1. Portal
  2. Forum
    1. Forenübersicht
    2. FAQ - Fragen rund ums Forum
  3. Camper
    1. Bautagebücher
    2. Camper Galerie
    3. Wissensbasis
  4. Treffen
    1. Anstehende Treffen
    2. Impressionen vergangener Treffen
  5. Reisen
    1. Reiseziele
    2. Reiseberichte
    3. Urlaubsfotos
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Termine
  • Galerie
  • POIs
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. womobox & Leerkabinen-Forum
  2. Forum
  3. Basisfahrzeug und Aufbau
  4. Fahrzeugtechnik

Sprinter 209 CDI - mit EG Kontrollgerät

  • Gradert
  • 3. Januar 2010 um 10:14
  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 10:14
    • #1

    Hallo,
    ich möchte wir nächsten Monat einen Sprinter 209 CDI kaufen und als Wohnmobil umbauen. Da ich eine Anhängerkupplung brauche hat das Fahrzeug eine EG Kontrollgerät. Jetzt stellt sich nur die Frage ob ich das Kontrollgerät ausbauen darf oder einfach keine Karte einlege. Laut aussage von Mercedes haben alle Fahrzeuge mit AHK ein Gerät eingebaut.

    Ein Wohnmobil braucht doch gar kein Fahrteinschreiben.

    Wie ist eure Meinung dazu ?

    Timo

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 3. Januar 2010 um 10:30
    • #2
    Zitat von Gradert


    Ein Wohnmobil braucht doch gar kein Fahrteinschreiben.

    Wie ist eure Meinung dazu ?

    Timo

    Hallo Timo,
    zunächst mal herzlich willkommen bei den Verrückten!

    Guckst Du hier:
    http://www.stuttgart.ihk24.de/servicemarken/…enschreiber.jsp
    oder bei Tante Google unter "Fahrtenschreiberpflicht". Da gibt's Hinweise bis zum Abwinken!
    Die einfachsten Ideen sind manchmal völlig aus der Welt.
    Geht mir aber auch oft so! :wink:
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 12:46
    • #3

    OK, also muss ich das EG Kontrollgerät einfach eingebaut lassen und nur eine Scheibe / Karte einlegen wenn ich mit Anhänger fahre. Wir fahren im Sommer mit einen Verkaufsanhäger zu Veranstalltungen. Das zählt dann ja als Gewerbe daher müsste ich ja auch die Karte einlegen.

    Mir geht es nur darum das ich auch am Sonntag fahren darf. Das Zugfahrzeug ist ja ein Sonder KFZ / Wonmobil. <-- 3,5t

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 3. Januar 2010 um 13:30
    • #4
    Zitat von Gradert

    ...Mir geht es nur darum das ich auch am Sonntag fahren darf. Das Zugfahrzeug ist ja ein Sonder KFZ / Wonmobil. <-- 3,5t


    Ich sag nur: Tante Google...
    ...suchen macht schlau 8):wink::lol:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 13:43
    • #5

    Tja da gibt es verschiedene Aussagen !

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 3. Januar 2010 um 13:51
    • #6
    Zitat von Gradert

    Tja da gibt es verschiedene Aussagen !

    Hallo Timo,
    eine gewisse Sicherheit könnte da eine höfliche Anfrage bei unserer Grünen Trachtengruppe sein. Die sind es doch, die im Zweifelsfall Dein Gespann aus dem Verkehr ziehen.
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 3. Januar 2010 um 14:23
    • #7

    Hallo,

    da Du mit dem Wohnmobil als Zugfahrzeug nicht dem Sonntagsfahrverbot mit Anhänger unterliegst würde ich die Fahrt immer als Privat ausgeben und auch keine Scheibe einlegen.
    Ich würde das Kontrollgerät sowieso versuchen los zu werden. Oder benutzt Du das Wohnmobil als Geschäftswagen?


    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 14:50
    • #8

    Nee das Wohnmobil ist Privat. Aber der Anhänger eben Geschäftlich !
    Es spricht ja nichts dageben die Karte einzulegen. Schneller als 100 KM/h kann ich wieso nicht fahren ( Anhänger hat 100er Zulassung ). Über 8 Stunden Fahrzeit komme ich auch nicht.

  • LutzT
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    223
    Wohnort
    Hiddenhausen
    • 3. Januar 2010 um 15:08
    • #9

    Hallo zusammen,
    bitte hier nicht 2 Dinge durcheinanderbringen !
    Fahrtenschreiberpflicht ( sowie Verpflichtung zur Einhaltung der Lenkzeiten u.s.w.) besteht unter den schon genannten Voraussetzungen für Gespanne bei gewerblicher Nutzung (= wenn man nicht hobbymäßig oder privat einen Anhänger hinter sich herzieht), egal, als was das Zugfahrzeug zugelassen ist, egal, ob es zum Betriebsverögen gehört oder nicht. Wenn der Timo als Gewerbetreibender einen Verkaufswagen hinter sich herzieht, um Märkte zu beschicken, wäre das die o.a. gewerbliche Nutztung und würde die Fahrtenschreiberprflicht auslösen.
    Das Sonntagsfahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW, egal wie schwer, egal wie genutzt. Da Timos Zugfahrzeug kein LKW ist, gibt es für den Anhänger auch kein Sonntagsfahrverbot.
    Gruß
    Lutz

    unterwegs in einem Opel Movano aus 2005, Ausbau fertig in 2007, soweit das überhaupt möglich ist

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 15:58
    • #10

    OK, das wollte ich hören. Dann muss ich nur eine Karte oder Scheibe einlegen wenn ich mit Anhänger fahre. So das die Fahrzeit und Geschwindigkeit ausgezeichnet wird.

  • Online
    holger4x4
    womobox-Guru
    Beiträge
    7.246
    Wohnort
    Bergisches Land
    • 3. Januar 2010 um 16:01
    • #11

    Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    Gruß, Holger

  • VWBusman
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.856
    Wohnort
    Nord-Schwarzwald
    • 3. Januar 2010 um 16:17
    • #12
    Zitat von holger4x4

    Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    ...aus diesem Grund heraus habe ich geschrieben das ich in einem Wohnmobil den Fahrtenschreiber bzw. Kontrollgerät entfernen würde.
    Die Betriebserlaubnis erlischt für das Fahrzeug nicht und für den gewerblichen Anhängerbetrieb recht dann wohl auch ein Fahrtenbuch!?

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer - steht zum Verkauf

  • Balu
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.501
    Wohnort
    Unterfranken
    • 3. Januar 2010 um 16:22
    • #13
    Zitat von holger4x4

    Ach wie, wenn man jetzt mit dem PKW einen Verkaufswagen rumfährt, braucht man auch einen Fahrtenschreiber? Das geht doch technisch garnicht???

    Warum nicht?
    Ein Freund von mir hat mit einem Firmen-Kombi (Passat) Medikamente ausgeliefert. Da war der Fahrtenschreiber unter der Motorhaube. Bei dem Peugeot Boxer, den ich hatte, war das Ding im Beifahrerfußraum!
    Wo ein Wille, da ein Plätzchen für den Fahrtenschreiber
    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 3. Januar 2010 um 16:58
    • #14

    Naja so schlimm ist es doch nicht eine Karte Einzulegen wenn ich einen Anhänger ziehe. Ausbauen soll nicht so einfach sein da es ja ein Digitales Gerät ist.

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 3. Januar 2010 um 18:30
    • #15
    Zitat von Gradert

    ... Ausbauen soll nicht so einfach sein da es ja ein Digitales Gerät ist.

    Hallo Gradert,

    dahast Du Recht, da das Signal vom Getriebe durch den Fahrtenschreiber geleitet wird und dieser dann den Tacho ansteuert. Ein Ausbau ist aber möglich, eventuell benötigt man aber einen neuen Geber und einen neuen Tacho. Aber lass Dich doch mal von der Sternentruppe beraten, die können im Ersatzteilprogramm direkt nachsehen, ob sich hier die Nummern für den Geber und den Tacho unterscheiden. Sofern es sich um ein neues Fahrzeug mit Kontrollgerät (digitaler Fahrtenschreiber und das neue Kontrollgerät werden hier gerne schon mal verwechselt) handelt und nicht nur mit einem digitalen Fahrtenschreiber, ist eiin Ausbau nur durch eine Fachwerkstatt möglich, da beide Geräte über ein Bussystem vernetzt sind. Das merkt dann leider das Fehlen des Kontrollgerätes.

    Bei gewerblicher Nutzung von Zügen (also Fahrzeug und Anhänger) über 3,5 t (Summe aus zGG Fahrzeug und Anhänger) reicht ein Fahrtenbuch, sofern das Gewicht unter 7,5 t bleibt.

    Aber ich würde hier eine Scheibe einlegen, wenn ich das Fahrzeug gewerblich nutze und gut ist es. Sollte es sich um das digitale EG-Kontrollgerät neuste Generation handeln, so ist leider noch etwas Software nötig, um die Daten auszulesen und zu archivieren.

    Besten Gruß

    HWK

  • Gradert
    Frisch-dabei
    Beiträge
    8
    • 4. Januar 2010 um 13:07
    • #16

    Genau so werde ich das jetzt auch machen.

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Spenden-Ziel

Jährlich (2025)

96,5 %

96,5% (531,00 von 550 EUR)

Jetzt spenden

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Nutzungsbedingungen
  2. Datenschutzerklärung
  3. Impressum
Gefällt es dir hier? Dann bitte jetzt :)
Community-Software: WoltLab Suite™