Zusätzlicher Sitz im Wohnraum VWT4

  • Hallo, ich spiele mit dem Gedanken einen zusätzlichen Sitz in den Wohnraum einzubauen. Unser Carthago Malibu 28 ist mit der Zulassung für 4 Personen oftmals etwas zu klein.

    Reimo bietet z.B. einen Einzelsitz mit Dreipunktgurt an der mit Pilzkopfschrauben befestigt wird.

    Hat jemand schonmal nachgerüstet? Besitzt der Bus schon entsprechende Befestigungspunkte? Funtioniert das mit der Bodenplatte/Isolierung?

    Wie sieht das mit der Zulassung aus?

    Wer hat evtl. bessere Lösung?

    Gruß,
    Jürgen

  • Hallo,

    hier würde ich mich direkt an Reimo wenden, da einen Teil der Fragen auch der TÜV-Prüfer auf Lager hat, wenn es um die Eintragung geht. Und der will dann auch die entsprechenden Papiere (Mustergutachten, Prüfberichte, ggf. Freigaben vom Fahrzeughersteller etc) haben. Einen Rat kann man sich hier vor dem Einabu / Kauf des Sitzes beim TÜV holen, um späteren Ärger zu vermeiden.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo
    Die Sitze von Reimo sind geprüft und auch zugelassen.
    Die Pilzkopfschrauben sind allerdings nur für den original Gummiboden oder Teppichboden. Für eine Montage auf einen Isolierten Holzboden sind die Gewinde zu kurz und auch nicht zugelassen da der Boden als elastisches Material angesehen wird, die Schrauben müssen kraftschlüssig Metall auf Metall geschraubt werden, eine Stahlbuchse wäre zugelassen, wenn das Gewinde lang genug wäre.

  • Leider nicht, das sind Spezialschrauben und wegen der Sicherheit müssen sie es auch sein, gibt es nur bei VW in zwei Längen, die längste davon 34 mm.
    Reimo bietet auch nur VW Schrauben an.

  • In den alten Carthago-Prospekten wurde ein Zusatzsitz angeboten, Befestigung ist unklar -
    im California ist einfacher, wg. der vorhandenen Bodenschienen -

    m.E. müsste es möglich sein, am Beifahrersitz eine Sitzkonsole mit Adatpter für für den B2B-Sitz aus dem Multivan zu verwenden, und an dieser den passenden Sitz ebenfalls aus dem MV zu verwenden. Die B2B-Sitze aus dem MV werden recht häufig bei ebay angeboten. Gurtschloss ist am Sitz - und da es gegen die Fahrtrichtung ist, könnte ein Beckengurt ausreichend sein. TÜV Probleme sollte es eigentlich keine gegen, da es sich ja um Serienteile für den T4 handelt.

    Gruss CC??

  • Zitat von CC?? (GAST)

    ..im California ist einfacher, wg. der vorhandenen Bodenschienen -
    Gruss CC??

    Na das halt ich aber für ein Gerücht. Ich bin sehr gespannt auf das "Einfache". Ich habe einen California und ich brauche einen Sitz.

    Wenn's ein Klacks ist, dann berichte.

    Rapido

  • Doch, doch, es ist einfacher - meistens akzeptiert der TÜV einen B2B Sitz wenn er in beiden (!) Bodenschienen gesichert ist - ein entsprechendes Angebot kannst Du grad finden beim gelben T-4forum.de unter:

    http://ka.parsimony.net/kleinanzeigen46/ dort Nr. 133:

    Zusatzsitz (5ter Sitz für California)
    Back-to-Back OriginalVW Sitz (Wie Fahrersitz)auf Metallplatte zum befestigen in den Bodenschienen. Camperfunktion bleibt voll bestehen.
    Kontakt: Schami [jean-marc.chariatte ++ bei ++ alcan.com] gültig bis: 08.10.2005 VB €
    Eintrags-Nummer: 133

    Bin mit dem Anbieter nicht verwandt und nicht verschwägert, aber ich kenne das Teil - ist übrigens ein Sitz mit Armlehnen.

    Gruss CC??

  • Ne, keine Sorge, das ist keine "Heimwerker" sondern eine "Handwerker"lösung - lass Dir notfalls Fotos schicken - Gruss CC??

  • Hallo,

    zusätzliche Sitze entgegen der Fahrtrichtung trägt bei uns der TÜV probemlos ein.

    Ich hatte z.B. eine Doppelsitzbank nur mit einem Zurrgurt mit der Lehne an der Beifahrersitzlehne festgemacht, da ich nicht Löcher bohren wollte, ohne sicher zu sein auch die Sitzplätze eingetragen zu bekommen.

    Kommentar des TÜV-Manns: "Des machet Se aber scho no richtig fescht..."
    und 2 zusätzliche Sitzplätze entgegen der Fahrtrichtung eingetragen.
    Da sind auch keine Gurte vorgeschrieben.

    Mein Bus ist Bj. 2001, da gelten wohl schon verschärfte Vorschriften, aber die B2B-Lösung scheint noch die einfachste zu sein, Längssitze kriegt man schon nicht mehr so einfach wie früher eingetragen.

    Gruss
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • Aus der Wissensbasis:

    Zitat von Krabbe

    (Für Fz. nach EZ 31.12.91 Für ältere Fahrzeuge gilt: Es müssen Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit vorhanden sein. Ggf. reichen auch eine gepolsterte Abstützung.) Für Sitze quer zur Fahrtrichtung sind geeignete Abstützungen erforderlich. Für Sitzplätze Rückwärts zur Fahrtrichtung Kopfstützen. (In wie weit Sitze Quer oder Rückwärts zur Fahrtrichtung zukünftig noch zugelassen werden entzieht sich meiner Kenntnis. M. W. sollen diese bei selbst(aus)gebauten Wohnmobilen noch bis 31.9.07 zulassungsfähig sein.)

    Wer kennt den genauen Stand der Dinge für seitlich zur Fahrtrichtung angebrachte Sitzplätze? Mein Duc ist Baujahr Anfang 2004 und ich brauch hinten unbedingt Sitzplätze, da ich vorne nur zwei habe. Im alten Ausbau hatte ich hinten nochmal 4 Sitzplätze. Das war eine ganz normale Sitzgruppe mit je einem Beckengurt für jeden Passagier. Ich hab irgendwo aber gelesen, dass das bei Fahrzeugen ab einem bestimmten Baujahr nicht mehr zugelassen werden soll. Gar nicht mehr?

    Natürlich gibt es dort wo ich meine Sitzgruppe habe nicht genügend "vom Hersteller dafür vorgesehene" Befestigungspunkte für die Gurte. Hat jemand aktuelle Erfahrungen? Spricht was dagegen von Tüv zu Tüv zu pilgern, bis einer das nach den klassischen Kriterien anerkennt? Nach denen wären ja nichtmal die Beckengurte nötig gewesen.

    Hat jemand einen Link zu den aktuellen Anforderungen? Sind die Bundesweit einheitlich? Hab auch irgendwie mal was von TÜV-Nord gehört.

    Im Zweifelsfall wäre ich sogar bereit den Ausbau komplett zu ändern und eine L-Sitzgruppe mit 3 Rückwärtsfahrern zu bauen, wenn ich die einfacher eingetragen bekomme.

  • Hallo Mangiari,

    die Sitze entgegen der Fahrtrichtung brauchen inzwischen auch Dreipunktgurte. Bei den Sitzen quer zur Fahrtrichtung lassen es manche TÜV-Prüfer auch ohne Gurte durch. Also bevor Du jetzt anfängst deinen Ausbau zu ändern würd ich Dir vorschlagen mal beim TÜV anzufragen und dann erst entscheiden.
    Habe meinen T4 auch als 5-Sitzer eingetragen bekommen und habe im Wohn/Fahrgastraum keine Gurte. Es darf nur quer zur Fahrtrichtung gesessen werden.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Ja also ich hab ja Beckengurte, und nach den alten Richtlinien war das schon mehr als verlangt. Ich hab nur eben gelesen dass sie das verschärft haben. Wann hast Du denn Deinen angemeldet?

  • Hallo,

    ich habe mir von zwei Tüv-Prüfstellen folgendes bestätigen lassen:

    Individualausbauten von Wohnmobilen, die bis zum 30.12.2007 erstmals zugelassen werden, können noch Sitze für Mitfahrer quer oder gegen die Fahrtrichtung noch ohne Gurte eingetragen bekommen.

    Auf meine Frage, was es für Möglichkeiten gäbe, wenn ich aufgrund von Lieferproblemen beim Fahrzeug- oder Aufbauhersteller den Ausbau nicht rechtzeitig fertig würde, bekam ich augenzwinkernd folgende Antwort:

    Wichtig ist, dass das Fahrzeug vor dem 30.09. erstmals als Womo zugelassen wurde, danach kann man ja immer noch umbauen und die Sitze eintragen lassen.

    Wie es aussieht, ist die erstmalige Zulassung zum Wohnmobil der Knackpunkt.

    Viele Grüße

    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

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