Folgende Fragen an die versammelte Fachwelt:
Wir wollen die Rückwand des Fahrerhauses öffnen, um einen Durchstieg nach hinten in den Koffer einbauen zu können.
Zur Erläuterung ein Foto der Situation und ein Bild aus dem original 3D-Model der Rückwand:
Es müssten nur die beiden horizontalen Querträger unterbrochen und das Blech ausgeschnitten werden, alle senkrechten Träger bleiben erhalten. (Die Bemessung/Dimensionierung eines entsprechenden Verstärkungsrahmen können wir erstellen). Die horizontalen Träger laufen auch nicht durch, sie sind zwischen die senkrechten Träger geschweisst und mit dem Blech verklebt. Der Eingriff wäre vergleichsweise harmlos.
Frage: Muss ein solcher Umbau in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden? Interessiert das den TÜV tatsächlich, wie das im Detail gemacht wird? (Im Koffer sollen keine Sitzplätze eingetragen werden).
Soll man das vorher mit TÜV/DEKTRA klären? Oder nichts sagen und abwarten. Es ist meiner Auffassung nach ein Umbau an tragenden Karrosserieteilen, riskiert man dümmstenfalls den (Haftpflicht-)Versicherungsschutz, wenn der TÜV nichts dazu sagt?.
Wie sind eure Erfahrungen?
VG Michael