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LKW- Maut in Deutschland ab 2024 ab 3,5to

  • sieschonwieder
  • 4. November 2023 um 09:18
  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    481
    Wohnort
    Ffm
    • 30. August 2024 um 17:19
    • #61

    Ich hab das PDF mit Fotos per Mail an die gesendet.

    Sie haben den Eingang der Mail auch sofort bestätigt und auf eine Bearbeitungsdauer verwiesen. Schauen wir mal.

    Gruß Ralf

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.864
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 31. August 2024 um 09:32
    • #62

    Hallo Ralf,

    habe auch noch keine Antwort bekommen.

    Abwarten ob und wenn was kommt.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • erik-knut-åsen
    Junior
    Beiträge
    26
    Wohnort
    Gedern
    • 26. Januar 2025 um 18:08
    • #63

    Hallo Zusammen!

    Seit dem 5. Mai 2024 versuche ich, leider bisher erfolglos, für meinen MB Sprinter 515 (5 to zGG), zugelassen als LKW Plattform mit Wohnkabine eine Mautbefreiung zu erhalten und fühle mich wie im Film "Und täglich grüßt das Murmeltier".

    Kurze Version: Nach meinen Antrag mit umfangreichen Anhänge und Fotos wurde ich um eine Erklärung über die hobbymäßige / private Nutzung gebeten
    ebenfalls sollte ich erklären das es sich um einen "festverschweißten bzw. festverschraubten Aufbau / Aufbau nicht austauschbar" handelt. Gut, also die Erklärungen erklärt und dann kam die Bitte doch den Antrag mit umfangreichen Anhänge und Fotos einzureichen. Darauf erwiderte ich das die Unterlagen ja schon seit 5.Mai 2024 vorliegen oder ob weitere Details benötigt werden. Am 17.12.2024 bekam ich dann diese Info: "Aufgrund der verstrichenen Zeit hat das Löschkonzept des Datenschutzes gegriffen. Wir bitten Sie daher die hier angeforderten Unterlagen nochmals zuzuschicken."

    Also nochmals alles einreichen, ok, will nicht wieder bockig sein, mache ich also. Ist ja quasi past-and-copy...

    Aber bevor ich bei Toll-Collect möglicherweise weiter Verwirrung stifte wollte ich euch fragen was ihr in das "Feld 28 Registrierungsgrund" eingetragen habt. Ich dachte an diesen im Anhang so beschriebenen Grund:

    8d - Wohnmobil (Pferdetransporter mit großem Wohnabteil siehe Nr. 10) -

    Eintrag in Zulassung erforderlich. Besteht eine Kombinationsnutzung mit einer weiteren Zweckbestimmung (z.B.
    großer Ladebereich) muss der Wohnbereich (ohne Fahrerkabine und seitliche Ausschübe) mindestens 50 % der
    Nutzfläche betragen. Darlegung Größenverhältnis Ladebereich/Wohnbereich anhand von Aufbauskizzen. Erklä-
    rung über die ausschließliche private/hobbymäßige Nutzung.

    Mittels Fotos und Erklärungen habe ich dies auch hoffentlich nachgewiesen, aber die Frage nach dem Eintrag in die Zulassung verwirrt mich. Es geht hier doch gerade darum einen nicht als Wohnmobil zugelassenen LLKW von der Maut zu befreien ???

    Wer von Euch erfolgreichen Anmeldern weiß noch was er da eingetragen hat?

    VG

    Peter

  • Anton
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.672
    Wohnort
    Am Fuß der Homert
    • 27. Januar 2025 um 06:35
    • #64
    Zitat von erik-knut-åsen

    Wer von Euch erfolgreichen Anmeldern weiß noch was er da eingetragen hat?

    Hallo

    nee, leider nicht.

    War für mich aber auch nicht wichtig da H-Kennzeichen.

    Viele Grüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • juh
    Experte
    Beiträge
    192
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 27. Januar 2025 um 12:46
    • #65

    Hallo,

    ich bin mir da nicht so sicher, ob Du wirklich mautbefreit bist ...

    §1 Bundesfernstraßenmautgesetz
    § 1 BFStrMG - Einzelnorm

    1. "die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden"

    erfüllt, also ein LKW ist grundsätzlich mal für den Gürterkraftverkehr bestimmt

    2. diese Ausnahmen kommen wohl nicht in Betracht.

    Bei Tollcollect steht dazu

    (für den Güterkraftverkehr bestimmt sind)

    "Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

    • es sich um eine Privatfahrt handelt,
    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
    • ..."

    und bei "Wohnmobil" steht "Reines Wohnmobil" -> "Zulassungsbescheinigung Teil I
    (Eintragung in Zulassung erforderlich), Fotos der Innenausstattung, nur hobbymäßige/private Nutzung"

    Toll Collect | Mautbefreiung
    Registrieren Sie Ihre nicht mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect. So vermeiden Sie unnötige Kontrollen.
    www.toll-collect.de

    verstehe ich so, wenn Wohnmobil, dann nur wenn es als Wohnmobil zugelassen ist.

    Grüße aus der Südpfalz ... Jürgen

    ------------

    Sprinter 419 4x4 mit Ormocar Kabine aktuell noch im Selbstausbau - Mein Ausbaublog

  • sieschonwieder
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    481
    Wohnort
    Ffm
    • 27. Januar 2025 um 14:42
    • #66

    8d. bei mir.

    schau mal im Spamordner deiner Mails. Vielleicht liegt es da rum.

    Gruß Ralf

  • erik-knut-åsen
    Junior
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    26
    Wohnort
    Gedern
    • 27. Januar 2025 um 19:32
    • #67

    Hallo,

    zunächst einmal Danke an Alle für eure Bemühungen :)

    Ralf: ok, dann lag ich vermutlich nicht falsch mit meiner ersten Auswahl...

    @Jürgen: Der ADAC schreibt dazu: <Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.> (quelle: https://www.adac.de/news/wohnmobil-lkw-maut-ab-3-5-tonnen/)

    Da steht auch noch: "Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei."

    Wenn das so stimmt dann scheinen die Mautbrücken nicht die Kennzeichen mit der Zulassung abzugleichen, sondern eine "KI" unterscheidet ein Wohnmobil von einem Sattelschlepper... finde ich etwas beunruhigend=O Und wie ermitteln die das zGG ? Allerdings könnte dann unsere Kombi schon als Womo durchgehen, was meint ihr?:

    Meiner Meinung nach befördere ich auch keine Güter sondern nutze das Fahrzeug als Wohnmobil. Ich hatte nur nach dem Umbau auf anraten des TÜV-Ing. das Fzg. nicht als WoMo zugelassen da unsere alte Wohnkabine nur als Provisorium dienen sollte bis die "neue" Wohnkabine irgendwann montiert wird. Wie heißt es doch: "Nichts hält länger als ein gutes Provisorium" somit fahren wir immer noch mit dem guten Stück rum und haben jetzt die Probleme...

    Ich werde es also nochmal versuchen und brav den Antrag neu ausfüllen... und warten...

    VG und schönen Abend wünscht

    Peter

  • juh
    Experte
    Beiträge
    192
    Wohnkabine
    Ormocar
    • 28. Januar 2025 um 08:23
    • #68

    vielleicht gab es da auch eine Änderung der Auffassung, ggf. weil es im Gesetz nicht eindeutig ist (ich habe aber nicht die gesamten Texte gelesen, vielleicht ist da in der Erweiterung für 3,5-7,5t noch irgendwo eine Ausnahme geregelt) ... oder es wird / wurde nur inoffiziell so gehandhabt ... Ich wünsche aber auf jeden Fall Erfolg, hoffentlich klappt es noch. Allerdings dürfte bei Deinem Fahrzeug auch die dümmste KI ein Wohnmobil erkennen ;)

    Grüße aus der Südpfalz ... Jürgen

    ------------

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  • Varaderorist
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.274
    Wohnort
    Kevelaer-Twisteden
    • 28. Januar 2025 um 16:07
    • #69

    Die Mautbrücken lesen das Kennzeichen und müssen einen Zulassungsabgleich machen, sonst hätte mein Atego permanent Probleme. Der ist als Wohnmobil zugelassen,sieht aber von direkt vorne und hinten zu 100% wie ein normaler LKW aus

    Das führt an EG Aussengrenzen zu manch mehr oder weniger lustigen Situation.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • erik-knut-åsen
    Junior
    Beiträge
    26
    Wohnort
    Gedern
    • 29. Januar 2025 um 07:51
    • #70

    Dann werde ich den Vorgang nochmal starten. Falls ich durchkomme werde ich das "Team Mautbefreiung" vorher nochmal fragen ob ich in meinem Antrag einen Fehler hatte.

    Bei neuen Erkenntnissen lasse ich euch teilhaben, derweil mein Dank an Alle für's Kümmern!

    VG

    Peter

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