Hallo..
Da bei mir langsam die inneren Werte wichtig werden, wollte ich mich Gasvorschriftsmäßig mal auf den neuesten Stand bringen.
Ich habe also gesucht, ob es zulässig ist einen Gaskasten mit Tür (nur) in den Inneraum zu haben, da es bei mir den Bau EXTREM vereinfachen würde. Dabei bin ich auf Krabbes "Wichtig-Gas"-Thread gestossen.
Vielen Dank an Krabbe für das Zusammenstellen; nun bin ich schlauer und weiß: Tür nach innen geht, so sie denn wirklich Gasdicht ist. Nun aber das eigentliche Problem:
Ich bin auf den Absatz mit dem Herd gestoßen. Ich habe einen Gasherd ohne extra Abgasführung (hab ich auch noch nicht gesehen; immer nur ohne) den ich kaum gebraucht von jemandes Boot erwarb. Das Teil ist ansich super, aber nun schreibt Krabbe etwas von der quasi "Nicht erfüllbaren" DIN EN 721.
Ich habe kurz im Internet gesucht, aber scheinbar kostet das einsehen dieser DIN bares Geld.
Kennt jemand einen Ort wo man das nachlesen kann? Oder, so erlaubt, den Text an mich schicken?
Was ist in Gasexperten-Augen kurz formuliert die Schwierigkeit daran?
Ich wäre für eine Auskunft sehr dankbar. Ich habe diese Fragen auch schon Krabbe per PN geschickt, leider hat er nicht geantwortet.
Grüße,
Transporter
P.S.: Noch eine kurze aber wichtige Frage:
Bisher war mein (ein anderer Herd) zwar fest verbaut, aber nur mit einem Schlauch im Stand angeschlossen.
Die Planung geht nun zu einer Gasanlage.
Nun eine evtl. blöde Frage: Darf man am Eingang des Herdes eine (für sowas zugelassenen) "Umschalter" montieren, so dass man sein Gas entweder aus der Gasanlage an Bord ODER aus einer alternativen Quelle (evtl. ausländischen bzw. nicht für die dt. Anschlüsse ausgelegten Gasflasche) entnehmen kann?