Hallo zusammen,
in Europa gibts ja bekanntlich jede Menge Fahrverbote für Lkw ab 3,5 Tonnen.
Dazu habe ich zwei Fragen.
>Bezieht sich diese Gewichtsangabe auf das eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder auf das tatsächliche momentane Fahrzeuggewicht.
>Wonmobile sind meines Wissens als Lkw-Sonderkfz-Wohnmobil eingetragen. Gibt es eine Möglichkeit einFahrzeug über 3,5t als Pkw-Sonderkfz-Wohnmobil einzutragen. Es gibt ja auch Pkw über 3,5t und die fallen nicht unter das Lkw-Fahrverbot.
Fahrverbot
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Hallo Clerk,
kann es sein, dass Du da einiges zusammenwirfst? Bei mir stand bzw. steht im Fahrzeugschein bei allen Womos "SO KFZ WOHNM. UEB 2,8T".
Von PKW oder LKW stand bzw. steht da nie etwas. Den Bezug zum LKW hast Du wahrscheinlich vom alten Steuerrecht. Da wurden Womos über 2,8t wie Nutzfahrzeuge versteuert. Aber durch das neue Steuerrecht gibt es ja für Womos eine eigene Besteuerung.
Die Gewichtsangaben für Sonntagsfahrverbote beziehen sich immer aus das zul. Ges. Gewicht.
Wohnmobile sind meines Wissens keine LKWs, sondern eine eigene Fahrzeugklasse, die über 3,5t gewichtstechnisch LKWs gleichgesetzt werden. Aber sie unterliegen nicht dem Sonntagsfahrverbot und dürfen (bis 7,5t (?) ) 100km/h fahren.
Aber ich bin kein Jurist und das Gäußerte ist mein persönlicher Wissensstand und nicht rechtsverbindlich!
Gruß
Herby -
Auch wenn das Fahrverbot für LKWmit Anhänger in einigen Bundesländern ( nicht allen und damit nicht Bundesweit) gelockert wurde,
kannst Du bei einer Kontrolle mit einem WoMo welches "eigentlich" ein LKW mit Wechselaufbau, bzw. Absetzkabine daher kommt,
evtl. schon Probleme bekommen, wenn Du einen Anhänger ziehst.Deine Frage bezog sich ja aber auf die LKWs über 3,5to.
So lange der LKW aber nicht über 7,5to kommt, gibts (ohne Anhänger) auch kein Fahrverbot.
Du solltest aber Deine Frage etwas näher spezifizieren.
Sonst ist alles nur Vermutung.
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Moin,
meiner Meinung ist ein Lkw,wo auch n Lkw im Fahrzeugschein drinsteht.
In Deutschland darfst Du bis 7,49 to(im Fahrzeugschein eingetragen) Lkw ohne Anhänger fahren.Ab 7,5 to -Verbot.
Auch ein PickUp,der als Lkw zugelassen ist,ist vom Fahrverbot betroffen.Wenn er einen "normalen" Anhänger zieht.
Habe meinen zum Pkw umgemeldet,und fahre preislich auch nicht schlechter.
Einige Bundesländer haben das Sonn. +Feiertagsfahrverbot,sowie das http://Ferienfahrverbot!!!.
Sportanhänger dürfen wohl gezogen werden.
Würde mich da vor einer Fahrt genau erkundigen,ob in den Ländern gefahren werden darf.
Gibt sonst 1 Punkt und Bußgeld,sowie stehenbleiben bis das Fahrverbot rum ist.
Gruß Torsten -
Zitat von dokapilot
im übrigen ist das kein sonder-kfz. das "so" steht für "sonstige".
nur mal so am rande.
Genau
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Zitat von flamingo
...meiner Meinung ist ein Lkw,wo auch n Lkw im Fahrzeugschein drinsteht...
...Auch ein PickUp,der als Lkw zugelassen ist,ist vom Fahrverbot betroffen.Wenn er einen "normalen" Anhänger zieht.Meines Wissens gibt es da noch die Variante mit den Wechselaufbauten:
Haste die eingetragene Womo-Kabine drauf, darfste mit Hänger fahren, haste die eingetragene Pritsche drauf, darfste nicht!
Armes Deutschland!Gruß
Herby -
Ich denke Clerk's Frage bezieht sich auf das runde, rot umrandete Schild mit "3.5to". Das bezieht sich doch auf das aktuelle Gewicht,oder?
Wobei bei den meisten Womos mit Urlaubsbepackung dürfte das zul. GGw niedriger sein als das tatsächliche -
Zitat von holger4x4
Ich denke Clerk's Frage bezieht sich auf das runde, rot umrandete Schild mit "3.5to". Das bezieht sich doch auf das aktuelle Gewicht,oder?
Jain!
Mit dem Zeichen hast Du recht! Aber mit dem LKW im roten Kreis ist es nicht so! Siehe P.S.
Gruß
HerbyP.S.: Einige Recherchen aus dem Netz:
Zeichen 253
(Das rot umrandete mit dem LKW drin)
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und KraftomnibusseVerbot Fahrzeuge, deren
Zeichen 262
(das rot umrandete mit der Tonnenangabe)
tatsächliches Gewicht einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet.
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. -
Moin,
hier ein Auszug aus der Verordnung, die weiter oben angesprochen wird:Die gesamte Verordnung habe ich mal als Anhang beigefügt.
Fröhliche Grüße
JmE -
Hey,
hatte das in der Fahrschule vor langer Zeit so gelernt(kleine Eselbrücke).
Das Schild mit der Tonnenangabe = ist das tatsächliche Gewicht.
Das Schild mit dem geschlossenem LKW = zugelassene Gesamtgewicht.
Torsten
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