• Moin,

    mein Bulli hat Schränke drin und ist steuerlich, TÜV-mässig und versicherungstechnisch ein Wohnmobil.

    Nur die Schränke sind nirgendwo eingetragen.....

    Auch der Gaskocher und -kühlschrank ist nicht eingetragen. Dafür gibt es ein separates Prüfbuch. Wobei es die neue TÜV Plakette aber auch nicht ohne eine entsprechende Gasprüfung gibt.

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Zitat von holger4x4

    .. und im Schadensfall bekommst du weniger Geld zurück! Ob das so die tolle Lösung ist :?:

    Du hast, mein lieber Holger, einen ollen Schrotthaufen versichert und für den bekommst Du auch das passende Geld. Wenn Du im Schadensfall statt dessen einen nagelneuen Rolls Royce von der Versicherung haben willst, dann scheint Dein Anspruchsdenken etwas verschoben und überprüfungsbedürftig zu sein :wink: :roll:
    Wenn Du einen Schaden hast, musst Du seine Höhe halt belegen. Wenn Du beim Wert vorher getürkt, dh zu niedrig angegeben, hast und der Versicherer kommt dahinter, dann wirst du Dir gefallen lassen müssen, dass der im besten Falle eine Verhältnismäßigkeitslösung anbietet (also der Wert war 50.000, Du hast uns aber nur 25.000 angegeben, daher kriegst Du für den geklauten Fernseher, der grade für 1000 reingekommen ist, auch nur 500) oder er tritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück und Du kriegst garnix.

  • .. das meine ich ja,wenn du die Versicherung bescheiß, bekommst du spätestens im Schadensfall die Quittung.
    Also muss auch für einen effektiven Schutz der reale Wert versichert werden.
    Oder sehe ich da was falsch?

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    ... Also muss auch für einen effektiven Schutz der reale Wert versichert werden.
    Oder sehe ich da was falsch?

    Jein, lieber Holger!
    Wir Selbstausbauer sind da irgendwie eine Grauzone. Aber nimm eine Kiste von der Stange, 10 Jahre alt. Die ist nur noch den Bruchteil des Kaufpreises wert. Aber genau der Kaufpreis wird in der Regel, wenn Du keinen Versicherer findest, der zum Zeitwert versichert, als Grundlage für die Prämie genommen. Da kommen schnell unverhältnismäßig hohe Prämien zustande, die mit dem realen Wert nichts zu tun haben. Prämie zahle ich für den Neuwert, im Schadensfall bekomme ich aber nur den Zeitwert ersetzt. (Wie halt beim PKW) Da ist das ein Schlupfloch, was der Thomas aufgezeigt hat, das Prämie und Fahrzeugwert in Relation setzt.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • ... ich bin ja kein Versicherungsonkel, irgendwie verstehe ich es immer noch nicht:

    Wenn ich ein Womo, sagen wir mit einem Minimalausbau für 500€ vorführe und versichere, hinterher dann den super Ausbau für 10k€ mache, wie bekome ich den Wert dann bei einem Diebstahl ersetzt?
    Der Versicherer sagt doch dann, du hast 500€ bei mir versichert, das ist x-Tage/Jahre her, also erstatte ich dir 437€. Von deinen real reingesteckten 10k€ siehst du doch dann nichts wieder!?

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    ... Wenn ich ein Womo, sagen wir mit einem Minimalausbau für 500€ vorführe und versichere, hinterher dann den super Ausbau für 10k€ mache, wie bekome ich den Wert dann bei einem Diebstahl ersetzt?
    Der Versicherer sagt doch dann, du hast 500€ bei mir versichert, das ist x-Tage/Jahre her, also erstatte ich dir 437€. Von deinen real reingesteckten 10k€ siehst du doch dann nichts wieder!?

    Hallo Holger,
    Ich denke, Du hast das Ganze wohl kapiert. Versichert sind in Deinem Beispiel Ausbauten im Wert von 500€. Wenn Du dann aufrüstest, müsstest Du auch Deine Versicherung aufrüsten, um kompletten Schutz zu haben. Der Regelfall ist doch, dass Fahrzeuge an Wert verlieren und nicht zunehmen.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Moin!
    Interessante Diskussion, die sich da entsponnen hat.

    Das heisst aber, wenn ich das richtig verstehe, dass es sehr wohl sinnvoll ist bei einer alten Basis und einem Selbstausbau den Neuwert durch Zeitwert und Ausbauwert zu berechnen. Ansonsten würde ich ja den Neuwert versichern, was wohl höher wäre, oder?
    Viele Grüße

  • Zitat von mowagman

    Moin,

    Auch der Gaskocher und -kühlschrank ist nicht eingetragen. Dafür gibt es ein separates Prüfbuch. Wobei es die neue TÜV Plakette aber auch nicht ohne eine entsprechende Gasprüfung gibt.

    Hallo zusammen,

    dann bist Du aber an einen recht nachlässigen Prüfer geraten. Beim Einbau von Gasgerätengibt es nur noch den TÜV zu erhalten, wenn ein Prüfbuch vorgelegt wird, dass entsprechend ausgefüllt ist und eine gültige Gasprüfung beinhaltet. Bei Prüfern, die es genau nehmen, erfogt dann auch noch der Eintarg in den Prüfbericht "gültige Gasprüfung bis XX.XX.XXXX".

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo,

    habe gerade mal in meinem Fahrzeugschein nachgesehen und keine Eintragung zu der Standheizung gefunden. Allerdings ist die Dieselstandheizung auch schon Werkseitig verbaut worden.

    Mein Campingausbau ist allerdings in groben Zügen beschrieben.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von holger4x4

    Wenn ich ein Womo, sagen wir mit einem Minimalausbau für 500€ vorführe und versichere, hinterher dann den super Ausbau für 10k€ mache, wie bekome ich den Wert dann bei einem Diebstahl ersetzt?


    Wo ist das Problem, Holger? Die Antwort ist garnicht, denn Du hast den erhöhten Wert ja auch nicht versichert bzw. die Prämie dafür nicht bezahlt. Also Werterhöhung anzeigen und die dafür vorgesehene Prämie bezahlen, dann stimmts wieder.....

    Aber das Beispiel hat mit der Praxis nicht viel zu tun, da stimmen die Zahlenverhältnisse nicht so gut. Was passiert, ist dass man z.B. eine Standheizung nachträglich einbaut oder die TV/Radioanlage aufrüstet. Ob das in der Schadenregulierung relevant sein wird, kommt auf die Wertverhältnisse und das Alter an, denn eine Auseinandersetzung über die Entschädigungshöhe gibt es ja auf jeden Fall, wegen Zeitwert und so, da sind die Versicherer mit den Abschlägen eh ziemlich flott bei der Hand. Das kannst Du teilweise schon in den AVB, den Bedingeuneg nachlesen, in manchen gibt es da Tabellen.
    Auf der anderen Seite muss man ja auch sehen, was die Autos in den ersten Jahren an Handelswert verlieren, das sieht man, wenn man einen 5 Jahre alten Clou verkaufen will und sich wundert, dass man da schon je nach Modell 6-stellig verliert. Wenn man gebraucht kauft,profitiert man davon auch.
    Interessant für die Regulierung wird es vor allem im Totalschaden, denn dann kommt man am ehesten in der Schadenabteilung auf Diskrepanzen zwischen Wertansatz und tatsächlichem Wert bei der Prämienbemessung, wenn man getürkt hat, um Prämie zu sparen. Bei einem Teiilschaden, wie dem Einbruchdiebstahl mit Entwendung des neuen TV-Apparates aus dem Auto wird man erst dann aufmerksam, wenn in eine angeblich nur 10.000 € teuren Kiste ein Fernseher von 2000 € gestanden haben soll....hihi

  • Thomas, ich hab kein Problem, hoffe ich, da ich den realen Wert meiner Kabine der Versicherung angegeben habe, allerdings ohne die Muskelhypothek für den Ausbau. Die würde ich aber auch nochmal investieren.
    Ich wollte nur das Thema plastisch darstellen. Natürlich sind die Diskrepanzen normalerweise nicht so groß.

    Gruß, Holger

  • Alles klar, Holger, ich wollts auch nur noch mal darstellen..... ein bisschen oberflächlich zwar, denn da könnte und hat man schon Bücher drüber geschrieben........
    Doch grau ist alle Theorie, spannends wird es, wenns ums echte Geld geht.....hihihi

  • Hmmm,

    was muss beim Womo eingetragen sein ?

    Also eigentlich wird der äußere Womo-Aufbau abgenommen (entfällt bei Kastenausbauten).

    Dann wird die innere Womo-Einrichtung abgenommen, grob gesagt darf hier für die Insassen durch die Bauart keine Gefährdung entstehen (scharfe Kanten, rutschige Stellen pp.) Es muss eine Tür und ein Fluchtfenster da sein.

    Fenster (Stichwort Wellenlinie), Sitze (ABE, Einbaugutachten, Zugfestigkeitsgutachten) werden seperat betrachtet.

    Die Heizung, egal womit betrieben wird einzeln eingetragen, weil da steht irgendwo in der STVZO "Zusatzheizungen in Kraftfahrzeugen müssen eingetragen sein".

    Gasanlage muss in Kraftfahrzeugen abgenommen sein (gelbes Heft, sonst kein TüV).


    Theoretisch muss dann noch alles und jedes mit Strom eine EU-Konformitäts-Erklärung haben, damit die EMV gewährleistet ist und z.B. nicht die Airbags zünden, weil der Kühlschrank angeht.

    Selbstredend muss die Elektroanlage der VDE100 (oder so) entsprechen und durch einen zugelassenen, konsezzionierten Elektromeister eingebaut sein.


    Dann wird das ganze einem KFZ-Gutachter vorgeführt, der den Wert der Gesamt - Konstruktion ermittelt, dieser Wert wird dann versichert, danach die Prämie berechnet.


    So, und nun kommen wir zu den Ausnahmen, zu den anderen Erfahrungen usw. pp.


    Und dann --- das Ganze wird ja überhaupt nicht dokumentiert. Nach dem TüV reiße ich dann erst mal alles raus und baue es vollkommen anders ein?
    Meine zwei Sitze im Aufbau sind ja vollkommen ordnungsgemäß eingetragen, so mit Gurten, Kopfstützen,Gutachten und allem PiPaPo.

    Die werden erstmal durch meinen Lieblingssessel und einen Kinderhochstuhl ersetzt - eingetragen ist schließlich eingetragen.


    To be (beliebig) continued.


    Am Moped darf man nichts, am Womo dann auf einmal (fast) alles.


    Aber im Schadensfall will ich nicht wissen, wie Versicherung, Staatsanwalt und Co rumzicken wenn was am Gas - Strom - Ein- Aufbau
    nicht so ist wie es dann dem UNFALL- BRAND- SONSTWAS- SACHVERSTÄNDIGEN vorschwebt.


    --Dieter--


    Edit:

    Zur Wertermittlung: Meine Versicherung war zufrieden mit Kopien aller Rechnungen, Quittungen für Fahrzeug, Aufbau, Ausbau und die eingebauten Teile, zusätzlich noch Bilder rundum Außen und Innen.


    Wäre das "nicht in sich stimmig" gewesen wäre tatsächlich ein Wertgutachten fällig gewesen.

    --Dieter--

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