• Hallo Leute,

    Ich habe eine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen gefunden und dabei handelte es sich um einen Bürstner 572i. Diesen habe ich nun vor einer Woche gekauft und in der Anzeige hieß es, dass dieser unfallfrei sei. Nachdem gestern mein Schwager den Bürstner abholte musste er feststellen, dass das Attribut unfallfrei nicht der Wahrheit entspricht, da er ihn von einem anderen Bekannten checken lassen hat, der sich damit gut auskennt. Nun habe ich heute den Verkäufer kontaktiert, der jedoch jede Schuld von sich weist. Ein Gutachten über das WOMO liegt bereits vor, so dass ich eigentlich auf der sicheren Seite sein müsste. Meine Frage ist jetzt, wie ich am besten weiter vorgehe. Es gibt ja solche Mahnverfahren im Internet, die man ausdrucken und versenden kann. Ich dachte, dass dies zunächst die beste Alternative ist, da nicht gleich zur Polizei rennen möchte...Habt ihr eine Idee, wie es weitergehen soll?

    Immer on Tour...

    Einmal editiert, zuletzt von paranormal (19. Oktober 2013 um 15:57)

  • Als Unfallfrei darf ein Wagen NUR definiert werden, wenn der Verkäufer sich 100% sicher ist.
    Wenn nicht hätte er es nicht notieren dürfen, und wenn es sogar so im Kaufvertrag steht, hat der Verkäufer pech.
    Er muss dir allerdings keine Differenz auszahlen, er kann den Wagen zurück nehmen und sogar eine Nutzgebühr von dir geltend machen ( nach irgend einer Formel ) und muss dann den Rest dann ausbezahlen. Schon von dir Investiertes Geld bekommst du nicht zurück.
    Das gleiche hatte ne bekannte mit einem VW Bora TDI ARL vom Autohaus, angeblich checkheft gepflegt usw. Ende vom Lied nach 5TKM flog der Turbo in die Luft und eine Einspritzdüse war defekt, ausgewascherner Zylinder....
    Wandlung erfolgte, aber das Autohaus erhob Nutzungsgebühr...

    => Im zweifel SOFORT zum Anwalt, aber da darfst du auch in Vorkasse gehen außer du bist ein Advocater :)
    Nicht wissen heißt nicht unschuldig ;) Ist wie beim zuschnell fahren
    Auch solltest du am besten zwei unterschiedliche Firmen mit Gutachten konsultieren, weil er kann sich ein Gutachter nehmen, der für Ihn aussagt "Unfallfrei"
    Das flüstert dir alles ein Anwalt und wenn du ADAC bist, bekommst du sogar eine mündliche BEratung kostenlos inkl. Verweis auf Spezialisierte Anwälte für VErkehrsrecht.

    Aber wie kommt ihr darauf, dass der einmal ein Unfall hatte?

  • Hallo paranormal,

    hast du eine Rechtschutzversicherung ? Wenn ja, anrufen, abklären und dann zum Anwalt ... und der Rest ergibt sich ...

    Gruß
    3125 aka
    Nicole & Alexander

  • Nicht sofort großen Kaffee aufmachen , Verkäufer Rückabwicklung anbieten ,
    letztendlich ist das für den Verkäufer auch besser und mit Nachdruck auf den Anwalt verweisen ,,,
    sind alles nur Menschen , für Polizei müsstest du Nachweisen dass eine arglistige Täuschung vorliegt , dass ist extrem schwer "!

    Wenn Verkäufer Rückabwicklung ablehnt ... Anwalt !

  • Zitat von merlin88

    Nicht sofort großen Kaffee aufmachen , Verkäufer Rückabwicklung anbieten ,
    [...]
    Wenn Verkäufer Rückabwicklung ablehnt ... Anwalt !

    Dabei solltest du dann Abwegen ob der Unfallschaden dich stört und du den Wagen in der gleichen Pflegestufe für gleiches Geld bekommst, oder es dir um das Prinzip geht.
    Rückabwicklung ist da dann der letzte Weg, vielleicht geht auch eine Einigung, dass er dir 500 - 1000€ erlässt, das wäre immerhin auch ein Gewinn für den Verkäufer.
    JETZT muss der Verkäufer nähmlich angeben, dass ein Unfall bestanden hat.

  • Hätte da mal eine Frage so in den Raum rein.
    Wenn ein Wagen einen Schaden hatte keine Tragenden Teile und wird nach Herstellervorgaben von einer Vertragswerkstatt repariert.
    Sollte das nicht mehr als Unfallwagen gelten. Toll ist das nicht habe mal so was gehört.
    Natürlich Sollte man beim Verkauf darauf hin weisen und ich selber würde dann auch nicht Unfallfrei hinschreiben das ist nicht OK.
    Doch muss der Verkäufer von dem Unfall ja auch nichts gewusst haben wenn er nicht der Erstbesitzer war.
    Anwälte sind da auch nicht immer die Richtige Infostelle die sagen dir immer ja ich bin Ihrer Meinung den Geld bekommen sie auch wenn sie für dich verlieren.

  • Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht!:-( Ich werde das jetzt mal mit der Rückabwicklung veranlassen. Danke auf jeden Fall schon mal für eure Hilfe!!!

    Immer on Tour...

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