Oliver, ich komme an unserer Führerscheinstelle nicht vorbei. Habe jetzt im Abstand von 3 Monaten mit zwei unterschiedlichen Leuten dort gesprochen. Sie machen es nicht!!! Eigentlich brauche ich den 2er nicht. Kann meinen 7.5-Tonner ja mit dem alten 3er fahren. Habe nur die Sorge dass das irgendwann dann auch nicht mehr geht. Mein 2er war ja auch mal unbegrenzt gültig… Jedenfalls vielen Dank für Deinen Hinweis. LG, Michi

ATEGO-Fernreisemobil
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Hallo Michi,
wenn Du Dich damit zufrieden gibst, ok. Ich würde das nicht tun. Ich habe damals nur C gemacht und wollte Klasse T dazu haben. Den Schrieb, den ich ihnen als Nachweis für eine landwirtschaftliche Tätigkeit gebracht hatte, wollten sie zuerst auch nicht anerkennen. Die Sache ging dann zum Chef und schon hat es geklappt. Als ich den Schein abgeholt habe, konnte ich es mir nicht verkneifen, die zerknirschten Dame zu fragen, ob sie ihren Job überhaupt mag.
Viele Grüße
Oliver -
Hallo Oliver,
wie Du schon geschrieben hast, ich bräuchte genau die Paragraphen die belegen dass die Landratsämter hier keine eigenen Ermessensspielräume haben. Eine Fahrschule meines Vertrauens habe ich leider nicht, ist schon zu lange her. Muss mal suchen wo ich diese Infos her bekomme. -
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Mag jetzt auch mal meinen Senf zu der Führerscheinsache dazu geben.
Da bei der 5jährigen Überprüfung nur der Gesundheitszustand
und nicht die theoretischen oder praktischen Kenntnisse überprüft werden,
würde ich den Gesundheitscheck machen und zum Amt gehen, zur Not mit Anwalt.
Wenn ich Gesund bin, gibt es keinen Grund die Fahrerlaubnis zu verweigern.
Ich habe auch schon mit entsetzen festgestellt, das hinter einem Schreibtisch eine(r)
sitzt, der/die glaubt das Gesetz erfunden zu haben.
Deren Chefs sind froh wenn der Laden irgendwie läuft und sie sich um nichts kümmern müssen.
Solche Leute muss man aufwecken und ihnen erklären, was eigentlich ihre Aufgabe ist.Gruß Nunmachmal
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Danke nunmachmal! Ich bräuchte mal die gesetzliche Grundlage mit der ich in der Führerscheinstelle vorsprechen kann. Vielleicht kennt die hier jemand.
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Schau mal hier: http://www.kreis-pinneberg.de/Bereiche/Fachd…ngerung+CE.html
Da steht unten:
ZitatDie selben Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie bereits vor dem 31.12.1998 die alte Klasse 2 gemacht haben. Alle, die bis zum 31.12.1999 50 Jahre alt geworden sind oder zu diesem Zeitpunkt schon älter waren, hatten Zeit bis zum 31.12.2000, um ihre Klasse 2 verlängern zu lassen. Ist diese Verlängerung nicht erfolgt, so ist die Klasse 2 abgelaufen und es dürfen keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr geführt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, die Klasse wieder aufleben zu lassen, wenn man die ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorlegt.
Gruß Nunmachmal, der Freund Google um Rat gefragt hat
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Achso, als kleiner Tipp noch: Ausdauer!
Da Du ein netter Mensch bist, gehst Du nochmal zur zuständigen Führerscheinstelle. Du erklärst die Sachlage und fragst, welche Unterlagen Du vorlegen musst, um den Führerschein wieder zu aktivieren. Wenn sie Dir die Verlängerung grundsätzlich verweigern, was sie ja bis dato immer getan haben, verlangst Du nach der Richtlinie oder dem Gesetz, in dem steht, dass Du den ruhenden Führerschein nicht mehr aktivieren kannst. Und Du bleibst einfach so lange sitzen, bis sie Dir die Stelle gezeigt haben. Schwarz auf weiß.
Auf diesem Weg hat jemand ohne festen Wohnsitz sein Auto zugelassen. Er hat gesagt, er ginge so lange nicht weg, bis sie ihm die Stelle im Gesetz zeigen, die belegen, dass man o.f.W. kein Fahrzeug zulassen kann. Die Stelle konnten sie leider nicht finden, denn die gibt es nicht. Also ging er nach einigen Stunden mit den Nummernschildern unterm Arm zu seinem Auto. Die Beamten allerdings waren reichlich zerknirscht.
Viel Glück!
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Vielen Dank Ihr Zwei!
Wenn ich nicht einen Gesetzesauszug mitnehmen kann mit Paragraph und so, woraus zu sehen ist dass es keine Begrenzung auf 5 Jahre gibt (also bis 55) werde ich keine Change haben. Eventuell muss ein Fachanwalt mitkommen. Werde aber erst mal die ärztlichen Untersuchungen machen und mit den Papieren dann nach „Methode Oliver“ zur Führerscheinstelle gehen. Gruß, Michi -
Hi
Ja das würde ich auch so machen. Ich bekomme meinen C + CE hoffentlich jetzt bald, aber ich soll dann meinen Schweizer Führerschein abgeben.
Da will der Herr vom Amt auch keine Ausnahme machen, obwohl es eine Regelung gibt, in Ausnahmefällen ... Daher geh' ich jetzt auch zum Anwalt, leider -
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So, habe mich mal etwas durch den Gesetzesdschungel gearbeitet. Folgende Paragraphen kommen wohl zur Anwendung:
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):
§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.§ 16 Theoretische Prüfung
(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.§ 17 Praktische Prüfung
(1) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E müssen darüber hinaus ausreichende Fahrfertigkeiten nachweisen. Der Bewerber hat ein der Anlage 7 entsprechendes Prüfungsfahrzeug für die Klasse bereitzustellen, für die er seine Befähigung nachweisen will. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.Die Führerscheinstelle argumentiert ja, dass man, wenn der Schein bereits 7 Jahre abgelaufen ist, die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr hat, und die Prüfung deshalb neu zu machen ist.
Damit denke ich verhält sich das Amt nach §20, Abs. 2 korrekt und ich hab´ Pech gehabt -
Ja super. Da haben wir tolle Gesetze und was steht drin? Wischi waschi.
ZitatDie Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen…
Und wo werden diese Tatsachen definiert? Alles Auslegungssache. Warum 5 Jahre? Warum nicht 2 Jahre 7 Tage und 3 Stunden? Warum nicht 10 Jahre?Das wäre wieder mal etwas für die Richter.
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Prüfungsfreie Neuerteilung ist Auslegungssache in Bayern.
Der Gesetzgeber hat die Zweijahresfrist gekippt und dafür ein Ermessen der Führerscheinstelle eingebaut, die sich aber an der Zerijahresfrist orientieren kann. Es hat allerdings auch Fälle gegeben, wo das nach 10 Jahren noch geklappt hat.
Auch in anderen Bundesländern, wo das wohl eher lockerer gehandhabt wird.
Bei unter zehn Jahren würde ich nochmal persönlich einen Termin mit dem Leiter der FS-Stelle abmachen, das er einem das erklären kann.
Eben weil es Beispiele gibt für Prüfungsfreie Neuerteilungen nach bis zu 10 Jahren und sogar mehr.http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739
http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/nationaler-fue…e-neuerteilung/
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Hallo Willy,
danke für die Links. Der erste ist klasse!
Im Notfall bleibt ja immer noch: Temporär umziehen!
Viele Grüße
Oliver -
..... bei mir hieß das Zauberwort "Fahrprobe" = 2 h Fahrschule zum Wiederwarmwerden und anschließende (nur) praktische Fahrprüfung. War schnell und schmerzlos.
Viele Grüße,
Rolf -
Hi
Ja darauf wird es bei mir auch hinaus laufen, Fahrprobe. Blöd, aber was soll man machen...
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Hallo Leute,
habe jetzt den Kauf des Basisfahrzeugs nach vorne geschoben (wer weiß wie lange unser Geld noch etwas wert ist). Wie schon am Anfang geschrieben ist es ein Atego-Allrad mit 218 PS in der Farbe „beige“ RAL 1001. Von der Firma F&B Nutzfahrzeugtechnik in Hagenbach wurde die Druckluftanlage in den Rahmen versetzt und der Platz für das Reserverad geschaffen. Als Reifengröße habe ich die schmälere Ausführung 12.00R20 gewählt um nicht zu viel Bodenfreiheit durch das E-Rad zu verlieren. Außerdem soll diese Größe weltweit verfügbar sein. Habe das Fahrzeug selbst überführt. Muss sagen er fährt sich schon ziemlich rustikal, es ist wirklich ein LKW.
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Hallo Gowest,
herzlichen Glückwunsch zu Deiner Neuanschaffung. Ich wünsche Dir allzeit eine handbreit Luft ums Blech.
Jetzt nur noch die Kabine aufsatteln - gewisse Vorarbeiten hast Du ja schon geleistet - und ab zum Leerkabinentreffen!
Da wärst Du ja dann goldrichtig, mit Deinem Rohbau.
Bin schon gespannt darauf, Dein Schmuckstück zu besichtigen. Wenn nicht heuer, dann hoffentlich nächstes Jahr!Gruß
Herby -
Hallo Gowest,
wenn da erstmal mehr Last auf den Achsen ist, beruhigt er sich schon noch ein wenig. Aber es ist ein LKW und kein Reisebus!
Viele Grüße
Oliver -
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Hallo Herby und Oliver,
danke für Eure Glückwünsche/Anmerkungen. Heuer wird es mit Bodenheim leider noch nichts, aber ich hoffe auf nächstes Jahr… -
Hallo
Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu dem neuen Familienmitglied
Wenn ich das richtig sehe ist das ein 10 to Fahrgestell und du willst aber in der 7,5 to Klasse bleiben.
Richtig ?
Wenn ja wird das Fahrzeug dann ja abgelastet.
Kannst du schon sagen, was dir dann an Zuladung verbleibt um legal unterwegs zu sein ? -
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