Sprinter 209 CDI - mit EG Kontrollgerät

  • Hallo,
    ich möchte wir nächsten Monat einen Sprinter 209 CDI kaufen und als Wohnmobil umbauen. Da ich eine Anhängerkupplung brauche hat das Fahrzeug eine EG Kontrollgerät. Jetzt stellt sich nur die Frage ob ich das Kontrollgerät ausbauen darf oder einfach keine Karte einlege. Laut aussage von Mercedes haben alle Fahrzeuge mit AHK ein Gerät eingebaut.

    Ein Wohnmobil braucht doch gar kein Fahrteinschreiben.

    Wie ist eure Meinung dazu ?

    Timo

  • Zitat von Gradert


    Ein Wohnmobil braucht doch gar kein Fahrteinschreiben.

    Wie ist eure Meinung dazu ?

    Timo

    Hallo Timo,
    zunächst mal herzlich willkommen bei den Verrückten!

    Guckst Du hier:
    http://www.stuttgart.ihk24.de/servicemarken/…enschreiber.jsp
    oder bei Tante Google unter "Fahrtenschreiberpflicht". Da gibt's Hinweise bis zum Abwinken!
    Die einfachsten Ideen sind manchmal völlig aus der Welt.
    Geht mir aber auch oft so! :wink:
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • OK, also muss ich das EG Kontrollgerät einfach eingebaut lassen und nur eine Scheibe / Karte einlegen wenn ich mit Anhänger fahre. Wir fahren im Sommer mit einen Verkaufsanhäger zu Veranstalltungen. Das zählt dann ja als Gewerbe daher müsste ich ja auch die Karte einlegen.

    Mir geht es nur darum das ich auch am Sonntag fahren darf. Das Zugfahrzeug ist ja ein Sonder KFZ / Wonmobil. <-- 3,5t

  • Zitat von Gradert

    ...Mir geht es nur darum das ich auch am Sonntag fahren darf. Das Zugfahrzeug ist ja ein Sonder KFZ / Wonmobil. <-- 3,5t


    Ich sag nur: Tante Google...
    ...suchen macht schlau 8):wink::lol:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Gradert

    Tja da gibt es verschiedene Aussagen !

    Hallo Timo,
    eine gewisse Sicherheit könnte da eine höfliche Anfrage bei unserer Grünen Trachtengruppe sein. Die sind es doch, die im Zweifelsfall Dein Gespann aus dem Verkehr ziehen.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo,

    da Du mit dem Wohnmobil als Zugfahrzeug nicht dem Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unterliegst würde ich die Fahrt immer als Privat ausgeben und auch keine Scheibe einlegen.
    Ich würde das Kontrollgerät sowieso versuchen los zu werden. Oder benutzt Du das Wohnmobil als Geschäftswagen?


    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Nee das Wohnmobil ist Privat. Aber der Anhänger eben Geschäftlich !
    Es spricht ja nichts dageben die Karte einzulegen. Schneller als 100 KM/h kann ich wieso nicht fahren ( Anhänger hat 100er Zulassung ). Über 8 Stunden Fahrzeit komme ich auch nicht.

  • Hallo zusammen,
    bitte hier nicht 2 Dinge durcheinanderbringen !
    Fahrtenschreiberpflicht ( sowie Verpflichtung zur Einhaltung der Lenkzeiten u.s.w.) besteht unter den schon genannten Voraussetzungen für Gespanne bei gewerblicher Nutzung (= wenn man nicht hobbymäßig oder privat einen Anhänger hinter sich herzieht), egal, als was das Zugfahrzeug zugelassen ist, egal, ob es zum Betriebsverögen gehört oder nicht. Wenn der Timo als Gewerbetreibender einen Verkaufswagen hinter sich herzieht, um Märkte zu beschicken, wäre das die o.a. gewerbliche Nutztung und würde die Fahrtenschreiberprflicht auslösen.
    Das Sonntagsfahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW, egal wie schwer, egal wie genutzt. Da Timos Zugfahrzeug kein LKW ist, gibt es für den Anhänger auch kein Sonntagsfahrverbot.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • OK, das wollte ich hören. Dann muss ich nur eine Karte oder Scheibe einlegen wenn ich mit Anhänger fahre. So das die Fahrzeit und Geschwindigkeit ausgezeichnet wird.

  • Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    ...aus diesem Grund heraus habe ich geschrieben das ich in einem Wohnmobil den Fahrtenschreiber bzw. Kontrollgerät entfernen würde.
    Die Betriebserlaubnis erlischt für das Fahrzeug nicht und für den gewerblichen Anhängerbetrieb recht dann wohl auch ein Fahrtenbuch!?

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von holger4x4

    Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    Warum nicht?
    Ein Freund von mir hat mit einem Firmen-Kombi (Passat) Medikamente ausgeliefert. Da war der Fahrtenschreiber unter der Motorhaube. Bei dem Peugeot Boxer, den ich hatte, war das Ding im Beifahrerfußraum!
    Wo ein Wille, da ein Plätzchen für den Fahrtenschreiber
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Naja so schlimm ist es doch nicht eine Karte Einzulegen wenn ich einen Anhänger ziehe. Ausbauen soll nicht so einfach sein da es ja ein Digitales Gerät ist.

  • Zitat von Gradert

    ... Ausbauen soll nicht so einfach sein da es ja ein Digitales Gerät ist.

    Hallo Gradert,

    dahast Du Recht, da das Signal vom Getriebe durch den Fahrtenschreiber geleitet wird und dieser dann den Tacho ansteuert. Ein Ausbau ist aber möglich, eventuell benötigt man aber einen neuen Geber und einen neuen Tacho. Aber lass Dich doch mal von der Sternentruppe beraten, die können im Ersatzteilprogramm direkt nachsehen, ob sich hier die Nummern für den Geber und den Tacho unterscheiden. Sofern es sich um ein neues Fahrzeug mit Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber und das neue Kontrollgerät werden hier gerne schon mal verwechselt) handelt und nicht nur mit einem digitalen Fahrtenschreiber, ist eiin Ausbau nur durch eine Fachwerkstatt möglich, da beide Geräte über ein Bussystem vernetzt sind. Das merkt dann leider das Fehlen des Kontrollgerätes.

    Bei gewerblicher Nutzung von Zügen (also Fahrzeug und Anhänger) über 3,5 t (Summe aus zGG Fahrzeug und Anhänger) reicht ein Fahrtenbuch, sofern das Gewicht unter 7,5 t bleibt.

    Aber ich würde hier eine Scheibe einlegen, wenn ich das Fahrzeug gewerblich nutze und gut ist es. Sollte es sich um das digitale EG-Kontrollgerät neuste Generation handeln, so ist leider noch etwas Software nötig, um die Daten auszulesen und zu archivieren.

    Besten Gruß

    HWK

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