Dann bin ich darauf gekommen, dass 20 Fuß-Container genau die richtige Länge hätten und abnehmbar wäre das Ganze auch, dann könnte ich beim LKW locker eine H-Zulassung machen und den Camper als Ladung mitführen!
Camper als Ladung könnte auch Nachteile haben, Sonntags- und Nachtfahrverbot, LSVA (Km-abhängig) statt PSVA (meist günstigere Pauschale),LKW-Fahrverbote gelten nicht für Womo, auch nicht für ein 40t-Womo (ob man da dann mit dem 40t-Womo rein fahren will steht auf einem anderen Blatt)...kommen mir da für die Schweiz spontan im Sinn. Als Oldtimer gibt es zwar gewisse Ausnahmen aber da kenne ich mich nicht aus, wie es in andere Länder aussieht schon gar nicht...das nur als Denkanstoss.
Gruss
Urs