Absetzkabine auf 750kg Anhänger: Frage zum Nummernschild

  • Hallo zusammen,

    ich plane seit einiger Zeit den Bau einer simplen Absetzkabine für meinen ungebremsten 750kg - Anhänger (Hochdecker).

    LX2910 hatte vor gut einem Jahr auch schon mal so ein Projekt begonnen.

    Soll quasi ein Ein-Mann-Wohnwagen für die Segel- Wochenende werden (mein Tabbert- WW ist da einfach zu unhandlich).

    Zur Frage:

    Die Wohnkabine soll hinten ca. 50 - 70 cm überstehen. Der Blick auf Kennzeichen und Beleuchtung bleibt zwar frei, ist aber unter Umständen eingeschränkt.

    Meint ihr, ich kann einfach ein zweites Kennzeichen anbauen (wir beim Fahrradträger auf der Anhängerkupplung)?

    Oder hat jemand eine bessere Idee?

    Gruß, C+B

  • Sollte gehen, würde es aber auch beleuchten.

    Klaus

    Danke, ist ein guter Hinweis (die Beleuchtung).

    Hab jetzt noch mal in der Theorie (am Rechner) die Sichtbarkeit nachvollzogen.

    Werde erstmal ohne zweites Nummernschild planen und dann am Bau schauen, ob es nötig wird.

    Gruß, C+B

  • Hi,

    ich würde an deiner Stelle die "Beladung" sowohl beleuchten, als auch vor der Fahrt entsprechend das Kennzeichen umbauen.
    In DE muss zwar erst ab 100cm eine "Fahne" angebracht werden. Gleichzeitig muss in DE bei seitlichen Überstand auch eine Kenntlichmachung erfolgen.
    Auch wenn die Box Ladung ist. Der Anhänger an sich muss ab 160CM Breite entsprechend vorne beleuchtet sein.
    Und ganz klar, die Sichtwinkel auf die Rücklichter müssen eingehalten werden.

    Anders Formuliert:
    Um Stress mit der Straßenaufsicht zu vermeiden - auch wenn diese unbegründet wäre - würde ich die 50€-70€ für Beleuchtung und Kabel in die Hand nehmen.

  • Moin zum zweiten,

    um die 50-70 EUR geht es mir nicht, sondern um die Arbeit/Zeit, die Kabel zu verlegen / anzuschließen. Muss ja lösbar sein.

    Mein Anhänger ist 110 cm breit, die Kabine wird 155 cm breit sein (und ist damit schmaler als das Zugfahrzeug).

    Hab da schon einiges gegoogelt - es schein bei den Abmessungen keine zusätzliche Beleuchtung erforderlich zu sein (sofern Nummernschild und bestehende Beleuchtung gut sichtbar bleibt).

    Vll. fahre ich später einfach mal zum TÜV meines Vertrauens.

    Gruß, B+C

  • Besorg dir doch so eine mobile Anhängerbeleuchtung , mach die an die Kiste dran und steck den Kabelstrang in die Anhängersteckdose. Den Anhänger selbst brauchst du dann gernicht mehr elektrisch verbinden.

    Gruß, Holger

  • Hihi

    :D
    Ich kann es verstehen mit der Arbeit:

    den Sprit kannst du dir sparen - bitte schön :)


    Zum Thema Ladung (ssicherung) gibts die (StVO) in § 22(4) [...] Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus [...] Trifft nicht zu

    (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1) könnte zu treffen

    Thema Beleuchtung § 17 StVO beschreibt nur die Benutzung.

    Die Sichtwinkel sind wiederrum bei der StVZO §49 drin und refenziert auf einer ollen ECE-Regelung R-48, EWG 76/756 (Angaben ohne Gewähr)

    Sollte im Grunde nicht zu tragen kommen, weil es keine Zulassung ist, aber es schadet nicht, sich dran zu orientieren.

    Am Ende hat der Fahrzeugführer dafür zu sorgen das es zu keiner Gefärdung kommt :)


    Jetzt bin ich aber auch Fernab von deiner Frage, das tut mir Leid. Warum nur meine "Gedanken" die mir so gekommen sind.

  • Hallo nochmal,

    und Danke für die Kommentare.

    Die zusätzliche Beleuchtung ist (wie auch immer) natürlich machbar.

    Wenn ich sie nicht benötige, möchte ich lieber drauf verzichten.

    Sonst kann ich sie auch nachträglich noch anbauen.

    Gruß, C+B


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