Offene Diskussion mit Fa. Belluna

  • genau deshalb habe ich das Scheinheiligkeits-Smilie verwendet.

    Hallo

    Michael, ich entschuldige micht tief verneigt für meine Anmerkung. <X

    Den Scheinheiligen hab ich übersehen. :sleeping:

    Alles Gute an den Niederrhein

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Hallo

    Michael, ich entschuldige micht tief verneigt für meine Anmerkung. <X

    Den Scheinheiligen hab ich übersehen. :sleeping:

    Alles Gute an den Niederrhein

    Anton

    Macht doch nix, wir kennen (und schätzen) uns doch. Da kommt nichts falsch an! :love:

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Ahoi,

    Hallo Christian,

    tut mir leid, aber nein. Auch wenn das schön anzuschauen ist wie er das Kältemittel abbrennt beantwortet das nicht die Frage wie du darauf kommst/was die Quelle dafür sein soll, dass man solche Kühlschränke nicht im Wohnmobil betreiben DARF.

    Gruß

    Sven

    belluna.eu : Keine Antwort ist ja auch irgendwie eine Antwort. Wenig überraschend, wenn doch trotzdem traurig...

    Gruß

    Sven

  • Ich denke das einzige was man nicht in Fahrzeugen betreiben darf, sind Kälteanlage die mit Propan/Buta-Gemisch betrieben werden. Die Autodoktoren haben das gestern mal gezeigt, weil einige "schlaue" Leute damit ihre Klimasysteme im Auto wieder befüllen. Ich weis jetzt nicht, ob es auch Kühlschränke mit Propan (R290) als Kältemittel gibt, aber die dürfte man dann nicht im Fahrzeug betreiben.

    Gruß, Holger

  • Ahoi,

    belluna.eu : Keine Antwort ist ja auch irgendwie eine Antwort. Wenig überraschend, wenn doch trotzdem traurig...

    Gruß

    Sven

    Ahoi,

    belluna.eu : Keine Antwort ist ja auch irgendwie eine Antwort. Wenig überraschend, wenn doch trotzdem traurig...

    Gruß

    Sven

    Moin,

    Mir wären die Videos, die ich Dir geschickt habe ausreichend. Es wird in der Norm DIN EN 378-1 geregelt, dass der Leerraum mindestens 1m³ pro 8 Gramm Kätemittel betragen muss. In einem Camper hat man maximal 2-3 m³ zur Verfügung. In den Haushaltskühlschränken können und dürfen bis 150 Gram Kältemittel sein. Dafür musste man ein Fahrzeug mit einem Volumen von 19m³ haben. Leer, ohne Möbel. Und die Norm bezieht sich auf feste Räume, nicht auf Fahrzeuge, die ständig Vibrationen und Unfällen ausgesetzt werden.

  • Ahoi,

    Mir wären die Videos, die ich Dir geschickt habe ausreichend. Es wird in der Norm DIN EN 378-1 geregelt,

    Wenn jemand explizit fragt WO das Verbot ("darf nicht") herkommt sollte man schon damit rechnen das ein Video das zeigt wie Kältemittel abgebrannt wird (und sonst nichts anderes) keine (ausreichende) Antwort ist.

    Schön das du es nun aber doch noch geschafft hast eine Antwort zu geben, danke.

    Gruß
    Sven

  • Ahoi,

    Wenn jemand explizit fragt WO das Verbot ("darf nicht") herkommt sollte man schon damit rechnen das ein Video das zeigt wie Kältemittel abgebrannt wird (und sonst nichts anderes) keine (ausreichende) Antwort ist.

    Schön das du es nun aber doch noch geschafft hast eine Antwort zu geben, danke.

    Gruß
    Sven

    Hm...ich sehe es anders.....nicht alles war nicht explizit verboten ist, soll gemacht werden. Die von mir zittierte Norm bezieht sich auf Wohnräume. Würde der Gesetzgeber das brennbare Kältemittel für Fahrzeuge erlauben, dann würden die Norm noch strenger ausfallen. Ein Beispiel: Das Hausfenster darf nicht in ein Fahrzeug eingebaut werden. Einige machen es trotzdem. Dafür muss Sicherheitsglass oder geprüftes Acryglass, beide mit Zulassung genommen werden.

    Die Haushaltskühlscränke haben ausserdem keine EMV-Bescheinigung. Unsere Kompressoren dagegen schon. Auch aus diesem Grund darf man nicht einfach die HH-Kühlschränke mobil einsetzen,

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