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  4. Fahrzeugtechnik

Kfz aus dem Ausland! Verzollt ist es und dann? TÜV, Zulassun

  • Danny-Mayer
  • 6. April 2005 um 17:24
  • Danny-Mayer
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    188
    • 6. April 2005 um 17:24
    • #1

    Hallo, ich habe heute den Kaufvertag für mein neues Camp Mobil unterzeichnet! Nicht billig und auch nicht meine Traummasse aber was solls !
    Jetzt aber will ich die Kiste ja als SonderKfz Wohnmobil anmelden. Das heißt zuerst den Ausbau machen und dann gleich Vollabname und damit dann zur Zulassungsstelle? Aber ich habe gehört ich muss weil das Fahrzeug nicht aus der EG kommt auch noch einen Antrag beim KBA (Kraftfahrzeugbundesamt?) stellen und das dauert bis zu 2 Monaten! Also wäre es doch praktisch wenn ich zuerst den Antrag stelle, wärend der Bearbeitung den Ausbau mache und dann erst zur Zulassungsstelle gehe?

    Geht das?

    Oder sonst noch Tipps?

    Grüße Danny

    Einmal editiert, zuletzt von Danny-Mayer (6. April 2005 um 23:21)

  • dm
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    366
    Wohnort
    Herne (Ruhrgebiet)
    • 6. April 2005 um 20:31
    • #2

    Fast die antwort wie bei den TüV-Anfragen.

    Frag doch einfach mal bei deiner Zulassungsstelle wie sie es denn gern hätten!
    So würd ich es machen!

  • hwk
    womobox-Guru
    Beiträge
    2.113
    Wohnort
    Wuppertal
    • 8. April 2005 um 10:21
    • #3

    Hallo zusammen,

    bei importierten Fahrzeugen, die noch keinen deutschen KFZ-Brief haben, braucht man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, die einige Wochen auf sich warten lassen kann, die aber auch gegen Sondergebühren innerhalb einer Woche erstellt wird.

    Ich würde hier auch die Zulassungsstelle um Auskunft bitten, damit man dann alle Papierchen zusammenhat (z.B. auch die Zollbescheinigung, beglaubigte Übersetzungen etc.).

    Besten Gruß

    HWK

  • Questman
    womobox-Guru
    Beiträge
    1.125
    • 8. April 2005 um 10:47
    • #4

    Das o.g. Formular vom KBA gibts hier zum Download:

    http://www.kba.de/Stabsstelle/Ze…zr_auskunft.htm

    Ganz wichtig, nach Erteilung / Zusendung des Formulars durch das KBA hat es nur einen Monat Gültigkeit.
    D.h. man muß damit innerhalb eines Monats das Fahrzeug zugelassen haben.

    Gruß Ralf

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