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Transport brennbarer Flüssigkeiten?

  • Womo-Halle-Malaga.de
  • 28. März 2024 um 19:56
  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    896
    • 28. März 2024 um 19:56
    • #1

    Manchmal hilft Google auch nicht um eine klare Aussage zu finden. Empfehlungen gibt es ja viele im Netz....

    Habe auch keine passende Rubrik gefunden, probiere es einfach mal hier beim Gas.

    Muss im PKW ein 60 Liter Fass Bremsenreiniger und 60 Liter Ethanol transportieren. Gibt es dort irgendwo eine klare Ansage, dass es nicht zulässig ist? Privat, nicht gewerblich.

    Der Witz ist ja, wenn ich die Fässer bestelle kommt der DPD Fahrer und rollt sie hinten aus seinem Transporter raus. Da ist auch nichts mit Gefahrgut oder so.

    Würde mich über Antwort eines wirklich sachkundigen freuen.

  • mrmomba
    womobox-Guru
    Beiträge
    4.373
    • 28. März 2024 um 21:02
    • #2
    Gefahrguttransporte mit dem Pkw: Darauf sollten Privatpersonen achten
    mobile.polizei-dein-partner.de

    Vielleicht steht was in der GGVS.Geht dir doch um Deutschland oder?

    5596-9c1f21f7b8c7fa5e47e4297fb7f4dc44cd25032b.webp

    Es Grüßt: MrMombatou
    ----

    Mrmombas + seine Frau und ihr neuer, erster Camper VW T3
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    Mrmombas + Seine Frau und ihre neues Übergangswohnzeug

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 28. März 2024 um 21:46
    • #3

    Privat ist kein Problem, ob es bei gewerblichem Transport überhaupt als Gefahrgut gilt in den 60l Gebinden, findest du im ADR unter der entsprechenden UN Nummer.

    Ob es bei einer Kontrolle Probleme gibt, weil du im PKW keine geprüften/zugelassenen Anschlagpunkte für die Ladungssicherung mit geprüften Zurrgurten hast, kommt drauf an wie pingelig die Kontrollorgane sind...

    Gruss Karsten

    Nachtrag

    Notfalls ein ADR besorgen-über 1000 Seiten stark- und von den Ordnungskräften zeigen lassen wo darin steht das privates transportieren verboten ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten61 (28. März 2024 um 21:54)

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    896
    • 28. März 2024 um 22:15
    • #4

    Bei Kraftstoffen liegt die Mengengrenze insgesamt bei 240 Litern und die Einzelverpackung darf nicht mehr als 60 Liter enthalten

    Prima, das sollte eigentlich meine Anwendung abdecken.

    Hoffentlich sieht man es bei der Kontrolle genauso. Ein wenig Bammel habe ich schon, ich muss damit durch halb Europa. Es ist vermutlich nicht zu schaffen, alle nationalen Regelungen dafür zu finden.

    Wird schon schief gehen. Aber die mengenbegrenzung da oben ist schon mal ein guter diskussionsbasis.

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 28. März 2024 um 23:16
    • #5

    ADR gilt europaweit, Ladungssicherung auch...

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    896
    • 29. März 2024 um 09:12
    • #6

    ADR war wirklich gutes Stichwort. Das Netz meint, gilt auch für privat. Ziehe mir das Betreffende mal raus.

    Sollte also nichts gegen den Transport sprechen. Die beiden Fässer sind press verpackt im Kofferraum (Stufenheck).

    Warum mach ich das?

    Fortführung schrittweiser Umzug nach Spanien. Nun muss eines unsere alten Autos runter, vollgepackt wie die Schrottkisten, die zum second life nach Afrika gehen.

    Also, danke für Eure Tips. So komme ich bei Kontrolle nicht ins Stottern.

    Mich hat mal bei einer PKW-Kontrolle der Beamte nach Eigentumsnachweis der Makita-Maschinen im Kofferraum gefragt. Was war ich stolz auf unsere perfekte Buchhaltung! Er war eher enttäuscht....

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 29. März 2024 um 09:16
    • #7
    Zitat von Robur el conquistador

    press verpackt im Kofferraum

    Super, dann brauchst du nur noch den Festigkeitsnachweis für die Zwischenwand...

    Einmal editiert, zuletzt von Karsten61 (29. März 2024 um 09:26) aus folgendem Grund: ...falls jemand pingelig genug ist. Da geht es dann nicht um das eh nicht zutreffende ADR sondern sondern um die nicht geprüfte und ergo nicht zulässige Ladungssicherung.

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    896
    • 29. März 2024 um 10:26
    • #8

    Ein ganz klein wenig Risiko musst schon dabei sein, sonst wird es ja komplett langweilig auf der Fahrt und schlafe ein.

  • Karsten61
    womobox-Spezialist
    Beiträge
    439
    • 29. März 2024 um 11:17
    • #9

    Guter Hinweis auf das Risiko, muss Mann schon wollen, wegen des eigenen finanziellen Vorteils etwaigen Hilfskräften so ein Überraschungsei zu legen...

    Was passieren kann, passiert, irgendwann irgendwo irgendwem. Hoffen wir, für die meist freiwilligen Hilfskräfte, das du nicht irgendwer irgendwo bist.

  • Womo-Halle-Malaga.de
    womobox-Halbgott
    Beiträge
    896
    • 29. März 2024 um 12:39
    • #10

    "Da geht es dann nicht um das eh nicht zutreffende ADR"

    Verstehe ich nicht, was Du schreibst.

    Einmal editiert, zuletzt von Womo-Halle-Malaga.de (29. März 2024 um 19:53)

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