• Moin Moin!
    Ich hab mich hier angemeldet, nachdem ich schon mehrere Tage mitlese - auch um alle Fotos sehen zu können - und wollte mich deshalb kurz vorstellen.
    Mein Name ist Karl, ich bin Mitte 20 und momentan leider Auto- und somit auch WoMo-los, nachdem ich meinen Transit abgeben musste.
    Das wird auch erstmal leider so bleiben, weshalb ich in nächster Zeit wohl kaum mit einer WoMo-Story aufwarten kann.
    Da mich die Materie insgesamt aber sehr interessiert und ich auch plane, baldmöglichst wieder eine Anschaffung in die Richtung zu tätigen, werde ich bestimmt öfter mal 'reinschauen.

    Eine Fragen hab ich noch, die mir unter den Nägeln brennt:
    - Was vom Innenausbau muss alles eingetragen werden?
    (ich kenn es von Motorrädern, dass alles, was ohne Werkzeug entfernt werden kann, eintragungslos ist)

    Viele Grüße
    Kalle

  • hallo Willkommen hier im Forum,

    wenn es ein Wohnmobil ist , meines Wissens nur die mit Gurten versehenen Sitzplätze -
    alles andere innen wird nicht eingetragen.

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Wenn eine Gasanlage im Fahrzeug ist, muss die von einem Sachverständigen geprüft sein. Ohne gültige Gasprüfung kein Tüv.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Solltest Du eine Standheizung (Diesel) einbauen, muss die auch eingetragen werden.

    Gruss Joe

    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
    (Konfuzius Chin. Philosoph 551 - 479 v. Chr. )

  • Guten Abend allerseits!
    Könnte man es so ausdrücken, dass nur eingetragen werden muss, was im Ernstfall in Flammen aufgehen kann - wenn ihr versteht was ich meine?
    Also "normale" Schränke, Tisch, Bett etc muss nicht abgenommen werden?

    Wie sieht es mit Elektro-Heitzungen aus, müssen die auch eingetragen werden?

    Das hab ich schonmal gehört, konnte es aber bisher kaum glauben. Durch die vielen TÜV-Regelungen sieht ja kaum einer durch und beim Motorrad darf man leider so gut wie nichts verändern. Da geht's aber ja nur äusserlich.

    Viele Grüße
    Kalle

  • Hallo Pitti,

    ich will mal so rangehen:

    Hast Du einen Transporter und stellst Dir da hinten ein paar Schränke usw. rein, dann ist das im Prinzip Ladung. Hast Du in Deinem Gepäck noch ne Gasflasche und n' Kocher zum rausnehmen (zB auch als komplettes Küchenmodul), ist das wohl auch noch Ladung. Ist das ganze fest verbaut gelten strenge Regeln, es muss TÜV und eingetragen werden.
    Bei Erweiterung um Heizung, Kühli sowieso.

    Sollen dann hinten noch Leute mitfahren können, wirds natürlich noch strenger, hier ist nix mehr mit "Basteln", entweder man hat's - oder geht mal zum Fachbetrieb. Ist ja keine Schande, man kann ja nach Einbau und Abnahme einer Sitz-Liege- bank wieder selber weiter machen.

    Damit stehen wir vor der Frage wie das Fahrzeug zugelassen werden soll. LKW od. PKW od. WOMO ? Jedes hat seine Vor und Nachteile, jedes hat bestimmte gesetzliche Anforderungen. So habe ich gehört, das zB. og. Sitzschlafbänke ausm Zubehör teilweise nicht mehr inPKW verbaut werden dürfen. Wohnmobile müssen bestimmte Punkte erfüllen, zB Stehhöhe von xxx cm, Schlafgelegenheit, Kocher, ...
    Steuer und Versicherung sind dann auch noch ein Argument.

    Also: wie immer kommt es darauf an, was man mit dem Wagen vor hat. Dann natürlich auf die finanziellen Mittel, die handwerklichen Fähigkeiten, einen Bauplatz usw. Gut geplant ist halb gebaut sagt ein Sprichwort.

    Und zum Schluß: Gesetz hin oder her - die eigene und die Sicherheit seiner Mitmensche sollte schon Antrieb für eine ordentliche Ausführung sein, und das nicht nur im normalen Gebrauch sondern auch im Falle eines Unfalles.

    Grüße aus dem Vogtland

  • Moin!

    Zitat von Uwe adsV

    Gesetz hin oder her - die eigene und die Sicherheit seiner Mitmensche sollte schon Antrieb für eine ordentliche Ausführung sein, und das nicht nur im normalen Gebrauch sondern auch im Falle eines Unfalles.

    Das sollte sowieso immer oberste Priorität sein, niemanden zu gefährden.

    Zitat von Uwe adsV

    Hast Du einen Transporter und stellst Dir da hinten ein paar Schränke usw. rein, dann ist das im Prinzip Ladung. Hast Du in Deinem Gepäck noch ne Gasflasche und n' Kocher zum rausnehmen (zB auch als komplettes Küchenmodul), ist das wohl auch noch Ladung. Ist das ganze fest verbaut gelten strenge Regeln, es muss TÜV und eingetragen werden.
    Bei Erweiterung um Heizung, Kühli sowieso.


    Heisst das, dass ein fest verschraubter Schrank im Bully keine Ladung mehr ist und abgenommen werden muss?
    Jetzt frag ich mal aus konkretem Interesse, denn mein Ex-Schwiegervater hat mehrere Schränke in einem T4 verbaut, die nach seiner Aussage nicht abgenommen werden mussten.

    Viele Grüße
    Kalle

  • Zitat von Uwe adsV

    ...Wohnmobile müssen bestimmte Punkte erfüllen, zB Stehhöhe von xxx cm, Schlafgelegenheit, Kocher, ...
    Steuer und Versicherung sind dann auch noch ein Argument..

    Es ist immer entscheidend, was ich mit dem Umbau erreichen will. Wenn ich nur hinten im Fahrzeug pennen und frühstücken will, interessiert sich denke ich niemand dafür, ob du den Umbau als LKW weiterlaufen läßt, oder zum WOMO ummeldest. Auch die vielzitierte Stehhöhe ist zunächst mal uninteressant. Du bekommst ein Wohnmobil, das alle anderen nötigen Kriterien aufweist, problemlos von Tüv zum Wohnmobil umgeschrieben. Allerdings besteht das Finanzamt auf die 170 cm Stehhöhe an Kocher und Spüle, um das Ganze steuerrechtlich anzuerkennen. Die Versicherungen sind da nicht so zickig!

    Zitat von pittiplatsch

    ...Jetzt frag ich mal aus konkretem Interesse, denn mein Ex-Schwiegervater hat mehrere Schränke in einem T4 verbaut, die nach seiner Aussage nicht abgenommen werden mussten.

    Viele Grüße
    Kalle

    Hallo Kalle,
    wenn die Diskussion mit dem Ex-Schwiegervater der Hintergrund für diesen Thread ist, dann hättste das auch einfacher haben können. Einfach direkt mal fragen :wink:
    Ich denke, solange Du die Fahrzeugart nicht ändern willst, und nichts sicherheitsrelevantes wie Gasanlage oder zusätzliche Sitzplätze einbaust, muss da nichts eingetragen werden. Meines Wissens müssen die Regale und Werkzeugschränke in Handwerkerfahrzeugen ja auch nicht eingetragen werden.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Kalle,

    in vielen Multivan werden Schränke verbaut um mehr Stauraum zu haben oder eben dafür das nicht alles rum fliegt.
    Mit der Schlafbank ist der Multivan noch lange kein Wohnmobil aber durch die Schränke könnte man ein Wohnmobil daraus machen ( ein Kocher sollte halt auch verbaut sein ). Trägt man den Multivan um als Wohnmobil werden die Schränke im Schein vermerkt. Nimmt man aber den gleichen Multivan und läßt ihn als PKW eingetragen stört sich kein TÜV an den verbauten Schränken.

    Gruß Christopher

    PS. der Multivan war nur als Beispiel da er bereits im Serienzustand Schlafbank und Tisch verbaut hat.

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Moin!
    @ Herby: Nein, das ist nicht der Hintergrund für den ganzen Thread. :wink:
    Ist mir nur so noch dazu eingefallen, wo ich hier grade mit Fachmännern schreibe :)

    @Christopher und die anderen: ist der steuerliche Vorteil einer Womo-Umschreibung signifikant? Und muss ich das Fahrzeug auf Womo umschreiben lassen, wenn ich Kocher und Nasszelle drin habe (hatte da sowas mal irgendwo gelesen)?
    Viele Grüße

  • Zitat von pittiplatsch

    ...ist der steuerliche Vorteil einer Womo-Umschreibung signifikant? Und muss ich das Fahrzeug auf Womo umschreiben lassen, wenn ich Kocher und Nasszelle drin habe (hatte da sowas mal irgendwo gelesen)?

    Hallo Kalle,
    die steuerliche vorteile können schon signifikant sein, da Womos ganz anders besteuert werden. PKWs werden nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert, während Womos nach Schadstoffklasse und Gewicht besteuert werden. Das rechnet sich bei größeren Motoren mit Sicherheit. Den zweiten Teil der Frage habe ich mir so noch gar nicht gestellt, da es für mich immer als Womo günstiger war.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallöchen, Steuer ist nur dann interessant, wenn ein leichtes Auto eine LKW-Zulassung behalten kann, dann ist die billiger.
    Womo ist vor allem in der Versicherung erheblich preiswerter als z.B. der PKW oder der LKW, denn die Prämie berechnet sich nach dem Wert. Wenn Du also einen ollen Transit für 8.000 € gekauft hast und ausgeschlachtete Teile aus einem Wohnwagenwrack zum Ausbau verwendest, kommst Du im Moment der Neuzulassung als Womo auf einen Wert von sagen wir mal 12.000 € und dann ist die Versicherung Haftpflicht und Vollkasko in Vergelcih zum PKW spottbillig.
    Drum empfehle ich z-B. Wohnwagenfahrern mit einem T 5 als Zugpferd, den VW mit Minimalaufwand, so dass der TÜV gerade mal so zustimmen kann (Bett, Sitzplatz hinten ohne für die Fahrt zugelassen zu sein, Schrank, Kocher, Waschgelegenheit bzw Spülbecken, Heizung) umzurüsten, allein um Versicherung zu sparen. Das rechnet sich, wenn man das Auto ca 4 Jahre fährt und den Ausbau selbst nicht zu aufwändig gemacht hat. Diese Version hat auch den Charme, dass man das Auto als Kinderschlafzimmer verwenden und den Wowa etwas kleiner kaufen kann, der geht auch dann noch, wenn die Kids nicht mehr mitfahren....soll ja vorkommen.... :roll: .
    Außerdem kann man mit dem Auto zu Parties fahren, etwas trinken und den Allohol vor der Tür der Gastgeber ausschlafen.

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    ...Womo ist vor allem in der Versicherung erheblich preiswerter als z.B. der PKW oder der LKW, denn die Prämie berechnet sich nach dem Wert...

    Lieber Thomas,
    zur Erläuterung für Neulinge sei ergänzt, dass die Haftpflicht in der Regel pauschal erhoben wird und die Vollkasko nach Fahrzeugwert. Wobei die Versicherungen in der Regel vom Neuwert des Fahrzeuges ausgehen. Bei der HUK war früher eine Versicherung nach Zeitwert möglich, aber die ist vom Preis her nicht für Womos zu empfehlen. Ob es heute noch Versicherungen gibt, die sowas machen weiß ich leider nicht.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Wenn Du einen ollen Basiswagen ausbaust und den zum ersten Mal als Womo zuläßt, ist der Zeitwert des Basisfahrzeugs plus dem Wert des Ausbaus der Neuwert..... daher ...... :idea:

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    Wenn Du einen ollen Basiswagen ausbaust und den zum ersten Mal als Womo zuläßt, ist der Zeitwert des Basisfahrzeugs plus dem Wert des Ausbaus der Neuwert..... daher ...... :idea:

    Interessanter Ansatz! :shock:
    Wenn die Versicherung dem folgt...Super! Muss man erst draufkommen! 8):lol:8)
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von holger4x4

    .. und im Schadensfall bekommst du weniger Geld zurück! Ob das so die tolle Lösung ist :?:

    Irgendwas ist immer! :wink::?:lol:
    No risk, no fun! 8)
    Gruß
    Herby

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  • Zitat von hongkong joe

    Solltest Du eine Standheizung (Diesel) einbauen, muss die auch eingetragen werden.

    stimmt das ?
    mit Auslieferung des Gerätes wird eine ABE erteilt , sofern Du das Gerät nicht veränderst -war es das.
    Gleiches Procedere wie bei Anhängerkupplungen - werden auch nicht mehr eingetragen.

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • Zitat von urologe

    stimmt das ?
    mit Auslieferung des Gerätes wird eine ABE erteilt , sofern Du das Gerät nicht veränderst -war es das.
    Gleiches Procedere wie bei Anhängerkupplungen - werden auch nicht mehr eingetragen.

    Hallo Ralf,
    Du könntest Recht haben. Wenn ich mich recht erinnere, waren früher die Gasgeräte ins Fahrzeug eingetragen, jetzt muss ich beim Tüv nur noch eine gültige Gasprüfung vorlegen. Da scheint sich tatsächlich was geändert zu haben.
    Gruß
    Herby

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