info: "Aufgrund der verstrichenen Zeit hat das Löschkonzept des Datenschutzes gegriffen. Wir bitten Sie daher die hier angeforderten Unterlagen nochmals zuzuschicken."
Also nochmals alles einreichen, ok, will nicht wieder bockig sein, mache ich also. Ist ja quasi past-and-copy...
Aber bevor ich bei Toll-Collect möglicherweise weiter Verwirrung stifte wollte ich euch fragen was ihr in das "Feld 28 Registrierungsgrund" eingetragen habt. Ich dachte an diesen im Anhang so beschriebenen Grund:
8d - Wohnmobil (Pferdetransporter mit großem Wohnabteil siehe Nr. 10) -
Eintrag in Zulassung erforderlich. Besteht eine Kombinationsnutzung mit einer weiteren Zweckbestimmung (z.B.
großer Ladebereich) muss der Wohnbereich (ohne Fahrerkabine und seitliche Ausschübe) mindestens 50 % der
Nutzfläche betragen. Darlegung Größenverhältnis Ladebereich/Wohnbereich anhand von Aufbauskizzen. Erklä-
rung über die ausschließliche private/hobbymäßige Nutzung.
Mittels Fotos und Erklärungen habe ich dies auch hoffentlich nachgewiesen, aber die Frage nach dem Eintrag in die Zulassung verwirrt mich. Es geht hier doch gerade darum einen nicht als Wohnmobil zugelassenen LLKW von der Maut zu befreien ???
Wer von Euch erfolgreichen Anmeldern weiß noch was er da eingetragen hat?
VG
Peter
Wer von Euch erfolgreichen Anmeldern weiß noch was er da eingetragen hat?
Hallo
nee, leider nicht.
War für mich aber auch nicht wichtig da H-Kennzeichen.
Viele Grüße
Anton
Hallo,
ich bin mir da nicht so sicher, ob Du wirklich mautbefreit bist ...
§1 Bundesfernstraßenmautgesetz
§ 1 BFStrMG - Einzelnorm
1. "die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden"
erfüllt, also ein LKW ist grundsätzlich mal für den Gürterkraftverkehr bestimmt
2. diese Ausnahmen kommen wohl nicht in Betracht.
Bei Tollcollect steht dazu
(für den Güterkraftverkehr bestimmt sind)
"Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob
und bei "Wohnmobil" steht "Reines Wohnmobil" -> "Zulassungsbescheinigung Teil I
(Eintragung in Zulassung erforderlich), Fotos der Innenausstattung, nur hobbymäßige/private Nutzung"
verstehe ich so, wenn Wohnmobil, dann nur wenn es als Wohnmobil zugelassen ist.
8d. bei mir.
schau mal im Spamordner deiner Mails. Vielleicht liegt es da rum.
Hallo,
zunächst einmal Danke an Alle für eure Bemühungen ![]()
Ralf: ok, dann lag ich vermutlich nicht falsch mit meiner ersten Auswahl...
@Jürgen: Der ADAC schreibt dazu: <Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.> (quelle: https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw-maut-ab-3-5-tonnen/)
Da steht auch noch: "Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei."
Wenn das so stimmt dann scheinen die Mautbrücken nicht die Kennzeichen mit der Zulassung abzugleichen, sondern eine "KI" unterscheidet ein Wohnmobil von einem Sattelschlepper... finde ich etwas beunruhigend
Und wie ermitteln die das zGG ? Allerdings könnte dann unsere Kombi schon als Womo durchgehen, was meint ihr?:
![]()
Meiner Meinung nach befördere ich auch keine Güter sondern nutze das Fahrzeug als Wohnmobil. Ich hatte nur nach dem Umbau auf anraten des TÜV-Ing. das Fzg. nicht als WoMo zugelassen da unsere alte Wohnkabine nur als Provisorium dienen sollte bis die "neue" Wohnkabine irgendwann montiert wird. Wie heißt es doch: "Nichts hält länger als ein gutes Provisorium" somit fahren wir immer noch mit dem guten Stück rum und haben jetzt die Probleme...
Ich werde es also nochmal versuchen und brav den Antrag neu ausfüllen... und warten...
VG und schönen Abend wünscht
Peter
vielleicht gab es da auch eine Änderung der Auffassung, ggf. weil es im Gesetz nicht eindeutig ist (ich habe aber nicht die gesamten Texte gelesen, vielleicht ist da in der Erweiterung für 3,5-7,5t noch irgendwo eine Ausnahme geregelt) ... oder es wird / wurde nur inoffiziell so gehandhabt ... Ich wünsche aber auf jeden Fall Erfolg, hoffentlich klappt es noch. Allerdings dürfte bei Deinem Fahrzeug auch die dümmste KI ein Wohnmobil erkennen ![]()
Die Mautbrücken lesen das Kennzeichen und müssen einen Zulassungsabgleich machen, sonst hätte mein Atego permanent Probleme. Der ist als Wohnmobil zugelassen,sieht aber von direkt vorne und hinten zu 100% wie ein normaler LKW aus
Das führt an EG Aussengrenzen zu manch mehr oder weniger lustigen Situation.
Dann werde ich den Vorgang nochmal starten. Falls ich durchkomme werde ich das "Team Mautbefreiung" vorher nochmal fragen ob ich in meinem Antrag einen Fehler hatte.
Bei neuen Erkenntnissen lasse ich euch teilhaben, derweil mein Dank an Alle für's Kümmern!
VG
Peter
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