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Transport von weiteren Gasflaschen

  • Schuetze52280
  • 24. November 2024 um 11:14
  • Krabbe
    womobox-Guru
    Beiträge
    3.005
    Wohnort
    Wetteraukreis (Hessen)
    • 30. Dezember 2024 um 23:19
    • #41

    Moin,

    ja, ich war ne Weile nicht hier.


    Nur kurz: Schuetze52280 Du schmeißt hier erst mal zwei Dinge durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

    Auf der einen Seite die Vorschriften für den Aufbau von Flüssiasanlagen in Wohnmobilen (DIN EN 1949, nicht G607. G607 ist ein reiner Prüfgrundsatz).

    Auf der anderen Seite die Vorschriften zum Gefahrguttransport. (ADR, GGVSEB)

    Auch wenn Dein Problem nichts mit den Vorschriften zum Aufbau der DIN EN 1949 zu tun hat, da Du ja eigentlich keinen zweiten Gaskasten (mit darin stehenden, an die Flüssiggasanlage angeschlossenen Gasflaschen) haben willst, zunächst ein Hinweis dazu:

    Zitat von Schuetze52280

    Im Gaskasten … dürfen nur zwei Flaschen aufbewahrt werden.

    Das wird zwar immer wieder gerne behauptet (und war m. W. vor vielen Jahren mal so), steht so aber schon ewig nicht mehr in der DIN EN 1949. Lediglich bei Flaschenkästen, die von innen zugänglich sind, gibt es die Beschränkung auf zwei Flaschen. Flaschenkästen, die nur von außen zugänglich sind, dürften auch 3, 4 oder mehr Flaschen aufnehmen.


    Dein Problem betrifft aber den reinen Transport und hat nichts mit der im Fahrzeug verbauten Flüssiggasanlage zu tun. Es gelten, wie weiter oben schon festgestellt wurde, dieselben Vorschriften, die auch für den Transport in PKW oder in Wohnmobilen ohne eingebaute Gasanlage gelten würden.

    Diese Vorschriften sind auch eigentlich alle kostenfrei einsehbar. Und ja, in Deutschland gilt sehr wohl, dass nicht alles explizit erlaubt sein muss um erlaubt zu sein. Wobei man zivilrechtlich natürlich auch für Dinge zur Rechenschaft gezogen werden kann, die nicht verboten waren.

    Und im Gefahrgutrecht gibt es auch allgemeine Sorgfaltspflichten. Und wenn man diese ernst nimmt, dann sollte man sich natürlich auch fragen, was beim Transport von Gasflaschen im zum Innenraum offenen Stauraum seines Wohnmobils passieren könnte. Und was man tun muss, damit nichts passiert.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 30. Dezember 2024 um 23:47
    • #42

    ADR etwas ausführlicher

    Beförderung gefährlicher Güter durch Privatpersonen

    Gruss Karsten

  • Schuetze52280
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    • 31. Dezember 2024 um 09:15
    • #43

    Hallo Karsten,

    wenn ich dich richtig interpretiere, dann ist mein zweiter Gaskasten erlaubt, richtig und notwendig für den Transport von zwei weiteren Gasflaschen!

    Sollte ich irren, dann bitte einen kleinen Hinweis.

    Ansonsten wünsche ich dir einen guten Start ins neue Jahr, Gesundheit und viel Schaffenskraft, herzlichen Gruß, Uwe :)

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 31. Dezember 2024 um 12:24
    • #44
    Zitat von Schuetze52280

    wenn ich dich richtig interpretiere, dann ist mein zweiter Gaskasten erlaubt, richtig und notwendig für den Transport

    Ich hab zwar nix gesagt was man interpretieren könnte, aber ich lese das so das ein zweiter Gaskasten erlaubt und für mich im Sinne der Ladungssicherung auch richtig wäre, aber notwendig im Sinne von vorgeschrieben für den Transport sehe ICH nicht.

    Gruss Karsten

  • Schuetze52280
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    • 31. Dezember 2024 um 13:36
    • #45

    Hallo Karsten,

    als Laie zwei von drei richtig, ist doch fantastisch! Ich danke dir vielmals für deine Mühe und kann jetzt beruhigt und siegessicher meinen zweiten Gaskasten installieren. Genaugenommen sind es zwei Kästen und auch keine Kästen, sondern zwei Weithalsfässer. Dort stelle ich je eine Flasche rein, steht auf Abstandsleisten, seitlich gibt es eine Ausfütterung, damit die Flasche nicht wackelt, unten ist ein großes Loch, in das ich einen Flansch mit Gewinde 164x6 reinschraube. Das Fass stelle ich dann auf eine Intelmann Rosette Ø 150 mm Bundkragen, welche ich durch ein Drahtgitter absichere, so dass Gas aus dem Fass durch den Flansch im Boden durch die Rosette nach unten draußen entweichen kann. Die Fässer stehen nebeneinander, sind waagerecht und senkrecht durch Spanngurte gesichert. Das ganze natürlich in der Garage.

    Nochmals herzlichen Gruß an Alle, Uwe

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
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    439
    • 31. Dezember 2024 um 15:28
    • #46

    Du hast aber schon gelesen das das MEINE Sicht auf dein Problem war, und keine rechtsverbindliche Auskunft?

    Gruss Karsten

  • nunmachmal
    womobox-Guru
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    • 31. Dezember 2024 um 16:15
    • #47
    Zitat von Karsten61

    Du hast aber schon gelesen das das MEINE Sicht auf dein Problem war, und keine rechtsverbindliche Auskunft?

    Gruss Karsten

    Eine rechtsverbindlich Auskunft gibt es in einem Forum eh nicht. Oder soll man dem Ordnungshüter im Falle einer Kontrolle sagen: Aber die im Forum haben gesagt das geht so?

    Entweder du kannst dem Polizisten sagen wo das steht und genau geregelt ist, oder du bist der Dumme bei dem Spiel. Der Polizist hat seine feste, nicht immer richtige Meinung und will überzeugt werden.

    In einem Forum kannst du nur Leute finden, die es genauso machen würden, oder über dein Vorhaben den Kopf schütteln.


    Gru Nunmachmal, 6 Tage noch

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Anton
    womobox-Guru
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    Am Fuß der Homert
    • 1. Januar 2025 um 09:09
    • #48
    Zitat von nunmachmal

    Aber die im Forum haben gesagt das geht so?

    Hallo

    Blödsinn!

    Das machen doch heute alle, wer denkt denn noch selber?

    Da fragt man Dr. Google, (oder uns) und was da steht stimmt! :saint:


    Viele Neujahrsgrüße

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 1. Januar 2025 um 10:07
    • #49
    Zitat von Anton

    wer denkt denn noch selber?

    Stimmt Anton, und wenn Ungeübte damit anfangen wird es auch nicht besser weil nicht für alle Platz in den Parlamenten ist...

    Gruss Karsten

  • Schuetze52280
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    • 1. Januar 2025 um 13:07
    • #50

    Hallo liebe Freunde,


    ein gesundes neues Jahr 2025! :)

    Allerdings, ich muss mich entschuldigen, mein Beitrag Nr. 43 war an Krabbe gerichtet und nicht an Karsten, da habe ich die Namen verwechselt! Deshalb auch der Beitrag Nr. 45 nicht richtig adressiert. Da Krabbe noch nicht geantwortet hat, ...

    Aber davon abgesehen, niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten! ;)

    Zitat von Krabbe:

    "Und im Gefahrgutrecht gibt es auch allgemeine Sorgfaltspflichten. Und wenn man diese ernst nimmt, dann sollte man sich natürlich auch fragen, was beim Transport von Gasflaschen im zum Innenraum offenen Stauraum seines Wohnmobils passieren könnte. Und was man tun muss, damit nichts passiert."

    Daraus schlussfolgere ich, ohne deshalb Krabbe in die Pflicht zu nehmen, sondern hundertprozentig eigenverantwortlich, dass für den Transport weitere Gasflaschen eine sichere Aufbewahrung analog einem Gaskasten zulässig und vernünftig ist, wenn auch nicht vorgeschrieben.

    Also für mich ist alles in Ordnung, ich habe begriffen, worum es bei Gasflaschen geht und wähle die technischen Möglichkeiten, um auf der sicheren Seite zu sein!

    Herzlichen Gruß, Uwe

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