SMEV Einbaukocher unterbricht die Gaszufuhr nicht!?!?!?

  • Hallo,
    ich habe einen SMEV Einbaukocher gekauft und wollte ihn heute mal in Betrieb nehmen. Leider mußte ich feststellen, dass bei Erlöschen der Flammen, die Gaszufuhr nicht unterbrochen wird. Obwohl an den Brennern diese "Fühler" sind, die das nach meinem Wissen machen!?!?
    Es ist das Modell 950 und auf dem Typenschild steht, dass er für 28-50mbar zugelassen ist?! Kann es womöglich daran liegen? Ich betreibe ihn mit 50mbar, da ich mich an die neuen Richtlinien halten muß??

    Hat jemand ne Idee, woran es liegen kann?
    Kann es wirklich sein, dass ein Kocher für so unterschiedliche Drücke geeignet ist?
    Danke,
    Gruß
    Steffen

  • Hallo Steffen,

    die Thermofühler sind recht träge. Erst nach einer Wartezeit von mehreren Sekunden unterbricht die Gaszufuhr. In der Vorschrift steht, dass es maxiimal 30 Sekunden sein sollen.

    Sofern Du beim Öffnen der Hähne ohne Drücken scon einen Gasfluss hast, ist die Zündsicherung definitv defekt oder nicht eingebaut. Schau doch mal unter Kocher, ob vom Thermofühler eine Leitung in den Gasregler geht.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hi HWK,
    also zum zündenmuß ich die regler eindrücken und kurz gedrückt halten. Die Fühler sind mit dem Ventil auch verbunden?!
    Vielleicht muß ich dann doch mal 30sec. warten. Kam mir sehr lange vor und hab eher abgedreht!?
    Aber die mbar Spanne ist realistisch??

    Danke,
    Gruß
    Steffen

  • Hi, Steffen,

    Zitat von SteffenLeb

    Aber die mbar Spanne ist realistisch??

    Nein, eigentlich nicht - die Gasmenge bei 28mbar ist nur etwa halb so hoch wie die bei 50mbar. Aber vermutlich gibt es zu Deinem Kocher noch eine zweite Düse - die eine ist dann für 50mbar-Betrieb, die andere für 30mbar. Damit das möglich ist, muß der Kocher für 30-50mbar zugelassen sein, so wie es Dein Typenschild her gibt.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Zitat von SteffenLeb

    Hi HWK,
    also zum zündenmuß ich die regler eindrücken und kurz gedrückt halten. Die Fühler sind mit dem Ventil auch verbunden?!
    Vielleicht muß ich dann doch mal 30sec. warten. Kam mir sehr lange vor und hab eher abgedreht!?
    Aber die mbar Spanne ist realistisch??

    Danke,
    Gruß
    Steffen

    Hallo Steffen,

    in dem Fühler ist ein Thermoelement und im Ventil ist ein MAgnet, der durch den Strom des Thermoelements in seiner Lage gehalten wird und so den Gasfluss freigibt. Nach dem Erlöschen der Flamme wird der Thermostrom geringer und das Ventil fällt zu.

    Wie Wolfgang es schon schrieb, ist eigentlich der Nutzungsdruck eine Sache des Düsendurchmessers. Bitte nicht bei einer 30 mbar Düse dann 50 mbar anlegen. Das wird dann einfach zu warm.

    Besten Gruß

    HWK

  • Zitat von SteffenLeb

    ...Ich betreibe ihn mit 50mbar, da ich mich an die neuen Richtlinien halten muß??

    Hallo Steffen,
    besagen die aktuellen Vorschriften nicht, dass neue Gasanlagen mit 30 mbar betrieben werden müssen? Oder ist das bei Wohnwagen anders? Kann ich mir fast nicht vorstellen. Vielleicht sind die Düsen für 30 mbar drin und Dir haut's da bei Deinen 50mbar so viel Gas raus, dass der Magnet und das Ventil da keine Chance gegen hat? (Nur mal so 'ne laienhafte Vermutung!) Mit dem Druck mach dich nochmal schlau, nicht dass du Deine komplette Gasanlage auf den falschen Druck auslegst und hinterher nicht zugelassen bekommst. Schade, dass unser Gasexperte Krabbe zur Zeit irgendwie abwesend ist. Der hätte das auf Anhieb gewusst.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hoi zämä

    Auch wenn Krabbe leider nicht mehr viel hier im Forum ist kann man seine Beiträge zur Wissensbasis, welche auf der Startseite links oben direkt abgerufen werden kann, immer noch lesen... :wink:
    Darin schreibt er unter anderem folgendes:

    Zitat von Krabbe

    Allgemeines zu den Gasgeräten:
    - alle Geräte müssen für 30 mBar Gasdruck vorgesehen sein.
    - Alle Gasgeräte müssen für den Betrieb in Strassenfahrzeugen geeignet und zugelassen sein.
    o (Gerät muß CE o. DVGW-Zertifiziert sein, o. 90/396/EWG entsprechen.)
    o Ab 1.10.02 muss es ...

  • Hallo,
    Danke für die Infos.
    Dann werd ich mir gleich mal nen 30mbar Regler zulegen und probieren, ob den Düsen der druck besser bekommt?!?
    Der Flasche sollte das ja egal sein, gell?

    Danke,
    Gruß
    Steffen

  • Zitat von SteffenLeb

    Der Flasche sollte das ja egal sein, gell?

    Ja!

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

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  • Hallo,
    nur als kurze Rückmeldung - beim zweiten Versuch hat das Thermoelement abgeregelt! Warum, weiß ich nicht??
    Werde jetzt den Kocher mal mit 50mbar betzreiben, wenn er dann "richtig" im Wohnwagen eingebaut ist, rüste ich auf 30mbar um. Die Gasanlage habe ich noch nicht eingebaut, da die Heizung vom Platz her berücksichtigt ist, aber noch nicht verbaut!

    Gruß,
    Steffen

  • Hallo Steffen,

    wenn der Kocher für 30 mbar ausgelegt ist, würde ich ihn nicht längere Zeit mit 50 mbar betrieben, Er wird dabei zu heiß, da er etwa doppelte Wärmemenge liefert. Die Funktion der Zündsicherung ist davon unabhängig, sofern sich die Flamme nicht so weit verlängert, dass das Thermoelement nicht mehr im heissen Bereich leigt.

    Besten Gruß

    HWK

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